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Wegleitung der Berufsfachschulen Zürich - Baugewerbliche ...

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<strong>Wegleitung</strong> <strong>der</strong> <strong>Berufsfachschulen</strong> <strong>Zürich</strong><br />

Für Berufsschülerinnen<br />

2010/2011<br />

und Berufsschüler


3<br />

4<br />

6<br />

10<br />

12<br />

14<br />

16<br />

20<br />

22<br />

25<br />

39<br />

Inhalt<br />

<strong>Berufsfachschulen</strong><br />

Allgemeine Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />

<strong>Baugewerbliche</strong> Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />

Berufsschule für Detailhandel <strong>Zürich</strong><br />

Berufsschule für Gestaltung <strong>Zürich</strong><br />

Berufsschule Mode und Gestaltung <strong>Zürich</strong><br />

Technische Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />

Berufsmaturitätsschule <strong>Zürich</strong><br />

EB <strong>Zürich</strong> – Berufsschule für Weiterbildung<br />

Allgemeine Orientierung<br />

Disziplinarreglement


3 <strong>Berufsfachschulen</strong><br />

Liebe Berufsschülerinnen und Berufsschüler<br />

Ihre Berufsschule heisst Sie herzlich willkommen !


Lehrberufe<br />

Bühnentänzer/in<br />

Diätköchin/Diätkoch<br />

Drogist/in<br />

Fachfrau/-mann Information<br />

und Dokumentation<br />

Feuerverzinker/in<br />

Galvaniker/in<br />

Hotelfachfrau/-mann<br />

Hotellerieangestellte/r<br />

Köchin/Koch<br />

Küchenangestellte/r<br />

Oberflächenbeschichter/in<br />

Oberflächenpraktiker/in<br />

Orthopädist/in<br />

Physiklaborant/in<br />

Restaurationsangestellte/r<br />

Restaurationsfachfrau/-mann<br />

Textilpfleger/in<br />

Zahntechniker/in<br />

Zusatzlehre<br />

Köchin/Koch<br />

Restaurationsfachfrau/-mann<br />

4 Allgemeine Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />

5 Allgemeine Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />

Allgemeine Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />

Rektorin Brigitta Walser brigitta.walser@a-b-z.ch<br />

Prorektor Dr. Urs Gubler urs.gubler@a-b-z.ch<br />

Abteilungsleiter Stv. Stefan Wolf stefan.wolf@a-b-z.ch<br />

Rektorat Ausstellungsstrasse 60 Telefon 044 446 94 46<br />

8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 446 94 44<br />

Zimmer 231 (2. OG) www.a-b-z.ch<br />

Schulorte Sihlquai 87 (Sq) Schulhaus Sihlquai<br />

Ausstellungsstrasse 90 (Au) Schulhaus Ausstellungsstrasse<br />

Heinrichstrasse 240 (He) Schulhaus Heinrichstrasse<br />

Gloriastrasse 19 (Gl) Schulhaus USZ, Universitätsspital,<br />

<strong>Zürich</strong>


Lehrberufe<br />

Zeichnerklassen<br />

Zeichner/in EFZ<br />

Fachrichtungen:<br />

– Architektur<br />

– Ingenieurbau<br />

– Landschaftsarchitektur<br />

– Raumplanung<br />

Handwerkerklassen<br />

Architekturmodellbauer/in<br />

Maurer/in<br />

Schreiner/in<br />

Schreinerpraktiker/in<br />

Interkantonale Fachkurse<br />

Geomatiker/in EFZ<br />

6 <strong>Baugewerbliche</strong> Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />

7 <strong>Baugewerbliche</strong> Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />

<strong>Baugewerbliche</strong> Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />

Rektor Urban Vecellio<br />

Prorektor Alfred Gilg<br />

Rektorat Reishauerstrasse 2<br />

Postfach Telefon 044 446 98 88<br />

8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 446 98 54<br />

Zimmer 323 (3. OG) www.bbz.zh.ch<br />

Abteilung Planung und Rohbau<br />

Leiter Peter Stocker<br />

Leiter-Stellvertreter Mathias Hauri<br />

Sekretariat Lagerstrasse 55<br />

Postfach Telefon 044 297 24 24<br />

8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 297 24 23<br />

Zimmer 331/332 (3. OG) www.bbz.zh.ch<br />

Schulort Lagerstrasse 55 (La) Schulhaus Lagerstrasse


Lehrberufe<br />

Zeichnerklassen<br />

Gebäudetechnikplaner/in Heizung EFZ<br />

Gebäudetechnikplaner/in Lüftung EFZ<br />

Gebäudetechnikplaner/in Sanitär EFZ<br />

Metallbaukonstrukteur/in EFZ<br />

Handwerkerklassen<br />

Bodenleger/in/Parkettleger/in<br />

Haustechnikpraktiker/in EBA<br />

Schwerpunkte:<br />

– Heizung<br />

– Lüftung<br />

– Sanitär<br />

Heizungsinstallateur/in EFZ<br />

Innendekorateur/in<br />

Lüftungsanlagenbauer/in EFZ<br />

Metallbauer/in EFZ<br />

Sanitärinstallateur/in EFZ<br />

8 <strong>Baugewerbliche</strong> Berufsschule <strong>Zürich</strong> 9 <strong>Baugewerbliche</strong> Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />

<strong>Baugewerbliche</strong> Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />

Abteilung Montage und Ausbau mit Technikerschule Heizung, Klima, Sanitär,<br />

Gebäudeautomation, Innenarchitektur<br />

Leiter Alfred Gilg<br />

Leiter-Stellvertreter Heinrich Bräm<br />

Sekretariat Reishauerstrasse 2<br />

Postfach Telefon 044 446 98 88<br />

8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 446 98 39<br />

Zimmer 230/232 (2. OG) www.bbz.zh.ch<br />

Schulort Reishauerstrasse 2 (Re) Schulhaus Reishauer<br />

Lehrwerkstätte für Möbelschreiner<br />

Leiter Markus Bosshard<br />

Sekretariat Gerechtigkeitsgasse 12 Telefon 044 287 22 00<br />

8001 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 201 20 16<br />

Lehrort Gerechtigkeitsgasse 12 (Ge) lwz@bluewin.ch<br />

www.lwz.ch


Lehrberufe<br />

Detailhandelsfachfrau/mann<br />

Pharma-Assistent/in EFZ<br />

Attestausbildung<br />

Detailhandelsassistent/in<br />

Vorlehre<br />

Vorlehre Detailhandel<br />

10 Berufsschule für Detailhandel <strong>Zürich</strong> 11 Berufsschule für Detailhandel <strong>Zürich</strong><br />

Berufsschule für Detailhandel <strong>Zürich</strong><br />

Rektor Erich Mattes erich.mattes@dhz.zh.ch<br />

Prorektorin Karin Jung karin.jung@dhz.zh.ch<br />

Prorektor Jean-Luc Martin jean-luc.martin@dhz.zh.ch<br />

Rektorat, Sekretariat Niklausstrasse 16 Telefon 044 368 27 00<br />

8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 368 27 27<br />

Hochparterre sekretariat@dhz.zh.ch<br />

Schulorte Niklausstrasse 16 (Ni) www.bsdhz.ch<br />

Limmatstrasse 310 (Li)<br />

Heinrichstrasse 267 m (He)


