Wegleitung der Berufsfachschulen Zürich - Baugewerbliche ...
Wegleitung der Berufsfachschulen Zürich - Baugewerbliche ...
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<strong>Wegleitung</strong> <strong>der</strong> <strong>Berufsfachschulen</strong> <strong>Zürich</strong><br />
Für Berufsschülerinnen<br />
2010/2011<br />
und Berufsschüler
3<br />
4<br />
6<br />
10<br />
12<br />
14<br />
16<br />
20<br />
22<br />
25<br />
39<br />
Inhalt<br />
<strong>Berufsfachschulen</strong><br />
Allgemeine Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />
<strong>Baugewerbliche</strong> Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />
Berufsschule für Detailhandel <strong>Zürich</strong><br />
Berufsschule für Gestaltung <strong>Zürich</strong><br />
Berufsschule Mode und Gestaltung <strong>Zürich</strong><br />
Technische Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />
Berufsmaturitätsschule <strong>Zürich</strong><br />
EB <strong>Zürich</strong> – Berufsschule für Weiterbildung<br />
Allgemeine Orientierung<br />
Disziplinarreglement
3 <strong>Berufsfachschulen</strong><br />
Liebe Berufsschülerinnen und Berufsschüler<br />
Ihre Berufsschule heisst Sie herzlich willkommen !
Lehrberufe<br />
Bühnentänzer/in<br />
Diätköchin/Diätkoch<br />
Drogist/in<br />
Fachfrau/-mann Information<br />
und Dokumentation<br />
Feuerverzinker/in<br />
Galvaniker/in<br />
Hotelfachfrau/-mann<br />
Hotellerieangestellte/r<br />
Köchin/Koch<br />
Küchenangestellte/r<br />
Oberflächenbeschichter/in<br />
Oberflächenpraktiker/in<br />
Orthopädist/in<br />
Physiklaborant/in<br />
Restaurationsangestellte/r<br />
Restaurationsfachfrau/-mann<br />
Textilpfleger/in<br />
Zahntechniker/in<br />
Zusatzlehre<br />
Köchin/Koch<br />
Restaurationsfachfrau/-mann<br />
4 Allgemeine Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />
5 Allgemeine Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />
Allgemeine Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />
Rektorin Brigitta Walser brigitta.walser@a-b-z.ch<br />
Prorektor Dr. Urs Gubler urs.gubler@a-b-z.ch<br />
Abteilungsleiter Stv. Stefan Wolf stefan.wolf@a-b-z.ch<br />
Rektorat Ausstellungsstrasse 60 Telefon 044 446 94 46<br />
8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 446 94 44<br />
Zimmer 231 (2. OG) www.a-b-z.ch<br />
Schulorte Sihlquai 87 (Sq) Schulhaus Sihlquai<br />
Ausstellungsstrasse 90 (Au) Schulhaus Ausstellungsstrasse<br />
Heinrichstrasse 240 (He) Schulhaus Heinrichstrasse<br />
Gloriastrasse 19 (Gl) Schulhaus USZ, Universitätsspital,<br />
<strong>Zürich</strong>
Lehrberufe<br />
Zeichnerklassen<br />
Zeichner/in EFZ<br />
Fachrichtungen:<br />
– Architektur<br />
– Ingenieurbau<br />
– Landschaftsarchitektur<br />
– Raumplanung<br />
Handwerkerklassen<br />
Architekturmodellbauer/in<br />
Maurer/in<br />
Schreiner/in<br />
Schreinerpraktiker/in<br />
Interkantonale Fachkurse<br />
Geomatiker/in EFZ<br />
6 <strong>Baugewerbliche</strong> Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />
7 <strong>Baugewerbliche</strong> Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />
<strong>Baugewerbliche</strong> Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />
Rektor Urban Vecellio<br />
Prorektor Alfred Gilg<br />
Rektorat Reishauerstrasse 2<br />
Postfach Telefon 044 446 98 88<br />
8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 446 98 54<br />
Zimmer 323 (3. OG) www.bbz.zh.ch<br />
Abteilung Planung und Rohbau<br />
Leiter Peter Stocker<br />
Leiter-Stellvertreter Mathias Hauri<br />
Sekretariat Lagerstrasse 55<br />
Postfach Telefon 044 297 24 24<br />
8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 297 24 23<br />
Zimmer 331/332 (3. OG) www.bbz.zh.ch<br />
Schulort Lagerstrasse 55 (La) Schulhaus Lagerstrasse
Lehrberufe<br />
Zeichnerklassen<br />
Gebäudetechnikplaner/in Heizung EFZ<br />
Gebäudetechnikplaner/in Lüftung EFZ<br />
Gebäudetechnikplaner/in Sanitär EFZ<br />
Metallbaukonstrukteur/in EFZ<br />
Handwerkerklassen<br />
Bodenleger/in/Parkettleger/in<br />
Haustechnikpraktiker/in EBA<br />
Schwerpunkte:<br />
– Heizung<br />
– Lüftung<br />
– Sanitär<br />
Heizungsinstallateur/in EFZ<br />
Innendekorateur/in<br />
Lüftungsanlagenbauer/in EFZ<br />
Metallbauer/in EFZ<br />
Sanitärinstallateur/in EFZ<br />
8 <strong>Baugewerbliche</strong> Berufsschule <strong>Zürich</strong> 9 <strong>Baugewerbliche</strong> Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />
<strong>Baugewerbliche</strong> Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />
Abteilung Montage und Ausbau mit Technikerschule Heizung, Klima, Sanitär,<br />
Gebäudeautomation, Innenarchitektur<br />
Leiter Alfred Gilg<br />
Leiter-Stellvertreter Heinrich Bräm<br />
Sekretariat Reishauerstrasse 2<br />
Postfach Telefon 044 446 98 88<br />
8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 446 98 39<br />
Zimmer 230/232 (2. OG) www.bbz.zh.ch<br />
Schulort Reishauerstrasse 2 (Re) Schulhaus Reishauer<br />
Lehrwerkstätte für Möbelschreiner<br />
Leiter Markus Bosshard<br />
Sekretariat Gerechtigkeitsgasse 12 Telefon 044 287 22 00<br />
8001 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 201 20 16<br />
Lehrort Gerechtigkeitsgasse 12 (Ge) lwz@bluewin.ch<br />
www.lwz.ch
Lehrberufe<br />
Detailhandelsfachfrau/mann<br />
Pharma-Assistent/in EFZ<br />
Attestausbildung<br />
Detailhandelsassistent/in<br />
Vorlehre<br />
Vorlehre Detailhandel<br />
10 Berufsschule für Detailhandel <strong>Zürich</strong> 11 Berufsschule für Detailhandel <strong>Zürich</strong><br />
Berufsschule für Detailhandel <strong>Zürich</strong><br />
Rektor Erich Mattes erich.mattes@dhz.zh.ch<br />
Prorektorin Karin Jung karin.jung@dhz.zh.ch<br />
Prorektor Jean-Luc Martin jean-luc.martin@dhz.zh.ch<br />
Rektorat, Sekretariat Niklausstrasse 16 Telefon 044 368 27 00<br />
8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 368 27 27<br />
Hochparterre sekretariat@dhz.zh.ch<br />
Schulorte Niklausstrasse 16 (Ni) www.bsdhz.ch<br />
Limmatstrasse 310 (Li)<br />
Heinrichstrasse 267 m (He)
Lehrberufe<br />
Beutel- /Kuvertmaschinenführer/in<br />
Carrossier/in Lackiererei EFZ<br />
Drucktechnologe/Drucktechnologin EFZ<br />
Fachrichtungen:<br />
Bogendruck, Rollendruck,<br />
Reprografie und Siebdruck<br />
Flexodrucker/in EFZ<br />
Fotofachfrau/Fotofachmann EFZ<br />
Fachrichtungen:<br />
Beratung und Verkauf, Fotografie<br />
und Finishing<br />
Fotograf/in<br />
Gestalter/in Werbetechnik EFZ<br />
Goldschmied/in EFZ<br />
Fachrichtungen:<br />
Goldschmieden, Silberschmieden<br />
und Edelsteinfassen<br />
Grafiker/in EFZ<br />
Graveur/in<br />
Industrielackierer/in EFZ<br />
Maler/in<br />
Polydesigner/in 3D EFZ<br />
Polygraf/in EFZ<br />
Fachrichtungen:<br />
Produktion und Gestaltung<br />
Printmedienverarbeiter/in EFZ<br />
Fachrichtungen:<br />
Buchbin<strong>der</strong>ei, Bindetechnologie<br />
und Druckausrüstung<br />
Theatermaler/in<br />
Anlehre<br />
Autovorlackierer/in<br />
Malereiarbeiter/in<br />
12 Berufsschule für Gestaltung <strong>Zürich</strong><br />
13 Berufsschule für Gestaltung <strong>Zürich</strong><br />
Berufsschule für Gestaltung <strong>Zürich</strong><br />
Medien Form Farbe<br />
Rektor Fritz Maurer fritz.maurer@medienformfarbe.ch<br />
Prorektorin Marianne Glutz marianne.glutz@medienformfarbe.zh.ch<br />
Prorektor Gondini Ragaz gondini.ragaz@medienformfarbe.zh.ch<br />
Sekretariat Ausstellungsstrasse 104 Telefon 044 446 97 77<br />
8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 446 97 79<br />
www.medienformfarbe.ch<br />
Schulorte Ausstellungsstrasse 100 (Au) Bananenhaus<br />
Limmatstrasse 55/57 (Ko) Schulhaus Konradshof<br />
