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50.3250Thorakale, thorakolumbale oder sakrale Spondylodese

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Kapitel des Tarifes<br />

• Verbände<br />

• bildgebenden Massnahmen durch den Belegarzt <strong>oder</strong> Assistenten während der operativen<br />

Versorgung<br />

KI-50.01-4 Leistungsinhalt nichtärztliche/technische Leistung (TL)<br />

Die im Rahmen einer ambulant durchgeführten IAP-Diagnose erbrachten nichtärztlichen und<br />

technischen Leistungen sind in der IAP-Pauschale zusammengefasst und können somit nicht<br />

nochmals zusätzlich als Einzelleistungen nach TARMED abgerechnet werden. In den IAP (TL)<br />

enthalten sind insbesondere:<br />

• Operationssaalbenützung<br />

• Behandlung und Betreuung in der Tagesklinik<br />

• Anästhesie (Technische Leistung)<br />

• Narkosegase<br />

KI-50.01-5 Frankenpauschalen<br />

Die Entschädigung der belegärztlichen Leistungen (AL) und der ambulanten Spitalleistungen<br />

(TL) erfolgt in Schweizerfranken (CHF).<br />

KI-50.01-6 Zuzüglich zur IAP nach TARMED-Einzelleistungen verrechenbare ärztliche<br />

Leistungen<br />

Zusätzlich zur IAP nach TARMED verrechenbar sind:<br />

• Leistungen, welche zusätzlich zu den in den IAP pauschalierten Leistungen erbracht werden<br />

• Leistungen bei Komplikationen/Infektionen<br />

• Vor- und Nachsorge in der Arztpraxis<br />

• Leistungen eines zugezogenen Spezialarztes. Diese Leistungen werden durch den Spezialarzt<br />

separat abgerechnet<br />

KI-50.01-7 Zuzüglich zur IAP verrechenbare Verbrauchsmaterialien, Implantate,<br />

Medikamente und Anästhetika<br />

Verbrauchsmaterialien und Implantate können separat abgerechnet werden, sofern die ärztliche<br />

Behandlung ambulant durchgeführt wird. Für die Verrechnung gelten die Bestimmungen<br />

gemäss Generelle Interpretation 20 (GI-20) im TARMED.<br />

Medikamente können separat abgerechnet werden, sofern die ärztliche Behandlung ambulant<br />

durchgeführt wird. Für die Verrechnung gelten die Bestimmungen gemäss Generelle<br />

Interpretation 19 (GI-19) im TARMED.<br />

Die im Rahmen der anästhesiologischen Leistungen verwendete Pharmaka (insbesondere<br />

Anästhetika, Narkotika, Hypnotika, Sedativa) sind zusätzlicher verrechenbar, sofern die<br />

ärztliche Behandlung ambulant durchgeführt wird.<br />

Wird die Behandlung stationär durchgeführt, sind das Verbrauchsmaterial, Implantate,<br />

Medikamente und Anästhetika Bestandteil der stationären Abgeltung an das Privatspital (Tages-<br />

<strong>oder</strong> APDRG-Teilpauschale).<br />

KI-50.01-8 Patientenalter<br />

Das Kriterium Patientenalter wird bei den IAP nicht berücksichtigt.<br />

KI-50.01-9 Ambulant und stationär erbrachte IAP<br />

Die IAP gelten für ambulant <strong>oder</strong> stationär erbrachte Leistungen. Wird die IAP stationär<br />

file://C:\Dokumente und Einstellungen\U. Wanner\Lokale Einstellungen\Temp\~hh21...<br />

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22.03.2007

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