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Der Uracher KW 38-2016

Mitteilungsblatt Der Uracher KW 38-2016

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4 <strong>Der</strong> <strong>Uracher</strong><br />

Donnerstag, 22.9.<strong>2016</strong>/Amtliche Bekanntmachung<br />

Stadt Bad Urach<br />

Landkreis Reutlingen<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Stadt Bad Urach<br />

über das Recht auf Einsicht Landkreis in Reutlingen das Wählerverzeichnis und die<br />

Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des<br />

Stadt Bad Urach<br />

Bürgermeisters/der Landkreis Reutlingen<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Bürgermeisterin<br />

über das Recht auf Einsicht<br />

am 23. Oktober<br />

in das Wählerverzeichnis<br />

<strong>2016</strong><br />

und die<br />

und<br />

Erteilung<br />

eine etwa erforderlich werdende Neuwahl<br />

Öffentliche von Wahlscheinen Bekanntmachung für die Wahl des<br />

am 06. November <strong>2016</strong><br />

über das Recht Bürgermeisters/der auf Einsicht in das Bürgermeisterin<br />

Wählerverzeichnis und die<br />

Erteilung von am Wahlscheinen 23. Oktober <strong>2016</strong> für die Wahl des<br />

und eine Bürgermeisters/der etwa erforderlich Bürgermeisterin<br />

werdende Neuwahl<br />

Wahlschein hat. am 06. 23. November Oktober <strong>2016</strong><br />

und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl<br />

am 06. November <strong>2016</strong><br />

Bei der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der etwa erforderlich werdenden<br />

Neuwahl kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen<br />

Bei 1. Wählerverzeichnis<br />

der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der etwa erforderlich werdenden<br />

Neuwahl kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen<br />

Wahlschein 1.1 hat. In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen die für die Wahl am<br />

Bei der Wahl 23.10.<strong>2016</strong> des Bürgermeisters/der Wahlberechtigten Bürgermeisterin eingetragen. und der Wahlberechtigte, etwa erforderlich die werdenden<br />

Neuwahl Wählerverzeichnis kann nur wählen, eingetragen wer das Wählerverzeichnis sind, erhalten bis spätestens eingetragen 02.10.<strong>2016</strong> ist oder einen<br />

Wahlschein 1. Wählerverzeichnis hat. Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber<br />

in das<br />

glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des<br />

1.1 In Wählerverzeichnisses das beantragen, werden wenn von Amts er nicht wegen Gefahr die laufen für die will, Wahl dass am er<br />

1. Wählerverzeichnis 23.10.<strong>2016</strong> sein Wahlrecht Wahlberechtigten nicht ausüben eingetragen. kann (siehe Wahlberechtigte, Nr. 1.3). Personen, die die in das ihr<br />

Wählerverzeichnis Wahlrecht für Gemeindewahlen eingetragen sind, erhalten durch Wegzug bis spätestens oder 02.10.<strong>2016</strong> Verlegung eine der<br />

1.1 In Wahlbenachrichtigung. Hauptwohnung das Wählerverzeichnis aus der Wer Gemeinde werden keine Wahlbenachrichtigung von verloren Amts haben wegen und die vor erhalten für Ablauf die Wahl hat, von aber drei am<br />

23.10.<strong>2016</strong> glaubt, Jahren seit wahlberechtigt dieser Wahlberechtigten Veränderung zu eingetragen. wieder sein, muss die Wahlberechtigte, Gemeinde die Berichtigung zuziehen die oder in dort des das<br />

Wählerverzeichnisses ihre Hauptwohnung eingetragen beantragen, begründen, sind, wenn sind erhalten mit nicht der bis spätestens Gefahr Rückkehr laufen 02.10.<strong>2016</strong> wahlberechtigt.<br />

will, dass eine<br />

Wahlbenachrichtigung. sein Wahlberechtigte, Wahlrecht nicht die ausüben Wer nach keine ihrer kann Wahlbenachrichtigung Rückkehr (siehe Nr. am 1.3). Wahltag Personen, erhalten noch hat, die nicht aber ihr<br />

glaubt, Wahlrecht mindestens wahlberechtigt für drei Monate Gemeindewahlen der zu Gemeinde sein, durch muss wohnen Wegzug die oder oder ihre Berichtigung Verlegung Hauptwohnung des der<br />

