Anhang 1 Liste 1 Staatsangehörigkeit
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Staatssekretariat für Migration SEM<br />
Startseite SEM > Publikationen & Service > Weisungen und Kreisschreiben > VII. Visa > <strong>Anhang</strong> 1, <strong>Liste</strong> 1: <strong>Staatsangehörigkeit</strong> > Legende Visumbestimmung<br />
Legende Visumbestimmungen<br />
Alphabetische <strong>Liste</strong> der Länder<br />
Version vom 2. August 2016<br />
V<br />
Von der Visumpflicht ausgenommen sind Drittstaatsangehörige mit einem gültigen<br />
Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates oder eines gültigen D-Visums in<br />
Verbindung mit einem anerkannten Reisedokument.<br />
A <strong>Liste</strong> der von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel<br />
V1<br />
Visumpflicht im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:<br />
◾ im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe, im Gastgewerbe, im Reinigungsgewerbe<br />
in Betrieben und Haushalten, im Überwachungs- und Sicherheitsdienst sowie im<br />
Erotikgewerbe;<br />
◾ anderer Art, sofern diese länger als 8 Tage innerhalb des Kalenderjahrs dauert.<br />
Visumbefreiung im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:<br />
◾ Inhaber einer langfristigen Aufenthaltsbewilligung ausgestellt durch einen<br />
Schengen-Mitgliedstaat oder eines gültigen D-Visums, sofern sie im Besitz eines<br />
gültigen Reisedokuments sind.<br />
A Aufenthaltstitel von Schengen-Mitgliedstaaten<br />
V9<br />
Die Visumpflicht ist für Jugendliche mit Kollektivpass gemäss Europäischem<br />
Übereinkommen vom 16. Dezember 1961 aufgehoben.<br />
V10<br />
Von der Visumpflicht ausgenommen sind türkische Schülerinnen und Schüler<br />
deutscher Schulen im Rahmen von Klassenfahrten und mit Bescheinigung der<br />
Schulleitung.