Ausstellungsstrasse 104 (Lp) Schulhaus Limmatplatz<br />
Josefstrasse 53–59 (Jo) Josefstrasse
Vorlehre<br />
Diverse Berufe<br />
Lehrberufe<br />
Bekleidungsgestalter/in<br />
Fachrichtungen:<br />
– Damenbekleidung<br />
– Herrenbekleidung<br />
– Modisterei<br />
– Kürschnerei<br />
– Pelznähen<br />
Coiffeur/Coiffeuse EFZ<br />
Florist/in EFZ<br />
Florist/in EBA<br />
Innendekorationsnäher/in<br />
Kosmetiker/in EFZ<br />
Anlehre<br />
Coiffeurassistent/in<br />
14 Berufsschule Mode und Gestaltung <strong>Zürich</strong><br />
15 Berufsschule Mode und Gestaltung <strong>Zürich</strong><br />
Berufsschule Mode und Gestaltung <strong>Zürich</strong><br />
Rektorin Silvia Anastasiades<br />
Prorektorin Regula Peter Gassmann<br />
Sekretariat Ackerstrasse 30 Telefon 044 444 54 44<br />
8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 444 54 45<br />
Zimmer 207 (2. OG) www.bsmg.ch<br />
Schulort Ackerstrasse 30
Lehrberufe Automobiltechnik<br />
Automobil-Mechatroniker/in EFZ<br />
Automobilfachfrau/mann EFZ<br />
Carrossier/in Spenglerei EFZ<br />
Lehrberufe Elektro/Elektronik<br />
Elektromonteur/in<br />
Elektroinstallateur/in EFZ<br />
Elektroniker/in<br />
Elektrozeichner/in<br />
Elektroplaner/in EFZ<br />
Montageelektriker/in EFZ<br />
Multimediaelektroniker/in<br />
Telematiker/in<br />
Telematiker/in EFZ<br />
16 Technische Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />
17 Technische Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />
Technische Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />
Rektor Dr. Ernst Pfister<br />
Prorektor Dr. Christoph Thomann<br />
Rektorat Ausstellungsstrasse 70 Telefon 044 446 96 00<br />
8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 446 96 19<br />
Zimmer 602 (6. OG) rektorat@tbz.zh.ch<br />
www.tbz.ch<br />
TBZ Automobiltechnik<br />
Leiter Klaus Schmid<br />
Leiter-Stellvertreter Reto Hasler<br />
Sekretariat Ausstellungsstrasse 70 Telefon 044 446 96 46<br />
8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 446 96 86<br />
Zimmer 207 (2. OG) admin.at@tbz.zh.ch<br />
www.tbz.ch<br />
Schulort Ausstellungsstrasse 70 (AU) Schulhaus TBZ<br />
TBZ Elektro/Elektronik<br />
Leiter Elmar Schwyter<br />
Leiter-Stellvertreter Urs Dalcher<br />
Sekretariat Sihlquai 101 Telefon 044 446 95 95<br />
8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 446 95 90<br />
Zimmer 7 (EG) admin.ee@tbz.zh.ch<br />
www.tbz.ch<br />
Schulort Sihlquai 101 (SQ) Schulhaus Sihlquai
Lehrberufe<br />
Informations-Technik<br />
Augenoptiker/in EFZ<br />
Informatiker/in EFZ<br />
Fachrichtungen:<br />
– Support<br />
– Systemtechnik<br />
– Applikationsentwicklung<br />
Informatikpraktiker/in EBA<br />
Ausbildung höhere Fachschule TBZ<br />
IT Services Engineer HF<br />
Veranstaltungstechniker/in<br />
Cisco Certified Network<br />
Associate (CCNA)<br />
Weitere Kurse auf Anfrage<br />
18 Technische Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />
19 Technische Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />
Technische Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />
TBZ Informations-Technik<br />
Leiter Dr. Christoph Thomann<br />
Leiter-Stellvertreter Martin Plaschy<br />
Sekretariat Ausstellungsstrasse 70 Telefon 044 446 96 60<br />
8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 446 96 66<br />
Zimmer 210 (2. OG) admin.it@tbz.zh.ch<br />
www.tbz.ch<br />
Schulorte Ausstellungsstrasse 70 (AU) Schulhaus TBZ<br />
TBZ-Technikerschule<br />
Leiter Martin Plaschy<br />
Lehrgangsleiter Elektro Markus Borner<br />
Lehrgangsleiter ITSE Beat Hartmann<br />
Lehrgangsleiter VT Daniel Huber<br />
Sekretariat Sihlquai 101 Telefon 044 446 95 11<br />
8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 446 95 00<br />
Zimmer 2 (EG) admin.ts@tbz.zh.ch<br />
www.tbz.ch<br />
Schulort Sihlquai 101 (SQ)
Berufsmaturität – Allgemeine Informationen Je nach<br />
Eignung und Neigung kann die Berufsmaturität technischer,<br />
gewerblicher, gesundheitlich-sozialer o<strong>der</strong> gestalterischer<br />
Richtung erworben werden. Bei genügen <strong>der</strong><br />
Nachfrage wird jedes Profil lehrbegleitend o<strong>der</strong> nach Abschluss<br />
<strong>der</strong> Lehre als Vollzeitmodell (Gestalterische und<br />
Gesundheitlich-Soziale Berufsmaturität auch als berufsbegleiten<strong>der</strong><br />
Studiengang) angeboten. Die Anmel de formulare<br />
können auf dem Rektorat o<strong>der</strong> von den Abtei-<br />
lungs sekretaria ten bezogen werden.<br />
Die Technische Berufsmaturität legt das Schwergewicht<br />
auf die Ausbildung in den Bereichen Mathematik<br />
und Naturwissenschaften (Chemie, Phy sik). Das Maturitätszeugnis<br />
berechtigt zum prüfungsfreien Eintritt in eine<br />
einschlä gige Fachhochschule technischer Richtung.<br />
Die Gewerbliche Berufsmaturität richtet sich vorwiegend<br />
an Lernende so wie Erwachsene in handwerklichen<br />
Berufen, die vielleicht einmal einen kleineren Betrieb<br />
über nehmen möchten. Das Schwergewicht liegt<br />
entspre chend auf den sprachlichen Fächern sowie im Bereich<br />
Wirtschaft und Recht.<br />
Die Gesundheitlich-Soziale Berufsmaturität ist ideal<br />
für Auszubildende und Erwachsene aus Berufen im medizinisch-sozialen<br />
Bereich. Der Schwerpunkt liegt auf den<br />
Natur- (Biologie, Chemie) und Sozialwissenschaf ten (Soziologie,<br />
Psychologie, Ethik). Dieses Berufsmaturitätsprofil<br />
er möglicht die Weiterbildung auf Fachhochschulstufe<br />
im gesundheitlichen o<strong>der</strong> sozia len Bereich.<br />
Die Gestalterische Berufsmaturität vermittelt eine<br />
gute Allgemeinbildung und eine breite künstlerisch-<br />
gestalterische Grundausbildung. Sie bie tet eine gute<br />
Vorbereitung für spätere Studien an weiterführenden<br />
Schulen im In- und Ausland, insbeson<strong>der</strong>e im gestalterischen,<br />
gra fisch- techni schen, sozia len, pädagogischen<br />
und touristi schen Bereich.<br />
20 Berufsmaturitätsschule <strong>Zürich</strong><br />
21 Berufsmaturitätsschule <strong>Zürich</strong><br />
Berufsmaturitätsschule <strong>Zürich</strong><br />
Rektor Markus Lippuner<br />
Prorektor Jean-Daniel Zwahlen<br />
Rektorat Lagerstrasse 55 Telefon 044 297 24 70<br />
8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 297 24 99<br />
Zimmer 433 (4. OG) rektorat@bms-zuerich.ch<br />
www.bms-zuerich.ch<br />
Technische, Gewerbliche und Gesundheitlich-Soziale Berufsmaturitätsschule<br />
Leiter Dr. Stephan Meyer<br />
Sekretariat Lagerstrasse 55 Telefon 044 297 24 70<br />
8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 297 24 99<br />
Zimmer 433 (4. OG) info@bms-zuerich.ch<br />
www.bms-zuerich.ch<br />
Schulort Lagerstrasse 55 Schulhaus Lagerstrasse<br />
Gestalterische Berufsmaturitätsschule<br />
Leiter Jean-Daniel Zwahlen<br />
Sekretariat Herostrasse 5 Telefon 043 299 20 99<br />
8048 <strong>Zürich</strong> Telefax 043 299 20 88<br />
Zimmer 403 (4. OG) info@gbms.ch<br />
www.gbms.ch<br />
Schulort Herostrasse 5 Schulhaus Herostrasse
Die EB <strong>Zürich</strong> bietet den Erwachsenen und Berufslernenden<br />
(Lehrlingen) die Gelegenheit, Sprachen zu lernen, vorhandene<br />
Kenntnisse zu vertiefen und sich weiterzubilden.<br />
Je nach Nachfrage stehen verschiedene Kurs angebote<br />
und -typen zur Wahl. Es werden spezielle Lernstützkurse<br />
angeboten. Daneben sind an <strong>der</strong> EB <strong>Zürich</strong> für die Berufslernenden<br />
eine Reihe von allgemein bildenden Kursen im<br />
Angebot, die gegen Vorweisen eines gültigen Ausweises<br />
für Lernende un entgeltlich o<strong>der</strong> zu ermässigten Preisen<br />
