1990 - Studentenwerk Rostock
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<strong>1990</strong><br />
An der Universität <strong>Rostock</strong> konstituiert sich am 07. August die zentrale<br />
Arbeitsgruppe „<strong>Studentenwerk</strong>e im Land Mecklenburg-Vorpommern“. Wenige Tage<br />
vor der Einheit Deutschlands verabschiedet am 18. September der Ministerrat der<br />
ehemaligen DDR eine Verordnung, die die Errichtung von <strong>Studentenwerk</strong>en in den<br />
fünf neuen Bundesländern vorsah. Auf der Grundlage dieser Verordnung sind durch<br />
Verfügung der gemeinsamen Einrichtung der neuen Länder für die Aufgaben in<br />
Bildung und Wissenschaft mit Wirkung vom 01. November <strong>Studentenwerk</strong>e zu<br />
errichten.<br />
Am 27. November konstituiert sich der Verwaltungsrat des <strong>Studentenwerk</strong>es<br />
<strong>Rostock</strong>. Der Prozess der Herausbildung des <strong>Studentenwerk</strong>es wird von Beginn an<br />
hilfreich durch die <strong>Studentenwerk</strong>e Schleswig-Holstein und Hamburg unterstützt.<br />
1991<br />
Der 01. August ist der Neugründungstag des <strong>Studentenwerk</strong>es <strong>Rostock</strong>. Bis zu<br />
diesem Zeitpunkt mussten alle Personal- und Sachkosten aus den Haushalten der<br />
Hochschulen bestritten werden. Das <strong>Studentenwerk</strong> ist zuständig für die annähernd<br />
9.000 Studierenden der Universität <strong>Rostock</strong>, der Hochschule für Seefahrt<br />
Warnemünde/Wustrow, der Technischen Hochschule Wismar, der Pädagogischen<br />
Hochschule Güstrow, der Außenstelle der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“<br />
Berlin in <strong>Rostock</strong> und Schwerin sowie der Außenstelle der Hochschule für<br />
Schauspielkunst Berlin in <strong>Rostock</strong>.