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8 PERNEGG AKTUELL 153/<strong>2014</strong><br />
153/<strong>2014</strong> PERNEGG AKTUELL 9<br />
Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag<br />
Aktuelles<br />
Aufgrund einiger Veränderungen dürfen nachstehende Angebote der<br />
Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag bekannt gegeben werden.<br />
Sanitätsreferat - Impfnachmittage für Schüler<br />
Standort Bruck an der Mur<br />
jeden ersten Dienstag im Monat zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr,<br />
1. Stock, Zimmer Nr. 113<br />
Standort Mürzzuschlag<br />
jeden ersten Montag im Monat zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr,<br />
1. Stock, Zimmer Nr. 116. Die Impfzeiten während der Impfaktionen<br />
des Landes Steiermark (Grippe / FSME) entnehmen Sie bitte der<br />
Homepage der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag.<br />
Anlagenreferat - Projektsprechtage<br />
Das Anlagenreferat der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag<br />
stellt den Bürgern des Verwaltungsbezirkes für Fragen im<br />
Zusammenhang mit Betriebsanlagen zwei Projektsprechtage pro<br />
Monat zur Verfügung:<br />
Standort Bruck an der Mur<br />
jeden zweiten Dienstag im Monat zwischen 9.00 Uhr und 12.30 Uhr,<br />
2. Stock, Sitzungssaal (telefonische Voranmeldung unter 03862/899-<br />
222 erbeten).<br />
Standort Mürzzuschlag<br />
Jeden ersten Montag im Monat zwischen 9.00 Uhr und 12.30 Uhr, 2.<br />
Stock, Sitzungszimmer (telefonische Voranmeldung unter 03862/899-<br />
224 erbeten).<br />
Sozialreferat – Elternberatungszentrum<br />
Im Elternberatungszentrum bekommen Sie fachkundige Informationen,<br />
Beratung, Begleitung und Unterstützung bei Ihren vielfältigen anspruchsvollen<br />
familiären und erzieherischen Aufgaben. Je nach Ihrem<br />
Bedarf können Sie Einzelgespräche und / oder Gruppenangebote in<br />
Anspruch nehmen. Falls Sie es wünschen, kann eine Mitarbeiterin auch<br />
zu Ihnen nach Hause kommen, bei Bedarf werden weitere hilfreiche<br />
Kontakte vermittelt.<br />
Standorte im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag:<br />
Bruck/Mur: Elternberatungszentrum,<br />
Erzherzog-Johann-Gasse 1, 1. Stock<br />
Kapfenberg: ISGS Kapfenberg, Grazer Straße 3<br />
Thörl: Elternberatungsstelle, Palbersdorf 86<br />
Mariazell: Elternberatungsstelle, Grazer Straße 25<br />
Das Land Steiermark stellt Ihnen nachfolgende Angebote kostenlos<br />
zur Verfügung:<br />
• Angebote für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern<br />
• Mütter-Baby-Runde mit Still- und Ernährungsberatung<br />
• Stillgruppe<br />
• Eltern-Kind-Treff<br />
• Eltern–Kind – Übungsgruppe<br />
• Einzelberatung zu Erziehungsfragen u.a.<br />
• Erste Hilfe bei Notfällen im Säuglings- und Kleinkindalter<br />
• Ernährung in der Stillzeit und im Beikostalter<br />
Telefonisch erreichen Sie das Elternberatungszentrum Montag und<br />
Donnerstag von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr, sowie Dienstag und Mittwoch<br />
von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Nummer 0664 / 548 64 70.<br />
Weitere Informationen zu allen Angeboten der Elternberatung des<br />
Landes Steiermark im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag finden Sie unter<br />
www.bh-bruck-muerzzuschlag.steiermark.at<br />
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT<br />
BRUCK-MÜRZZUSCHLAG<br />
Dr. Theodor Körner Straße 34<br />
8600 Bruck an der Mur<br />
Tel.: 03862/899, Fax: 03862/899-550<br />
www.bh-bruck-muerzzuschlag.steiermark.at<br />
Konflikte mit den Nachbarn vermeiden<br />
Es gibt viele Gründe, die zum Streit zwischen Nachbarn führen können.<br />
Manchmal sind Ursachen Bäume und Sträucher der Nachbarn,<br />
die einen unerwünschten Schatten in den eigenen Garten werfen<br />
oder deren Äste, die über den eigenen Grund hängen.<br />
Das Beste bei Konflikten mit Nachbarn ist natürlich, wenn man diese<br />
ansprechen kann und gemeinsam eine Lösung findet. Sinnvoll ist<br />
es dabei auch, sich über die Rechtslage zu informieren. Grundsätzlich<br />
ist festzuhalten, dass keine gesetzlichen Abstandsbestimmungen für<br />
Pflanzen bestehen. Man kann somit in der Regel nicht verhindern, dass<br />
jemand Bäume an der Grundgrenze setzt.<br />
Überhängende Äste und eindringende Wurzeln<br />