belegt werden können. In diesen Kursen treffen sich Lernende<br />
aller Altersklassen, denn sie werden in <strong>der</strong> Regel<br />
nicht als separate Klassen für Berufslernende geführt.<br />
Weitere Angaben finden Sie auf Seite 28 und 29 in <strong>der</strong><br />
«Allgemeinen Orientierung».<br />
22 EB <strong>Zürich</strong><br />
23 EB <strong>Zürich</strong><br />
EB <strong>Zürich</strong><br />
Kantonale Berufsschule für Weiterbildung<br />
Rektor Hans-Peter Hauser<br />
Prorektoren Hugo Lingg Telefon 044 385 83 47<br />
Felix Ritter Telefon 044 385 83 43<br />
Administration Bildungszentrum für Erwachsene<br />
Riesbachstrasse 11 Telefon 0842 843 844<br />
8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 385 83 29<br />
www.eb-zuerich.ch<br />
lernen@eb-zuerich.ch<br />
Bereich Persönlichkeit und Management<br />
Leiter Nikolaus Stähelin Telefon 044 385 83 42<br />
nikolaus.staehelin@eb-zuerich.ch<br />
Bereich Deutsch<br />
Leiter Hugo Lingg Telefon 044 385 83 47<br />
hugo.lingg@eb-zuerich.ch<br />
Bereich Fremdsprachen<br />
Leiter Werner Weisskopf Telefon 044 385 83 49<br />
werner.weisskopf@eb-zuerich.ch<br />
Bereich Informatik<br />
Leiter Felix Ritter Telefon 044 385 83 43<br />
felix.ritter@eb-zuerich.ch<br />
Bereich Didaktik und Bildungsmanagement<br />
Leiterin Marlise Leinauer Telefon 044 385 83 45<br />
marlise.leinauer@eb-zuerich.ch<br />
Lehr- und Lernorte Bildungszentrum<br />
für Erwachsene BiZE Schulhaus Max-Högger-Strasse<br />
Schulhaus Lagerstrasse Schulhaus Reishauer<br />
Schulhaus Konradshof Schulhaus Sihlquai<br />
Technische Berufsschule <strong>Zürich</strong> Schulhaus Niklausstrasse<br />
Technopark <strong>Zürich</strong>
Inhalt<br />
Allgemeine Orientierung<br />
27 Berufsfachschule<br />
Pflichtunterricht<br />
Sportunterricht<br />
Exkursionen, Arbeitswochen und Sportveranstaltungen<br />
Ferien- und Sportwochen<br />
Kurse<br />
28 Freifächer, Stützkurse<br />
Kurse zur beruflichen und allgemeinen<br />
Weiterbildung<br />
Die EB <strong>Zürich</strong> – Kantonale Berufsschule<br />
für Weiterbildung<br />
30 Berufsmaturitätsschulen<br />
31 Hausaufgaben<br />
Notengebung, Zeugnisse<br />
Schul- und Materialgeld<br />
Dispensationen und Bewilligungen<br />
Grundausbildung EBA<br />
(mit eidg. Berufsattest)<br />
32 Vorlehre<br />
Bibliothek/Mediothek<br />
Mensen<br />
Schuleinstellungen, Ferien<br />
25 Allgemeine Orientierung<br />
33 Schülervorstellungen und Jugendkonzerte<br />
Ausweis für Lernende<br />
Infotafeln<br />
Klassenvertreter/innenkonferenz<br />
Schüler/innenorganisation<br />
Unfallversicherung<br />
Adressän<strong>der</strong>ungen<br />
34 Än<strong>der</strong>ungen im Lehrverhältnis<br />
Rekrutenschule<br />
Beratung und Betreuung<br />
Suchtprävention<br />
Zwischenprüfung<br />
Teilprüfung<br />
35 Qualifikationsverfahren<br />
Berufsberatung<br />
Stipendien<br />
36 Ende des Arbeitsverhältnisses<br />
Arbeitslosigkeit<br />
Auswan<strong>der</strong>erberatung
Allgemeine Orientierung<br />
Berufsfachschule Mit dem Eintritt in die Berufslehre beginnt für Sie ein neuer<br />
Lebensabschnitt. Als Ergänzung zu den Aufgaben in Ihrem Lehrbetrieb besuchen Sie<br />
die Berufsfachschule je nach Beruf in <strong>der</strong> Regel an einem o<strong>der</strong> zwei Schultagen. Wir<br />
wünschen Ihnen eine lehrreiche Zeit an Ihrer Berufsfachschule und viel Freude an<br />
Ihren Schultagen.<br />
Pflichtunterricht Schülerinnen und Schüler sind durch das Gesetz verpflichtet, den<br />
obligatorischen Unterricht gemäss Stundenplan regelmässig und pünktlich zu besuchen<br />
sowie die Anordnungen <strong>der</strong> Schule zu befolgen. Die/Der gesetzliche Vertreter/in<br />
<strong>der</strong> Schülerin/des Schülers hat die Berufsfachschule in <strong>der</strong> Erfüllung ihrer<br />
Aufgaben zu unterstützen. Ergeben sich wegen <strong>der</strong> Leistungen <strong>der</strong> Schülerin bzw.<br />
des Schülers in <strong>der</strong> Berufsfachschule Zweifel an <strong>der</strong>en/dessen Eignung, so trifft die<br />
kantonale Behörde nach Anhören <strong>der</strong> Vertragsparteien die notwendigen Anordnungen<br />
und kann das Lehrverhältnis auflösen.<br />
Sportunterricht Die Durchführung des Sportunterrichts ist abhängig von <strong>der</strong> Infrastruktur.<br />
Wenn das Fach Sport im Stundenplan enthalten ist, ist <strong>der</strong> Besuch obligatorisch.<br />
Exkursionen, Arbeitswochen und Sportveranstaltungen Als Ergänzung des Unterrichts<br />
können Exkursionen, Arbeitswochen o<strong>der</strong> Sportveranstaltungen durchgeführt<br />
werden. Die Exkursionen treten an Stelle des Unterrichts und sind obligatorisch.<br />
Ferien- und Sportwochen Verschiedene Schulen organisieren Ferien- und Sportwochen.<br />
Anmeldungen nehmen die Schul- bzw. Abteilungssekretariate entgegen.<br />
Kurse Jede Schule organisiert neben dem Pflichtunterricht (berufskundliche und<br />
allgemein bildende Fächer) Stützkurse und Freifächer sowie Kurse zur beruflichen<br />
und allgemeinen Weiterbildung. Die Anfor<strong>der</strong>ungen dürfen nicht unterschätzt werden.<br />
Wer die Lektionen nicht regelmässig besuchen kann o<strong>der</strong> keine Zeit findet, die<br />
Hausaufgaben zu lösen, verzichtet besser darauf, einen Kurs zu belegen.<br />
27 Allgemeine Orientierung
Freifächer Die Schülerin/Der Schüler kann Freifächer bis zu einem halben Tag pro<br />
Woche während <strong>der</strong> Arbeitszeit besuchen, sofern die Leistungen in den Pflichtfächern<br />
eine zusätzliche schulische Belastung erlauben. Eine Verweigerung dieses Rechts<br />
aus betrieblichen Gründen ist dann zulässig, wenn die Leistungen im Lehrbetrieb<br />
nicht genügen. Die Lehrmeisterin/Der Lehrmeister hat das Ungenügen nachzuweisen.<br />
Die durchschnittliche Abwesenheit vom Lehrbetrieb darf einschliesslich des<br />
obligatorischen Unterrichts zwei Tage pro Woche nicht überschreiten.<br />
Stützkurse Diese sind befristeter Zusatzunterricht, um Schülerinnen und Schülern<br />
mit einem schulischen Rückstand das Aufholen zu erleichtern. Zudem werden für<br />
Legastheniker/innen beson<strong>der</strong>e Kurse angeboten. Sie sind zeitlich so angesetzt, dass<br />
die Schülerinnen und Schüler mit Gewinn zu folgen vermögen. Sofern sie während<br />
<strong>der</strong> Arbeitszeit stattfinden, ist <strong>der</strong> Besuch ohne Lohnabzug zu gestatten.<br />
Stützkurse dürfen einen halben Tag pro Woche nicht überschreiten. Schülerinnen<br />
und Schüler, die Stützkurse besuchen, belegen in <strong>der</strong> Regel keine Freifächer.<br />
Kurse zur beruflichen und allgemeinen Weiterbildung Weiterbildung gilt heute<br />
als Voraussetzung, um im Berufsleben bestehen zu können. Den Berufslernenden<br />
steht <strong>der</strong> Besuch von Weiterbildungskursen unentgeltlich o<strong>der</strong> zu ermässigten Kurskosten<br />
offen. Sie treffen dabei auf Berufsleute aller Altersstufen.<br />
Die EB <strong>Zürich</strong> – Kantonale Berufsschule für Weiterbildung Neben <strong>der</strong> berufsbezogenen<br />
Weiterbildung, die je nach Branche an den einzelnen Berufsschulen angeboten<br />
wird, bietet die EB <strong>Zürich</strong> eine ganze Reihe von allgemein bildenden Kursen<br />
an. Diese werden den Berufslernenden kostenlos o<strong>der</strong> zu ermässigten Preisen angeboten.<br />
Beispiele aus dem Angebot:<br />
Kommunikation Kommunikative Kompetenzen erwerben bedeutet: Zusammenarbeiten<br />
und zusammen reden lernen, Verhandlungstechniken verbessern, Konflikte<br />