Hauptwohnung Wählerverzeichnisses begründet haben, aus der werden beantragen, Gemeinde nur wenn verloren auf Antrag nicht haben in Gefahr und das vor laufen Wählerverzeichnis<br />

Ablauf will, von dass drei<br />

Jahren sein eingetragen. Wahlrecht seit dieser nicht Veränderung ausüben wieder kann in (siehe die Gemeinde Nr. 1.3). zuziehen Personen, oder die dort ihr<br />

ihre Wahlrecht Hauptwohnung für Gemeindewahlen begründen, sind durch mit Wegzug der Rückkehr oder wahlberechtigt.<br />

Verlegung der<br />

Hauptwohnung Wahlberechtigte, aus Unionsbürger, die der nach Gemeinde ihrer die verloren nach Rückkehr § 26 haben Bundesmeldegesetz am Wahltag vor Ablauf noch nicht von nicht drei der<br />

Jahren mindestens Meldepflicht seit dieser drei unterliegen Monate Veränderung in und nicht Gemeinde wieder das die wohnen Melderegister Gemeinde oder ihre zuziehen eingetragen Hauptwohnung oder sind, dort<br />

ihre begründet werden Hauptwohnung ebenfalls haben, nur werden auf begründen, Antrag nur in sind auf das Wählerverzeichnis Antrag mit der in Rückkehr das Wählerverzeichnis<br />

eingetragen. wahlberechtigt. Dem<br />

eingetragen.<br />

Wahlberechtigte, schriftlichen Antrag die auf nach Eintragung ihrer Rückkehr in das Wählerverzeichnis am Wahltag noch hat nicht der<br />

mindestens Unionsbürger drei eine Monate Versicherung in der Gemeinde an Eides statt wohnen mit den oder Erklärungen ihre Hauptwohnung nach § 3<br />

Wahlberechtigte begründet Abs. 3 und 4 haben, der Kommunalwahlordnung Unionsbürger, werden nur die auf nach Antrag beizufügen.<br />

§ 26 Bundesmeldegesetz in das Wählerverzeichnis nicht der<br />

eingetragen.<br />

Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind,<br />

werden Vordrucke ebenfalls für diese nur auf Anträge Antrag und in das Erklärungen Wählerverzeichnis hält das Bürgermeisteramt<br />

eingetragen. Dem<br />

Wahlberechtigte schriftlichen Bad Urach - Wahlamt Antrag Unionsbürger, -, auf Marktplatz Eintragung die 8-9, nach in 72574 § das 26 Bad Bundesmeldegesetz Wählerverzeichnis Urach nicht hat der<br />

Meldepflicht Unionsbürger bereit. unterliegen eine Versicherung und nicht an Eides in das statt Melderegister mit den Erklärungen eingetragen nach sind, § 3<br />

werden Abs. 3 und ebenfalls 4 der Kommunalwahlordnung nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis beizufügen. eingetragen. Dem<br />

schriftlichen Die Anträge auf Antrag Eintragung auf Eintragung müssen schriftlich in das gestellt Wählerverzeichnis werden und - ggf. hat samt der<br />

Unionsbürger Vordrucke der genannten für eine diese eidesstattlichen Versicherung Anträge und an Versicherung Erklärungen Eides statt mit spätestens hält den das Erklärungen Bürgermeisteramt<br />

bis zum nach Sonntag, § 3<br />

Abs. Bad 02.10.<strong>2016</strong> Urach 3 und - 4 beim Wahlamt der Kommunalwahlordnung Bürgermeisteramt -, Marktplatz 8-9, Bad 72574 Urach beizufügen. Bad - Wahlamt Urach - eingehen.<br />

bereit.<br />

Vordrucke Behinderte für Wahlberechtigte diese Anträge können und Erklärungen sich bei der hält Antragstellung das Bürgermeisteramt der Hilfe<br />

Die Bad einer Anträge Urach anderen - Wahlamt auf Eintragung Person -, Marktplatz bedienen. müssen 8-9, schriftlich Wird 72574 dem gestellt Bad Antrag Urach werden entsprochen, und - ggf. erhält samt<br />

bereit. der/die genannten Betroffene eidesstattlichen eine Wahlbenachrichtigung, Versicherung spätestens sofern nicht bis gleichzeitig zum Sonntag, ein<br />

