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AMTSBLATT - Gemeinde Rossau

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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rossau</strong> 6. April 2011<br />

Zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen erhielt der Schlammstapelbehälter<br />

eine GFK- Tonnenabdeckung. Die erforderliche Behälterbe-<br />

und Entlüftung (Lüftungsdome DN 250) wurden mit Rohrbiofiltern<br />

ausgestattet. Analog wurde das Nachklärbecken abgedeckt. Das Belebungsbecken<br />

erhielt zum Schutz gegen Witterungseinflüsse eine<br />

Einhausung aus einer verzinkten Stahlkonstruktion mit Verkleidung in<br />

Sandwichbauweise.<br />

Die Kosten für den Neubau der Kläranlage wurden durch den Zweckverband<br />

Kommunale Wasserver- /Abwasserentsorgung Mittleres<br />

Erzgebirgsvorland, Hainichen getragen.<br />

Insgesamt wurden 1,4 Mio € investiert.<br />

Der Fördermittelanteil betrug 867.225,00 €, dies entspricht einem<br />

Fördersatz von ca. 61,95 %.<br />

Die Planung und Bauüberwachung der Kläranlage erfolgt durch das IB<br />

Lehmann und Partner aus Burkhadtsdorf in Zusammenarbeit mit der<br />

Südsachsen Wasser GmbH - zuständig für Ausrüstung und EMSR.<br />

Die Realisierung der Baumaßnahme wurde durch die Bietergemeinschaft<br />

G. Hüttner + Co. GmbH, Chemnitz mit der HST-WKS GmbH,<br />

Dresden, wahrgenommen.<br />

Liebe Einwohnerinnen, lieben Einwohner von Seifersbach,<br />

mit der neuerrichteten Kläranlage ist den unmittelbar Betroffenen ein<br />

lang ersehnter Wunsch in Erfüllung gegangen. Die Geruchsbelästigungen<br />

und Rückstauprobleme sollten der Vergangenheit angehören. Ich<br />

möchte mich bei den Anliegern für ihr Verständnis in der Bauphase<br />

bedanken.<br />

Ebenso möchte ich dem Zweckverband Kommunale Wasserver-<br />

/Abwasserentsorgung Mittleres Erzgebirgsvorland meinen herzlichen<br />

Dank aussprechen. Die Entscheidung, in Seifersbach zu investieren<br />

war zwingend notwendig und wurde auch vom Vorstand so getragen.<br />

Eine so angenehme Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, dem<br />

Ingenieurbüro, den Baufirmen und der <strong>Gemeinde</strong> habe ich selten<br />

erlebt.<br />

Dietmar Gottwald<br />

Bürgermeister<br />

6<br />

Landkreis Mittelsachsen<br />

Landratsamt<br />

Flurneuordnungsbehörde<br />

Bodenordnungsverfahren nach Abschnitt 8<br />

Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)<br />

Verf.-Nr. 32 00 71, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rossau</strong>,<br />

Gemarkung Weinsdorf<br />

Bekanntmachung und Ladung<br />

Das Landratsamt Mittelsachsen hat die Ergebnisse des Verfahrens im<br />

Bodenordnungsplan zusammengefasst und gibt diesen hiermit<br />

bekannt.<br />

Der Bodenordnungsplan, bestehend aus einem beschreibenden Teil,<br />

den Einlage- und Abfindungs- sowie Belastungsnachweisen und den<br />

Kartennachweisen, wird in der Verwaltung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rossau</strong> vom<br />

06.04.2011 bis 17.05.2011 zur Einsichtnahme für die Beteiligten zu den<br />

üblichen Öffnungszeiten niedergelegt. Einsicht in die einzelnen Einlage-<br />

und Abfindungsnachweise sowie Belastungsnachweise erhält nur,<br />

wer die Berechtigung hierzu nachweisen kann.<br />

Die Beteiligten des Bodenordnungsverfahrens werden zu einem<br />

Anhörungstermin<br />

am Dienstag, den 03.05.2011, von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr,<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Rossau</strong>, Sitzungszimmer,<br />