lösen, Sensibilität und Durchsetzungsvermögen entwickeln.<br />
Arbeitstechnik Besser lernen, schneller lesen, Gedächtnistraining, Maschine schreiben<br />
am Computer.<br />
Management und Marketing Auch für junge Berufsleute können spezielle Fähigkeiten<br />
bei Planung, Selbständigkeit, Buchführung, Werbung, Akquisition und Verkauf<br />
von grosser Bedeutung sein.<br />
28 Allgemeine Orientierung 29 Allgemeine Orientierung<br />
Wirtschaft und Politik Mit dem Schritt ins Berufsleben beginnt auch die Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />
mit dem Steuerrecht. Aber auch Themen wie Kultur, Behörden und Staat<br />
werden in diesen Kursen behandelt.<br />
Deutsch Das umfangreiche Deutschangebot <strong>der</strong> EB <strong>Zürich</strong> ermöglicht allen, sich in<br />
<strong>der</strong> deutschen Sprache sicher auszudrücken und zu verständigen. Fremdsprachige<br />
finden Kurse für Anfänger/innen und Fortgeschrittene bis zu anerkannten Zertifikaten.<br />
Deutschsprachige erweitern und verbessern ihre Deutschkenntnisse für den<br />
Beruf.<br />
Lernstützkurs für Berufslernende Speziell auf Berufslernende ausgerichtet gibt<br />
es eigentliche Lernstützkurse entsprechend den Niveaus des europäischen Sprachenportfolios.<br />
Fremdsprachen Fremdsprachenkenntnisse bringen im Berufsleben entscheidende<br />
Vorteile. Auch das persönliche Blickfeld erfährt durch das Erlernen von Fremdsprachen<br />
eine bleibende Bereicherung. Die EB <strong>Zürich</strong> bietet die Gelegenheit, Fremdsprachen<br />
zu lernen o<strong>der</strong> vorhandene Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen. Je nach<br />
Sprache und Nachfrage stehen verschiedene Kursangebote und -typen zur Wahl.<br />
Informatik Die Informatik ist heute aus dem Berufsalltag nicht mehr wegzudenken.<br />
Die entsprechenden Kompetenzen müssen laufend ergänzt und erweitert werden.<br />
Die EB <strong>Zürich</strong> bietet dazu die passenden Kurse an, z. B. PC- und Mac-Einstiegskurse,<br />
Office-Anwendungen und Diplomlehrgänge auf verschiedenen Stufen (SIZ, Linux,<br />
Programmierung).<br />
Digitale Medien Gängige Softwarewerkzeuge ermöglichen heute fast alles – von<br />
<strong>der</strong> professionellen Bildbearbeitung über das Erstellen einer einfachen Website bis<br />
zum elektronischen Handel. Das Angebot <strong>der</strong> EB <strong>Zürich</strong> unterstützt dabei alle, die<br />
die Möglichkeiten <strong>der</strong> neuen Werkzeuge optimal nutzen möchten.<br />
BMS-Vorbereitung Dieses Kursangebot <strong>der</strong> EB <strong>Zürich</strong> bereitet gezielt auf die Aufnahmeprüfung<br />
BMS II (Berufsmaturität für Erwachsene) vor.
Berufsmaturitätsschulen (BMS) Begabte und leistungswillige Berufsschülerinnen<br />
und -schüler können die Berufsmaturitätsschule besuchen und sich dadurch eine<br />
erweiterte Allgemeinbildung aneignen. Je nach Eignung bzw. Neigung kann die Berufsmaturität<br />
technischer, gewerblicher, gesundheitlich-sozialer o<strong>der</strong> gestalterischer<br />
Richtung gewählt werden. Die Berufsmaturität ermöglicht den Übertritt in höhere<br />
Schulen, z. B. Fachhochschulen. Schülerinnen und Schüler, die die Berufsmaturitätsschule<br />
besuchen, sind vom Besuch <strong>der</strong> allgemein bildenden Fächer im Rahmen des<br />
Pflichtunterrichtes und <strong>der</strong> entsprechenden Abschlussprüfung befreit.<br />
Technische Berufsmaturität Sie legt das Schwergewicht auf die Ausbildung in den<br />
Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften (Chemie, Physik). Das Maturitätszeugnis<br />
berechtigt zum prüfungsfreien Eintritt in eine einschlägige Fachhochschule<br />
technischer Richtung.<br />
Gewerbliche Berufsmaturität Sie richtet sich vorwiegend an Lehrlinge in handwerklichen<br />
Berufen, die vielleicht einmal einen kleineren Betrieb übernehmen möchten.<br />
Das Schwergewicht liegt entsprechend auf den sprachlichen Fächern sowie im<br />
Bereich Wirtschaft und Recht.<br />
Gesundheitlich-Soziale Berufsmaturität Sie hat ihren Schwerpunkt in den Naturund<br />
Sozialwissenschaften. Sie richtet sich vorwiegend an Jugendliche, die eine Lehre<br />
als Fachangestellte/r Gesundheit o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e einschlägige Berufslehre im<br />
medizinisch-sozialen Bereich absolvieren. Dieser Berufsmaturitätstypus ermöglicht<br />
die Weiterbildung auf Fachhochschulstufe im gesundheitlichen o<strong>der</strong> sozialen Bereich.<br />
Die Gestalterische Berufsmaturität (GBMS) bereitet leistungsfähige, gestalterisch<br />
interessierte und begabte Berufsschülerinnen und -schüler gewerblich-industrieller<br />
Berufe auf die gestalterische Berufsmatura vor. Die GBMS vermittelt eine gute<br />
Allgemeinbildung und eine profunde künstlerisch-gestalterische Grundausbildung.<br />
Die gestalterische Berufsmatura bietet eine gute Vorbereitung für spätere Studien<br />
an weiterführenden Schulen im In- und Ausland, insbeson<strong>der</strong>e im gestalterischen<br />
(Höhere Schulen/Hochschulen für Gestaltung u. a.), grafisch-technischen, sozialen,<br />
pädagogischen und touristischen Bereich.<br />
30 Allgemeine Orientierung 31 Allgemeine Orientierung<br />
Hausaufgaben Um in <strong>der</strong> begrenzten Schulzeit ein Optimum zu erreichen, ist es<br />
unumgänglich, dass jede Schülerin und je<strong>der</strong> Schüler die zugewiesenen Aufgaben<br />
pünktlich und gewissenhaft löst. Wer infolge Absenzen im Unterrichtsstoff zurückgeblieben<br />
ist, muss – auch im eigenen Interesse – das Versäumte nacharbeiten.<br />
Notengebung Die Leistungen <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler werden mit Noten von<br />
6 bis 1 bewertet. 6 ist die beste, 1 die schlechteste Note. 4 und höhere Noten bezeichnen<br />
genügende Leistungen; Noten unter 4 bezeichnen ungenügende Leistungen.<br />
Im Weiteren sind auch halbe Zwischennoten in den Semesterzeugnissen zulässig.<br />
Zeugnisse Damit die Schülerinnen und Schüler, die Inhaber <strong>der</strong> gesetzlichen Sorge,<br />
Lehrmeisterinnen und Lehrmeister sich über die Leistungen in den einzelnen Fächern<br />
sowie über die Aussichten beim Qualifikationsverfahren orientieren können, wird<br />
jeweils Ende Semester ein Zeugnis ausgestellt. Einsprachen gegen die Noten müssen<br />
innerhalb 30 Tagen nach Erhalt des Zeugnisses beim Rektor eingereicht und schriftlich<br />
begründet werden. Verlorene Schlusszeugnisse werden gegen eine Gebühr ersetzt.<br />
Schul- und Materialgeld Für persönliche Lehrmittel (Schulmaterial und Kopien),<br />
soweit sie von <strong>der</strong> Schule abgegeben werden, haben die Schülerinnen und Schüler<br />
kostendeckende Beiträge zu entrichten.<br />
Dispensationen und Bewilligungen Wünscht eine Schülerin bzw. ein Schüler vom<br />
Besuch einzelner Fächer dispensiert zu werden, hat sie/er nach Rücksprache mit dem<br />
Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Ausstellungsstrasse 80, 8090 <strong>Zürich</strong>) ein Dispensationsgesuch<br />
einzureichen. Für verspätetes Erscheinen o<strong>der</strong> vorzeitiges Verlassen<br />
des Unterrichts haben auswärtige Schülerinnen und Schüler eine Bewilligung<br />
<strong>der</strong> Schul- bzw. Abteilungsleitung einzuholen.<br />
Grundausbildung EBA (mit eidg. Berufsattest) Diese zweijährige Ausbildung ist<br />
für Jugendliche vorgesehen, die fähig sind, mindestens ein Teilgebiet eines Berufes<br />
zu erlernen. Der/die Lernende besucht die Berufsfachschule an einem Tag pro Woche;<br />
<strong>der</strong> Unterricht erfolgt etwa hälftig in beruflichen und allgemein bildenden Fächern.
