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PerneggAKTUELL_2014-09

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8 PERNEGG AKTUELL 153/<strong>2014</strong><br />

153/<strong>2014</strong> PERNEGG AKTUELL 9<br />

Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag<br />

Aktuelles<br />

Aufgrund einiger Veränderungen dürfen nachstehende Angebote der<br />

Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag bekannt gegeben werden.<br />

Sanitätsreferat - Impfnachmittage für Schüler<br />

Standort Bruck an der Mur<br />

jeden ersten Dienstag im Monat zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr,<br />

1. Stock, Zimmer Nr. 113<br />

Standort Mürzzuschlag<br />

jeden ersten Montag im Monat zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr,<br />

1. Stock, Zimmer Nr. 116. Die Impfzeiten während der Impfaktionen<br />

des Landes Steiermark (Grippe / FSME) entnehmen Sie bitte der<br />

Homepage der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag.<br />

Anlagenreferat - Projektsprechtage<br />

Das Anlagenreferat der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag<br />

stellt den Bürgern des Verwaltungsbezirkes für Fragen im<br />

Zusammenhang mit Betriebsanlagen zwei Projektsprechtage pro<br />

Monat zur Verfügung:<br />

Standort Bruck an der Mur<br />

jeden zweiten Dienstag im Monat zwischen 9.00 Uhr und 12.30 Uhr,<br />

2. Stock, Sitzungssaal (telefonische Voranmeldung unter 03862/899-<br />

222 erbeten).<br />

Standort Mürzzuschlag<br />

Jeden ersten Montag im Monat zwischen 9.00 Uhr und 12.30 Uhr, 2.<br />

Stock, Sitzungszimmer (telefonische Voranmeldung unter 03862/899-<br />

224 erbeten).<br />

Sozialreferat – Elternberatungszentrum<br />

Im Elternberatungszentrum bekommen Sie fachkundige Informationen,<br />

Beratung, Begleitung und Unterstützung bei Ihren vielfältigen anspruchsvollen<br />

familiären und erzieherischen Aufgaben. Je nach Ihrem<br />

Bedarf können Sie Einzelgespräche und / oder Gruppenangebote in<br />

Anspruch nehmen. Falls Sie es wünschen, kann eine Mitarbeiterin auch<br />

zu Ihnen nach Hause kommen, bei Bedarf werden weitere hilfreiche<br />

Kontakte vermittelt.<br />

Standorte im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag:<br />

Bruck/Mur: Elternberatungszentrum,<br />

Erzherzog-Johann-Gasse 1, 1. Stock<br />

Kapfenberg: ISGS Kapfenberg, Grazer Straße 3<br />

Thörl: Elternberatungsstelle, Palbersdorf 86<br />

Mariazell: Elternberatungsstelle, Grazer Straße 25<br />

Das Land Steiermark stellt Ihnen nachfolgende Angebote kostenlos<br />

zur Verfügung:<br />

• Angebote für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern<br />

• Mütter-Baby-Runde mit Still- und Ernährungsberatung<br />

• Stillgruppe<br />

• Eltern-Kind-Treff<br />

• Eltern–Kind – Übungsgruppe<br />

• Einzelberatung zu Erziehungsfragen u.a.<br />

• Erste Hilfe bei Notfällen im Säuglings- und Kleinkindalter<br />

• Ernährung in der Stillzeit und im Beikostalter<br />

Telefonisch erreichen Sie das Elternberatungszentrum Montag und<br />

Donnerstag von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr, sowie Dienstag und Mittwoch<br />

von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Nummer 0664 / 548 64 70.<br />

Weitere Informationen zu allen Angeboten der Elternberatung des<br />

Landes Steiermark im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag finden Sie unter<br />