Lehrberufe<br />

Beutel- /Kuvertmaschinenführer/in<br />

Carrossier/in Lackiererei EFZ<br />

Drucktechnologe/Drucktechnologin EFZ<br />

Fachrichtungen:<br />

Bogendruck, Rollendruck,<br />

Reprografie und Siebdruck<br />

Flexodrucker/in EFZ<br />

Fotofachfrau/Fotofachmann EFZ<br />

Fachrichtungen:<br />

Beratung und Verkauf, Fotografie<br />

und Finishing<br />

Fotograf/in<br />

Gestalter/in Werbetechnik EFZ<br />

Goldschmied/in EFZ<br />

Fachrichtungen:<br />

Goldschmieden, Silberschmieden<br />

und Edelsteinfassen<br />

Grafiker/in EFZ<br />

Graveur/in<br />

Industrielackierer/in EFZ<br />

Maler/in<br />

Polydesigner/in 3D EFZ<br />

Polygraf/in EFZ<br />

Fachrichtungen:<br />

Produktion und Gestaltung<br />

Printmedienverarbeiter/in EFZ<br />

Fachrichtungen:<br />

Buchbin<strong>der</strong>ei, Bindetechnologie<br />

und Druckausrüstung<br />

Theatermaler/in<br />

Anlehre<br />

Autovorlackierer/in<br />

Malereiarbeiter/in<br />

12 Berufsschule für Gestaltung <strong>Zürich</strong><br />

13 Berufsschule für Gestaltung <strong>Zürich</strong><br />

Berufsschule für Gestaltung <strong>Zürich</strong><br />

Medien Form Farbe<br />

Rektor Fritz Maurer fritz.maurer@medienformfarbe.ch<br />

Prorektorin Marianne Glutz marianne.glutz@medienformfarbe.zh.ch<br />

Prorektor Gondini Ragaz gondini.ragaz@medienformfarbe.zh.ch<br />

Sekretariat Ausstellungsstrasse 104 Telefon 044 446 97 77<br />

8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 446 97 79<br />

www.medienformfarbe.ch<br />

Schulorte Ausstellungsstrasse 100 (Au) Bananenhaus<br />

Limmatstrasse 55/57 (Ko) Schulhaus Konradshof<br />

Ausstellungsstrasse 104 (Lp) Schulhaus Limmatplatz<br />

Josefstrasse 53–59 (Jo) Josefstrasse


Vorlehre<br />

Diverse Berufe<br />

Lehrberufe<br />

Bekleidungsgestalter/in<br />

Fachrichtungen:<br />

– Damenbekleidung<br />

– Herrenbekleidung<br />

– Modisterei<br />

– Kürschnerei<br />

– Pelznähen<br />

Coiffeur/Coiffeuse EFZ<br />

Florist/in EFZ<br />

Florist/in EBA<br />

Innendekorationsnäher/in<br />

Kosmetiker/in EFZ<br />

Anlehre<br />

Coiffeurassistent/in<br />

14 Berufsschule Mode und Gestaltung <strong>Zürich</strong><br />

15 Berufsschule Mode und Gestaltung <strong>Zürich</strong><br />

Berufsschule Mode und Gestaltung <strong>Zürich</strong><br />

Rektorin Silvia Anastasiades<br />

Prorektorin Regula Peter Gassmann<br />

Sekretariat Ackerstrasse 30 Telefon 044 444 54 44<br />

8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 444 54 45<br />

Zimmer 207 (2. OG) www.bsmg.ch<br />

Schulort Ackerstrasse 30


Lehrberufe Automobiltechnik<br />

Automobil-Mechatroniker/in EFZ<br />

Automobilfachfrau/mann EFZ<br />

Carrossier/in Spenglerei EFZ<br />

Lehrberufe Elektro/Elektronik<br />

Elektromonteur/in<br />

Elektroinstallateur/in EFZ<br />

Elektroniker/in<br />

Elektrozeichner/in<br />

Elektroplaner/in EFZ<br />

Montageelektriker/in EFZ<br />

Multimediaelektroniker/in<br />

Telematiker/in<br />

Telematiker/in EFZ<br />

16 Technische Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />

17 Technische Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />

Technische Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />

Rektor Dr. Ernst Pfister<br />

Prorektor Dr. Christoph Thomann<br />

Rektorat Ausstellungsstrasse 70 Telefon 044 446 96 00<br />

8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 446 96 19<br />

Zimmer 602 (6. OG) rektorat@tbz.zh.ch<br />

www.tbz.ch<br />

TBZ Automobiltechnik<br />

Leiter Klaus Schmid<br />

Leiter-Stellvertreter Reto Hasler<br />

Sekretariat Ausstellungsstrasse 70 Telefon 044 446 96 46<br />

8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 446 96 86<br />

Zimmer 207 (2. OG) admin.at@tbz.zh.ch<br />

www.tbz.ch<br />

