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Preisliste 2012 EINE UMFASSENDE ÜBERSICHT ÜBER UNSER ...

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aLLGeMeIne GeSCHäFtSBedInGunGen<br />

§1 aLLGeMeIneS<br />

die nachstehenden Bedingungen gelten für alle verträge, Lieferungen und Leistungen als<br />

vereinbart. diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals<br />

ausdrücklich vereinbart werden. abweichungen von diesen Geschäfts bedingungen<br />

bezie hungs weise anderslautende vereinbarungen zwischen uns und dem auftraggeber<br />

sind für die Betei ligten nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart<br />

werden.<br />

§2 anGeBot und auFtraG<br />

angebote, welche von uns gemacht werden, gelten als freibleibend. Bestellungen der kunden<br />

gelten durch auftragsbestätigung oder, falls diese nicht erteilt wird, durch Lieferung<br />

bzw. rechnung als angenommen. die entgegennahme und Weitergabe telegrafischer oder<br />

telefoni scher aufträge geht auf rechnung und Gefahr des auftraggebers. telegrafisch oder<br />

telefonisch erteilte aufträge sollten nach Möglichkeit sofort schriftlich bestätigt werden,<br />

um eventuelle durchgabefehler berichtigen zu können. Falls eine derartige schriftliche<br />

Bestätigung nicht erfolgen sollte, hat dies für die Wirksamkeit des auftrages keine Bedeutung;<br />

eine Gewähr für richtige Lieferung kann jedoch dann nicht übernommen werden.<br />

die zu einem angebot gehörenden unterlagen wie abbildungen, zeichnungen, Gewichts-,<br />

Mengen- und Mass angaben sind nur annähernd massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich<br />

als verbindlich bezeichnet sind.<br />

§3 PreISe<br />

die Preise gelten, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, als<br />

ab-Werk-Preise, auf die bei Berechnung der Lieferungen und Leistungen die Mehrwertsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe zugeschlagen wird. Geliefert werden grundsätzlich nur ganze<br />

Pa ckungs einheiten.<br />

§4 SonderanFertIGunGen<br />

Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% vor.<br />

ein rücktritt vom auftrag ist nicht möglich. angaben über ausführung, abmessung und<br />

dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.<br />

Wir sind zur rücknahme von Sonderanfertigungen grundsätzlich nicht verpflichtet. an<br />

angebots unterlagen und technischen unterlagen behalten wir uns alle rechte, insbesondere<br />

urheber- und eigentumsrechte, vor. Sie dürfen dritten nicht zugänglich gemacht werden.<br />

Modelle und Werkzeuge, die im auftrag und auf kosten des Bestellers angefertigt worden<br />

sind, verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unser eigentum.<br />

etwa geleistete Beiträge der käufer heben unser ausschliessliches eigentumsrecht an den<br />

Modellen und Werkzeugen nicht auf.<br />

§5 GeFaHrüBerGanG<br />

I. die transportgefahr trägt der kunde. der Gefahrübergang erfolgt, wenn die vertriebsbereite<br />

Sendung zum versand gebracht oder abgeholt worden ist.<br />

II. Wir schliessen für alle versendungen eine transportversicherung ab. Wir leiten die versicherungsleistung<br />

an den kunden weiter, wenn er den transportschaden innerhalb einer<br />

ausschlussfrist von fünf tagen nach Wareneingang anzeigt, sichtbare transportschäden<br />

sofort beim empfang der Ware durch den Frachtführer auf Frachtpapieren bestätigen lässt<br />

und uns eine schriftliche abtretungserklärung der Schadensersatzforderung übergibt. keinesfalls<br />

darf der kunde die Ware an uns zurücksenden.<br />

§6 LIeFerzeIt<br />

die Lieferfrist beginnt mit der absendung der auftragsbestätigung. die einhaltung der Frist<br />

setzt voraus, den rechtzeitigen eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden unterlagen,<br />

die einhaltung der vereinbarten zahlungsbedingungen und sonstige verpflichtungen. Werden<br />

diese voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert.<br />

die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Massnahmen im rahmen von arbeitskämpfen,<br />