Es ist aber zu betonen, dass nach der derzeit geltenden Rechtslage jeder<br />
Grundeigentümer gemäß §422 ABGB die Wurzeln eines fremden<br />
Baumes aus seinem Boden entfernen und die auf seinem Grund hereinragenden<br />
Äste abschneiden oder sonst benützen kann (sogenannter<br />
Überhang). Neben diesem Selbsthilferecht stehen dem Nachbarn keine<br />
Ansprüche zu. Zum Überhang zählen auch die Früchte. Diese gehören<br />
zwar dem Baumeigentümer, aber der Nachbar, in dessen Grund die Äste<br />
hineinragen, hat das Recht, die betreffenden Früchte zu pflücken. Sowohl<br />
bei der Ausübung des Selbsthilferechts (Abschneiden der Äste), als auch<br />
beim Pflücken der Früchte darf weder der fremde Grund betreten, noch<br />
der Baum erklettert, noch daran eine Leiter angelegt werden. Die Entfernung<br />
der Wurzeln oder Äste ist fachgerecht vorzunehmen. Dabei ist die<br />
Pflanze möglichst zu schonen. Auch Beeinträchtigungen durch Laub oder<br />
Nadeln bestimmter Bäume hat ein Nachbar grundsätzlich zu dulden, da<br />
sie in aller Regel ortsüblich sind. Darin liegt in der Regel keine wesentliche<br />
Beeinträchtigung, auch wenn ein Arbeitsaufwand für die Beseitigung des<br />
Laubs anfällt oder Dachrinnen und Abflüsse gereinigt werden müssen.<br />
Wer trägt die Kosten?<br />
Die Kosten der Entfernung hat man grundsätzlich selbst zu tragen; lediglich<br />
dann, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist oder offenbar droht,<br />
hat der Eigentümer der Pflanze die Hälfte der notwendigen Kosten zu<br />
ersetzen (z.B. Zerstörung der Kanal- oder Wasserleitung).<br />
Recht auf ungetrübten Sonnenschein?<br />
Seit dem 1.7.2004 ist es möglich, sich gegen übermäßigen Schattenwurf<br />
(Entzug von Licht) durch Bäume und Pflanzen, die im Nachbargarten<br />
wachsen, zu wehren. Es können aber nur solche Einwirkungen untersagt<br />
werden, die das ortsübliche Maß überschreiten und zu einer unzumutbaren<br />
Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstückes führen.<br />
Die Vielzahl der möglichen Fälle und Konsultationen, nach denen eine<br />
Einwirkung noch zulässig oder unzulässig ist, muss der Beurteilung der<br />
Gerichte im jeweiligen Einzelfall überlassen werden. Voraussetzung für<br />
die Einbringung einer Unterlassungsklage ist aber jedenfalls, dass ein<br />
Einigungsversuch vor dazu eingerichteten Schlichtungsstellen (Notar<br />
oder Rechtsanwalt) gescheitert ist.<br />
Wer ist berechtigt seine Ansprüche durchzusetzen?<br />
Die Rechte stehen grundsätzlich dem beeinträchtigten Grundeigentümer<br />
gegen den anderen Grundeigentümer zu. Darüber hinaus können auch<br />
andere Personen die Ansprüche durchsetzen bzw. in Anspruch genommen<br />
werden, insbesondere Mieter und Pächter der betroffenen Liegenschaften.<br />
In Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen und Möglichkeiten<br />
und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass jeder in seinem Garten<br />
Ruhe und Erholung finden möchte, sollte es aber in der Regel möglich<br />
sein, mit seinen Nachbarn eine für alle Seiten zufriedenstellende, vernünftige,<br />
außergerichtliche Lösung zu finden.<br />
Der Amtsleiter<br />
Fundgegenstände<br />
Im Fundamt der Gemeinde Pernegg an der Mur wurden<br />
in letzter Zeit folgende Gegenstände abgegeben:<br />
1 Handy, 1 Akku, 4 Schraubzwingen<br />
Freibad Pernegg: 2 Ketten, 3 Ringe, diverse Ohrstecker<br />
und Creolen;<br />
1 Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln und Bieröffner<br />
Kleinanzeigen<br />
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, in unserer Gemeindezeitung<br />
eine private Kleinanzeige zu schalten, z.B. Suche,<br />
Verkaufe, Vermiete, etc. Kosten pro Anzeige: 5,- Euro.<br />
Ihre Anzeige können Sie per Post senden<br />
(Kirchdorf 16, 8132 Pernegg/Mur), faxen (03867/8044-4) oder<br />
mailen (steinbauer@pernegg.at).<br />
M. Köck<br />
Erdbau – Transporte<br />
A- 8600 Bruck a. d. Mur, Übelstein 5<br />
03862/552 54<br />
0664/212 27 00<br />
erdbewegung@aon.at<br />
wirtshaus.ritschi@gmail.com<br />
6 Doppelzimmer im Gästehaus<br />
Pernegg 3<br />
Wildbrettage<br />
im Oktober<br />
Planen Sie schon jetzt Ihre<br />
Weihnachtsfeier. Wir richten<br />
diese gerne für Sie aus!<br />
Mit unserem Saal sind wir für Sitzungen,<br />
Seminare, jede Art von Feierlichkeiten<br />
und besondere Anlässe bestens gerüstet!<br />
kein Ruhetag