Vorlehre Die Vorlehre möchte speziell fremdsprachige Jugendliche im Alter von<br />
15 bis 20 Jahren zu einer Berufslehre motivieren. Sie will den Übergang zwischen<br />
Schule und Beruf optimieren. Jugendliche, die vor allem die sprachlichen Voraussetzungen<br />
für eine Berufslehre noch nicht erfüllen, werden durch gezielte Ausbildung<br />
an die ordentliche Berufslehre herangeführt. Spätimmigrierte Jugendliche mit abgeschlossener<br />
obligatorischer Schulpflicht und ausreichenden Deutschkenntnissen<br />
sollen sprachlich soweit geför<strong>der</strong>t werden, dass sie dem regulären Berufsschulunterricht<br />
und den Anleitungen im Betrieb folgen können.<br />
Bibliothek/Mediothek Je<strong>der</strong> Schülerin und jedem Schüler stehen die jeweiligen<br />
Schülermediotheken unentgeltlich zur Benützung offen. Dort finden sich Bücher und<br />
Medien fachlichen und unterhaltenden Inhalts.<br />
Mensen Die Schülerinnen und Schüler haben in fast allen Schulhäusern Gelegenheit,<br />
sich in gut eingerichteten Mensen zu verpflegen. Zusammen mit dem Zürcher<br />
Frauenverein und SV sind die Berufsschulen bestrebt, preisgünstige und gesunde<br />
Zwischenverpflegungen und Menüs anzubieten.<br />
Schuleinstellungen<br />
Donnerstag vor Karfreitag ab 16 Uhr<br />
Sechseläuten-Montag<br />
1. Mai<br />
Mittwoch vor Auffahrt ab 16 Uhr<br />
Freitag nach Auffahrt<br />
Knabenschiessen-Montag<br />
Ferien Im Lehrbetrieb Für Lehrlinge, die das 20. Altersjahr noch nicht vollendet<br />
haben, beträgt <strong>der</strong> gesetzliche Anspruch fünf Wochen Ferien. Ältere Lehrlinge haben<br />
mindestens vier Wochen Ferien. Diese Regelung gilt auch für Anlehrlinge sowie Praktikantinnen<br />
und Praktikanten. Ferien müssen in <strong>der</strong> Regel während <strong>der</strong> schulfreien<br />
Zeit bezogen werden.<br />
In <strong>der</strong> Berufsfachschule (in <strong>der</strong> Regel)<br />
Sommerferien 5 Wochen 29. bis 33. Woche<br />
Herbstferien 2 Wochen 41. und 42. Woche<br />
Weihnachtsferien 2 Wochen 51. und 52. Woche<br />
Wintersportferien 2 Wochen 6. und 7. Woche<br />
Frühlingsferien 2 Wochen 17. und 18. Woche<br />
32 Allgemeine Orientierung 33 Allgemeine Orientierung<br />
Schülervorstellungen und Jugendkonzerte Während je<strong>der</strong> Spielzeit werden im<br />
Opernhaus, im Schauspielhaus und in <strong>der</strong> Tonhalle Schülervorstellungen zu bedeutend<br />
ermässigten Eintrittspreisen durchgeführt.<br />
Ausweis für Lernende Jede Schülerin und je<strong>der</strong> Schüler erhält bei Ausbildungsbeginn<br />
einen Ausweis für Lernende. Verlorene Ausweise werden gegen Entrichtung<br />
einer Gebühr auf dem Schul- bzw. Abteilungssekretariat ersetzt. Gewisse Ermässigungen<br />
bedingen das Vorweisen des Ausweises für Lernende.<br />
Infotafeln Beachten Sie die Infotafeln in den Schulhäusern. Sie finden dort die Bekanntmachungen<br />
<strong>der</strong> Schule.<br />
Klassenvertreter/innenkonferenz, Schüler/innenorganisation In je<strong>der</strong> Klasse<br />
wird ein/e Klassenvertreter/in und Stellvertreter/in gewählt. Die Klassenvertreterin/<br />
Der Klassenvertreter vertritt die Klasse gegenüber demVorstand <strong>der</strong> Klassenvertreter/<br />
innenkonferenz und <strong>der</strong> Schulleitung. Mindestens einmal pro Jahr findet eine Klassenvertreter/innenkonferenz<br />
statt.<br />
Unfallversicherung Schülerinnen und Schüler sind für Berufs- und Nichtberufsunfälle<br />
obligatorisch durch den Lehrbetrieb versichert. In dieser Versicherung sind auch<br />
Unfälle im Zusammenhang mit dem Besuch <strong>der</strong> Berufsfachschule enthalten. Unfallmeldungen<br />
sind an den Lehrbetrieb zu richten.<br />
Adressän<strong>der</strong>ungen Wohnorts- und Lehrortswechsel sowie Adressän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
Lehrmeisterin/des Lehrmeisters sind dem Schul- bzw. Abteilungssekretariat und den<br />
Lehrpersonen zu melden.
