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11. Eigentumsvorbehalt<br />
11.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen Sie jetzt oder zukünftig zustehen,<br />
und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern Sie sich vertragswidrig verhalten – insbesondere sofern Sie mit<br />
der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen sind –, haben wir das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem wir eine<br />
angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten tragen Sie. Von uns zurückgenommene<br />
Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die Sie uns schulden, nachdem wir<br />
einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.<br />
11.2 Sie müssen die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Sie müssen sie auf ihre Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden<br />
ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, müssen Sie sie auf eigene Kosten<br />
rechtzeitig durchführen.<br />
11.3 Sie dürfen die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange Sie nicht in Zahlungsverzug sind. Sie<br />
dürfen die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Ihre Entgeltforderungen gegen Ihre Abnehmer aus<br />
einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen bezüglich der Vorbehaltsware, die Ihnen aus einem sonstigen<br />
Rechtsgrund gegen Ihre Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf<br />
Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, treten Sie uns bereits jetzt sicherungshalber<br />
in vollem Umfang ab. Wir nehmen diese Abtretung an.<br />
11.4 Sie dürfen diese an uns abgetretenen Forderungen auf Ihre Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung<br />
nicht widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Forderungen nicht<br />
selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange Sie ihren Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß<br />
nachkommen.<br />
11.5 Sofern Sie sich jedoch vertragswidrig verhalten – insbesondere sofern Sie mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen sind,<br />
können wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt geben, den jeweiligen<br />
Schuldnern die Abtretung mitteilen und uns alle Unterlagen aushändigen sowie alle Angaben machen, die wir zur Geltendmachung der<br />
Forderungen benötigen.<br />
11.6 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch Sie wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen<br />
Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der<br />
Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im<br />
Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.<br />
11.7 Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der<br />
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen<br />
oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt,<br />
dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, sind Sie und wir uns bereits jetzt einig, dass Sie uns anteilsmäßig Miteigentum an<br />
dieser Sache übertragen. Wir nehmen diese Übertragung an.<br />
11.8 Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache werden Sie für uns verwahren.<br />
11.9 Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter müssen Sie auf unser Eigentum hinweisen und uns<br />
unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem<br />
Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haften Sie hierfür.<br />
12. Exportkontrolle<br />
12.1 Sie haben bei der Weitergabe der von uns gelieferten Waren an Dritte die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen<br />
(Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten.<br />
12.2 Sofern zur Durchführung von Exportkontrollprüfungen durch Behörden oder uns erforderlich, sind Sie verpflichtet, uns nach entsprechender<br />
Aufforderung unverzüglich alle Informationen über den Endempfänger, den Endverbleib und den Verwendungszweck der von uns gelieferten<br />
Waren sowie diesbezüglich geltende Exportkontrollbeschränkungen zur Verfügung stellen.<br />
12.3 Sie sind ferner verpflichtet, uns von allen Ansprüchen, die von Behörden oder sonstigen Dritten uns gegenüber wegen der Nichtbeachtung vor<br />
stehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch Sie geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei zu zustellen und uns alle in<br />
diesem Zusammenhang entstehende Schäden und Aufwendungen zu ersetzen.<br />
13. Retourenwünsche; Bearbeitungspauschale<br />
13.1 Jede gewünschte Retoure, auf die Sie keinen Rechtsanspruch haben, bedarf unserer Zustimmung. Ein solcher Retourenwunsch muss vorher<br />
bei uns angemeldet werden. Dazu ist erforderlich, dass Sie das Formular, das wir Ihnen zur Verfügung stellen, nachdem Sie uns den<br />
Retourenwunsch mitgeteilt haben, vollständig ausgefüllt und vor Rücksendung der Ware an uns zurück schicken. Die Freigabe einer Retoure<br />
nach Prüfung Ihrer Angaben durch uns berechtigt Sie lediglich zur Rücksendung der Ware und stellt noch keine Zustimmung der Retoure dar.<br />
Warenrücksendungen, die nicht vorab von uns freigegeben wurden, nehmen wir nicht an. Nach Prüfung der zurück gesendeten Ware werden<br />
wir Ihnen unverzüglich mitteilen, ob wir die Retoure der zurück gesendeten Ware akzeptieren oder nicht.<br />
13.2 Im Falle einer von uns akzeptierten Retoure haben Sie die uns entstehenden Kosten und Aufwendungen für die Bearbeitung des Vorgangs<br />
sowie für die Wiedereinlagerung der retournierten Ware zu tragen. Wir sind berechtigt, hierfür eine Pauschale in Höhe von 15 % des<br />
Netto-Rechnungsbetrages der retournierten Ware, mindestens aber 25,00 zu verlangen. Sie sind außerdem verpflichtet, die gesamten, mit<br />
der Retournierung verbundenen Kosten für Fracht und Rücksendung zu tragen; zudem tragen Sie bei der Rücksendung die Gefahr des<br />
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware.<br />
13.3 Ihre Rechte im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln der gelieferten Waren werden durch diese Regelung nicht berührt.<br />
14. Gerichtsstand; Anwendbares Recht; Erfüllungsort<br />
14.1 Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB und allen rechtlichen und vertraglichen Beziehungen zwischen uns und Ihnen ergeben, ist<br />
unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand.<br />
14.2 Auf diese AGB sowie alle rechtlichen und vertraglichen Beziehungen zwischen uns und Ihnen findet das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.<br />
14.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.<br />
14.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag<br />
schriflich niedergelegt.<br />
Stand: Februar 2015