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FA19D<br />
Abfall- und Stoffflusswirtschaft<br />
Für eine saubere Steiermark<br />
4 Pernegg Aktuell 143/<strong>2012</strong><br />
143/<strong>2012</strong> Pernegg Aktuell 5<br />
Brauchtumsfeuer (Ostern)<br />
Mit Verordnung des Landeshauptmannes<br />
vom 15. Dez. 2011 wurde die Verordnung<br />
über die Zulässigkeit von Feuer im Rahmen<br />
von Brauchtumsveranstaltungen geändert.<br />
§ 4: Sicherheitsvorkehrungen<br />
Die Beschickung von Feuer im Rahmen von<br />
Brauchtumsveranstaltungen darf ausschließlich<br />
mit trockenem, biogenem Material erfolgen.<br />
Zum Entzünden oder zur Aufrechterhaltung<br />
eines Brauchtumsfeuers dürfen keine<br />
Brandbeschleuniger verwendet werden. Es<br />
sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die<br />
eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers<br />
Mindestabstände:<br />
Hundekotbehälter – Aufstellung<br />
Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten<br />
werden:<br />
50 m zu gebäuden<br />
50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, sofern<br />
diese nicht ausschließlich land- und<br />
forstwirtschaftlichem Verkehr dienen oder<br />
keine verkehrssichernden Maßnahmen ge-<br />
Um der Hundekotbelastung auf öffentlichen Wegen und landwirtschaftlichen Grundstücken<br />
wirksam zu begegnen, wurden von der Gemeinde an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter<br />
mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt. Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und<br />
Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke; Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf<br />
„Bahnstraße 12“ (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg; Mautstatt: Nähe Bushaltestelle<br />
– Gh. Gosch; Mixnitz: Neue Welt – Bereich „VS Mixnitz“, Kreisverkehr, Heubergstraße<br />
- Gemeindewohnhaus; traföß: Kreuzung Eggenreich. Die Säcke mit Handschuhen zur Entsorgung<br />
des Hundekots sind auf den Säulen der Behälter angebracht. Alle Hundebesitzer, die ihren<br />
Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt<br />
abholen! Wir ersuchen die hundebesitzer von den säcken und hundekotbehältern dringend<br />
gebrauch zu machen.<br />
Winterdienst der gemeinde<br />
Im Zuge des Winterdienstes werden von der Gemeinde Flächen<br />
(Gehsteige usw.) geräumt und gestreut, für die nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung die Anrainer oder<br />
Grundeigentümer verpflichtet wären, den Winterdienst durchzuführen.<br />
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass<br />
a) es sich hiebei um eine unverbindliche arbeitsleistung der gemeinde<br />
handelt und damit kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann,<br />
Hauptschule Breitenau – Schließung<br />
Von der Steierm. Landesregierung wurde bekanntlich das Auflassungsverfahren<br />
eingeleitet. Die Schule soll mit Schuljahr 2013/14<br />
geschlossen werden. Mit der Bekanntgabe der Schließung ist<br />
auch unsere Gemeinde in die Diskussion geraten. Es besteht der<br />
Vorwurf, dass wir der von der Gemeinde Breitenau gewünschten<br />
Hauptschulsprengeländerung nicht zugestimmt haben.<br />
Zur Richtigstellung: eine sprengeländerung kann nur von der<br />
Landesregierung mittels Verordnung durchgeführt werden! Von<br />
der Marktgemeinde Breitenau wurde szt. der Antrag auf Sprengeländerung<br />
an das Amt der Steierm. Landesregierung gerichtet.<br />
Die Gemeinden Oberaich, Pernegg an der Mur und Bruck<br />
a.d.Mur als sprengelangehörige Gemeinden der HS Bruck an der<br />
Mur wurden vom Amt der Steierm. Landesregierung, FA 6B, zur<br />
Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Es hat in der Folge in<br />
dieser Angelegenheit mehrere Besprechungen im Schulausschuss<br />
