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PerneggAKTUELL_2012-03

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FA19D<br />

Abfall- und Stoffflusswirtschaft<br />

Für eine saubere Steiermark<br />

4 Pernegg Aktuell 143/<strong>2012</strong><br />

143/<strong>2012</strong> Pernegg Aktuell 5<br />

Brauchtumsfeuer (Ostern)<br />

Mit Verordnung des Landeshauptmannes<br />

vom 15. Dez. 2011 wurde die Verordnung<br />

über die Zulässigkeit von Feuer im Rahmen<br />

von Brauchtumsveranstaltungen geändert.<br />

§ 4: Sicherheitsvorkehrungen<br />

Die Beschickung von Feuer im Rahmen von<br />

Brauchtumsveranstaltungen darf ausschließlich<br />

mit trockenem, biogenem Material erfolgen.<br />

Zum Entzünden oder zur Aufrechterhaltung<br />

eines Brauchtumsfeuers dürfen keine<br />

Brandbeschleuniger verwendet werden. Es<br />

sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die<br />

eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers<br />

Mindestabstände:<br />

Hundekotbehälter – Aufstellung<br />

Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten<br />

werden:<br />

50 m zu gebäuden<br />

50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, sofern<br />

diese nicht ausschließlich land- und<br />

forstwirtschaftlichem Verkehr dienen oder<br />

keine verkehrssichernden Maßnahmen ge-<br />

Um der Hundekotbelastung auf öffentlichen Wegen und landwirtschaftlichen Grundstücken<br />

wirksam zu begegnen, wurden von der Gemeinde an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter<br />

mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt. Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und<br />

Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke; Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf<br />

„Bahnstraße 12“ (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg; Mautstatt: Nähe Bushaltestelle<br />

– Gh. Gosch; Mixnitz: Neue Welt – Bereich „VS Mixnitz“, Kreisverkehr, Heubergstraße<br />

- Gemeindewohnhaus; traföß: Kreuzung Eggenreich. Die Säcke mit Handschuhen zur Entsorgung<br />

des Hundekots sind auf den Säulen der Behälter angebracht. Alle Hundebesitzer, die ihren<br />

Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt<br />

abholen! Wir ersuchen die hundebesitzer von den säcken und hundekotbehältern dringend<br />

gebrauch zu machen.<br />

Winterdienst der gemeinde<br />

Im Zuge des Winterdienstes werden von der Gemeinde Flächen<br />

(Gehsteige usw.) geräumt und gestreut, für die nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung die Anrainer oder<br />

Grundeigentümer verpflichtet wären, den Winterdienst durchzuführen.<br />

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass<br />

a) es sich hiebei um eine unverbindliche arbeitsleistung der gemeinde<br />

handelt und damit kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann,<br />

Hauptschule Breitenau – Schließung<br />

Von der Steierm. Landesregierung wurde bekanntlich das Auflassungsverfahren<br />

eingeleitet. Die Schule soll mit Schuljahr 2013/14<br />

geschlossen werden. Mit der Bekanntgabe der Schließung ist<br />

auch unsere Gemeinde in die Diskussion geraten. Es besteht der<br />

Vorwurf, dass wir der von der Gemeinde Breitenau gewünschten<br />

Hauptschulsprengeländerung nicht zugestimmt haben.<br />

Zur Richtigstellung: eine sprengeländerung kann nur von der<br />

Landesregierung mittels Verordnung durchgeführt werden! Von<br />

der Marktgemeinde Breitenau wurde szt. der Antrag auf Sprengeländerung<br />

an das Amt der Steierm. Landesregierung gerichtet.<br />

Die Gemeinden Oberaich, Pernegg an der Mur und Bruck<br />

a.d.Mur als sprengelangehörige Gemeinden der HS Bruck an der<br />

Mur wurden vom Amt der Steierm. Landesregierung, FA 6B, zur<br />

Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Es hat in der Folge in<br />