Schulort Ausstellungsstrasse 70 (AU) Schulhaus TBZ<br />

TBZ Elektro/Elektronik<br />

Leiter Elmar Schwyter<br />

Leiter-Stellvertreter Urs Dalcher<br />

Sekretariat Sihlquai 101 Telefon 044 446 95 95<br />

8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 446 95 90<br />

Zimmer 7 (EG) admin.ee@tbz.zh.ch<br />

www.tbz.ch<br />

Schulort Sihlquai 101 (SQ) Schulhaus Sihlquai


Lehrberufe<br />

Informations-Technik<br />

Augenoptiker/in EFZ<br />

Informatiker/in EFZ<br />

Fachrichtungen:<br />

– Support<br />

– Systemtechnik<br />

– Applikationsentwicklung<br />

Informatikpraktiker/in EBA<br />

Ausbildung höhere Fachschule TBZ<br />

IT Services Engineer HF<br />

Veranstaltungstechniker/in<br />

Cisco Certified Network<br />

Associate (CCNA)<br />

Weitere Kurse auf Anfrage<br />

18 Technische Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />

19 Technische Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />

Technische Berufsschule <strong>Zürich</strong><br />

TBZ Informations-Technik<br />

Leiter Dr. Christoph Thomann<br />

Leiter-Stellvertreter Martin Plaschy<br />

Sekretariat Ausstellungsstrasse 70 Telefon 044 446 96 60<br />

8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 446 96 66<br />

Zimmer 210 (2. OG) admin.it@tbz.zh.ch<br />

www.tbz.ch<br />

Schulorte Ausstellungsstrasse 70 (AU) Schulhaus TBZ<br />

TBZ-Technikerschule<br />

Leiter Martin Plaschy<br />

Lehrgangsleiter Elektro Markus Borner<br />

Lehrgangsleiter ITSE Beat Hartmann<br />

Lehrgangsleiter VT Daniel Huber<br />

Sekretariat Sihlquai 101 Telefon 044 446 95 11<br />

8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 446 95 00<br />

Zimmer 2 (EG) admin.ts@tbz.zh.ch<br />

www.tbz.ch<br />

Schulort Sihlquai 101 (SQ)


Berufsmaturität – Allgemeine Informationen Je nach<br />

Eignung und Neigung kann die Berufsmaturität technischer,<br />

gewerblicher, gesundheitlich-sozialer o<strong>der</strong> gestalterischer<br />

Richtung erworben werden. Bei genügen <strong>der</strong><br />

Nachfrage wird jedes Profil lehrbegleitend o<strong>der</strong> nach Abschluss<br />

<strong>der</strong> Lehre als Vollzeitmodell (Gestalterische und<br />

Gesundheitlich-Soziale Berufsmaturität auch als berufsbegleiten<strong>der</strong><br />

Studiengang) angeboten. Die Anmel de formulare<br />

können auf dem Rektorat o<strong>der</strong> von den Abtei-<br />

lungs sekretaria ten bezogen werden.<br />

Die Technische Berufsmaturität legt das Schwergewicht<br />

auf die Ausbildung in den Bereichen Mathematik<br />

und Naturwissenschaften (Chemie, Phy sik). Das Maturitätszeugnis<br />

berechtigt zum prüfungsfreien Eintritt in eine<br />

einschlä gige Fachhochschule technischer Richtung.<br />

Die Gewerbliche Berufsmaturität richtet sich vorwiegend<br />

an Lernende so wie Erwachsene in handwerklichen<br />

Berufen, die vielleicht einmal einen kleineren Betrieb<br />

über nehmen möchten. Das Schwergewicht liegt<br />

entspre chend auf den sprachlichen Fächern sowie im Bereich<br />

Wirtschaft und Recht.<br />

Die Gesundheitlich-Soziale Berufsmaturität ist ideal<br />

für Auszubildende und Erwachsene aus Berufen im medizinisch-sozialen<br />

Bereich. Der Schwerpunkt liegt auf den<br />

Natur- (Biologie, Chemie) und Sozialwissenschaf ten (Soziologie,<br />

Psychologie, Ethik). Dieses Berufsmaturitätsprofil<br />

er möglicht die Weiterbildung auf Fachhochschulstufe<br />

im gesundheitlichen o<strong>der</strong> sozia len Bereich.<br />

Die Gestalterische Berufsmaturität vermittelt eine<br />

gute Allgemeinbildung und eine breite künstlerisch-<br />

gestalterische Grundausbildung. Sie bie tet eine gute<br />

Vorbereitung für spätere Studien an weiterführenden<br />

Schulen im In- und Ausland, insbeson<strong>der</strong>e im gestalterischen,<br />

