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FwDV 7 - Freiwillige Feuerwehr Niederaula

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Übung von<br />

Einsatztätigkeiten<br />

12<br />

Besteigen von Hindernissen,<br />

Besteigen von Leitern, Einsteigen<br />

in Behälter, enge Schächte usw.<br />

- Retten von Personen, Bergen<br />

von Gegenständen, Vornahme<br />

von Stahlrohren mit<br />

Schlauchleitungen.<br />

Instellungbringen von<br />

Ausrüstungsgegenständen<br />

Die Handhabung der Atemschutzgeräte richtet sich nach<br />

den mit der Zulassungsstelle abgestimmten Gebrauchs -<br />

anleitungen der Hersteller, soweit nicht durch die zuständige<br />

Aufsichtsbehörde anders geregelt.<br />

5.3 Umfang der Aus- und Fortbildung<br />

Für die Ausbildung zum „Atemschutzgeräteträger" ist der<br />

Musterausbildungsplan der <strong>Feuerwehr</strong>-Dienstvorschrift<br />

<strong>FwDV</strong> 2/2 Ziffer 4.1, maßgebend.<br />

Zur Fortbildung sind in regelmäßigen Zeitabständen<br />

Unterweisungen über den Atemschutz in die allgemeinen<br />

Ausbildungspläne aufzunehmen. Atemschutzgeräteträger<br />

haben jährlich mindestens eine Atemschutzübung in einer<br />

Atemschutzübungsanlage durchzuführen. Näheres zur<br />

praktischen Ausbildung siehe Anhang.<br />

5.4 Atemschutz-Übungsanlagen<br />

Die Atemschutz-Übungsanlage ist eine Anlage, in der<br />

Einsatzbedingungen simuliert werden können, um<br />

<strong>Feuerwehr</strong>angehörige im Gebrauch der Atemschutzgeräte<br />

auszubilden und Atemschutz-Übungen durchzuführen (DIN<br />

14 093 T 1).

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