Än<strong>der</strong>ungen im Lehrverhältnis Än<strong>der</strong>ungen im Lehrverhältnis, Verkürzungen <strong>der</strong><br />
Lehrzeit, Nachholen o<strong>der</strong> Berufswechsel sind dem Schul- bzw. Abteilungssekretariat<br />
sofort zu melden, damit eine allfällige Umteilung o<strong>der</strong> Zuweisung in eine an<strong>der</strong>e<br />
Abteilung vorgenommen werden kann.<br />
Rekrutenschule Der Schüler wird im 19. Altersjahr zur militärischen Aushebung<br />
aufgeboten. Bei Tauglichkeit hat er in dem Jahr, in welchem das 20. Altersjahr vollendet<br />
wird, die Rekrutenschule zu absolvieren. Die meisten Truppengattungen führen<br />
im Jahr drei Rekrutenschulen durch, mit Beginn im Frühjahr, Sommer o<strong>der</strong> Herbst.<br />
Diese Teilung ermöglicht den Militärbehörden, auf persönliche Gegebenheiten Rücksicht<br />
zu nehmen.<br />
Beratung und Betreuung Die Schul- bzw. Abteilungsleitung und die Lehrpersonen<br />
stehen den Schülerinnen und Schülern bei Problemen (Unterricht, Stundenplan, Prüfungen<br />
usw.) beratend zur Verfügung. Sprechstunden <strong>der</strong> Abteilungsleitung werden<br />
nach Angaben auf dem Stundenplan o<strong>der</strong> nach Vereinbarung durchgeführt.<br />
Beratungen in Lebensfragen können nach Vereinbarung mit <strong>der</strong> Schul- bzw. Abteilungsleitung<br />
direkt von <strong>der</strong> Lehrerin/vom Lehrer eingeleitet werden.<br />
Suchtprävention Suchtprävention ist Teil <strong>der</strong> Schulentwicklung. Sensibilisierung<br />
für Sucht und Suchtursachen, Vermittlung von Informationen und Kenntnisse über<br />
Sucht und <strong>der</strong>en Ursachen, Prävention und die Unterstützung gesundheitsför<strong>der</strong>n<strong>der</strong><br />
Faktoren sind einige <strong>der</strong> Ziele. Ausgebildete Kontaktlehrpersonen stehen<br />
zur Verfügung und för<strong>der</strong>n durch gezielte Aktivitäten die Suchtprävention in <strong>der</strong><br />
Schule.<br />
Zwischenprüfung In Einzelfällen, wenn <strong>der</strong> Lehrbetrieb o<strong>der</strong> die/<strong>der</strong> Inhaber/in <strong>der</strong><br />
elterlichen Sorge <strong>der</strong> Schülerin bzw. des Schülers es verlangt, kann die kantonale<br />
Behörde eine Zwischenprüfung durchführen. Besteht ein allgemeines Bedürfnis, so<br />
kann <strong>der</strong> Kanton Lehrlingen eines Berufes Zwischenprüfungen vorschreiben.<br />
Teilprüfung In einigen Berufen muss nach einer bestimmten Zeit eine Teilprüfung<br />
abgelegt werden, die am Ende <strong>der</strong> Lehrzeit zu den Noten <strong>der</strong> Lehrabschlussprüfung<br />
gerechnet wird.<br />
34 Allgemeine Orientierung 35 Allgemeine Orientierung<br />
Qualifikationsverfahren Die Schülerin bzw. <strong>der</strong> Schüler hat das Qualifikationsverfahren<br />
gegen Ende <strong>der</strong> Lehrzeit abzulegen. Ist die Schülerin bzw. <strong>der</strong> Schüler verhin<strong>der</strong>t,<br />
so wird sie nach Wegfall des Hin<strong>der</strong>ungsgrundes abgelegt. Prüfungskandidatinnen<br />
und -kandidaten, die während <strong>der</strong> Prüfungszeit in <strong>der</strong> Rekrutenschule weilen,<br />
erhalten den nötigen Urlaub, sofern sie unverzüglich nach Erhalt des Prüfungsaufgebotes<br />
bei ihrem militärischen Vorgesetzten ein Urlaubsgesuch einreichen.<br />
Wer das Qualifikationsverfahren bestanden und die Lehre vertragsmässig beendet<br />
hat, erhält das eidg. Fähigkeitszeugnis, das sie/ihn berechtigt, sich als gelernte/r<br />
Berufsangehörige/r zu bezeichnen. Das eidg. Fähigkeitszeugnis wird von <strong>der</strong> kantonalen<br />
Behörde ausgestellt.<br />
Hat die Kandidatin bzw. <strong>der</strong> Kandidat das Qualifikationsverfahren nicht bestanden,<br />
so kann sie/er diese frühestens nach einem Jahr wie<strong>der</strong>holen. Besteht sie/er diese<br />
wie<strong>der</strong>um nicht, so wird sie/er frühestens nach einem weiteren Jahr zum dritten<br />
und letzten Qualifikationsverfahren zugelassen. Wird zur Vorbereitung ein weiterer<br />
Schulbesuch gewünscht, ist es empfehlenswert, frühzeitig mit <strong>der</strong> Abteilungsleitung<br />
Kontakt aufzunehmen.<br />
Bei <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>holung werden nur noch jene Fächer geprüft, in denen die Kandidatin/<strong>der</strong><br />
Kandidat eine ungenügende Note erreichte. Erfahrungsnoten bleiben in <strong>der</strong><br />
Regel bestehen.<br />
Berufsberatung Die Dienstleistungen <strong>der</strong> Berufsberatung sind kostenlos. Auswärts<br />
wohnende Schülerinnen und Schüler wenden sich für eine Beratung an die für ihren<br />
Wohnsitz zuständige Beratungsstelle.<br />
Unterlagen und Prospekte über Berufe, Schulen und Kurse, Information über Ausbildung,<br />
Umschulung und Weiterbildung erhalten sie in den Berufsinformationszentren,<br />
die sich in <strong>der</strong> Nähe ihres Wohnortes befinden.<br />
Stipendien Stipendien können an Schülerinnen und Schüler ausgerichtet werden,<br />
sofern die Finanzierung <strong>der</strong> Ausbildung und des Lebensunterhalts nicht durch eigene<br />
Mittel o<strong>der</strong> durch Elternbeiträge gesichert ist. Für Schüler/innen aus dem Kanton<br />
<strong>Zürich</strong> sind die Beitragsgesuche direkt an die Stipendienabteilung <strong>der</strong> Bildungsdirektion<br />
des Kantons <strong>Zürich</strong>, Abteilung Stipendien, Schaffhauserstrasse 78, 8090 <strong>Zürich</strong>,<br />
Telefon 043 259 96 80, zu richten.
Ende des Arbeitsverhältnisses Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Abschluss<br />
<strong>der</strong> Lehrzeit ist vom Lehrmeister bis drei Monate vor Ende <strong>der</strong> Lehrzeit mitzuteilen.<br />
Arbeitslosigkeit Erstmeldungen sind über die Wohngemeinde abzuklären. Diese<br />
verfügen über die notwendigen Informationen und die entsprechenden Formulare.<br />
Auswan<strong>der</strong>erberatung Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Abschlussklassen, die zur beruflichen<br />
o<strong>der</strong> sprachlichen Weiterbildung nach <strong>der</strong> Lehre Auslandpläne haben,<br />
wenden sich mit Vorteil an das Bundesamt für Auslän<strong>der</strong>fragen, Sektion Auswan<strong>der</strong>ung<br />
und Stagiaires, Quellenweg 15, 3003 Bern, Telefon 031 322 42 02.<br />
36 Allgemeine Orientierung
Reglement über das Absenzenwesen und die<br />
Disziplinarordnung an den Berufsfach- und Berufs-<br />
maturitätsschulen (Disziplinarreglement)<br />
vom 4. Oktober 2004<br />
Die Bildungsdirektion verfügt<br />
I. Allgemeines<br />
§ 1 Dieses Reglement regelt das Absenzenwesen und die Disziplinarordnung an<br />
den kantonalen Berufsfach- und Berufsmaturitätsschulen, den staatsbeitragsberechtigten<br />
<strong>Berufsfachschulen</strong> mit nichtstaatlicher Trägerschaft sowie den Lehrbetrieben.<br />
Dem Reglement unterstehen:<br />
a) Lernende, die den obligatorischen Unterricht, den Berufsmaturitätsunterricht,<br />
Freikurse o<strong>der</strong> Stützkurse besuchen,<br />
b) Berufsleute, die sich ausserhalb eines Lehrverhältnisses an einer Berufsfachschule<br />
auf die Lehrabschlussprüfung vorbereiten, sowie<br />
c) Personen, die nach Abschluss einer beruflichen Grundbildung die Berufsmaturitätsschule<br />
besuchen.<br />
Die Disziplinargewalt steht den in diesem Disziplinarreglement genannten<br />
Instanzen zu.<br />
§ 2 Lernende sind gemäss Art. 21 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember<br />
2002 verpflichtet, den Unterricht nach Massgabe des für ihren Beruf geltenden<br />
Lehrplanes vom Beginn <strong>der</strong> Probezeit an regelmässig zu besuchen und die Anordnungen<br />
<strong>der</strong> Schule zu befolgen.<br />