gra fisch- techni schen, sozia len, pädagogischen<br />

und touristi schen Bereich.<br />

20 Berufsmaturitätsschule <strong>Zürich</strong><br />

21 Berufsmaturitätsschule <strong>Zürich</strong><br />

Berufsmaturitätsschule <strong>Zürich</strong><br />

Rektor Markus Lippuner<br />

Prorektor Jean-Daniel Zwahlen<br />

Rektorat Lagerstrasse 55 Telefon 044 297 24 70<br />

8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 297 24 99<br />

Zimmer 433 (4. OG) rektorat@bms-zuerich.ch<br />

www.bms-zuerich.ch<br />

Technische, Gewerbliche und Gesundheitlich-Soziale Berufsmaturitätsschule<br />

Leiter Dr. Stephan Meyer<br />

Sekretariat Lagerstrasse 55 Telefon 044 297 24 70<br />

8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 297 24 99<br />

Zimmer 433 (4. OG) info@bms-zuerich.ch<br />

www.bms-zuerich.ch<br />

Schulort Lagerstrasse 55 Schulhaus Lagerstrasse<br />

Gestalterische Berufsmaturitätsschule<br />

Leiter Jean-Daniel Zwahlen<br />

Sekretariat Herostrasse 5 Telefon 043 299 20 99<br />

8048 <strong>Zürich</strong> Telefax 043 299 20 88<br />

Zimmer 403 (4. OG) info@gbms.ch<br />

www.gbms.ch<br />

Schulort Herostrasse 5 Schulhaus Herostrasse


Die EB <strong>Zürich</strong> bietet den Erwachsenen und Berufslernenden<br />

(Lehrlingen) die Gelegenheit, Sprachen zu lernen, vorhandene<br />

Kenntnisse zu vertiefen und sich weiterzubilden.<br />

Je nach Nachfrage stehen verschiedene Kurs angebote<br />

und -typen zur Wahl. Es werden spezielle Lernstützkurse<br />

angeboten. Daneben sind an <strong>der</strong> EB <strong>Zürich</strong> für die Berufslernenden<br />

