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Grundtätigkeiten

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14. Sichern in absturzgefährdeten Bereichen<br />

14.1 Halten<br />

Halten ist die Sicherung von gefährdeten Personen und Einsatzkräften<br />

mit dem Ziel, einen Absturz auszuschließen. Unter<br />

dem Begriff des Haltens fallen nur solche Situationen,<br />

bei denen die Feuerwehrleine zur Sicherung oberhalb des<br />

zu Haltenden geführt wird. Das heißt, die gesicherte Person<br />

wird beim Abrutschen auf ihrer Standfläche sofort von Feuerwehr-Sicherheitsgurt<br />

und Feuerwehrleine so von oben gehalten,<br />

daß sie nicht abstürzen oder weiterrutschen kann.<br />

Dabei ist darauf zu achten, daß die Feuerwehrleine immer<br />

straff auf Zug gehalten wird.<br />

Einsatzbeispiele sind Tätigkeiten auf Böschungen und Leitern.<br />

Geräte zum Halten sind:<br />

� Alle Geräte, die zum Auffangen verwendet werden (vergleiche<br />

hierzu Kapitel 14.2).<br />

Stehen diese Geräte nicht zur Verfügung, so können auch<br />

� der Feuerwehr-Sicherheitsgurt und<br />

� die Feuerwehrleine<br />

eingesetzt werden.<br />

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