www.bh-bruck-muerzzuschlag.steiermark.at<br />

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT<br />

BRUCK-MÜRZZUSCHLAG<br />

Dr. Theodor Körner Straße 34<br />

8600 Bruck an der Mur<br />

Tel.: 03862/899, Fax: 03862/899-550<br />

www.bh-bruck-muerzzuschlag.steiermark.at<br />

Konflikte mit den Nachbarn vermeiden<br />

Es gibt viele Gründe, die zum Streit zwischen Nachbarn führen können.<br />

Manchmal sind Ursachen Bäume und Sträucher der Nachbarn,<br />

die einen unerwünschten Schatten in den eigenen Garten werfen<br />

oder deren Äste, die über den eigenen Grund hängen.<br />

Das Beste bei Konflikten mit Nachbarn ist natürlich, wenn man diese<br />

ansprechen kann und gemeinsam eine Lösung findet. Sinnvoll ist<br />

es dabei auch, sich über die Rechtslage zu informieren. Grundsätzlich<br />

ist festzuhalten, dass keine gesetzlichen Abstandsbestimmungen für<br />

Pflanzen bestehen. Man kann somit in der Regel nicht verhindern, dass<br />

jemand Bäume an der Grundgrenze setzt.<br />

Überhängende Äste und eindringende Wurzeln<br />

Es ist aber zu betonen, dass nach der derzeit geltenden Rechtslage jeder<br />

Grundeigentümer gemäß §422 ABGB die Wurzeln eines fremden<br />

Baumes aus seinem Boden entfernen und die auf seinem Grund hereinragenden<br />

Äste abschneiden oder sonst benützen kann (sogenannter<br />

Überhang). Neben diesem Selbsthilferecht stehen dem Nachbarn keine<br />

Ansprüche zu. Zum Überhang zählen auch die Früchte. Diese gehören<br />

zwar dem Baumeigentümer, aber der Nachbar, in dessen Grund die Äste<br />

hineinragen, hat das Recht, die betreffenden Früchte zu pflücken. Sowohl<br />

bei der Ausübung des Selbsthilferechts (Abschneiden der Äste), als auch<br />

beim Pflücken der Früchte darf weder der fremde Grund betreten, noch<br />

der Baum erklettert, noch daran eine Leiter angelegt werden. Die Entfernung<br />

der Wurzeln oder Äste ist fachgerecht vorzunehmen. Dabei ist die<br />

Pflanze möglichst zu schonen. Auch Beeinträchtigungen durch Laub oder<br />

Nadeln bestimmter Bäume hat ein Nachbar grundsätzlich zu dulden, da<br />

sie in aller Regel ortsüblich sind. Darin liegt in der Regel keine wesentliche<br />

Beeinträchtigung, auch wenn ein Arbeitsaufwand für die Beseitigung des<br />

Laubs anfällt oder Dachrinnen und Abflüsse gereinigt werden müssen.<br />

Wer trägt die Kosten?<br />

Die Kosten der Entfernung hat man grundsätzlich selbst zu tragen; lediglich<br />

dann, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist oder offenbar droht,<br />

hat der Eigentümer der Pflanze die Hälfte der notwendigen Kosten zu<br />

ersetzen (z.B. Zerstörung der Kanal- oder Wasserleitung).<br />

Recht auf ungetrübten Sonnenschein?<br />

Seit dem 1.7.2004 ist es möglich, sich gegen übermäßigen Schattenwurf<br />

(Entzug von Licht) durch Bäume und Pflanzen, die im Nachbargarten<br />

wachsen, zu wehren. Es können aber nur solche Einwirkungen untersagt<br />

werden, die das ortsübliche Maß überschreiten und zu einer unzumutbaren<br />

Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstückes führen.<br />

Die Vielzahl der möglichen Fälle und Konsultationen, nach denen eine<br />

Einwirkung noch zulässig oder unzulässig ist, muss der Beurteilung der<br />

Gerichte im jeweiligen Einzelfall überlassen werden. Voraussetzung für<br />

die Einbringung einer Unterlassungsklage ist aber jedenfalls, dass ein<br />

Einigungsversuch vor dazu eingerichteten Schlichtungsstellen (Notar<br />

oder Rechtsanwalt) gescheitert ist.<br />

Wer ist berechtigt seine Ansprüche durchzusetzen?<br />

Die Rechte stehen grundsätzlich dem beeinträchtigten Grundeigentümer<br />

gegen den anderen Grundeigentümer zu. Darüber hinaus können auch<br />

andere Personen die Ansprüche durchsetzen bzw. in Anspruch genommen<br />

werden, insbesondere Mieter und Pächter der betroffenen Liegenschaften.<br />

In Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen und Möglichkeiten<br />

und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass jeder in seinem Garten<br />

Ruhe und Erholung finden möchte, sollte es aber in der Regel möglich<br />

sein, mit seinen Nachbarn eine für alle Seiten zufriedenstellende, vernünftige,<br />

außergerichtliche Lösung zu finden.<br />

Der Amtsleiter<br />

Fundgegenstände<br />

Im Fundamt der Gemeinde Pernegg an der Mur wurden<br />

in letzter Zeit folgende Gegenstände abgegeben:<br />

1 Handy, 1 Akku, 4 Schraubzwingen<br />

Freibad Pernegg: 2 Ketten, 3 Ringe, diverse Ohrstecker<br />

und Creolen;<br />

1 Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln und Bieröffner<br />

Kleinanzeigen<br />

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, in unserer Gemeindezeitung<br />

eine private Kleinanzeige zu schalten, z.B. Suche,<br />

Verkaufe, Vermiete, etc. Kosten pro Anzeige: 5,- Euro.<br />

Ihre Anzeige können Sie per Post senden<br />

(Kirchdorf 16, 8132 Pernegg/Mur), faxen (03867/8044-4) oder<br />

mailen (steinbauer@pernegg.at).<br />

M. Köck<br />

Erdbau – Transporte<br />

A- 8600 Bruck a. d. Mur, Übelstein 5<br />

03862/552 54<br />

0664/212 27 00<br />

erdbewegung@aon.at<br />

wirtshaus.ritschi@gmail.com<br />

6 Doppelzimmer im Gästehaus<br />

Pernegg 3<br />

Wildbrettage<br />

im Oktober<br />

Planen Sie schon jetzt Ihre<br />

Weihnachtsfeier. Wir richten<br />

diese gerne für Sie aus!<br />

Mit unserem Saal sind wir für Sitzungen,<br />

Seminare, jede Art von Feierlichkeiten<br />

und besondere Anlässe bestens gerüstet!<br />

kein Ruhetag

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