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Auktion157-01-Numismatik-Cover

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Allgemeine Versteigerungsbedingungen<br />

Die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher<br />

oder schriftlicher Gebote ausschließlich maßgebend sind.<br />

1. Der Versteigerer handelt im eigenen Namen für<br />

Rechnung seiner Auftraggeber, die unbenannt<br />

bleiben, als Kommissionär.<br />

2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor,<br />

während der Versteigerung Nummern des<br />

Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der<br />

Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.<br />

3. Die zur Versteigerung kommenden Sachen<br />

können vor der Auktion besichtigt werden. Die<br />

nach bestem Wissen und Gewissen<br />

vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind<br />

keine Garantien im Sinne des Kaufrechts. Das<br />

Auktionshaus übernimmt keine Haftung für<br />

Mängel, soweit es die ihm obliegenden<br />

Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Außer bei<br />

Sammlungen verpflichtet sich das Auktionshaus<br />

jedoch, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm<br />

bis spätestens eine Woche nach Empfang der<br />

Sachen anzuzeigen sind, innerhalb der<br />

Verjährungsfrist von einem Jahr seine<br />

Gewährleistungsansprüche gegenüber dem<br />

Einlieferer geltend zu machen. Im Falle<br />

erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers<br />

wird der gezahlte Kaufpreis einschließlich des<br />

Aufgeldes erstattet; ein darüber hinausgehender<br />

Anspruch – auch auf Erstattung von Kosten der<br />

Reklamation wie Porti, Prüfgebühren u.a. – ist<br />

ausgeschlossen.<br />

4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf<br />

an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann<br />

in begründeten Fällen den Zuschlag verweigern<br />

oder unter Vorbehalt erteilen. Er kann den<br />

Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut<br />

ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes<br />

Gebot übersehen worden ist oder wenn der<br />

Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen<br />

will oder sonstige Zweifel über den Zuschlag<br />

bestehen. Bei gleichhohen Geboten hat ein<br />

schriftliches Gebot Vorrang vor Geboten im Saal.<br />

Telefonische Gebote bedürfen nachfolgender<br />

Bestätigung in Schriftform, wie auch der<br />

Versteigerer grundsätzlich keinerlei Haftung für<br />

das Zustandekommen der Telefonverbindung und<br />

der Übermittlung bzw. des Empfangs der – auch<br />

der per Email oder über das Internet abgegebenen<br />

– Gebote übernimmt. Bei Vorbehaltszuschlägen ist<br />

der Bieter bis zur Klärung mit dem Einlieferer an<br />

sein Gebot gebunden, mindestens jedoch sechs<br />

Wochen; das gleiche gilt bei Abgabe von<br />

Untergeboten und Nachverkauf. Gebote wie<br />

„bestens“ steigern bis zum zehnfachen<br />

Ausrufpreis mit.<br />

5. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die<br />

Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder<br />

Beschädigungen auf den Erwerber über. Das<br />

Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst mit<br />

vollständigem Zahlungseingang beim<br />

Auktionshaus auf den Erwerber übertragen.<br />

6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die<br />

Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang<br />

zu nehmen. Falls im Inland der Erwerber<br />

Versendung wünscht, geht sie auf seine Kosten<br />

und, soweit er selbst Unternehmer ist, auch auf<br />

seine Gefahr.<br />

7. Die zu versteigernden Lose werden<br />

differenzbesteuert verkauft. Die Berechnungsgrundlage<br />

für das vom Käufer zu zahlende<br />

Aufgeld bildet der Zuschlagspreis.<br />

Pro Auktionslos wird eine Gebühr von € 2,--<br />

erhoben. Bei differenzbesteuerter Ware wird<br />

keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.<br />

Für Käufer aus Ländern der Europäischen Union gilt:<br />

Verbraucher zahlen einheitlich ein Aufgeld von 23,8 %<br />

zuzüglich Losgebühr, Porto und Versicherung.<br />

Gewerbetreibende im Sinne des UStG zahlen bei<br />

differenzbesteuerter Ware 23,8 % Aufgeld<br />

(im Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von<br />

19% enthalten) zuzüglich Losgebühr, Porto und<br />

Versicherung. Für Händler wird bei regelbesteuerter<br />

Ware ein Aufgeld von 20 % zuzüglich 19 % MwSt. auf<br />

die Summe aus Zuschlag, Aufgeld, Losgebühr und<br />

Porto/Versicherung erhoben. Der innereuropäische<br />

Warenverkehr kann gemäß den gesetzlichen<br />

Bestimmungen von der Umsatzsteuer befreit werden.<br />

Für Käufer mit Wohnsitz in Drittländern<br />

(außerhalb der EU) gilt: Käufer zahlen 20 %<br />

Aufgeld zuzüglich Losgebühr, Porto und<br />

Versicherung. Führt das Auktionshaus Ulrich<br />

Felzmann GmbH & Co. KG die Ware selbst in<br />

Drittländer aus, wird die Rechnung ohne<br />

gesetzliche Umsatzsteuer erstellt. Wird die Ware<br />

vom Käufer selbst oder durch Dritte ins Drittland<br />

ausgeführt, wird die gesetzliche Umsatzsteuer<br />

berechnet, bei Vorlage der notwendigen<br />

Ausfuhrnachweise erstattet.<br />

Im Drittland anfallende Importsteuern oder Zölle<br />

trägt der Käufer in jedem Fall selbst.<br />

Für Goldmünzen, die umsatzsteuerbefreit sind,<br />

gilt ein Aufgeld von 20 %.<br />

8. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag<br />

fällig und zahlbar in bar oder durch<br />

bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger<br />

Erwerber, die schriftlich oder telefonisch geboten<br />

haben, sind binnen einer Woche nach<br />

Rechnungsdatum fällig. Bei Kauf für einen Dritten<br />

haftet der Bieter mit diesem als Gesamtschuldner.<br />

9. Bei Zahlungsverzug oder Abnahmeverweigerung<br />

der zugeschlagenen Lose verliert der<br />

Käufer seine Rechte aus dem Zuschlag. Als<br />

Verzugsschaden werden 1,5 % Zinsen pro Monat<br />

berechnet. Im übrigen kann das Auktionshaus<br />

wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung<br />

Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen;<br />

der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet<br />

werden, dass die Sache in einer weiteren Auktion<br />

nochmals versteigert wird und der säumige<br />

Käufer für einen Mindererlös gegenüber der<br />

früheren Versteigerung und die besonderen<br />

Kosten der wiederholten Versteigerung<br />

einschließlich der Gebühren des Versteigerers<br />

aufzukommen hat. Bei der endgültigen<br />

Nichtabnahme zugeschlagener Lose, spätestens<br />

jedoch drei Monate nach dem ursprünglichen<br />

Versteigerungstermin, stellt der Versteigerer dem<br />

Schuldner mindestens die ausgefallenen<br />

Versteigerungsprovisionen als Schadensersatz<br />

wegen Nichterfüllung in Rechnung. Dem<br />

Schuldner bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass<br />

dem Versteigerer ein Schaden überhaupt nicht<br />

oder in wesentlich geringerer Höhe als diese<br />

Pauschale entstanden ist.<br />

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den<br />

kaufmännischen Verkehr ist Düsseldorf. Es gilt<br />

deutsches Recht; das UN-Abkommen über<br />

Verträge des internationalen Warenkaufs findet<br />

keine Anwendung.<br />

11. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß<br />

auch für den Nachverkauf. Die Bestimmungen<br />

über Verkäufe im Fernabsatz finden keine<br />

Anwendung. Sollte eine der vorstehenden<br />

Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein,<br />

bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.<br />

Bei fremdsprachiger Losbeschreibung ist stets<br />

die deutsche Fassung maßgeblich.<br />

Stand: September 2<strong>01</strong>5<br />

Der Versteigerer

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