FwDV 7 - Freiwillige Feuerwehr Niederaula
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Übung von<br />
Einsatztätigkeiten<br />
12<br />
Besteigen von Hindernissen,<br />
Besteigen von Leitern, Einsteigen<br />
in Behälter, enge Schächte usw.<br />
- Retten von Personen, Bergen<br />
von Gegenständen, Vornahme<br />
von Stahlrohren mit<br />
Schlauchleitungen.<br />
Instellungbringen von<br />
Ausrüstungsgegenständen<br />
Die Handhabung der Atemschutzgeräte richtet sich nach<br />
den mit der Zulassungsstelle abgestimmten Gebrauchs -<br />
anleitungen der Hersteller, soweit nicht durch die zuständige<br />
Aufsichtsbehörde anders geregelt.<br />
5.3 Umfang der Aus- und Fortbildung<br />
Für die Ausbildung zum „Atemschutzgeräteträger" ist der<br />
Musterausbildungsplan der <strong>Feuerwehr</strong>-Dienstvorschrift<br />
<strong>FwDV</strong> 2/2 Ziffer 4.1, maßgebend.<br />
Zur Fortbildung sind in regelmäßigen Zeitabständen<br />
Unterweisungen über den Atemschutz in die allgemeinen<br />
Ausbildungspläne aufzunehmen. Atemschutzgeräteträger<br />
haben jährlich mindestens eine Atemschutzübung in einer<br />
Atemschutzübungsanlage durchzuführen. Näheres zur<br />
praktischen Ausbildung siehe Anhang.<br />
5.4 Atemschutz-Übungsanlagen<br />
Die Atemschutz-Übungsanlage ist eine Anlage, in der<br />
Einsatzbedingungen simuliert werden können, um<br />
<strong>Feuerwehr</strong>angehörige im Gebrauch der Atemschutzgeräte<br />
auszubilden und Atemschutz-Übungen durchzuführen (DIN<br />
14 093 T 1).