eine Reihe von allgemein bildenden Kursen im<br />

Angebot, die gegen Vorweisen eines gültigen Ausweises<br />

für Lernende un entgeltlich o<strong>der</strong> zu ermässigten Preisen<br />

belegt werden können. In diesen Kursen treffen sich Lernende<br />

aller Altersklassen, denn sie werden in <strong>der</strong> Regel<br />

nicht als separate Klassen für Berufslernende geführt.<br />

Weitere Angaben finden Sie auf Seite 28 und 29 in <strong>der</strong><br />

«Allgemeinen Orientierung».<br />

22 EB <strong>Zürich</strong><br />

23 EB <strong>Zürich</strong><br />

EB <strong>Zürich</strong><br />

Kantonale Berufsschule für Weiterbildung<br />

Rektor Hans-Peter Hauser<br />

Prorektoren Hugo Lingg Telefon 044 385 83 47<br />

Felix Ritter Telefon 044 385 83 43<br />

Administration Bildungszentrum für Erwachsene<br />

Riesbachstrasse 11 Telefon 0842 843 844<br />

8090 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 385 83 29<br />

www.eb-zuerich.ch<br />

lernen@eb-zuerich.ch<br />

Bereich Persönlichkeit und Management<br />

Leiter Nikolaus Stähelin Telefon 044 385 83 42<br />

nikolaus.staehelin@eb-zuerich.ch<br />

Bereich Deutsch<br />

Leiter Hugo Lingg Telefon 044 385 83 47<br />

hugo.lingg@eb-zuerich.ch<br />

Bereich Fremdsprachen<br />

Leiter Werner Weisskopf Telefon 044 385 83 49<br />

werner.weisskopf@eb-zuerich.ch<br />

Bereich Informatik<br />

Leiter Felix Ritter Telefon 044 385 83 43<br />

felix.ritter@eb-zuerich.ch<br />

Bereich Didaktik und Bildungsmanagement<br />

Leiterin Marlise Leinauer Telefon 044 385 83 45<br />

marlise.leinauer@eb-zuerich.ch<br />

Lehr- und Lernorte Bildungszentrum<br />

für Erwachsene BiZE Schulhaus Max-Högger-Strasse<br />

Schulhaus Lagerstrasse Schulhaus Reishauer<br />

Schulhaus Konradshof Schulhaus Sihlquai<br />

Technische Berufsschule <strong>Zürich</strong> Schulhaus Niklausstrasse<br />

Technopark <strong>Zürich</strong>


Inhalt<br />

Allgemeine Orientierung<br />

27 Berufsfachschule<br />

Pflichtunterricht<br />

Sportunterricht<br />

Exkursionen, Arbeitswochen und Sportveranstaltungen<br />

Ferien- und Sportwochen<br />

Kurse<br />

28 Freifächer, Stützkurse<br />

Kurse zur beruflichen und allgemeinen<br />

Weiterbildung<br />

Die EB <strong>Zürich</strong> – Kantonale Berufsschule<br />

für Weiterbildung<br />

30 Berufsmaturitätsschulen<br />

31 Hausaufgaben<br />

Notengebung, Zeugnisse<br />

Schul- und Materialgeld<br />

Dispensationen und Bewilligungen<br />

Grundausbildung EBA<br />

(mit eidg. Berufsattest)<br />

32 Vorlehre<br />

Bibliothek/Mediothek<br />

Mensen<br />

Schuleinstellungen, Ferien<br />

25 Allgemeine Orientierung<br />

33 Schülervorstellungen und Jugendkonzerte<br />

Ausweis für Lernende<br />

Infotafeln<br />

Klassenvertreter/innenkonferenz<br />

Schüler/innenorganisation<br />

Unfallversicherung<br />

Adressän<strong>der</strong>ungen<br />

34 Än<strong>der</strong>ungen im Lehrverhältnis<br />

Rekrutenschule<br />

Beratung und Betreuung<br />

Suchtprävention<br />

Zwischenprüfung<br />

Teilprüfung<br />

35 Qualifikationsverfahren<br />

Berufsberatung<br />

Stipendien<br />

36 Ende des Arbeitsverhältnisses<br />

Arbeitslosigkeit<br />

Auswan<strong>der</strong>erberatung


Allgemeine Orientierung<br />

Berufsfachschule Mit dem Eintritt in die Berufslehre beginnt für Sie ein neuer<br />

Lebensabschnitt. Als Ergänzung zu den Aufgaben in Ihrem Lehrbetrieb besuchen Sie<br />

die Berufsfachschule je nach Beruf in <strong>der</strong> Regel an einem o<strong>der</strong> zwei Schultagen. Wir<br />

wünschen Ihnen eine lehrreiche Zeit an Ihrer Berufsfachschule und viel Freude an<br />

Ihren Schultagen.<br />

Pflichtunterricht Schülerinnen und Schüler sind durch das Gesetz verpflichtet, den<br />

obligatorischen Unterricht gemäss Stundenplan regelmässig und pünktlich zu besuchen<br />

sowie die Anordnungen <strong>der</strong> Schule zu befolgen. Die/Der gesetzliche Vertreter/in<br />

<strong>der</strong> Schülerin/des Schülers hat die Berufsfachschule in <strong>der</strong> Erfüllung ihrer<br />

Aufgaben zu unterstützen. Ergeben sich wegen <strong>der</strong> Leistungen <strong>der</strong> Schülerin bzw.<br />

des Schülers in <strong>der</strong> Berufsfachschule Zweifel an <strong>der</strong>en/dessen Eignung, so trifft die<br />

kantonale Behörde nach Anhören <strong>der</strong> Vertragsparteien die notwendigen Anordnungen<br />

und kann das Lehrverhältnis auflösen.<br />

Sportunterricht Die Durchführung des Sportunterrichts ist abhängig von <strong>der</strong> Infrastruktur.<br />

Wenn das Fach Sport im Stundenplan enthalten ist, ist <strong>der</strong> Besuch obligatorisch.<br />

Exkursionen, Arbeitswochen und Sportveranstaltungen Als Ergänzung des Unterrichts<br />

können Exkursionen, Arbeitswochen o<strong>der</strong> Sportveranstaltungen durchgeführt<br />

werden. Die Exkursionen treten an Stelle des Unterrichts und sind obligatorisch.<br />

Ferien- und Sportwochen Verschiedene Schulen organisieren Ferien- und Sportwochen.<br />

Anmeldungen nehmen die Schul- bzw. Abteilungssekretariate entgegen.<br />

Kurse Jede Schule organisiert neben dem Pflichtunterricht (berufskundliche und<br />

allgemein bildende Fächer) Stützkurse und Freifächer sowie Kurse zur beruflichen<br />

und allgemeinen Weiterbildung. Die Anfor<strong>der</strong>ungen dürfen nicht unterschätzt werden.<br />

Wer die Lektionen nicht regelmässig besuchen kann o<strong>der</strong> keine Zeit findet, die<br />

Hausaufgaben zu lösen, verzichtet besser darauf, einen Kurs zu belegen.<br />

27 Allgemeine Orientierung


Freifächer Die Schülerin/Der Schüler kann Freifächer bis zu einem halben Tag pro<br />

