Katalog_2016
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„ E L E FA N T<br />
“<br />
Q U A L<br />
I T Ä T S M Ö B E L<br />
Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für alle – auch zukünftige – Lieferungen und<br />
Leistungen an Kaufleute oder gleichgestellte Besteller. Abweichenden Bedingungen<br />
des Bestellers wird hiermit widersprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn evtl.<br />
Gegenbestätigungen mit abweichenden Bedingungen nicht noch einmal ausdrücklich<br />
widersprochen wird.<br />
1) Angebot<br />
Unsere Angebote sind stets und in jeder Hinsicht freibleibend. Angebotsunterlagen wie<br />
Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Materialangaben, Probestücke und Farben sind<br />
für uns nicht verbindlich, soweit wir eine Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich<br />
übernommen haben. Evtl. Änderungen und Verbesserungen ohne vorherige<br />
Bekanntgabe behalten wir uns vor. Angebote verpflichten uns nicht zur<br />
Auftragsannahme.<br />
2) Auftrag<br />
Aufträge werden erst verbindlich nachdem der Käufer unsere schriftliche Bestätigung<br />
innerhalb von 3 Werktagen durch seine Unterschrift rückbestätigt hat. Für Umfang und<br />
Inhalt des Auftrages ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Dies gilt auch für<br />
evtl. mündliche Nebenabreden, Änderungen und sonstige Vereinbarungen mit unseren<br />
Vertretern. Die Berichtigungen von Irrtümern bei Angeboten, Auftragsbestätigungen und<br />
Rechnungen bleibt uns vorbehalten. Angegebene Lieferfristen werden nach Möglichkeit<br />
eingehalten, sie sind jedoch nicht verbindlich. Weiters behalten wir uns vor,<br />
Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen bis 100 % zu verlangen.<br />
3) Preis<br />
Alle Preise gelten in Euro, grundsätzlich ab Werk und sind freibleibend. Berechnet<br />
werden die jeweiligen Tagespreise zum Zeitpunkt der Lieferung. Ändern sich nach<br />
Geschäftsabschluss die Nebenkosten wie Frachten, Steuern und sonstige Lasten, so<br />
dürfen diese Erhöhungen gegebenenfalls rückwirkend dem Kaufpreis zugeschlagen<br />
werden.<br />
4) Lieferung<br />
Bei Lieferung frei Haus versteht sich diese frei Bordsteinkante, oder soweit die<br />
Abladestelle mit LKW befahrbar bzw. erreichbar ist.<br />
Eine Rücknahme der Verpackung ist ausgeschlossen.<br />
Die Ware ist mit Verlassen unseres Werkes geliefert. Der Besteller trägt evtl.<br />
Versandkosten. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers, auch<br />
wenn wir den Versand selbst durchführen und/oder die Frachtkosten tragen. Ohne<br />
Haftung wählen wir das günstigste Beförderungsmittel.<br />
Bei Vereinbarung von Abholung oder Versand nach Anweisung ist die Ware mit der<br />
Anzeige der Bereitstellung zur Abholung und Versand geliefert. Versandbereite Ware<br />
muss sofort abgeholt bzw. die Anweisung zum Versand sofort erteilt werden. Kommt<br />
dem der Besteller nicht spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Anzeige<br />
nach, so ist der Kaufpreis nach Rechnung unbeachtet des Erhalts der Ware zu zahlen.<br />
Der Besteller schuldet für eine evtl. Lagerung der Ware auf seine Gefahr<br />
Lagergebühren.<br />
Bei Verkauf auf Abruf ist spätestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Datum der<br />
Auftragsbestätigung der Kaufpreis zu zahlen, auch wenn bis dahin ein Abruf nicht<br />
erfolgt ist.<br />
Wird die bestellte Ware von uns nach Ablauf evtl. Lieferzeiten und anschließender<br />
Setzung einer Nachfrist schuldhaft nicht geliefert, so kann der Besteller vom Vertrag<br />
zurücktreten.<br />
In Fällen höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Lieferung auf die Dauer der<br />
Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag<br />
ganz oder teilweise zurückzutreten.<br />
Den Fällen höherer Gewalt stehen Arbeitskampf und sonstige Umstände gleich, die uns<br />
die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar auch dann,<br />
wenn diese Umstände bei einem Vor- oder Unterlieferanten eintreten.<br />
5) Zahlung<br />
Wenn nicht abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, ist die Zahlung bei<br />
Auftragserteilung vorzunehmen. Erstaufträge liefern wir grundsätzlich nur gegen<br />
Vorauskasse. Bei Kunden, mit denen wir mehr als 1 Jahr keine Geschäftsbeziehung<br />
mehr hatten, behalten wir uns vor, Aufträge nur gegen Vorauszahlung durchzuführen.<br />
Die Gutschrift von Zahlungen in Schecks erfolgt unter üblichem Vorbehalt. Wechsel<br />
werden nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung und unter Vorbehalt der<br />
rechtzeitigen Einlösung gutgeschrieben. Im Fall des Zahlungsverzuges gelten der<br />
Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten, sowie Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro<br />
angefangenem Monat als vereinbart. Ab Zahlungsverzug von 5 Monaten werden<br />
weiters sämtliche gewährte Rabatte und Sonderkonditionen rückwirkend hinfällig.<br />
Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereinkommender<br />
Wechsel bzw. sonstiger Zielvereinbarungen sofort fällig, wenn die<br />
Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach<br />
unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. In diesen<br />
Fällen hat der Besteller bei noch ausstehenden Lieferungen den Kaufpreis voraus zu<br />
erbringen. Ebenso sind wir berechtigt, die Lieferung an den Besteller so lange<br />
zurückzuhalten, bis alle offenen Kosten ausgeglichen sind.<br />
Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten wegen Beanstandungen<br />
oder Gegenansprüchen oder die Aufrechnung zu erklären mit Ausnahme einer<br />
unbestrittenen oder rechtskräftig gestellten Forderung.<br />
6) Eigentumsvorbehalt<br />
Wir behalten uns das Eigentum an unseren Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung<br />
unserer sämtlichen Forderungen vor. Bei Weiterverkauf gilt der verlängerte<br />
Eigentumsvorbehalt.<br />
Bei laufender Rechnung gilt das Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung.<br />
Die vom Besteller etwa vorzunehmende Be- oder Verarbeitung von uns gelieferter Ware<br />
erfolgt in unserem Auftrage, jedoch ohne Verbindlichkeit für uns. Wird der Besteller durch<br />
Verbindung oder Vermischung Eigentümer oder Miteigentümer der von uns gelieferten Ware,<br />
überträgt er uns schon jetzt sein Eigentum oder Eigentumsrecht an dem vermischten<br />
Bestand oder neuen Gegenstand, den er für uns mit kaufmännischer Sorgfalt verwahrt.<br />
Der Besteller darf die gelieferte Ware und die aus ihrer Vermischung oder Verbindung<br />
entstandenen Gegenstände nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern.<br />
Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind ausgeschlossen. Einwirkungen auf die<br />
Sache von dritter Seite, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich anzuzeigen.<br />
Der Besteller tritt zur Sicherung unserer gesamten Forderungen seine gegenwärtigen und<br />
zukünftigen Ansprüche, die ihm aus der von uns gelieferten bzw. nach Vorstehendem in<br />
unserem Miteigentum stehenden Waren gegen Dritte entstehen, mögen sie auf Veräußerung<br />
oder sonstigen Rechtsgründen beruhen, im vollen Umfang an uns ab. Der Besteller ist zur<br />
Einziehung solcher Forderung auf jederzeitigen Widerruf ermächtigt. Die Ermächtigung<br />
erlischt bei Zahlungseinstellung. Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet dem Dritten<br />
