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Protokoll - 1. Paderborner Schwimmverein

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dem von Wolfgang Hillemeyer gestifteten „Aktivenpokal“ in diesem Jahr Ulrike<br />

Gallasch. Sie wurde im vergangenen Jahr u.a. mit dem Silbernen Lorbeerblatt<br />

der Bundesrepublik Deutschland für ihre sportlichen Erfolge ausgezeichnet.<br />

Für langjährige Mitgliedschaften im <strong>1.</strong> <strong>Paderborner</strong> <strong>Schwimmverein</strong> werden<br />

Hildegard Kramer, sowie in Abwesenheit Amparo Hidalgo, Christine und Michael<br />

Picht, Sebastiana Sales Cantarellas, Christa Stahl und Tim Tohermes (Silberne<br />

Vereinsnadel, 25 Jahre) geehrt. Georg Fortmeier wird für 40-jährige<br />

Mitgliedschaft mit der Goldenen Vereinsnadel ausgezeichnet.<br />

TOP 3 Genehmigung des <strong>Protokoll</strong>s der letzten Jahreshauptversammlung<br />

Das <strong>Protokoll</strong> der Jahreshauptversammlung 2008 wird ohne Änderungen<br />

einstimmig genehmigt.<br />

TOP 4 Aussprache über die Berichte des Vorstandes<br />

Die Berichte, wie in der Chlorbrille 2009 abgedruckt, werden kurz erläutert und<br />

einstimmig akzeptiert.<br />

TOP 5 Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes<br />

Alfred Krois und Elmar Baumhögger haben am 18.03.2009 die Kassenprüfung<br />

durchgeführt.<br />

Alfred Krois berichtet, dass es keine Beanstandungen gegeben hat.<br />

Der Schatzmeisterin wird einstimmig Entlastung erteilt.<br />

Dem Vorstand wird einstimmig Entlastung erteilt.<br />

TOP 6 Anträge<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Änderung der<br />

Vereinssatzung<br />

Ulrich<br />

Kramer erläutert die geänderte Fassung der Satzung, die in der Chlorbrille<br />

2009 abgedruckt ist. Der „Vorstand“ heißt jetzt „Präsidium“ und ist um eine<br />

Position im geschäftsführenden Bereich erweitert worden. Jugendliche haben mit<br />

Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht erhalten. Die<br />

Vereinsjugend verfügt über mehr Eigenständigkeit und unterliegt der<br />

Jugendordnung, die Bestandteil der Satzung ist.<br />

Aus<br />

der Versammlung kommt die Anfrage, Eltern minderjähriger<br />

Vereinsmitglieder das Wahlrecht zu erteilen. Die Mitgliederversammlung stimmt<br />

darüber ab und spricht sich einstimmig bei einer Enthaltung dagegen aus.<br />

Die<br />

Mitgliederversammlung beauftragt das Präsidium die Satzung anzupassen,<br />

wie es den Erfordernissen des Amtsgerichts zur Eintragung der Satzung<br />

entspricht und offensichtliche Unrichtigkeiten zu beseitigen sind. Hierbei ist der<br />

tatsächliche Wille der Mitgliederversammlung zu erforschen und zu

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