insbesondere Streik und aussperrung, sowie beim eintritt unvorhergesehener Hindernisse,<br />

die ausserhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse auf die<br />

Fertigstellung oder ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem einfluss sind.<br />

dies gilt auch, wenn die umstände bei unterlieferern eintreten.<br />

Wird der vereinbarte Liefertermin überschritten, so kann der käufer eine angemessene<br />

nachfrist setzen. erfolgt auch dann keine Lieferung bis zum ablauf der nachfrist, ist der<br />

käufer berechtigt, durch schriftliche erklärung vom vertrag zurückzutreten. Weitergehende<br />

rechte des käufers, insbesondere Schadensersatz wegen nicht erfüllung, sind in jedem<br />

Fall ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des<br />

verkäufers, eines gesetzlichen vertreters oder erfüllungsgehilfen.<br />

§7 WarenrüCkGaBe<br />

I. Warenrückgabe zur Gutschrift ist nur nach unserer vorherigen schriftlichen zustimmung<br />

möglich; der kunde hat hierauf keinen anspruch. die zustimmung kann erst erteilt werden,<br />

nachdem uns der kunde auf seine kosten die überprüfung der Ware ermöglicht hat. Wir<br />

nehmen nur originalverpackte neuwertige Ware zurück; Sonderanfertigungen nach §4<br />

werden nicht zurückgenommen. der kunde hat uns die Ware auf seine kosten und Gefahr<br />

zuzuschicken.<br />

II. Wir schreiben dem kunden den kaufpreis gut, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von<br />

20% und abzüglich unserer Frachtkosten. Wir behalten uns einen höheren abzug vor, z.B.<br />

für erforderliche neuverpackung etc.<br />

§8 eIGentuMSvorBeHaLt<br />

I. Wir behalten uns das eigentum an der gelieferten Ware (vorbehaltsware) bis zur erfüllung<br />

aller unserer be stehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem kunden vor.<br />

Gesichert ist auch der anerkannte Saldo, wenn wir mit dem kunden in einem konto korrentverhältnis<br />

stehen.<br />

II. verarbeitung oder umbildung der vorbehaltsware erfolgen stets für uns als Hersteller,<br />

jedoch ohne verpflichtung für uns. Für den Fall, dass unser (Mit-)eigentum an der vorbehaltsware<br />

durch verbindung erlischt, wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)eigentum<br />

des kunden an der einheitlichen Sache anteilmässig nach dem rechnungswert der vorbehaltsware<br />

auf uns übergeht und vom kunden unentgeltlich für uns verwahrt wird.<br />

III. der kunde darf die vorbehaltsware im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr verarbeiten<br />

und verkaufen, solange er nicht in zahlungsverzug ist. Beim Weiterverkauf hat er<br />

sich gegenüber seinen abnehmern das eigentum an der vorbehaltsware bis zur vollen<br />

zahlung des kaufpreises vorzubehalten. verpfändung oder Sicherungsübereignung sind<br />

unzulässig. die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen rechtsgrund bezüglich der<br />

vorbehaltsware entste henden Forderungen gegen dritte tritt der kunde hiermit sicherungshalber<br />

in vollem umfang an uns ab. Wir ermächtigen den kunden widerruflich, die an<br />

uns abgetretenen Forderungen für unsere rechnung im eigenen namen einzuziehen. auf<br />

unsere aufforderung hin wird der kunde die abtretung offenlegen und uns die erforderlichen<br />

auskünfte und unterlagen geben.<br />

Iv. Bei zugriffen dritter auf die vorbehaltsware wird der kunde auf unser eigentum hinweisen<br />

und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. unterlässt er diese Benachrichtigung,<br />

macht er sich schadensersatzpflichtig und trägt alle dadurch entstehenden kosten.<br />

§9 zaHLunGSBedInGunGen<br />

I. rechnungen werden innerhalb von 10 tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 tagen<br />

netto nach rechnungsdatum fällig. die zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger vereinbarung.<br />

die Hereinnahme von akzepten erfolgt nur gegen vergütung der diskontspesen<br />

und sonstiger kosten. es werden nur Wechsel angenommen, welche von der Landeszentralbank<br />

diskontiert werden.<br />

II. Wir stellen verzugszinsen von 3% über dem jeweils gültigen diskontsatz in rechnung.<br />

der kunde kann einen niedrigeren, wir können einen höheren verzugsschaden beweisen.<br />

