Protokoll - 1. Paderborner Schwimmverein
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dem von Wolfgang Hillemeyer gestifteten „Aktivenpokal“ in diesem Jahr Ulrike<br />
Gallasch. Sie wurde im vergangenen Jahr u.a. mit dem Silbernen Lorbeerblatt<br />
der Bundesrepublik Deutschland für ihre sportlichen Erfolge ausgezeichnet.<br />
Für langjährige Mitgliedschaften im <strong>1.</strong> <strong>Paderborner</strong> <strong>Schwimmverein</strong> werden<br />
Hildegard Kramer, sowie in Abwesenheit Amparo Hidalgo, Christine und Michael<br />
Picht, Sebastiana Sales Cantarellas, Christa Stahl und Tim Tohermes (Silberne<br />
Vereinsnadel, 25 Jahre) geehrt. Georg Fortmeier wird für 40-jährige<br />
Mitgliedschaft mit der Goldenen Vereinsnadel ausgezeichnet.<br />
TOP 3 Genehmigung des <strong>Protokoll</strong>s der letzten Jahreshauptversammlung<br />
Das <strong>Protokoll</strong> der Jahreshauptversammlung 2008 wird ohne Änderungen<br />
einstimmig genehmigt.<br />
TOP 4 Aussprache über die Berichte des Vorstandes<br />
Die Berichte, wie in der Chlorbrille 2009 abgedruckt, werden kurz erläutert und<br />
einstimmig akzeptiert.<br />
TOP 5 Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes<br />
Alfred Krois und Elmar Baumhögger haben am 18.03.2009 die Kassenprüfung<br />
durchgeführt.<br />
Alfred Krois berichtet, dass es keine Beanstandungen gegeben hat.<br />
Der Schatzmeisterin wird einstimmig Entlastung erteilt.<br />
Dem Vorstand wird einstimmig Entlastung erteilt.<br />
TOP 6 Anträge<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Änderung der<br />
Vereinssatzung<br />
Ulrich<br />
Kramer erläutert die geänderte Fassung der Satzung, die in der Chlorbrille<br />
2009 abgedruckt ist. Der „Vorstand“ heißt jetzt „Präsidium“ und ist um eine<br />
Position im geschäftsführenden Bereich erweitert worden. Jugendliche haben mit<br />
Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht erhalten. Die<br />
Vereinsjugend verfügt über mehr Eigenständigkeit und unterliegt der<br />
Jugendordnung, die Bestandteil der Satzung ist.<br />
Aus<br />
der Versammlung kommt die Anfrage, Eltern minderjähriger<br />
Vereinsmitglieder das Wahlrecht zu erteilen. Die Mitgliederversammlung stimmt<br />
darüber ab und spricht sich einstimmig bei einer Enthaltung dagegen aus.<br />
Die<br />
Mitgliederversammlung beauftragt das Präsidium die Satzung anzupassen,<br />
wie es den Erfordernissen des Amtsgerichts zur Eintragung der Satzung<br />
entspricht und offensichtliche Unrichtigkeiten zu beseitigen sind. Hierbei ist der<br />
tatsächliche Wille der Mitgliederversammlung zu erforschen und zu