02.10.<strong>2016</strong> Wahlschein beim beantragt Bürgermeisteramt wurde. Bad Urach - Wahlamt - eingehen.<br />

Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und - ggf. samt<br />

1.2 Behinderte Das genannten Wählerverzeichnis Wahlberechtigte eidesstattlichen wird können an Versicherung den Werktagen bei spätestens der Antragstellung von bis 03.10.<strong>2016</strong> zum der Sonntag, Hilfe bis<br />

02.10.<strong>2016</strong> einer 07.10.<strong>2016</strong> anderen beim während Person Bürgermeisteramt der bedienen. allgemeinen Wird Bad Öffnungszeiten Urach dem - Antrag Wahlamt entsprochen, für - eingehen. Wahlberechtigte erhält<br />

der/die zur Einsichtnahme Betroffene bereit eine Wahlbenachrichtigung, gehalten. Ort der Einsichtnahme: sofern nicht Nicht gleichzeitig barrierefrei: ein<br />

Behinderte Wahlschein Bürgermeisteramt beantragt Wahlberechtigte - Wahlamt- wurde. können , Zimmer sich 102, bei der Marktplatz Antragstellung 8-9, 72574 der Hilfe Bad<br />

einer Urach. anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält<br />

1.2 Das der/die Wählerverzeichnis Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, wird an den Werktagen sofern von nicht 03.10.<strong>2016</strong> gleichzeitig ein bis<br />

07.10.<strong>2016</strong> Wahlschein Jeder Wahlberechtigte beantragt während der wurde. kann allgemeinen die Richtigkeit Öffnungszeiten und Vollständigkeit für Wahlberechtigte<br />

der zu seiner<br />

zur Person Einsichtnahme im Wählerverzeichnis bereit gehalten. eingetragenen Ort der Einsichtnahme: Daten überprüfen. Nicht barrierefrei: Sofern ein<br />

1.2 Bürgermeisteramt Das Wahlberechtigter Wählerverzeichnis die - Wahlamt- Richtigkeit wird an , oder Zimmer den Vollständigkeit Werktagen 102, Marktplatz der von Daten 8-9, 03.10.<strong>2016</strong> von 72574 anderen Bad bis<br />

Urach. 07.10.<strong>2016</strong> im Wählerverzeichnis während der eingetragenen allgemeinen Öffnungszeiten Personen überprüfen für Wahlberechtigte<br />

will, hat er<br />

zur Tatsachen Einsichtnahme glaubhaft bereit zu gehalten. machen, Ort aus der denen Einsichtnahme: eine Unrichtigkeit Nicht barrierefrei: oder<br />

Bürgermeisteramt Jeder Unvollständigkeit Wahlberechtigte des - Wahlamt- kann Wählerverzeichnisses die , Richtigkeit Zimmer 102, und ergeben Vollständigkeit Marktplatz kann. 8-9, Das der 72574 Recht zu seiner Bad auf<br />

Urach. Person Überprüfung im Wählerverzeichnis besteht nicht hinsichtlich eingetragenen der Daten Daten von überprüfen. Wahlberechtigten, Sofern ein für<br />

Wahlberechtigter die im Melderegister die Richtigkeit ein Sperrvermerk oder Vollständigkeit gemäß § der 51 Daten Absatz von anderen 1 bis 4<br />

im Jeder Bundesmeldegesetz Wählerverzeichnis Wahlberechtigte eingetragen kann eingetragenen die Richtigkeit ist. Personen und Vollständigkeit überprüfen der will, zu hat seiner er<br />

Person Tatsachen im glaubhaft Wählerverzeichnis zu machen, eingetragenen aus denen Daten sich eine überprüfen. Unrichtigkeit Sofern oder ein<br />

Wahlberechtigter Unvollständigkeit Das Wählerverzeichnis die des Richtigkeit Wählerverzeichnisses wird im oder automatisierten Vollständigkeit ergeben Verfahren der kann. Daten Das von geführt. Recht anderen auf Die<br />

im Überprüfung Einsichtnahme Wählerverzeichnis besteht ist durch nicht eingetragenen Datensichtgerät hinsichtlich der Personen möglich. Daten von überprüfen Wahlberechtigten, will, hat für er<br />