III. eine Stundung des kaufpreises entfällt, wenn umstände eintreten, die an der kreditwürdigkeit<br />

des kunden berechtigte zweifel erwecken.<br />

§10 GeWäHrLeIStunG<br />

I. Für Sachmängel der von uns gelieferten Waren leisten wir Gewähr durch nachbesserung<br />

oder ersatzlieferung mangelfreier Ware nach unserer Wahl. Schlägt die Gewährleistung<br />

durch nachbesserung oder ersatzlieferung fehl, so hat der kunde den anspruch auf<br />

rückgängig machung des vertrags (Wandelung) oder auf Herabsetzung des kaufpreises<br />

(Minderung) nach seiner Wahl. Bei nachbesserung, neulieferung oder Wandelung tragen<br />

wir die transport-, Wege-, arbeits- und Materialkosten und unsere untersuchungskosten<br />

sowie die kosten für die demontage und Montage.<br />

II. die Gewährleistungsfrist beträgt für Profile und Handelsware 6 Monate ab Gefahrübergang.<br />

Werden die von uns gelieferten unterkonstruktionen Bestandteile eines Bauwerks,<br />

beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre. Bei eingebauten teilen, deren ausbau<br />

nicht oder nur schwer möglich ist, beschränkt sich die Gewährleistung nach ablauf von 6<br />

Monaten ab Gefahr übergang auf nachbesserung bzw. auf Minderung.<br />

III. der kunde hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und Mängel oder abweichungen<br />

von der Bestellung unverzüglich schriftlich zu rügen. eine verspätete rüge gilt als Genehmigung<br />

der Waren.<br />

Iv. der kunde hat die Produktinformationen in unseren Prospekten zu beachten; dies ist<br />

voraussetzung unserer Gewährleistung. Für die tauglichkeit der gelieferten Ware bei ungewöhnlicher<br />

Beanspruchung, ungeeigneten Betriebsmitteln, mangelhaften Bauarbeiten,<br />

ungeeignetem Baugrund und sonstigen ähnlichen einflüssen, die nach dem vertrag nicht<br />

vorausgesetzt sind, leisten wir nur dann Gewähr, wenn wir dies vorher schriftlich bestätigt<br />

haben.<br />

§11 HaFtunG und SCHadenSerSatz<br />

I. Wir haften für Schäden, die im rahmen des Produkthaftpflichtgesetzes bzw. im zusammen<br />

hang mit zugesicherten eigenschaften entstanden sind.<br />

II. ebenso werden Schäden, die vorsätzlich oder durch grobes verschulden unserer Mitarbeiter<br />

bzw. erfüllungs gehilfen entstanden sind, ersetzt. Gegenüber kaufleuten erstreckt<br />

sich die Haftung im Falle grober Fahrlässigkeit jedoch nur auf den ersatz von vertragstypischen,<br />

voraussehbaren Schäden.<br />

III. Bei der verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit,<br />

wobei diese Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt<br />

ist. Sonstige fahrlässig verursachte Schäden, die nicht durch die verletzung einer vertragswesentlichen<br />

Pflicht entstanden sind, können nicht ersetzt werden.<br />

Iv. Bei Schäden infolge verzugs oder unmöglichkeit beschränkt sich die Haftung auf<br />

vertrags typische, vorausseh bare Schäden, begrenzt auf die Höhe des vertraglich vereinbarten<br />

kauf preises oder sonstigen Leistungsentgelts.<br />

§12 verWIrkunG<br />

Jeder Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch aus diesem vertrag verwirkt mit ablauf<br />

eines Jahres nach ablieferung der Ware. Innerhalb dieser Frist muss die klage beim zuständigen<br />

Gericht rechtshängig gemacht werden.<br />

§13 erFüLLunGSort ISt reGenSdorF zH<br />

ausschliesslicher Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem vertrag<br />

sowie aus den einzelnen Bestellungen ist dielsdorf.<br />

der vertrag untersteht schweizerischem recht.<br />

allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

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