Grundtätigkeiten
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14. Sichern in absturzgefährdeten Bereichen<br />
14.1 Halten<br />
Halten ist die Sicherung von gefährdeten Personen und Einsatzkräften<br />
mit dem Ziel, einen Absturz auszuschließen. Unter<br />
dem Begriff des Haltens fallen nur solche Situationen,<br />
bei denen die Feuerwehrleine zur Sicherung oberhalb des<br />
zu Haltenden geführt wird. Das heißt, die gesicherte Person<br />
wird beim Abrutschen auf ihrer Standfläche sofort von Feuerwehr-Sicherheitsgurt<br />
und Feuerwehrleine so von oben gehalten,<br />
daß sie nicht abstürzen oder weiterrutschen kann.<br />
Dabei ist darauf zu achten, daß die Feuerwehrleine immer<br />
straff auf Zug gehalten wird.<br />
Einsatzbeispiele sind Tätigkeiten auf Böschungen und Leitern.<br />
Geräte zum Halten sind:<br />
� Alle Geräte, die zum Auffangen verwendet werden (vergleiche<br />
hierzu Kapitel 14.2).<br />
Stehen diese Geräte nicht zur Verfügung, so können auch<br />
� der Feuerwehr-Sicherheitsgurt und<br />
� die Feuerwehrleine<br />
eingesetzt werden.<br />
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