Tatsachen die im Melderegister glaubhaft zu ein machen, Sperrvermerk aus denen gemäß sich eine § 51 Unrichtigkeit Absatz 1 bis oder 4<br />

1.3 Bundesmeldegesetz Unvollständigkeit <strong>Der</strong> Wahlberechtigte, des eingetragen Wählerverzeichnisses der das ist. Wählerverzeichnis ergeben kann. für unrichtig Das Recht oder auf<br />

Überprüfung unvollständig besteht hält, kann nicht während hinsichtlich der der Einsichtsfrist, Daten von spätestens Wahlberechtigten, am Freitag, für<br />

Das die dem im Wählerverzeichnis 07.10.<strong>2016</strong> Melderegister bis 12.00 ein wird Sperrvermerk Uhr im automatisierten beim Bürgermeisteramt gemäß Verfahren § 51 Absatz Bad geführt. 1 Urach bis Die 4 -<br />

Einsichtnahme Bundesmeldegesetz Wahlamt -, Zimmer ist durch eingetragen 102, Datensichtgerät Marktplatz ist. 8-9, möglich. 72574 Bad Urach die Berichtigung<br />

des Wählerverzeichnisses beantragen. <strong>Der</strong> Antrag kann schriftlich oder zur<br />

1.3 <strong>Der</strong> Das Niederschrift Wählerverzeichnis Wahlberechtigte, gestellt werden. wird der das im automatisierten Wählerverzeichnis Verfahren für unrichtig geführt. oder Die<br />

unvollständig Einsichtnahme hält, ist durch kann Datensichtgerät während der Einsichtsfrist, möglich. spätestens am Freitag,<br />

1.4 <strong>Der</strong> Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des<br />

Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. <strong>Der</strong><br />

Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem<br />

anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu<br />

einen Wahlschein (siehe Nr. 2).<br />

1.4 <strong>Der</strong> Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des<br />

Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. <strong>Der</strong><br />

2. Wahlscheine Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem<br />

1.4 anderen <strong>Der</strong> Wahlberechtigte Wahlraum oder kann durch grundsätzlich Briefwahl wählen nur in möchte, dem Wahlraum benötigt dazu des<br />

2.1 einen Wahlbezirks Einen Wahlschein wählen, (siehe erhält in Nr. auf dessen 2). Antrag Wählerverzeichnis er eingetragen ist. <strong>Der</strong><br />

Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem<br />

2.1.1 anderen ein in das Wahlraum Wählerverzeichnis oder durch eingetragener Briefwahl Wahlberechtigter,<br />

wählen möchte, benötigt dazu<br />

2. Wahlscheine einen Wahlschein (siehe Nr. 2).<br />

2.1.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

2.1 Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />

2. Wahlscheine a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat,<br />

2.1.1 ein rechtzeitig in das Wählerverzeichnis die Eintragung in eingetragener das Wählerverzeichnis Wahlberechtigter, nach § 3 Abs. 2 und 4<br />

2.1 Einen Kommunalwahlordnung Wahlschein erhält auf - KomWO Antrag - (vgl. 1.1) oder die Berichtigung des<br />

2.1.2 Wählerverzeichnisses ein nicht in das Wählerverzeichnis zu beantragen; eingetragener dies gilt auch, Wahlberechtigter,<br />

wenn ein Unionsbürger<br />

2.1.1 ein nachweist, in das Wählerverzeichnis dass ohne sein eingetragener Verschulden versäumt Wahlberechtigter, hat, rechtzeitig die zur<br />

a) Feststellung wenn er seines nachweist, Wahlrechts dass verlangten ohne sein Nachweise Verschulden nach § versäumt 3 Abs. 3 und hat, 4<br />