sowie mit Vertretern der Markt-Gemeinde Breitenau gegeben.<br />
Auch wurde im Beisein der Bürgermeister Hofbauer und Hagenauer<br />
in der FA 6B noch vor Bekanntgabe der Schließung ein<br />
verhindern, z.B. durch das Bereithalten geeigneter<br />
Löschhilfen in der Nähe der Feuerstelle.<br />
Es ist auf eine möglichst geringe Rauchentwicklung<br />
zu achten, um eine unzumutbare<br />
Belästigung der Nachbarschaft zu vermeiden.<br />
troffen werden,<br />
100 m zu energieversorgungsanlagen und<br />
Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen<br />
bzw. explosionsgefährdeten gütern. Für<br />
solche Anlagen können von der örtlich zuständigen<br />
Behörde nach Maßgabe der Art<br />
und Betriebsmittel der Anlage im Einzelfall<br />
auch höhere Mindestabstände vorgesehen<br />
werden,<br />
40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald.<br />
Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen<br />
und abschließend verlässlich zu löschen, sodass<br />
das Feuer auch durch heftige Windstöße<br />
nicht wieder entfacht werden kann.<br />
b) die gesetzliche Verpflichtung sowie die damit verbundene zivilrechtliche<br />
haftung für die zeitgerechte und ordnungsgemäße<br />
Durchführung der Arbeiten in jedem Fall beim verpflichteten anrainer<br />
bzw. grundeigentümer verbleibt,<br />
c) die Übernahme der räum- und streupflicht durch stillschweigende<br />
Übung im Sinne des § 863 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch<br />
(ABGB) hiemit ausdrücklich ausgeschlossen wird.<br />
Gespräch geführt. Von Seiten der Gemeinde Pernegg a.d.Mur<br />
wurde in diesen Gesprächen immer wieder zum Ausdruck gebracht,<br />
dass einer Sprengeländerung dann zugestimmt wird,<br />
wenn der längerfristige Erhalt der Hauptschule gesichert ist und<br />
die „Neue Mittelschule“ installiert wird. es hat diesbezüglich nie<br />
eine konkrete auskunft von seiten des Landes gegeben! Die<br />
Hauptschule Breitenau wird dzt. von 21 Schülern aus unserer<br />
Gemeinde besucht. Der Schulbesuch wurde unsererseits immer<br />
befürwortet und auch bescheidmäßig genehmigt. Am 2. Februar<br />
<strong>2012</strong> wurde im Rahmen von REGIONEXT (Kleinregion Bruck<br />
a.d.Mur) von den Bürgermeistern Rosenberger, Weber, Hofbauer<br />
und Hagenauer eine zusätzliche Vorsprache bei Frau LR. in Grossmann<br />
getätigt.<br />
Die Gemeinde Pernegg und die Marktgemeinde Breitenau am<br />
Hochlantsch hatten nochmals ein Gespräch mit dem Bezirkshauptmann<br />
und der Bezirksschulrätin, wo gemeinsam alle Fakten<br />
aufgelistet und ans Land geschickt wurden. Eine diesbezügliche<br />
Stellungnahme steht noch aus.<br />
Schlechter A1-Handy-empfang<br />
in der Ortschaft Zlatten –<br />
Bereich Eisenpaßstraße<br />
In der Ortschaft Zlatten - im Bereich Eisenpaßstraße inkl. Nebenstraßen<br />
– ist der A1 Empfang sehr schlecht bzw. teilweise überhaupt<br />
nicht möglich. Nach Anregung der BewohnerInnen aus<br />
diesem Ortsteil, hat die Gemeinde Pernegg mit dem Service Team<br />
bei A1 Kontakt aufgenommen und gebeten sich diese Empfangsqualität<br />
anzusehen. Daraufhin hat es eine Erklärung von A1 gegeben,<br />
dass es notwendig wäre, einen neuen Sender aufzustellen,<br />
um den Empfang zu verbessern. Dies sei jedoch auf Grund der<br />
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen derzeit nicht realisierbar.<br />
Aktion „großer steirischer<br />
Frühjahrsputz”<br />
Am Samstag, den 21. april <strong>2012</strong>,<br />
wird die Gemeinde Pernegg an<br />
der Mur – wie bereits in den vergangenen<br />
Jahren – am landesweit<br />
organisierten „großen steirischen<br />
Frühjahrsputz“ teilnehmen. Mit<br />
Unterstützung von Vereinen und<br />
Organisationen wird unser Gemeindegebiet<br />