Hauptstraße 99 in 09661 <strong>Rossau</strong><br />

eingeladen. Am Anhörungstermin werden der Bodenordnungsplan und<br />

die den Beteiligten zugestellten Auszüge aus dem Bodenordnungsplan<br />

auf Wunsch einzeln erläutert.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen den Bodenordnungsplan kann nur innerhalb von zwei Wochen<br />

nach dem Anhörungstermin Widerspruch schriftlich beim Landratsamt<br />

Mittelsachsen, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg, eingelegt<br />

werden.<br />

Döbeln, den 17. März 2011<br />

Pia Weißenberg<br />

in Vertretung des Referatsleiters<br />

Teil I - Beschreibender Teil<br />

1. Gesetzliche Grundlagen<br />

Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen für den Bodenordnungsplan<br />

sind das Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG), das<br />

Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG), das Flurbereinigungsgesetz<br />

(FlurbG) und das Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes<br />

und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem<br />

Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) in der jeweils geltenden<br />

Fassung.<br />

Das Staatliche Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberlungwitz hat<br />

das Bodenordnungsverfahren nach § 56 LwAnpG mit Beschluss vom<br />

27.05.2002, Az. 35-8472.10, bestandskräftig angeordnet und das<br />

Verfahrensgebiet festgestellt. Mit dem Beschluss zur Änderung des<br />

Anordnungsbeschlusses vom 11.04.2008, Az. BL-8472.10, wurde das<br />

Verfahrensgebiet erweitert.<br />

Durch Artikel 72 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen<br />

Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - Sächs-<br />

VwNG) wurde die sachliche Zuständigkeit für die Bearbeitung der<br />

Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz mit Wirkung<br />

vom 01.08.2008 auf die Landkreise übertragen. Daher wird das Bodenordnungsverfahren<br />

durch das Landratsamt Mittelsachsen, Flurbereinigungsbehörde,<br />

fortgeführt.<br />

Das Verfahrensgebiet umfasst im Zeitpunkt der Aufstellung des Bodenordnungsplanes<br />

eine Fläche von 0,2577 ha.<br />

Für die Ermittlung der zum Verfahrensgebiet gehörenden Flurstücke<br />

sind die Eintragungen im Liegenschaftskataster maßgebend.<br />

Beteiligte des Bodenordnungsverfahrens sind nach § 56 Abs. 2 LwAnpG<br />

insbesondere die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden<br />

Flurstücke, selbständigen Gebäude oder Anlagen, die Inhaber<br />

sonstiger Rechte an Grundstücken im Verfahrensgebiet und die jeweilige<br />

<strong>Gemeinde</strong>.<br />

Das LRA hat die Beteiligten nach Maßgabe der §§ 57 und 63 Abs. 2<br />

LwAnpG i.V.m. den §§ 12 bis 14 FlurbG ermittelt.<br />

2. Wertermittlung, Abfindungsanspruch<br />

Nach § 44 Abs. 1 FlurbG sind bei der Bemessung der Landabfindung<br />

die ermittelten Abfindungswerte zu dem Zeitpunkt maßgebend, in dem<br />

der neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen tritt.<br />

Mit Feststellungsbeschluss vom 02.07.2003 hat das ALE Oberlungwitz<br />

die Ergebnisse der Wertermittlung nach § 63 LwAnpG i.V.m. § 32<br />

FlurbG und § 6 AGFlurbG festgestellt.<br />

Dieser Wertermittlung lag der vom Gutachterausschuss beim LRA<br />

ermittelte amtliche Bodenrichtwert (BRW) für erschließungsbeitragsfreies<br />

Bauland für die Gemarkung Weinsdorf in Höhe von 18,90 €/m 2<br />

zu Grunde.<br />

Zum Stichtag dieses Bodenordnungsplanes hat sich dieser geändert.<br />

Er beträgt aktuell 19,00 €/m 2 .<br />

Die der festgestellten Wertermittlung zu Grunde liegenden übrigen<br />

Bedingungen haben sich nicht geändert.<br />

Den Abfindungsansprüchen der Beteiligten liegen daher die in den<br />

Anlagen 1 bis 3 „Änderung der festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung“<br />

nachgewiesenen neuen Abfindungswerte zugrunde.<br />

Der nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (VerkFlBerG) mit 20<br />

% des Wertes des baureifen Grundstückes festgelegte Verkehrswert<br />

für das Flurstück Nr. 5/4, Gemarkung Weinsdorf, erhöht sich somit<br />

entsprechend.<br />

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