2.1.2 rechtzeitig KomWO ein nicht vorzulegen, in die das Eintragung Wählerverzeichnis in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

nach § 3 Abs. 2 und 4<br />

Kommunalwahlordnung - KomWO - (vgl. 1.1) oder die Berichtigung des<br />

Wählerverzeichnisses a) b) wenn sein Recht nachweist, auf zu Teilnahme beantragen; dass er ohne der dies Wahl sein gilt auch, erst Verschulden nach wenn Ablauf ein versäumt Unionsbürger<br />

der Antrags- hat,<br />

nachweist, rechtzeitig oder Einsichtsfrist die dass Eintragung er entstanden ohne sein das Verschulden ist, Wählerverzeichnis versäumt nach hat, rechtzeitig § 3 Abs. 2 die und zur 4<br />

Feststellung Kommunalwahlordnung seines Wahlrechts - KomWO verlangten - (vgl. Nachweise 1.1) oder nach die Berichtigung § 3 Abs. 3 und des 4<br />

KomWO Wählerverzeichnisses c) wenn vorzulegen,<br />

sein Wahlrecht zu beantragen; im Widerspruchsverfahren dies gilt auch, festgestellt wenn ein Unionsbürger<br />

worden und<br />

nachweist, die Feststellung dass er erst ohne nach sein Verschulden Abschluss versäumt des Wählerverzeichnisses hat, rechtzeitig die dem zur<br />

b) Feststellung Bürgermeisteramt wenn sein seines Recht bekannt Wahlrechts auf Teilnahme geworden verlangten der ist. Wahl Nachweise erst nach nach Ablauf § 3 Abs. der Antrags- 3 und 4<br />

oder KomWO Einsichtsfrist vorzulegen, entstanden ist,<br />

2.2 Für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 06.11.<strong>2016</strong> erhält ferner<br />

c) b) einen wenn Wahlschein<br />

sein Recht Wahlrecht auf Teilnahme im Widerspruchsverfahren an Wahl erst nach festgestellt Ablauf der worden Antrags- und<br />

die oder Feststellung Einsichtsfrist entstanden erst nach ist, Abschluss des Wählerverzeichnisses dem<br />

Bürgermeisteramt a) auf Antrag, wer bekannt erst für die geworden Neuwahl ist. wahlberechtigt wird,<br />

c) wenn sein Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt worden und<br />

2.2 Für die b) von eine Feststellung Amts etwa wegen, erforderlich erst wer nach für werdende die Abschluss Wahl Neuwahl am 23.10.<strong>2016</strong> des am Wählerverzeichnisses 06.11.<strong>2016</strong> einen Wahlschein erhält ferner dem nach<br />

einen Bürgermeisteramt Nr. 2.1.2 Wahlschein erhalten hat. bekannt geworden ist.<br />

2.2 2.3 a) Für Wahlscheine auf Antrag, etwa wer können erforderlich erst für die werdende Neuwahl Wahl am Neuwahl wahlberechtigt 23.10.<strong>2016</strong> am 06.11.<strong>2016</strong> bis wird, Freitag, erhält 21.10.<strong>2016</strong>, ferner<br />

einen 18.00 Wahlschein Uhr für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 06.11.<strong>2016</strong> bis<br />

b) Freitag, von Amts 04.11.<strong>2016</strong>, wegen, wer 18.00 für die Uhr Wahl beim am 23.10.<strong>2016</strong> Bürgermeisteramt einen Wahlschein Bad Urach nach -<br />

a) Nr. Wahlamt auf 2.1.2 Antrag, erhalten -, Zimmer wer hat. erst 102, für die Marktplatz Neuwahl wahlberechtigt 8-9, 72574 Bad wird, Urach, schriftlich,<br />

mündlich oder in elektronischer Form beantragt werden.<br />

2.3 b) Wahlscheine von Amts wegen, können wer für für die die Wahl am am 23.10.<strong>2016</strong> bis einen Freitag, Wahlschein 21.10.<strong>2016</strong>, nach<br />

18.00 Nr. Wenn 2.1.2 Uhr bei erhalten für nachgewiesener eine hat. etwa erforderlich plötzlicher werdende Erkrankung Neuwahl der Wahlraum am 06.11.<strong>2016</strong> nicht oder bis<br />

Freitag, nur unter 04.11.<strong>2016</strong>, nicht zumutbaren 18.00 Schwierigkeiten Uhr beim Bürgermeisteramt aufgesucht werden Bad kann, Urach kann -<br />