von herumliegendem<br />
Müll befreit. Schulen haben<br />
die Möglichkeit in der Woche<br />
davor, vom 16. bis 21. April, ihre<br />
Aktionen zu starten.<br />
STOP<br />
Infos und Kontakt unter:<br />
www.abfallwirtschaft.steiermark.at<br />
SeniorInnenurlaubsaktion<br />
<strong>2012</strong><br />
Vom Land Steiermark wird auch heuer wieder eine Urlaubsaktion<br />
für Personen ab 60 Jahre durchgeführt, die<br />
ein geringes Einkommen haben. Die Teilnahme ist für die<br />
SeniorInnen kostenlos.<br />
Dauer des Urlaubes:<br />
8 Tage<br />
Littering<br />
Für folgenden turnus sind noch Plätze frei:<br />
22.05. – 29.05.<strong>2012</strong> (Burgau, Gh. Janits)<br />
einkommensrichtsätze:<br />
Für alle allein lebenden Personen: € 814,82<br />
Für Ehepaare od. Lebensgemeinschaften: € 1.221,68<br />
(gemeinsames Nettoeinkommen)<br />
Falls Sie Interesse haben an dieser kostenlosen Urlaubsaktion<br />
teilzunehmen, melden Sie sich bitte bis spätestens<br />
4. April <strong>2012</strong> beim Gemeindeamt Pernegg an der Mur<br />
(<strong>03</strong>867/8044-0).<br />
bis<br />
<strong>2012</strong><br />
Foto: „Weißenbacher Wände“, links Kosennspitz (1955 m) und Lueg (2<strong>03</strong>2 m), rechts Nazogl (2057 m), darunter Hintereggeralm; vorne:<br />
blühende Wiesen mit Schwertlilien – die sogenannten „Rosswiesen“ – Brutbereich des Wachtelkönigs<br />
lärmschutzverordnung<br />
der Gemeinde Pernegg an der Mur zum Schutz vor störendem Lärm<br />
in Siedlungsgebieten. Der Gemeinderat der Gemeinde Pernegg a.d.Mur<br />
hat gemäß § 41 Abs. 1 der Steierm. Gemeindeordnung 1967, LGBl.Nr.<br />
115, i.d.g.F. in seiner ordentlichen und öffentlichen Sitzung am 16. März<br />
1989 beschlossen: § 1 In Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in<br />
der Nähe von Wohngebäuden dürfen Maschinen, Geräte wie Kettenund<br />
Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen, an Sonn- und<br />
gesetzlichen Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur in der<br />
Zeit von 06.00 bis 20.00 Uhr betrieben werden, soweit es sich nicht<br />
um die Ausübung eines Gewerbes handelt. § 2 rasenmäher, Heckenscheren<br />
dgl. mit Verbrennungsmotoren dürfen in Wohngebieten sowie<br />
im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden in der Zeit von<br />
12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr sowie an<br />
sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht benützt werden. Dies gilt auch<br />
für Geräte, die elektrisch betrieben werden und bei deren Verwendung<br />
störender Lärm entsteht (z.B. Winkelschleifer, Bohrhämmer usw.). § 3<br />
Übertretungen dieser Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung<br />
dar und werden im Strafausmaß nach Art. VII, EGVG. 1950 in der jeweils<br />
geltenden Fassung bestraft.<br />
kleinanzeigen<br />
tagesmutter bzw. Leihoma gesucht<br />
für 9jähriges Mädchen für August <strong>2012</strong><br />
Tel. 0676 / 780 58 58<br />
Melanie Braunhuber<br />
Kleines haus (auch renovierungsbedürftig)<br />
in Pernegg oder näherer Umgebung zu kaufen gesucht!<br />
Wenn Sie ein Angebot für uns haben, melden Sie sich bitte<br />
unter +43(0)660-5604756 oder per Mail: savid@peissl.net<br />
Fundgegenstände<br />
Im Fundamt der Gemeinde Pernegg an der Mur wurden in<br />
letzter Zeit folgende Fundgegenstände abgegeben:<br />
1 Schlüssel, 1 Armbanduhr, 2 Fahrräder<br />
ergebnis der Volksbefragung vom 18. März<br />
<strong>2012</strong> „Wo soll die zukünftige entsorgung der<br />
gemeindeabwässer erfolgen?“<br />
Mixnitz: 954 Stimmen 71,57 %<br />
Frohnleiten: 379 Stimmen 28,43 %<br />
Wahlbeteiligung: 65,28 %<br />
VerBunD verkauft<br />
mehrere Baugrundstücke<br />
mit ca. 1.100 m2 in sonniger lage<br />
tel.: 050 313 31 375 oder<br />
e-mail: erika.kriznik@verbund.com