dieser Angelegenheit mehrere Besprechungen im Schulausschuss<br />

sowie mit Vertretern der Markt-Gemeinde Breitenau gegeben.<br />

Auch wurde im Beisein der Bürgermeister Hofbauer und Hagenauer<br />

in der FA 6B noch vor Bekanntgabe der Schließung ein<br />

verhindern, z.B. durch das Bereithalten geeigneter<br />

Löschhilfen in der Nähe der Feuerstelle.<br />

Es ist auf eine möglichst geringe Rauchentwicklung<br />

zu achten, um eine unzumutbare<br />

Belästigung der Nachbarschaft zu vermeiden.<br />

troffen werden,<br />

100 m zu energieversorgungsanlagen und<br />

Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen<br />

bzw. explosionsgefährdeten gütern. Für<br />

solche Anlagen können von der örtlich zuständigen<br />

Behörde nach Maßgabe der Art<br />

und Betriebsmittel der Anlage im Einzelfall<br />

auch höhere Mindestabstände vorgesehen<br />

werden,<br />

40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald.<br />

Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen<br />

und abschließend verlässlich zu löschen, sodass<br />

das Feuer auch durch heftige Windstöße<br />

nicht wieder entfacht werden kann.<br />

b) die gesetzliche Verpflichtung sowie die damit verbundene zivilrechtliche<br />

haftung für die zeitgerechte und ordnungsgemäße<br />

Durchführung der Arbeiten in jedem Fall beim verpflichteten anrainer<br />

bzw. grundeigentümer verbleibt,<br />

c) die Übernahme der räum- und streupflicht durch stillschweigende<br />

Übung im Sinne des § 863 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch<br />

(ABGB) hiemit ausdrücklich ausgeschlossen wird.<br />

Gespräch geführt. Von Seiten der Gemeinde Pernegg a.d.Mur<br />

wurde in diesen Gesprächen immer wieder zum Ausdruck gebracht,<br />

dass einer Sprengeländerung dann zugestimmt wird,<br />

wenn der längerfristige Erhalt der Hauptschule gesichert ist und<br />

die „Neue Mittelschule“ installiert wird. es hat diesbezüglich nie<br />

eine konkrete auskunft von seiten des Landes gegeben! Die<br />

Hauptschule Breitenau wird dzt. von 21 Schülern aus unserer<br />

Gemeinde besucht. Der Schulbesuch wurde unsererseits immer<br />

befürwortet und auch bescheidmäßig genehmigt. Am 2. Februar<br />

<strong>2012</strong> wurde im Rahmen von REGIONEXT (Kleinregion Bruck<br />

a.d.Mur) von den Bürgermeistern Rosenberger, Weber, Hofbauer<br />

und Hagenauer eine zusätzliche Vorsprache bei Frau LR. in Grossmann<br />

getätigt.<br />

Die Gemeinde Pernegg und die Marktgemeinde Breitenau am<br />

Hochlantsch hatten nochmals ein Gespräch mit dem Bezirkshauptmann<br />

und der Bezirksschulrätin, wo gemeinsam alle Fakten<br />

aufgelistet und ans Land geschickt wurden. Eine diesbezügliche<br />

Stellungnahme steht noch aus.<br />

Schlechter A1-Handy-empfang<br />

in der Ortschaft Zlatten –<br />

Bereich Eisenpaßstraße<br />

In der Ortschaft Zlatten - im Bereich Eisenpaßstraße inkl. Nebenstraßen<br />

– ist der A1 Empfang sehr schlecht bzw. teilweise überhaupt<br />

nicht möglich. Nach Anregung der BewohnerInnen aus<br />

diesem Ortsteil, hat die Gemeinde Pernegg mit dem Service Team<br />

bei A1 Kontakt aufgenommen und gebeten sich diese Empfangsqualität<br />

anzusehen. Daraufhin hat es eine Erklärung von A1 gegeben,<br />

dass es notwendig wäre, einen neuen Sender aufzustellen,<br />

um den Empfang zu verbessern. Dies sei jedoch auf Grund der<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen derzeit nicht realisierbar.<br />