Der Lehrbetrieb hat die Lernenden zum Besuch des obligatorischen Unterrichts anzuhalten<br />
und ihnen die hiefür notwendige Zeit freizugeben. Lernende, die in Betrieb<br />
und Schule die Voraussetzungen erfüllen, können die Berufsmaturitätsschule<br />
o<strong>der</strong> Freikurse besuchen.<br />
§ 3 Lernende, über die eine Disziplinarmassnahme verhängt werden soll, sind<br />
vorgängig anzuhören.<br />
39 Reglement<br />
Geltungsbereich<br />
Pflicht zum Besuch<br />
des Unterrichts<br />
Rechtliches Gehör
II. Absenzenwesen<br />
§ 4 Das Fernbleiben von Unterrichtsstunden sowie das Zu-spät-Kommen und<br />
das vorzeitige Verlassen des Unterrichts gelten als Absenzen.<br />
Als unentschuldigt gilt jede Absenz, die nicht vorher bewilligt o<strong>der</strong> spätestens innert<br />
vier Wochen ausreichend begründet wird.<br />
§ 5 Als Entschuldigungsgründe gelten:<br />
a) Krankheit, Unfall, aussergewöhnliche Ereignisse in <strong>der</strong> Familie <strong>der</strong> Lernenden,<br />
b) geschäftliche Inanspruchnahme bei ausserordentlichen Ereignissen zur Abwendung<br />
von bedeutendem Schaden, soweit das übrige Personal für den gleichen<br />
Zweck in Anspruch genommen wird; auswärtige Berufsarbeit, sofern sie<br />
für die Ausbildung unumgänglich ist, <strong>der</strong> Schulbesuch nicht zugemutet werden<br />
kann und sich die Absenz vom Unterricht verantworten lässt,<br />
c) ausserhalb des Einflussbereichs <strong>der</strong> Lernenden liegende Ereignisse, wie z. B.<br />
Zugsverspätungen,<br />
d) Militär-, ziviler Ersatz-, Zivilschutz- und Feuerwehrdienst,<br />
e) für Lernende nichtchristlicher Konfession die hohen Feiertage ihrer Religion,<br />
f) Ferien, die aus zwingenden Gründen nicht während <strong>der</strong> Schulferien bezogen<br />
werden können,<br />
g) die Teilnahme an Bildungslagern <strong>der</strong> Lehrbetriebe sowie an berufsbezogenen<br />
Branchenkursen <strong>der</strong> Berufsverbände, die theoretisches o<strong>der</strong> fachtechnisches<br />
Wissen vermitteln, das im berufskundlichen Unterricht nicht behandelt wird,<br />
während höchstens einer Schulwoche pro Jahr, in <strong>der</strong> Regel unmittelbar vor<br />
den Herbstferien, sofern dieseVeranstaltungen aus zwingenden Gründen nicht<br />
während <strong>der</strong> Schulferien o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Prüfungswochen durchgeführt werden können,<br />
h) <strong>der</strong> Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit gemäss Art. 329 e des Obligationenrechts<br />
(OR) vom 30. März 1911 und die Teilnahme an <strong>der</strong> fliegerischen Vorschulung,<br />
i) an<strong>der</strong>e von <strong>der</strong> Schulleiterin o<strong>der</strong> vom Schulleiter im Einzelfall anerkannte beson<strong>der</strong>e<br />
Umstände. Die Schulleiterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulleiter kann den versäumten<br />
Unterricht vor- o<strong>der</strong> nachholen lassen.<br />
Absenzen<br />
Entschuldigungsgründe<br />
40 Reglement 41 Reglement<br />
§ 6 Die Entschuldigungsgesuche sind schriftlich mit Angabe des Grundes <strong>der</strong> Absenz<br />
<strong>der</strong> Schulleitung einzureichen. Sie sind von den Lernenden, vom Lehrbetrieb<br />
sowie von <strong>der</strong> Inhaberin o<strong>der</strong> vom Inhaber <strong>der</strong> elterlichen Sorge zu unterzeichnen.<br />
Bei voraussehbaren Absenzen ist ein Gesuch mindestens 14 Tage im Voraus einzureichen.<br />
§ 7 Die Schulleiterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulleiter kann Gesuche um Dispensation gemäss<br />
§ 5 lit. b und f–i ablehnen, wenn die Absenz in das Semester vor <strong>der</strong> Lehrabschlussprüfung<br />
fällt, wenn bereits mehrere Absenzen im laufenden Schuljahr vorliegen o<strong>der</strong><br />
bei schlechter Arbeitshaltung o<strong>der</strong> schwachen Leistungen <strong>der</strong> Lernenden.<br />
Ablehnungen erfolgen schriftlich mit Begründung und mit Rechtsmittelbelehrung.<br />
§ 8 Jede Lehrperson führt eine Kontrolle mit den entschuldigten und unentschuldigten<br />
Absenzen.<br />
Bei unentschuldigten Absenzen wird festgehalten, durch wen diese verursacht worden<br />
sind. Die unentschuldigten Absenzen werden mit Beginn jedes Schuljahres neu<br />
gezählt.<br />
§ 9 Bei unentschuldigten Absenzen, für die <strong>der</strong> Lernende verantwortlich ist, kann<br />
die Schulleitung folgende Massnahmen treffen:<br />
a) Bei <strong>der</strong> ersten unentschuldigten Absenz: mündliche o<strong>der</strong> schriftliche Ermahnung;<br />
b) ab <strong>der</strong> zweiten unentschuldigten Absenz im obligatorischen Unterricht: schriftlicher<br />
Verweis;<br />
c) bei <strong>der</strong> zweiten unentschuldigten Absenz im Berufsmaturitätsschul-, Freifacho<strong>der</strong><br />
Stützkursunterricht: schriftlicher Verweis mit Androhung des Ausschlusses;<br />
e) bei <strong>der</strong> dritten unentschuldigten Absenz im Berufsmaturitätsschul-, Freifacho<strong>der</strong><br />
Stützkursunterricht: Ausschluss vom Besuch des Berufsmaturitätsschul-,<br />
Freifach- o<strong>der</strong> Stützkursunterrichts.<br />
Entschuldigungsgesuche<br />
Ablehnung<br />
Absenzenkontrolle<br />
Massnahmen bei<br />
Verantwortlichkeit<br />
des Lernenden
§ 10 Der schriftliche Verweis ist dem Lehrbetrieb, dem Lernenden und <strong>der</strong> Inhaberin<br />
o<strong>der</strong> dem Inhaber <strong>der</strong> elterlichen Sorge schriftlich mitzuteilen. Der Lehrbetrieb<br />
sendet den unterzeichneten Verweis unverzüglich <strong>der</strong> Schulleitung zurück.<br />
Der schriftliche Verweis mit Androhung des Ausschlusses vom Besuch des Berufsmaturitätsschul-,<br />
Freifach- o<strong>der</strong> Stützkursunterrichts sowie <strong>der</strong> Ausschluss ist dem<br />
Lehrbetrieb, dem Lernenden und <strong>der</strong> Inhaberin o<strong>der</strong> dem Inhaber <strong>der</strong> elterlichen<br />
Sorge schriftlich mitzuteilen.<br />
§ 11 Bei unentschuldigten Absenzen, für welche <strong>der</strong> Lehrbetrieb verantwortlich ist,<br />
kann die Schulleitung folgende Massnahmen treffen:<br />
a) Bei <strong>der</strong> ersten unentschuldigten Absenz: schriftliche Ermahnung,<br />
b) ab <strong>der</strong> zweiten unentschuldigten Absenz: schriftlicher Verweis,<br />
c) bei weiteren unentschuldigten Absenzen: schriftlicher Verweis mit Androhung<br />
des Antrages auf Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Bildungsbewilligung (Art. 11 Berufsbildungsverordnung<br />
vom 19. November 2003).<br />
§ 12 Der schrifliche Verweis ist dem Lernenden, <strong>der</strong> Inhaberin o<strong>der</strong> dem Inhaber<br />
<strong>der</strong> elterlichen Sorge sowie dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt schriftlich<br />
mitzuteilen.<br />
§ 13 Erfolgt trotz mehrfachen schriftlichen Verweisen keine Besserung, führt das<br />
Mittelschul- und Berufsbildungsamt eine Untersuchung durch. Es kann den Lehrvertrag<br />
aufheben (Art. 24 Abs. 5 BBG) o<strong>der</strong> die Bildungsbewilligung wi<strong>der</strong>rufen (Art. 11<br />
Abs. 1 Berufsbildungsverordnung).<br />
Mitteilung<br />
Massnahmen bei<br />
Verantwortlichkeit<br />
des Lehrbetriebs<br />
Mitteilung<br />
Aufhebung<br />
des Lehrvertrages<br />
42 Reglement 43 Reglement<br />
III. Übriges Disziplinarwesen<br />
§ 14 Lehrpersonen und Schulleitung sind für die Disziplin im Unterricht und an <strong>der</strong><br />
Schule verantwortlich.<br />
Die Lehrpersonen protokollieren gravierende Vorkommnisse unverzüglich und melden<br />
diese <strong>der</strong> Abteilungsleiterin o<strong>der</strong> dem Abteilungsleiter bzw. <strong>der</strong> Schulleiterin<br />
o<strong>der</strong> dem Schulleiter.<br />
