09.12.2012 Aufrufe

73. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz ...

73. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz ...

73. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Deutsche <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong> <strong>Kardiologie</strong> <strong>–</strong> <strong>Herz</strong>- und Kreislaufforschung e. V.<br />

Weiter- und Fortbildungs-Akademie „<strong>Kardiologie</strong>“<br />

Anerkannt nach § 10 <strong>der</strong> Fortbildungsordnung durch die Landesärztekammern<br />

Nordrhein (seit April 2001) und Bayern (seit Juli 2003), Westfalen-Lippe (seit Juni 2005)<br />

Sehr geehrte Wissenschaftliche Leiter,<br />

sehr geehrte Referenten,<br />

wir möchten auf die aktuellen Richtlinien <strong>der</strong> Landesärztekammern aufmerksam machen.<br />

Die jeweilige aktuelle Richtlinie <strong>der</strong> Landesärztekammer ist unbedingt zu beachten <strong>–</strong> zuständige<br />

Ärztekammer ist immer die, in <strong>der</strong>en Kammergebiet die Veranstaltung stattfindet.<br />

Die Bewertungskriterien <strong>der</strong> Landesärztekammern § 8<br />

Voraussetzungen <strong>der</strong> Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen<br />

(1) Die Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme setzt voraus, dass die zu ver<br />

mittelnden Fortbildungsinhalte<br />

1. den Zielen <strong>der</strong> Berufsordnung und dieser Fortbildungsordnung entsprechen<br />

2. die bundeseinheitlichen Empfehlungen <strong>der</strong> Ärztekammern <strong>für</strong> die Qualitätssicherung<br />

<strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung (in: „Empfehlungen <strong>der</strong> Bundesärztekammer<br />

zur ärztlichen Fortbildung") berücksichtigen<br />

3. frei von wirtschaftlichen Interessen sind.<br />

Die Fortbildung soll grundsätzlich arztöffentlich sein. Veranstalter und Referenten<br />

müssen <strong>der</strong> Ärztekammer ökonomische Verbindungen offen legen.<br />

Der Wissenschaftliche Leiter o<strong>der</strong> dessen Vertretungsberechtigten vor Ort verpflichten sich<br />

die LÄK-Richtlinien zu beachten.<br />

Referenten<br />

- Der Referent erhält 1 Punkt in <strong>der</strong> Kategorie F, wenn <strong>der</strong> Vortrag mindestens 45 Minuten<br />

andauert.<br />

- Der Referent erhält zusätzlich die Basispunkte <strong>der</strong> Veranstaltung, wenn er die gesamte<br />

Zeit an <strong>der</strong> Veranstaltung teilnimmt.<br />

- Ansonsten erhält <strong>der</strong> Referent nur die Referentenpunkte.<br />

- Mehrere Vortragszeiten einer Veranstaltung können addiert werden. Dabei gilt, dass<br />

pro erreichte Fortbildungseinheit (45 Minuten) 1 Zusatzpunkt vergeben werden darf.<br />

Die Anerkennung <strong>der</strong> Referenten-CME-Punkte muss durch den Referenten selbst bei<br />

seiner zuständigen Ärztekammer erfolgen.<br />

Mo<strong>der</strong>atoren und Wissenschaftliche Leiter<br />

- erhalten keine Punkte <strong>der</strong> Kategorie F anerkannt.<br />

- Wenn die Teilnahme an <strong>der</strong> gesamten Veranstaltung nachgewiesen werden kann<br />

erhalten sie die gesamten CME-Punkte <strong>der</strong> Veranstaltung in Form einer Teilnahmebe-<br />

scheinigung o<strong>der</strong> durch Nachweis des Veranstaltungsprogramms. Sie sind dann als ganz<br />

normale Teilnehmer zu werten.<br />

Vielen Dank <strong>für</strong> Ihr Verständnis!<br />

Ihr Akademie-Team<br />

37

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!