Woche während <strong>der</strong> Arbeitszeit besuchen, sofern die Leistungen in den Pflichtfächern<br />

eine zusätzliche schulische Belastung erlauben. Eine Verweigerung dieses Rechts<br />

aus betrieblichen Gründen ist dann zulässig, wenn die Leistungen im Lehrbetrieb<br />

nicht genügen. Die Lehrmeisterin/Der Lehrmeister hat das Ungenügen nachzuweisen.<br />

Die durchschnittliche Abwesenheit vom Lehrbetrieb darf einschliesslich des<br />

obligatorischen Unterrichts zwei Tage pro Woche nicht überschreiten.<br />

Stützkurse Diese sind befristeter Zusatzunterricht, um Schülerinnen und Schülern<br />

mit einem schulischen Rückstand das Aufholen zu erleichtern. Zudem werden für<br />

Legastheniker/innen beson<strong>der</strong>e Kurse angeboten. Sie sind zeitlich so angesetzt, dass<br />

die Schülerinnen und Schüler mit Gewinn zu folgen vermögen. Sofern sie während<br />

<strong>der</strong> Arbeitszeit stattfinden, ist <strong>der</strong> Besuch ohne Lohnabzug zu gestatten.<br />

Stützkurse dürfen einen halben Tag pro Woche nicht überschreiten. Schülerinnen<br />

und Schüler, die Stützkurse besuchen, belegen in <strong>der</strong> Regel keine Freifächer.<br />

Kurse zur beruflichen und allgemeinen Weiterbildung Weiterbildung gilt heute<br />

als Voraussetzung, um im Berufsleben bestehen zu können. Den Berufslernenden<br />

steht <strong>der</strong> Besuch von Weiterbildungskursen unentgeltlich o<strong>der</strong> zu ermässigten Kurskosten<br />

offen. Sie treffen dabei auf Berufsleute aller Altersstufen.<br />

Die EB <strong>Zürich</strong> – Kantonale Berufsschule für Weiterbildung Neben <strong>der</strong> berufsbezogenen<br />

Weiterbildung, die je nach Branche an den einzelnen Berufsschulen angeboten<br />

wird, bietet die EB <strong>Zürich</strong> eine ganze Reihe von allgemein bildenden Kursen<br />

an. Diese werden den Berufslernenden kostenlos o<strong>der</strong> zu ermässigten Preisen angeboten.<br />

Beispiele aus dem Angebot:<br />

Kommunikation Kommunikative Kompetenzen erwerben bedeutet: Zusammenarbeiten<br />

und zusammen reden lernen, Verhandlungstechniken verbessern, Konflikte<br />

lösen, Sensibilität und Durchsetzungsvermögen entwickeln.<br />

Arbeitstechnik Besser lernen, schneller lesen, Gedächtnistraining, Maschine schreiben<br />

am Computer.<br />

Management und Marketing Auch für junge Berufsleute können spezielle Fähigkeiten<br />

bei Planung, Selbständigkeit, Buchführung, Werbung, Akquisition und Verkauf<br />

von grosser Bedeutung sein.<br />

28 Allgemeine Orientierung 29 Allgemeine Orientierung<br />

Wirtschaft und Politik Mit dem Schritt ins Berufsleben beginnt auch die Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />

mit dem Steuerrecht. Aber auch Themen wie Kultur, Behörden und Staat<br />

werden in diesen Kursen behandelt.<br />

Deutsch Das umfangreiche Deutschangebot <strong>der</strong> EB <strong>Zürich</strong> ermöglicht allen, sich in<br />

<strong>der</strong> deutschen Sprache sicher auszudrücken und zu verständigen. Fremdsprachige<br />

finden Kurse für Anfänger/innen und Fortgeschrittene bis zu anerkannten Zertifikaten.<br />

Deutschsprachige erweitern und verbessern ihre Deutschkenntnisse für den<br />

Beruf.<br />

Lernstützkurs für Berufslernende Speziell auf Berufslernende ausgerichtet gibt<br />

es eigentliche Lernstützkurse entsprechend den Niveaus des europäischen Sprachenportfolios.<br />

Fremdsprachen Fremdsprachenkenntnisse bringen im Berufsleben entscheidende<br />

Vorteile. Auch das persönliche Blickfeld erfährt durch das Erlernen von Fremdsprachen<br />

eine bleibende Bereicherung. Die EB <strong>Zürich</strong> bietet die Gelegenheit, Fremdsprachen<br />

zu lernen o<strong>der</strong> vorhandene Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen. Je nach<br />

