Der Uracher KW 50-2016
Mitteilungsblatt Der Uracher KW 50-2016
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Donnerstag, 15.12.<strong>2016</strong>/Aktuelles / Amtliche Bekanntmachungen<br />
<strong>Der</strong> <strong>Uracher</strong><br />
3<br />
Thomas Braun, Kulturreferent der Stadt Bad<br />
Urach, nahm die Spende stellvertretend für Bürgermeister<br />
Elmar Rebmann entgegen. Braun bedankte<br />
sich für die große Summe und für die tolle<br />
Idee, die absolut nachahmenswert sei. Auch die<br />
beiden Stiftungsräte Manfred Frischknecht und<br />
Jörg Dieter Schumacher zeigten sich begeistert<br />
von der Aktion. Die Spende mache es möglich,<br />
momentan drei junge Talente mit kleinen, aber<br />
doch sehr hilfreichen Summen zu unterstützen.<br />
<strong>Der</strong> <strong>Uracher</strong> Hautarzt Prof. Dr. Carl Fischer hinterließ<br />
der Stadt nach seinem Tod ein größeres<br />
Vermögen mit der Auflage, daraus eine Stiftung<br />
zugunsten musisch begabter Jugendlicher aus Bad<br />
Urach, die sich im kulturellen Bereich beruflich zu<br />
etablieren gedenken, zu bilden.<br />
Wer sich von der Qualität einer Fischer-Stipendiatin<br />
überzeugen möchte, hat dazu Anfang nächsten<br />
Jahres Gelegenheit. Yvonne Funk aus Bad<br />
Urach-Sirchingen studiert momentan Klavier an<br />
der Musikhochschule Karlsruhe und wird am 22.<br />
Januar ein Konzert im Bürgersaal der Schlossmühle<br />
geben.<br />
Information zum Stadtbusbetrieb<br />
Seit Sonntag, den 11.12.<strong>2016</strong> verkehrt der<br />
Stadtbus (Linie 108) nach neuem Fahrplan und<br />
auf einer neuen Linienführung. Die Stadtwerke<br />
und die Betreiberfirma bitten die Fahrgäste<br />
daher um Verständnis, dass es vorerst noch zu<br />
kleineren Verzögerungen kommen kann, bis<br />
sich der Ablauf eingespielt hat.<br />
Zudem sollte beachtet werden, dass der Bus<br />
an den Endhaltestellen „Hans-Reyhing-Weg“<br />
und „Schönblick“ jeweils einige Minuten pausiert<br />
und der Busverkehr für diese Zeit unterbrochen<br />
wird. Während der Pausenzeit dürfen<br />
sich leider keine Fahrgäste im Bus aufhalten.<br />
Diesbezügliche Anregungen können gerne<br />
schriftlich, über das Internetformular der Stadtwerke<br />
oder per Email swbu@bad-urach.de<br />
weitergegeben werden. Die Einsendungen<br />
werden dann schnellstmöglich bearbeitet.<br />
Werbeflächen auf der Kehrmaschine<br />
Die Stadt Bad Urach hat auf der Kehrmaschine<br />
ab 01.04.2017 Werbeflächen neu zu vergeben.<br />
Dies ist eine gute und günstige Gelegenheit Ihren<br />
Betrieb ein ganzes Jahr lang zu bewerben.<br />
Die Kehrmaschine fährt in der gesamten Kernstadt<br />
und in allen vier Stadtteilen von Bad<br />
Urach, sowie in Hülben.<br />
Bei Interesse setzten Sie sich bitte mit dem<br />
Tiefbauamt, Tel. Nr. 07125 / 156-216 (vormittags)<br />
in Verbindung.<br />
Ist Ihre Hausnummer und Ihr<br />
Name gut erkennbar ?<br />
Bei der Zustellung von Post kann das entscheidend<br />
sein für eine ordnungsgemäße<br />
Zustellung.<br />
Dazu gehört auch die Beschriftung der<br />
Briefkästen.<br />
Amtliche Bekanntmachung der „Vereinbarten<br />
Verwaltungsgemeinschaft Bad Urach“<br />
Genehmigung der 12. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes für die<br />
Gemeinde Hülben<br />
<strong>Der</strong> Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />
Bad Urach hat in seiner<br />
öffentlichen Sitzung am 24.11.2009 die 12. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes – betreffend<br />
die Gemeinde Hülben, „Erweiterung des eingeschränkten<br />
Gewerbegebiets Eichenstraße“ – beschlossen.<br />
Das Landratsamt Reutlingen hat diese 12. Flächennutzungsplanänderung<br />
gemäß § 6 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) am 06.12.<strong>2016</strong>, Az. 21/5–621.31-san, genehmigt.<br />
Maßgebend sind:<br />
1. <strong>Der</strong> Lageplan vom 10.07.2007,<br />
Maßstab 1 : 1.00<br />
2. Die Begründung vom 20.11.2007<br />
Die Änderung des Flächennutzungsplans wird mit<br />
dieser Bekanntmachung in seiner neuen Fassung<br />
wirksam.<br />
Die Flächennutzungsplanänderung kann, einschließlich<br />
Begründung von jedermann, während<br />
der jeweiligen Dienststunden, bei den nachstehenden<br />
Dienststellen eingesehen werden:<br />
1. Stadt Bad Urach, FB II - Bauverwaltung<br />
Marktplatz 8-9, 72574 Bad Urach<br />
2. Gemeinde Hülben, Rathaus, Hauptstr. 1<br />
72584 Hülben<br />
Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.<br />
Eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz<br />
1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und<br />
Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung<br />
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 sind nach § 215 Abs. 1<br />
Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung<br />
nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />
schriftlich gegenüber der Verwaltungs-