AMTSBLATT - Gemeinde Rossau
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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rossau</strong> 6. April 2011<br />
Zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen erhielt der Schlammstapelbehälter<br />
eine GFK- Tonnenabdeckung. Die erforderliche Behälterbe-<br />
und Entlüftung (Lüftungsdome DN 250) wurden mit Rohrbiofiltern<br />
ausgestattet. Analog wurde das Nachklärbecken abgedeckt. Das Belebungsbecken<br />
erhielt zum Schutz gegen Witterungseinflüsse eine<br />
Einhausung aus einer verzinkten Stahlkonstruktion mit Verkleidung in<br />
Sandwichbauweise.<br />
Die Kosten für den Neubau der Kläranlage wurden durch den Zweckverband<br />
Kommunale Wasserver- /Abwasserentsorgung Mittleres<br />
Erzgebirgsvorland, Hainichen getragen.<br />
Insgesamt wurden 1,4 Mio € investiert.<br />
Der Fördermittelanteil betrug 867.225,00 €, dies entspricht einem<br />
Fördersatz von ca. 61,95 %.<br />
Die Planung und Bauüberwachung der Kläranlage erfolgt durch das IB<br />
Lehmann und Partner aus Burkhadtsdorf in Zusammenarbeit mit der<br />
Südsachsen Wasser GmbH - zuständig für Ausrüstung und EMSR.<br />
Die Realisierung der Baumaßnahme wurde durch die Bietergemeinschaft<br />
G. Hüttner + Co. GmbH, Chemnitz mit der HST-WKS GmbH,<br />
Dresden, wahrgenommen.<br />
Liebe Einwohnerinnen, lieben Einwohner von Seifersbach,<br />
mit der neuerrichteten Kläranlage ist den unmittelbar Betroffenen ein<br />
lang ersehnter Wunsch in Erfüllung gegangen. Die Geruchsbelästigungen<br />
und Rückstauprobleme sollten der Vergangenheit angehören. Ich<br />
möchte mich bei den Anliegern für ihr Verständnis in der Bauphase<br />
bedanken.<br />
Ebenso möchte ich dem Zweckverband Kommunale Wasserver-<br />
/Abwasserentsorgung Mittleres Erzgebirgsvorland meinen herzlichen<br />
Dank aussprechen. Die Entscheidung, in Seifersbach zu investieren<br />
war zwingend notwendig und wurde auch vom Vorstand so getragen.<br />
Eine so angenehme Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, dem<br />
Ingenieurbüro, den Baufirmen und der <strong>Gemeinde</strong> habe ich selten<br />
erlebt.<br />
Dietmar Gottwald<br />
Bürgermeister<br />
6<br />
Landkreis Mittelsachsen<br />
Landratsamt<br />
Flurneuordnungsbehörde<br />
Bodenordnungsverfahren nach Abschnitt 8<br />
Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)<br />
Verf.-Nr. 32 00 71, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rossau</strong>,<br />
Gemarkung Weinsdorf<br />
Bekanntmachung und Ladung<br />
Das Landratsamt Mittelsachsen hat die Ergebnisse des Verfahrens im<br />
Bodenordnungsplan zusammengefasst und gibt diesen hiermit<br />
bekannt.<br />
Der Bodenordnungsplan, bestehend aus einem beschreibenden Teil,<br />
den Einlage- und Abfindungs- sowie Belastungsnachweisen und den<br />
Kartennachweisen, wird in der Verwaltung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rossau</strong> vom<br />
06.04.2011 bis 17.05.2011 zur Einsichtnahme für die Beteiligten zu den<br />
üblichen Öffnungszeiten niedergelegt. Einsicht in die einzelnen Einlage-<br />
und Abfindungsnachweise sowie Belastungsnachweise erhält nur,<br />
wer die Berechtigung hierzu nachweisen kann.<br />
Die Beteiligten des Bodenordnungsverfahrens werden zu einem<br />
Anhörungstermin<br />
am Dienstag, den 03.05.2011, von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr,<br />
in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Rossau</strong>, Sitzungszimmer,<br />
Hauptstraße 99 in 09661 <strong>Rossau</strong><br />
eingeladen. Am Anhörungstermin werden der Bodenordnungsplan und<br />
die den Beteiligten zugestellten Auszüge aus dem Bodenordnungsplan<br />
auf Wunsch einzeln erläutert.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen den Bodenordnungsplan kann nur innerhalb von zwei Wochen<br />
