08.12.2012 Aufrufe

Hygienebegehung von Hausarztpraxen durch das Gesundheitsamt

Hygienebegehung von Hausarztpraxen durch das Gesundheitsamt

Hygienebegehung von Hausarztpraxen durch das Gesundheitsamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Medizinprodukteaufbereitung<br />

RKI Richtlinie: C 2.2.1 Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung <strong>von</strong> Medizinprodukten<br />

Risikobewertung<br />

Für jedes Medizinprodukt hat der für die Aufbereitung Verantwortliche (der<br />

Betreiber) unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers schriftlich<br />

festzulegen<br />

•ob<br />

•wie oft<br />

•mit welchem Verfahren<br />

•unter welchen Bedingungen (z.B: Räume, Arbeitsmittel, Qualifikation des<br />

Personals)<br />

Medizinprodukte aufbereitet und gelagert werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!