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Reservistenreport 2017

Termine, Ausbildung, Aktionen

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Anmeldungen: Bitte beachten!<br />

Für alle Veranstaltungen ist Ihre schriftliche Anmeldung mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsdatum<br />

bei der Kreisgeschäftsstelle notwendig. Die als „DVag” gekennzeichneten<br />

Vorhaben finden als Dienstliche Veranstaltung gemäß §81 Soldatengesetz statt.<br />

Wenn Sie daran teilnehmen wollen, müssen Sie im Besitz einer entsprechenden Zuziehung<br />

sein. Grundsätzlich kann nur zugezogen / eingeladen werden, wer vorher einen<br />

EVA Res-Datenerfassungsbogen ausgefüllt und unterschrieben bei seinem zuständigen<br />

FwRes oder über die Geschäftsstelle abgegeben hat.<br />

Jeder teilnehmende Reservist der Bundeswehr an einer DVag hat somit wieder - durch die<br />

für ihn gültige Zuziehung - den Soldatenstatus mit allen Rechten und Pflichten und trägt die<br />

Uniform. Einzelheiten sind der jeweiligen Zuziehung zu entnehmen.<br />

Die als „VVag” gekennzeichneten Veranstaltungen sind Veranstaltungen des VdRBw. Auf Antrag<br />

kann hier das Tragen der Uniform (Feldanzug oder Dienstanzug) außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses<br />

genehmigt werden. In diesem Fall muss an der Uniform eine besondere<br />

Kennzeichnung (Schwarz-Rot-Goldene Kordel als Überziehschlaufe auf den Schulterklappen)<br />

getragen werden. Eine solche Tragegenehmigung begründet kein Wehrdienstverhältnis.<br />

Das Tragen der durch die Bundeswehr zur Nutzung überlassenen Uniform ist nur im<br />

Rahmen einer Wehrübung / DVag oder VVag mit Uniformtrageerlaubnis zulässig, ansonsten<br />

untersagt!<br />

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