2.3 Wahlamt der Wahlscheine Wahlschein -, Zimmer können noch 102, für bis die zum Marktplatz Wahl Wahltag am 8-9, 23.10.<strong>2016</strong> 15.00 72574 Uhr bis Bad beantragt Freitag, Urach, werden. 21.10.<strong>2016</strong>, schriftlich, Das<br />

mündlich 18.00 Gleiche Uhr gilt oder für für eine die elektronischer etwa Beantragung erforderlich Form eines werdende beantragt Wahlscheins Neuwahl werden. aus einem am 06.11.<strong>2016</strong> der unter bis Nr.<br />

Freitag, 2.1.2 genannten 04.11.<strong>2016</strong>, Gründen. 18.00 Uhr beim Bürgermeisteramt Bad Urach -<br />

Wenn Wahlamt bei -, nachgewiesener Zimmer 102, plötzlicher Marktplatz Erkrankung 8-9, 72574 der Bad Wahlraum Urach, schriftlich, nicht oder<br />

nur mündlich Wer unter den oder nicht Antrag in zumutbaren elektronischer für einen Schwierigkeiten anderen Form beantragt stellt, aufgesucht muss werden. durch werden Vorlage kann, kann einer<br />

der schriftlichen Wahlschein Vollmacht noch bis nachweisen, zum Wahltag dass 15.00 er Uhr dazu beantragt berechtigt werden. ist. Das Ein<br />

Gleiche Wenn behinderter bei gilt nachgewiesener für Wahlberechtigter die Beantragung plötzlicher kann eines sich Erkrankung Wahlscheins für die Antragstellung der aus Wahlraum einem der nicht Hilfe unter einer oder Nr.<br />

2.1.2 nur anderen unter genannten Person nicht zumutbaren Gründen. bedienen. Versichert Schwierigkeiten ein Wahlberechtigter aufgesucht werden glaubhaft, kann, kann dass<br />

der ihm Wahlschein der beantragte noch Wahlschein bis zum Wahltag nicht zugegangen 15.00 Uhr ist, beantragt kann ihm werden. bis zum Das Tag<br />

Wer Gleiche vor der den Wahl, gilt Antrag für 12.00 die Beantragung für Uhr, einen neuer anderen eines Wahlschein Wahlscheins stellt, erteilt muss aus werden. durch einem Vorlage der unter einer Nr.<br />

schriftlichen 2.1.2 genannten Vollmacht Gründen. nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein<br />

2.4 behinderter Wer einen Wahlschein Wahlberechtigter hat, kann kann entweder sich für die in Antragstellung einem beliebigen der Hilfe Wahlraum einer<br />

anderen Wer Stadt den Person oder Antrag durch bedienen. für Briefwahl einen Versichert anderen wählen. ein <strong>Der</strong> stellt, Wahlberechtigter Wahlschein muss durch enthält glaubhaft, Vorlage dazu nähere einer dass<br />

ihm schriftlichen Hinweise. der beantragte Mit Vollmacht dem Wahlschein nachweisen, erhält nicht der zugegangen dass Wahlberechtigte<br />

dazu ist, kann berechtigt ihm bis zum ist. Tag Ein<br />

vor behinderter Wahl, Wahlberechtigter einen 12.00 amtlichen Uhr, ein neuer Stimmzettel<br />

kann Wahlschein sich für die erteilt Antragstellung werden. der Hilfe einer<br />

anderen<br />

<br />

Person<br />

einen<br />

bedienen.<br />

amtlichen<br />

Versichert<br />

Stimmzettelumschlag<br />

ein Wahlberechtigter<br />

für die Briefwahl<br />

glaubhaft,<br />

(blau)<br />

dass<br />

2.4 Wer ihm der einen <br />

beantragte Wahlschein einen amtlichen<br />

Wahlschein hat, kann hellroten<br />

nicht entweder zugegangen<br />

Wahlbriefumschlag in einem ist, kann beliebigen mit<br />

ihm<br />

der<br />

bis Wahlraum Anschrift,<br />

zum Tag<br />

der vor der Stadt Wahl, oder an<br />

12.00 durch die der<br />

Uhr, Briefwahl Wahlbrief<br />

ein neuer wählen. zurückzusenden<br />

Wahlschein <strong>Der</strong> Wahlschein erteilt<br />

ist.<br />

werden. enthält dazu nähere<br />

Hinweise. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte<br />

2.4 Wer<br />

Die Abholung<br />

einen Wahlschein einen von Wahlschein amtlichen hat, kann Stimmzettel und<br />

entweder<br />

Briefwahlunterlagen<br />

in einem beliebigen<br />

für einen anderen<br />

Wahlraum<br />

ist<br />

der<br />

nur<br />

Stadt<br />

zulässig, oder einen wenn<br />

durch amtlichen die<br />

Briefwahl<br />

Empfangsberechtigung Stimmzettelumschlag wählen. <strong>Der</strong> Wahlschein<br />

