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... Kopie der Bescheinigung über eine unabhängige Prüfung der ...

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� den für diese Stromlieferungen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gesetzlichen Regelung in<br />

§ 2 Abs. 3 KAV jeweils vereinbarten Konzessionsabgabensatz (Ct/ kWh) und den sich daraus<br />

ergebenden Konzessionsabgabenbetrag (€).<br />

Eine prüferische Feststellung, ob <strong>der</strong> Durchschnittspreis im Kalen<strong>der</strong>jahr je Kilowattstunde für<br />

von Dritten ("Stromhändler") an ihre Son<strong>der</strong>vertragskunden gelieferten Strommenge unter dem<br />

Durchschnittserlös je Kilowattstunde aus <strong>der</strong> Lieferung von Strom an alle Son<strong>der</strong>vertragskunden<br />

liegt ("Grenzpreis"), ist nur auf Seite <strong>der</strong> Stromhändler möglich, so dass dieser Auftrag die Beurteilung<br />

dieses Sachverhalts nicht umfassen konnte.<br />

Verantwortung <strong>der</strong> gesetzlichen Vertreter<br />

Die ordnungsgemäße Ermittlung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Anlage dargelegten Angaben liegt in <strong>der</strong> Verantwortung<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Vertreter <strong>der</strong> Gesellschaft. Diese Verantwortung umfasst auch die Konzeption,<br />

Implementierung und Aufrechterhaltung <strong>eine</strong>s internen Kontrollsystems, soweit es für die<br />

ordnungsgemäße Ermittlung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Anlage dargelegten Angaben von Bedeutung ist, die<br />

Auswahl und Anwendung angemessener Ermittlungsgrundsätze sowie die Vornahme von Schätzungen,<br />

die unter den gegebenen Umständen plausibel sind.<br />

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers<br />

Unsere Aufgabe ist es, auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> von uns durchgeführten <strong>Prüfung</strong> <strong>eine</strong> Beurteilung<br />

dar<strong>über</strong> abzugeben, ob die in <strong>der</strong> Anlage dargelegten Angaben <strong>der</strong> Gesellschaft ordnungsgemäß<br />

ermittelt wurden.<br />

<strong>Prüfung</strong>skriterien waren die jeweiligen Konzessionsverträge und die Verordnung <strong>über</strong> Konzessionsabgaben<br />

für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung – KAV) vom 9. Januar 1992,<br />

zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Verordnung vom 1. November 2006.<br />

Wir haben unsere <strong>Prüfung</strong> unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements<br />

(ISAE) 3000 vorgenommen. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und den<br />

Auftrag unter Beachtung des Grundsatzes <strong>der</strong> Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen,<br />

dass wir unsere Beurteilung mit <strong>eine</strong>r hinreichenden Sicherheit abgeben können.<br />

Die Auswahl <strong>der</strong> <strong>Prüfung</strong>shandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.<br />

Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> <strong>Prüfung</strong>shandlungen werden die Kenntnisse <strong>über</strong> die Geschäftstätigkeit<br />

und <strong>über</strong> das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld <strong>der</strong> Gesellschaft berücksichtigt. Im Rahmen<br />

unserer <strong>Prüfung</strong> haben wir die Systeme zur Erfassung und Aufzeichnung, die für die Ermittlung<br />

<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Anlage dargelegten Angaben <strong>der</strong> Gesellschaft relevant sind, sowie die uns vorgelegten<br />

Nachweise <strong>über</strong> die Angaben <strong>der</strong> Gesellschaft <strong>über</strong>wiegend auf <strong>der</strong> Basis von Stichproben beurteilt.<br />

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