Aktion „großer steirischer<br />

Frühjahrsputz”<br />

Am Samstag, den 21. april <strong>2012</strong>,<br />

wird die Gemeinde Pernegg an<br />

der Mur – wie bereits in den vergangenen<br />

Jahren – am landesweit<br />

organisierten „großen steirischen<br />

Frühjahrsputz“ teilnehmen. Mit<br />

Unterstützung von Vereinen und<br />

Organisationen wird unser Gemeindegebiet<br />

von herumliegendem<br />

Müll befreit. Schulen haben<br />

die Möglichkeit in der Woche<br />

davor, vom 16. bis 21. April, ihre<br />

Aktionen zu starten.<br />

STOP<br />

Infos und Kontakt unter:<br />

www.abfallwirtschaft.steiermark.at<br />

SeniorInnenurlaubsaktion<br />

<strong>2012</strong><br />

Vom Land Steiermark wird auch heuer wieder eine Urlaubsaktion<br />

für Personen ab 60 Jahre durchgeführt, die<br />

ein geringes Einkommen haben. Die Teilnahme ist für die<br />

SeniorInnen kostenlos.<br />

Dauer des Urlaubes:<br />

8 Tage<br />

Littering<br />

Für folgenden turnus sind noch Plätze frei:<br />

22.05. – 29.05.<strong>2012</strong> (Burgau, Gh. Janits)<br />

einkommensrichtsätze:<br />

Für alle allein lebenden Personen: € 814,82<br />

Für Ehepaare od. Lebensgemeinschaften: € 1.221,68<br />

(gemeinsames Nettoeinkommen)<br />

Falls Sie Interesse haben an dieser kostenlosen Urlaubsaktion<br />

teilzunehmen, melden Sie sich bitte bis spätestens<br />

4. April <strong>2012</strong> beim Gemeindeamt Pernegg an der Mur<br />

(<strong>03</strong>867/8044-0).<br />

bis<br />

<strong>2012</strong><br />

Foto: „Weißenbacher Wände“, links Kosennspitz (1955 m) und Lueg (2<strong>03</strong>2 m), rechts Nazogl (2057 m), darunter Hintereggeralm; vorne:<br />

blühende Wiesen mit Schwertlilien – die sogenannten „Rosswiesen“ – Brutbereich des Wachtelkönigs<br />

lärmschutzverordnung<br />

der Gemeinde Pernegg an der Mur zum Schutz vor störendem Lärm<br />

in Siedlungsgebieten. Der Gemeinderat der Gemeinde Pernegg a.d.Mur<br />

hat gemäß § 41 Abs. 1 der Steierm. Gemeindeordnung 1967, LGBl.Nr.<br />

115, i.d.g.F. in seiner ordentlichen und öffentlichen Sitzung am 16. März<br />

1989 beschlossen: § 1 In Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in<br />

der Nähe von Wohngebäuden dürfen Maschinen, Geräte wie Kettenund<br />

Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen, an Sonn- und<br />

gesetzlichen Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur in der<br />

Zeit von 06.00 bis 20.00 Uhr betrieben werden, soweit es sich nicht<br />

um die Ausübung eines Gewerbes handelt. § 2 rasenmäher, Heckenscheren<br />

dgl. mit Verbrennungsmotoren dürfen in Wohngebieten sowie<br />

im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden in der Zeit von<br />

12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr sowie an<br />

sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht benützt werden. Dies gilt auch<br />

für Geräte, die elektrisch betrieben werden und bei deren Verwendung<br />

störender Lärm entsteht (z.B. Winkelschleifer, Bohrhämmer usw.). § 3<br />

Übertretungen dieser Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung<br />

dar und werden im Strafausmaß nach Art. VII, EGVG. 1950 in der jeweils<br />

geltenden Fassung bestraft.<br />

kleinanzeigen<br />

tagesmutter bzw. Leihoma gesucht<br />

für 9jähriges Mädchen für August <strong>2012</strong><br />

Tel. 0676 / 780 58 58<br />

Melanie Braunhuber<br />

Kleines haus (auch renovierungsbedürftig)<br />

in Pernegg oder näherer Umgebung zu kaufen gesucht!<br />

Wenn Sie ein Angebot für uns haben, melden Sie sich bitte<br />

unter +43(0)660-5604756 oder per Mail: savid@peissl.net<br />

Fundgegenstände<br />

Im Fundamt der Gemeinde Pernegg an der Mur wurden in<br />

letzter Zeit folgende Fundgegenstände abgegeben:<br />

1 Schlüssel, 1 Armbanduhr, 2 Fahrräder<br />

ergebnis der Volksbefragung vom 18. März<br />

<strong>2012</strong> „Wo soll die zukünftige entsorgung der<br />

gemeindeabwässer erfolgen?“<br />

Mixnitz: 954 Stimmen 71,57 %<br />

Frohnleiten: 379 Stimmen 28,43 %<br />

Wahlbeteiligung: 65,28 %<br />

VerBunD verkauft<br />

mehrere Baugrundstücke<br />

mit ca. 1.100 m2 in sonniger lage<br />

tel.: 050 313 31 375 oder<br />

e-mail: erika.kriznik@verbund.com

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