durch für die schriftliche<br />

enthält Briefwahl dazu<br />

Vollmacht (blau) nähere<br />

Hinweise.<br />

nachgewiesen Mit einen dem<br />

wird. amtlichen Wahlschein<br />

<strong>Der</strong> Wahlberechtigte, hellroten erhält der Wahlbriefumschlag Wahlberechtigte<br />

der seine Briefwahlunterlagen<br />

mit der Anschrift,<br />

beim Bürgermeisteramt<br />

an einen die amtlichen der Wahlbrief selbst<br />

Stimmzettel<br />

in Empfang zurückzusenden nimmt, ist. kann an Ort und Stelle die<br />

Briefwahl ausüben. einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl (blau)<br />

Die Abholung einen von Wahlschein amtlichen hellroten und Briefwahlunterlagen Wahlbriefumschlag für mit einen der anderen Anschrift, ist<br />

2.5 nur Bei der zulässig, Briefwahl an wenn die muss der die Wahlbrief Empfangsberechtigung der Wähler zurückzusenden Wahlbrief durch ist. mit schriftliche dem Stimmzettel Vollmacht und<br />

nachgewiesen dem Wahlschein wird. so <strong>Der</strong> rechtzeitig Wahlberechtigte, an den der Vorsitzenden seine Briefwahlunterlagen<br />

des Gemeindewahlausschusses<br />

Abholung Bürgermeisteramt von absenden, Wahlschein selbst dass und in Empfang er Briefwahlunterlagen dort nimmt, spätestens kann am für an Wahltag Ort einen und anderen Stelle bis 18.00 die ist<br />

beim Die<br />

Briefwahl nur Uhr zulässig, eingeht. ausüben. wenn <strong>Der</strong> Wahlbrief die Empfangsberechtigung wird innerhalb der durch Bundesrepublik schriftliche Deutschland Vollmacht<br />

nachgewiesen ohne besondere wird. Versendungsform <strong>Der</strong> Wahlberechtigte, ausschließlich der seine von Briefwahlunterlagen<br />

Deutsche Post<br />

2.5 beim Bei unentgeltlich der Bürgermeisteramt Briefwahl befördert. muss der selbst Er Wähler kann in Empfang auch den Wahlbrief bei nimmt, der auf kann mit dem an Ort Stimmzettel Wahlbrief und Stelle angegebenen<br />

Wahlschein Stelle ausüben. abgegeben so rechtzeitig werden. an den Vorsitzenden des Gemeinde-<br />

und die<br />

Briefwahl dem<br />

wahlausschusses absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00<br />

2.5 Uhr Bei der eingeht. Briefwahl <strong>Der</strong> Wahlbrief muss der Wähler wird innerhalb den Wahlbrief der Bundesrepublik mit dem Stimmzettel Deutschland und<br />

ohne dem Wahlschein besondere so Versendungsform rechtzeitig an ausschließlich den Vorsitzenden von des Deutsche Gemeindewahlausschusses<br />

befördert. absenden, Er kann dass er auch dort bei spätestens der auf am dem Wahltag Wahlbrief bis ange-<br />

18.00<br />

Post<br />

unentgeltlich<br />

gebenen Uhr eingeht. Stelle <strong>Der</strong> abgegeben Wahlbrief werden. wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />

ohne Bad Urach, besondere den 20.09.<strong>2016</strong> Versendungsform ausschließlich von Deutsche Post<br />

unentgeltlich Bürgermeisteramt befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen<br />

Stelle abgegeben werden.<br />

Bad Urach, den 20.09.<strong>2016</strong><br />

Bürgermeisteramt

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