nach dem Anhörungstermin Widerspruch schriftlich beim Landratsamt<br />
Mittelsachsen, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg, eingelegt<br />
werden.<br />
Döbeln, den 17. März 2011<br />
Pia Weißenberg<br />
in Vertretung des Referatsleiters<br />
Teil I - Beschreibender Teil<br />
1. Gesetzliche Grundlagen<br />
Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen für den Bodenordnungsplan<br />
sind das Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG), das<br />
Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG), das Flurbereinigungsgesetz<br />
(FlurbG) und das Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes<br />
und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem<br />
Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) in der jeweils geltenden<br />
Fassung.<br />
Das Staatliche Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberlungwitz hat<br />
das Bodenordnungsverfahren nach § 56 LwAnpG mit Beschluss vom<br />
27.05.2002, Az. 35-8472.10, bestandskräftig angeordnet und das<br />
Verfahrensgebiet festgestellt. Mit dem Beschluss zur Änderung des<br />
Anordnungsbeschlusses vom 11.04.2008, Az. BL-8472.10, wurde das<br />
Verfahrensgebiet erweitert.<br />
Durch Artikel 72 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen<br />
Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - Sächs-<br />
VwNG) wurde die sachliche Zuständigkeit für die Bearbeitung der<br />
Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz mit Wirkung<br />
vom 01.08.2008 auf die Landkreise übertragen. Daher wird das Bodenordnungsverfahren<br />
durch das Landratsamt Mittelsachsen, Flurbereinigungsbehörde,<br />
fortgeführt.<br />
Das Verfahrensgebiet umfasst im Zeitpunkt der Aufstellung des Bodenordnungsplanes<br />
eine Fläche von 0,2577 ha.<br />
Für die Ermittlung der zum Verfahrensgebiet gehörenden Flurstücke<br />
sind die Eintragungen im Liegenschaftskataster maßgebend.<br />
Beteiligte des Bodenordnungsverfahrens sind nach § 56 Abs. 2 LwAnpG<br />
insbesondere die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden<br />
Flurstücke, selbständigen Gebäude oder Anlagen, die Inhaber<br />
sonstiger Rechte an Grundstücken im Verfahrensgebiet und die jeweilige<br />
<strong>Gemeinde</strong>.<br />
Das LRA hat die Beteiligten nach Maßgabe der §§ 57 und 63 Abs. 2<br />
LwAnpG i.V.m. den §§ 12 bis 14 FlurbG ermittelt.<br />
2. Wertermittlung, Abfindungsanspruch<br />
Nach § 44 Abs. 1 FlurbG sind bei der Bemessung der Landabfindung<br />
die ermittelten Abfindungswerte zu dem Zeitpunkt maßgebend, in dem<br />
der neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen tritt.<br />
Mit Feststellungsbeschluss vom 02.07.2003 hat das ALE Oberlungwitz<br />
die Ergebnisse der Wertermittlung nach § 63 LwAnpG i.V.m. § 32<br />
FlurbG und § 6 AGFlurbG festgestellt.<br />
Dieser Wertermittlung lag der vom Gutachterausschuss beim LRA<br />
ermittelte amtliche Bodenrichtwert (BRW) für erschließungsbeitragsfreies<br />
Bauland für die Gemarkung Weinsdorf in Höhe von 18,90 €/m 2<br />
zu Grunde.<br />
Zum Stichtag dieses Bodenordnungsplanes hat sich dieser geändert.<br />
Er beträgt aktuell 19,00 €/m 2 .<br />
Die der festgestellten Wertermittlung zu Grunde liegenden übrigen<br />
Bedingungen haben sich nicht geändert.<br />
Den Abfindungsansprüchen der Beteiligten liegen daher die in den<br />
Anlagen 1 bis 3 „Änderung der festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung“<br />
nachgewiesenen neuen Abfindungswerte zugrunde.<br />
Der nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (VerkFlBerG) mit 20<br />
% des Wertes des baureifen Grundstückes festgelegte Verkehrswert<br />
für das Flurstück Nr. 5/4, Gemarkung Weinsdorf, erhöht sich somit<br />
entsprechend.<br />
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