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11. Eigentumsvorbehalt<br />

11.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen Sie jetzt oder zukünftig zustehen,<br />

und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern Sie sich vertragswidrig verhalten – insbesondere sofern Sie mit<br />

der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen sind –, haben wir das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem wir eine<br />

angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten tragen Sie. Von uns zurückgenommene<br />

Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die Sie uns schulden, nachdem wir<br />

einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.<br />

11.2 Sie müssen die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Sie müssen sie auf ihre Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden<br />

ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, müssen Sie sie auf eigene Kosten<br />

rechtzeitig durchführen.<br />

11.3 Sie dürfen die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange Sie nicht in Zahlungsverzug sind. Sie<br />

dürfen die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Ihre Entgeltforderungen gegen Ihre Abnehmer aus<br />

einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen bezüglich der Vorbehaltsware, die Ihnen aus einem sonstigen<br />

Rechtsgrund gegen Ihre Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf<br />

Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, treten Sie uns bereits jetzt sicherungshalber<br />

in vollem Umfang ab. Wir nehmen diese Abtretung an.<br />

11.4 Sie dürfen diese an uns abgetretenen Forderungen auf Ihre Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung<br />

nicht widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Forderungen nicht<br />

selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange Sie ihren Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß<br />

nachkommen.<br />

11.5 Sofern Sie sich jedoch vertragswidrig verhalten – insbesondere sofern Sie mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen sind,<br />

können wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt geben, den jeweiligen<br />

Schuldnern die Abtretung mitteilen und uns alle Unterlagen aushändigen sowie alle Angaben machen, die wir zur Geltendmachung der<br />

Forderungen benötigen.<br />

11.6 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch Sie wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen<br />

Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der<br />

Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im<br />

Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.<br />

11.7 Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der<br />

neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen<br />

oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt,<br />

dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, sind Sie und wir uns bereits jetzt einig, dass Sie uns anteilsmäßig Miteigentum an<br />

dieser Sache übertragen. Wir nehmen diese Übertragung an.<br />

11.8 Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache werden Sie für uns verwahren.<br />

11.9 Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter müssen Sie auf unser Eigentum hinweisen und uns<br />

unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem<br />

Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haften Sie hierfür.<br />

12. Exportkontrolle<br />

12.1 Sie haben bei der Weitergabe der von uns gelieferten Waren an Dritte die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen<br />

(Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten.<br />

12.2 Sofern zur Durchführung von Exportkontrollprüfungen durch Behörden oder uns erforderlich, sind Sie verpflichtet, uns nach entsprechender<br />

Aufforderung unverzüglich alle Informationen über den Endempfänger, den Endverbleib und den Verwendungszweck der von uns gelieferten<br />

Waren sowie diesbezüglich geltende Exportkontrollbeschränkungen zur Verfügung stellen.<br />

12.3 Sie sind ferner verpflichtet, uns von allen Ansprüchen, die von Behörden oder sonstigen Dritten uns gegenüber wegen der Nichtbeachtung vor<br />

stehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch Sie geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei zu zustellen und uns alle in<br />

diesem Zusammenhang entstehende Schäden und Aufwendungen zu ersetzen.<br />

13. Retourenwünsche; Bearbeitungspauschale<br />

13.1 Jede gewünschte Retoure, auf die Sie keinen Rechtsanspruch haben, bedarf unserer Zustimmung. Ein solcher Retourenwunsch muss vorher<br />

bei uns angemeldet werden. Dazu ist erforderlich, dass Sie das Formular, das wir Ihnen zur Verfügung stellen, nachdem Sie uns den<br />

Retourenwunsch mitgeteilt haben, vollständig ausgefüllt und vor Rücksendung der Ware an uns zurück schicken. Die Freigabe einer Retoure<br />

nach Prüfung Ihrer Angaben durch uns berechtigt Sie lediglich zur Rücksendung der Ware und stellt noch keine Zustimmung der Retoure dar.<br />

Warenrücksendungen, die nicht vorab von uns freigegeben wurden, nehmen wir nicht an. Nach Prüfung der zurück gesendeten Ware werden<br />

wir Ihnen unverzüglich mitteilen, ob wir die Retoure der zurück gesendeten Ware akzeptieren oder nicht.<br />

13.2 Im Falle einer von uns akzeptierten Retoure haben Sie die uns entstehenden Kosten und Aufwendungen für die Bearbeitung des Vorgangs<br />

sowie für die Wiedereinlagerung der retournierten Ware zu tragen. Wir sind berechtigt, hierfür eine Pauschale in Höhe von 15 % des<br />

Netto-Rechnungsbetrages der retournierten Ware, mindestens aber 25,00 zu verlangen. Sie sind außerdem verpflichtet, die gesamten, mit<br />

der Retournierung verbundenen Kosten für Fracht und Rücksendung zu tragen; zudem tragen Sie bei der Rücksendung die Gefahr des<br />

zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware.<br />

13.3 Ihre Rechte im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln der gelieferten Waren werden durch diese Regelung nicht berührt.<br />

14. Gerichtsstand; Anwendbares Recht; Erfüllungsort<br />

14.1 Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB und allen rechtlichen und vertraglichen Beziehungen zwischen uns und Ihnen ergeben, ist<br />

unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand.<br />

14.2 Auf diese AGB sowie alle rechtlichen und vertraglichen Beziehungen zwischen uns und Ihnen findet das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.<br />

14.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.<br />

14.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag<br />

schriflich niedergelegt.<br />

Stand: Februar 2015

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