Auktion157-01-Numismatik-Cover
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Allgemeine Versteigerungsbedingungen<br />
Die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher<br />
oder schriftlicher Gebote ausschließlich maßgebend sind.<br />
1. Der Versteigerer handelt im eigenen Namen für<br />
Rechnung seiner Auftraggeber, die unbenannt<br />
bleiben, als Kommissionär.<br />
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor,<br />
während der Versteigerung Nummern des<br />
Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der<br />
Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.<br />
3. Die zur Versteigerung kommenden Sachen<br />
können vor der Auktion besichtigt werden. Die<br />
nach bestem Wissen und Gewissen<br />
vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind<br />
keine Garantien im Sinne des Kaufrechts. Das<br />
Auktionshaus übernimmt keine Haftung für<br />
Mängel, soweit es die ihm obliegenden<br />
Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Außer bei<br />
Sammlungen verpflichtet sich das Auktionshaus<br />
jedoch, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm<br />
bis spätestens eine Woche nach Empfang der<br />
Sachen anzuzeigen sind, innerhalb der<br />
Verjährungsfrist von einem Jahr seine<br />
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem<br />
Einlieferer geltend zu machen. Im Falle<br />
erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers<br />
wird der gezahlte Kaufpreis einschließlich des<br />
Aufgeldes erstattet; ein darüber hinausgehender<br />
Anspruch – auch auf Erstattung von Kosten der<br />
Reklamation wie Porti, Prüfgebühren u.a. – ist<br />
ausgeschlossen.<br />
4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf<br />
an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann<br />
in begründeten Fällen den Zuschlag verweigern<br />
oder unter Vorbehalt erteilen. Er kann den<br />
Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut<br />
ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes<br />
Gebot übersehen worden ist oder wenn der<br />
Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen<br />
will oder sonstige Zweifel über den Zuschlag<br />
bestehen. Bei gleichhohen Geboten hat ein<br />
schriftliches Gebot Vorrang vor Geboten im Saal.<br />
Telefonische Gebote bedürfen nachfolgender<br />
Bestätigung in Schriftform, wie auch der<br />
Versteigerer grundsätzlich keinerlei Haftung für<br />
das Zustandekommen der Telefonverbindung und<br />
der Übermittlung bzw. des Empfangs der – auch<br />
der per Email oder über das Internet abgegebenen<br />
– Gebote übernimmt. Bei Vorbehaltszuschlägen ist<br />
der Bieter bis zur Klärung mit dem Einlieferer an<br />
sein Gebot gebunden, mindestens jedoch sechs<br />
Wochen; das gleiche gilt bei Abgabe von<br />
Untergeboten und Nachverkauf. Gebote wie<br />
„bestens“ steigern bis zum zehnfachen<br />
Ausrufpreis mit.<br />
5. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die<br />
Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder<br />
Beschädigungen auf den Erwerber über. Das<br />
Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst mit<br />
vollständigem Zahlungseingang beim<br />
Auktionshaus auf den Erwerber übertragen.<br />
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die<br />
Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang<br />
zu nehmen. Falls im Inland der Erwerber<br />
Versendung wünscht, geht sie auf seine Kosten<br />
und, soweit er selbst Unternehmer ist, auch auf<br />
seine Gefahr.<br />
7. Die zu versteigernden Lose werden<br />
differenzbesteuert verkauft. Die Berechnungsgrundlage<br />
für das vom Käufer zu zahlende<br />
Aufgeld bildet der Zuschlagspreis.<br />
Pro Auktionslos wird eine Gebühr von € 2,--<br />
erhoben. Bei differenzbesteuerter Ware wird<br />
keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.<br />
Für Käufer aus Ländern der Europäischen Union gilt:<br />
Verbraucher zahlen einheitlich ein Aufgeld von 23,8 %<br />
zuzüglich Losgebühr, Porto und Versicherung.<br />
Gewerbetreibende im Sinne des UStG zahlen bei<br />
differenzbesteuerter Ware 23,8 % Aufgeld<br />
(im Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von<br />
19% enthalten) zuzüglich Losgebühr, Porto und<br />
Versicherung. Für Händler wird bei regelbesteuerter<br />
Ware ein Aufgeld von 20 % zuzüglich 19 % MwSt. auf<br />
die Summe aus Zuschlag, Aufgeld, Losgebühr und<br />
Porto/Versicherung erhoben. Der innereuropäische<br />
Warenverkehr kann gemäß den gesetzlichen<br />
Bestimmungen von der Umsatzsteuer befreit werden.<br />
Für Käufer mit Wohnsitz in Drittländern<br />
(außerhalb der EU) gilt: Käufer zahlen 20 %<br />
Aufgeld zuzüglich Losgebühr, Porto und<br />
Versicherung. Führt das Auktionshaus Ulrich<br />
Felzmann GmbH & Co. KG die Ware selbst in<br />
Drittländer aus, wird die Rechnung ohne<br />
gesetzliche Umsatzsteuer erstellt. Wird die Ware<br />
vom Käufer selbst oder durch Dritte ins Drittland<br />
ausgeführt, wird die gesetzliche Umsatzsteuer<br />
berechnet, bei Vorlage der notwendigen<br />
Ausfuhrnachweise erstattet.<br />
Im Drittland anfallende Importsteuern oder Zölle<br />
trägt der Käufer in jedem Fall selbst.<br />
Für Goldmünzen, die umsatzsteuerbefreit sind,<br />
gilt ein Aufgeld von 20 %.<br />
8. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag<br />
fällig und zahlbar in bar oder durch<br />
bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger<br />
Erwerber, die schriftlich oder telefonisch geboten<br />
haben, sind binnen einer Woche nach<br />
Rechnungsdatum fällig. Bei Kauf für einen Dritten<br />
haftet der Bieter mit diesem als Gesamtschuldner.<br />
9. Bei Zahlungsverzug oder Abnahmeverweigerung<br />
der zugeschlagenen Lose verliert der<br />
Käufer seine Rechte aus dem Zuschlag. Als<br />
Verzugsschaden werden 1,5 % Zinsen pro Monat<br />
berechnet. Im übrigen kann das Auktionshaus<br />
wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung<br />
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen;<br />
der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet<br />
werden, dass die Sache in einer weiteren Auktion<br />
nochmals versteigert wird und der säumige<br />
Käufer für einen Mindererlös gegenüber der<br />
früheren Versteigerung und die besonderen<br />
Kosten der wiederholten Versteigerung<br />
einschließlich der Gebühren des Versteigerers<br />
aufzukommen hat. Bei der endgültigen<br />
Nichtabnahme zugeschlagener Lose, spätestens<br />
jedoch drei Monate nach dem ursprünglichen<br />
Versteigerungstermin, stellt der Versteigerer dem<br />
Schuldner mindestens die ausgefallenen<br />
Versteigerungsprovisionen als Schadensersatz<br />
wegen Nichterfüllung in Rechnung. Dem<br />
Schuldner bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass<br />
dem Versteigerer ein Schaden überhaupt nicht<br />
oder in wesentlich geringerer Höhe als diese<br />
Pauschale entstanden ist.<br />
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den<br />
kaufmännischen Verkehr ist Düsseldorf. Es gilt<br />
deutsches Recht; das UN-Abkommen über<br />
Verträge des internationalen Warenkaufs findet<br />
keine Anwendung.<br />
11. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß<br />
auch für den Nachverkauf. Die Bestimmungen<br />
über Verkäufe im Fernabsatz finden keine<br />
Anwendung. Sollte eine der vorstehenden<br />
Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein,<br />
bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.<br />
Bei fremdsprachiger Losbeschreibung ist stets<br />
die deutsche Fassung maßgeblich.<br />
Stand: September 2<strong>01</strong>5<br />
Der Versteigerer