§ 15 Der Konsum von Alkohol und an<strong>der</strong>en psychoaktiven Substanzen ist vor und<br />
während des Unterrichts und anlässlich <strong>der</strong> weiteren Schulveranstaltungen verboten.<br />
Bei beson<strong>der</strong>en Veranstaltungen kann die zuständige Lehrperson den Konsum von<br />
Alkohol gestatten.<br />
§ 16 Schulleitungsmitglie<strong>der</strong>, Lehrpersonen und Hausdienstangestellte können gemäss<br />
§§55 und 56 <strong>der</strong> Strafprozessordnung vom 4.Mai 1919 eine Person im Schulhaus<br />
o<strong>der</strong> auf dem Schulareal ergreifen, die<br />
1. in ihrer Gegenwart ein Verbrechen o<strong>der</strong> ein Vergehen verübt hat o<strong>der</strong><br />
2. nach ihrer eigenen unmittelbaren Wahrnehmung eines Verbrechens o<strong>der</strong> Vergehens<br />
dringend verdächtigt werden muss.<br />
Die ergriffene Person ist sobald als möglich <strong>der</strong> Polizei zur Festnahme zu übergeben.<br />
§ 17 Schulleitungsmitglie<strong>der</strong>, Lehrpersonen und Hausdienstangestellte können gemäss<br />
§ 96 <strong>der</strong> Strafprozessordnung im Schulhaus o<strong>der</strong> auf dem Schulareal voraussichtlich<br />
<strong>der</strong> Beschlagnahmung unterliegende Gegenstände, insbeson<strong>der</strong>e Waffen<br />
und Drogen, zuhanden <strong>der</strong> Untersuchungsbehörde einstweilen sicherstellen.<br />
Verantwortlichkeit<br />
Konsum von Alkohol<br />
und psychoaktiven<br />
Substanzen<br />
Ergreifung<br />
von Personen<br />
Sicherstellung<br />
von Gegenständen
§ 18 Gegen Lernende, die den Berufsfach- o<strong>der</strong> Berufsmaturitätsschulunterricht<br />
stören, die den Schulbetrieb beeinträchtigen, Lehrpersonen o<strong>der</strong> Schulleitung verunglimpfen<br />
o<strong>der</strong> sonstwie gegen die Disziplinarordnung verstossen, können folgende<br />
Massnahmen ergriffen werden:<br />
a) durch die Lehrperson:<br />
– Ermahnung,<br />
– Wegweisung aus <strong>der</strong> Unterrichtsstunde,<br />
– Anzeige an die Abteilungsleiterin o<strong>der</strong> den Abteilungsleiter bzw. die Schulleiterin<br />
o<strong>der</strong> den Schulleiter;<br />
b) durch die Abteilungsleiterin o<strong>der</strong> den Abteilungsleiter bzw. die Schulleiterin<br />
o<strong>der</strong> den Schulleiter:<br />
– mündlicher o<strong>der</strong> schriftlicher Verweis,<br />
– Wegweisung vom Unterricht für einen halben o<strong>der</strong> einen ganzen Tag in die<br />
Lehrfirma,<br />
– schriftlicher Verweis und Androhung des Antrags auf Ausschluss vom Besuch<br />
des Berufsmaturitätsschulunterrichts;<br />
c) durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter:<br />
– schriftlicher Verweis mit Antrag auf Aufhebung des Lehrvertrages im Sinne<br />
von Art. 24 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt,<br />
– Antrag auf Versetzung in eine an<strong>der</strong>e Berufsfachschule,<br />
– Antrag auf Ausschluss vom Besuch des Berufsmaturitätsschulunterrichts,<br />
– Wegweisung von <strong>der</strong> Schule längstens bis zum Abschluss eines Strafverfahrens<br />
o<strong>der</strong> bis zum Entscheid über die Auflösung des Lehrvertrages im Sinne<br />
von Art. 24 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes;<br />
d) durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt:<br />
– Verwarnung und Androhung <strong>der</strong> Aufhebung des Lehrvertrages,<br />
– Aufhebung des Lehrvertrages im Sinne von Art. 24 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes,<br />
– Versetzung in eine an<strong>der</strong>e Berufsfachschule,<br />
– Ausschluss vom Besuch des Berufsmaturitätsschulunterrichts.<br />
Disziplinarmassnahmen<br />
im Pflichto<strong>der</strong>Berufsmaturitätsschulunterricht<br />
44 Reglement 45 Reglement<br />
§ 19 Gegen Lernende, die den Freifach- o<strong>der</strong> Stützkursunterricht stören, können<br />
folgende Massnahmen ergriffen werden:<br />
a) durch die Lehrperson:<br />
– Ermahnung,<br />
– Wegweisung aus <strong>der</strong> Unterrichtsstunde,<br />
– Anzeige an die Schulleitung;<br />
b) durch die Schulleitung:<br />
– mündlicher o<strong>der</strong> schriftlicher Verweis,<br />
– Ausschluss vom Besuch des Freifach- o<strong>der</strong> Stützkursunterrichts.<br />
§ 20 Bei Verstössen gegen das Verbot des Konsums von Alkohol und an<strong>der</strong>en psychoaktiven<br />
Substanzen gemäss § 15 treffen Lehrpersonen bzw. Schulleitung die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
pädagogischen Massnahmen gemäss den Richtlinien des Mittelschulund<br />
Berufsbildungsamtes.<br />
Lernende, die unter Einwirkung von Alkohol o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en nicht ärztlich verordneten<br />
psychoaktiven Substanzen stehen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden.<br />
Es können weitere Disziplinarmassnahmen gemäss § 18 ergriffen werden.<br />
§ 21 Ist eine ordnungsgemässe Durchführung des Unterrichts nicht mehr gewährleistet,<br />
kann das Mittelschul- und Berufsbildungsamt auf Antrag <strong>der</strong> Schulleiterin<br />
o<strong>der</strong> des Schulleiters den Unterricht an <strong>der</strong> Schule vorübergehend einstellen.<br />
§ 22 Beim erstmaligen schriftlichen Verweis wird eine Staatsgebühr von maximal<br />
Fr. 200.– erhoben. Die Staatsgebühr für weitere Verweise sowie die Schreibgebühren<br />
werden nach Massgabe <strong>der</strong> Gebührenordnung für die Verwaltungsbehörden<br />
vom 30. Juni 1966 festgesetzt.<br />
Bei den nichtstaatlichen <strong>Berufsfachschulen</strong> ist eine analoge Gebühr für die entstandenen<br />
Umtriebe zu erheben.<br />
Disziplinarmassnahmen<br />
im<br />
Freifach- o<strong>der</strong><br />
Stützkursunterricht<br />
Verstösse gegen §15<br />
(Konsum von<br />
Alkohol und an<strong>der</strong>en<br />
psychoaktiven Substanzen)<br />
Einstellung<br />
des Unterrichts<br />
Gebühren
§ 23 Massnahmen gemäss § 18 Abs. 1 lit. b–d o<strong>der</strong> § 19 lit. b werden dem Lernenden,<br />
<strong>der</strong> Inhaberin o<strong>der</strong> dem Inhaber <strong>der</strong> elterlichen Sorge und dem Lehrbetrieb mitgeteilt.<br />
Anordnungen gemäss § 18 Abs. 1 lit. b werden, sofern sie von <strong>der</strong> Abteilungsleiterin<br />
o<strong>der</strong> vom Abteilungsleiter getroffen werden, <strong>der</strong> Schulleitung, solche gemäss § 18<br />
Abs. 1 lit. c unverzüglich dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt gemeldet.<br />
IV. Verwaltungsrechtspflege<br />
§ 24 Mit <strong>der</strong> Verfügung betreffend Wegweisung vom Unterricht kann dem Lauf<br />
<strong>der</strong> Rekursfrist und <strong>der</strong> Einreichung des Rekurses die aufschiebende Wirkung entzogen<br />
werden (§ 25 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 24. Mai 1959).<br />
§ 25 Das Rechtsmittelverfahren richtet sich nach § 34 des EG zum Berufsbildungsgesetz.<br />
V. Schlussbestimmungen<br />
§ 26 Der Vollzug dieses Reglements obliegt den Schulleitungen. Das Mittelschulund<br />
Berufsbildungsamt erlässt Weisungen und Formulare, die einen einheitlichen<br />
Vollzug sicherstellen.<br />
Der Inhalt dieses Reglements ist den Lernenden sowie den Lehrbetrieben in geeigneter<br />
Form bekannt zu geben.<br />
§ 27 Dieses Reglement tritt am 4. Oktober 2004 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt<br />
wird das Disziplinarreglement vom 29. September 1995 aufgehoben.<br />
46 Reglement<br />
Mitteilung<br />
Entzug <strong>der</strong><br />
aufschiebenden<br />
Wirkung<br />
Verfahren gegen<br />
Entscheide<br />
<strong>der</strong> Schulen und<br />
des MittelschulundBerufsbildungsamtes<br />
Vollzug<br />
Inkrafttreten
Gestaltung und Satz | Tanja Müller