Reservistenreport 2017
Termine, Ausbildung, Aktionen
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Anmeldungen: Bitte beachten!<br />
Für alle Veranstaltungen ist Ihre schriftliche Anmeldung mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsdatum<br />
bei der Kreisgeschäftsstelle notwendig. Die als „DVag” gekennzeichneten<br />
Vorhaben finden als Dienstliche Veranstaltung gemäß §81 Soldatengesetz statt.<br />
Wenn Sie daran teilnehmen wollen, müssen Sie im Besitz einer entsprechenden Zuziehung<br />
sein. Grundsätzlich kann nur zugezogen / eingeladen werden, wer vorher einen<br />
EVA Res-Datenerfassungsbogen ausgefüllt und unterschrieben bei seinem zuständigen<br />
FwRes oder über die Geschäftsstelle abgegeben hat.<br />
Jeder teilnehmende Reservist der Bundeswehr an einer DVag hat somit wieder - durch die<br />
für ihn gültige Zuziehung - den Soldatenstatus mit allen Rechten und Pflichten und trägt die<br />
Uniform. Einzelheiten sind der jeweiligen Zuziehung zu entnehmen.<br />
Die als „VVag” gekennzeichneten Veranstaltungen sind Veranstaltungen des VdRBw. Auf Antrag<br />
kann hier das Tragen der Uniform (Feldanzug oder Dienstanzug) außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses<br />
genehmigt werden. In diesem Fall muss an der Uniform eine besondere<br />
Kennzeichnung (Schwarz-Rot-Goldene Kordel als Überziehschlaufe auf den Schulterklappen)<br />
getragen werden. Eine solche Tragegenehmigung begründet kein Wehrdienstverhältnis.<br />
Das Tragen der durch die Bundeswehr zur Nutzung überlassenen Uniform ist nur im<br />
Rahmen einer Wehrübung / DVag oder VVag mit Uniformtrageerlaubnis zulässig, ansonsten<br />
untersagt!<br />
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