die Abtretung an uns mitzuteilen, und uns zur Geltendmachung unserer Rechte erforderliche<br />
Auskünfte und Unterlagen zu geben. Übersteigt der Wert der so abgetretenen Ansprüche<br />
unsere Forderung gegen den Besteller um mehr als 20 %, sind wir auf sein Verlangen<br />
insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.<br />
7) Retouren<br />
Rücknahme von Teilen, die nicht wegen Material- oder Herstellungsfehler unbrauchbar sind,<br />
erfolgt nicht. Sollte trotzdem Rücknahme vereinbart werden, muss die Rücksendung in jedem<br />
Falle franko vorgenommen werden. Retouren werden höchstens mit 90% gutgeschrieben.<br />
Rücksendungen bedürfen auf jeden Fall unserer vorherigen Zustimmung.<br />
8) Beanstandungen<br />
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich der Menge und Qualität der gelieferten Waren können<br />
nur berücksichtigt werden, wenn diese unmittelbar bei Erhalt der Ware auf den Lieferpapieren<br />
des von uns für den Transport beauftragten Dritten oder unseren Eigentransporten schriftlich<br />
vermerkt werden. Bei berechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Entscheidung vor,<br />
ob Ersatz geliefert, der Mangel auf unsere Kosten beseitigt, Minderung oder Wandlung<br />
gewährt wird. Erklären wir uns nicht rechtzeitig trotz Mahnung und Fristsetzung, kann der<br />
Besteller Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Dies gilt auch dann, wenn die von<br />
uns gewählte Mängelbeseitigung aus von uns zu vertretenden Gründen nicht, trotz Mahnung<br />
nicht rechtzeitig oder aus Unvermögen nicht vorgenommen wird bzw. fehlschlägt: Verweigert<br />
der Besteller die Annahme der möglichen und sachgerechten Nacharbeit, erlischt jeglicher<br />
weiterer Gewährleistungsanspruch.<br />
9) Haftung<br />
Unsere Haftung bestimmt sich ausschließlich nach den vorstehenden Bedingungen. Alle dort<br />
nicht ausdrücklich zugesprochenen Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche – gleich aus<br />
welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Unberührt bleiben Fälle, in denen uns bzw.<br />
unseren leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fällt.<br />
10) Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
Erfüllungsort für Lieferung ist Waldneukirchen, für Zahlung Waldneukirchen, Gerichtsstand ist<br />
Steyr, auch für Zahlungs-, Scheck- und Wechselklagen.<br />
Die Gerichtsstandvereinbarung gilt auch für alle Ansprüche aufgrund einer Rückabwicklung<br />
des Vertrages und für das Mahnverfahren.<br />
Es gilt grundsätzlich österreichisches Recht. Bei Geschäften mit ausländischen Firmen steht<br />
uns das Recht zu, Gerichtsstand und Anwendbarkeit des Rechts des Landes des Partners zu<br />
wählen.<br />
11) Bei Verträgen mit Nichtkaufleuten gelten grundsätzlich die vorstehenden<br />
Bedingungen, jedoch mit folgenden Zusätzen:<br />
Der in der Auftragsbestätigung genannte Preis bleibt für die Dauer von 4 Monaten ohne<br />
Änderung nach Vertragsabschluss wirksam. Dies gilt nicht für Dauerschuldverhältnisse.<br />
Zurückbehaltungsrechte können nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf demselben<br />
Vertragsverhältnis beruhen.<br />
Der grundsätzliche Haftungsausschluss berührt nicht Fälle von Vorsatz und grober<br />
Fahrlässigkeit von uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen.<br />
Bei Fehlschlägen bzw. Nachbesserung der Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung<br />
der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.<br />
Die Mängelrüge wegen eins nicht offensichtlichen Mangels ist innerhalb der gesetzlichen<br />
Frist schriftlich geltend zu machen.<br />
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