Sprache und Nachfrage stehen verschiedene Kursangebote und -typen zur Wahl.<br />

Informatik Die Informatik ist heute aus dem Berufsalltag nicht mehr wegzudenken.<br />

Die entsprechenden Kompetenzen müssen laufend ergänzt und erweitert werden.<br />

Die EB <strong>Zürich</strong> bietet dazu die passenden Kurse an, z. B. PC- und Mac-Einstiegskurse,<br />

Office-Anwendungen und Diplomlehrgänge auf verschiedenen Stufen (SIZ, Linux,<br />

Programmierung).<br />

Digitale Medien Gängige Softwarewerkzeuge ermöglichen heute fast alles – von<br />

<strong>der</strong> professionellen Bildbearbeitung über das Erstellen einer einfachen Website bis<br />

zum elektronischen Handel. Das Angebot <strong>der</strong> EB <strong>Zürich</strong> unterstützt dabei alle, die<br />

die Möglichkeiten <strong>der</strong> neuen Werkzeuge optimal nutzen möchten.<br />

BMS-Vorbereitung Dieses Kursangebot <strong>der</strong> EB <strong>Zürich</strong> bereitet gezielt auf die Aufnahmeprüfung<br />

BMS II (Berufsmaturität für Erwachsene) vor.


Berufsmaturitätsschulen (BMS) Begabte und leistungswillige Berufsschülerinnen<br />

und -schüler können die Berufsmaturitätsschule besuchen und sich dadurch eine<br />

erweiterte Allgemeinbildung aneignen. Je nach Eignung bzw. Neigung kann die Berufsmaturität<br />

technischer, gewerblicher, gesundheitlich-sozialer o<strong>der</strong> gestalterischer<br />

Richtung gewählt werden. Die Berufsmaturität ermöglicht den Übertritt in höhere<br />

Schulen, z. B. Fachhochschulen. Schülerinnen und Schüler, die die Berufsmaturitätsschule<br />

besuchen, sind vom Besuch <strong>der</strong> allgemein bildenden Fächer im Rahmen des<br />

Pflichtunterrichtes und <strong>der</strong> entsprechenden Abschlussprüfung befreit.<br />

Technische Berufsmaturität Sie legt das Schwergewicht auf die Ausbildung in den<br />

Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften (Chemie, Physik). Das Maturitätszeugnis<br />

berechtigt zum prüfungsfreien Eintritt in eine einschlägige Fachhochschule<br />

technischer Richtung.<br />

Gewerbliche Berufsmaturität Sie richtet sich vorwiegend an Lehrlinge in handwerklichen<br />

Berufen, die vielleicht einmal einen kleineren Betrieb übernehmen möchten.<br />

Das Schwergewicht liegt entsprechend auf den sprachlichen Fächern sowie im<br />

Bereich Wirtschaft und Recht.<br />

Gesundheitlich-Soziale Berufsmaturität Sie hat ihren Schwerpunkt in den Naturund<br />

Sozialwissenschaften. Sie richtet sich vorwiegend an Jugendliche, die eine Lehre<br />

als Fachangestellte/r Gesundheit o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e einschlägige Berufslehre im<br />

medizinisch-sozialen Bereich absolvieren. Dieser Berufsmaturitätstypus ermöglicht<br />

die Weiterbildung auf Fachhochschulstufe im gesundheitlichen o<strong>der</strong> sozialen Bereich.<br />

Die Gestalterische Berufsmaturität (GBMS) bereitet leistungsfähige, gestalterisch<br />

interessierte und begabte Berufsschülerinnen und -schüler gewerblich-industrieller<br />

Berufe auf die gestalterische Berufsmatura vor. Die GBMS vermittelt eine gute<br />

Allgemeinbildung und eine profunde künstlerisch-gestalterische Grundausbildung.<br />

Die gestalterische Berufsmatura bietet eine gute Vorbereitung für spätere Studien<br />

an weiterführenden Schulen im In- und Ausland, insbeson<strong>der</strong>e im gestalterischen<br />

(Höhere Schulen/Hochschulen für Gestaltung u. a.), grafisch-technischen, sozialen,<br />

pädagogischen und touristischen Bereich.<br />

30 Allgemeine Orientierung 31 Allgemeine Orientierung<br />

Hausaufgaben Um in <strong>der</strong> begrenzten Schulzeit ein Optimum zu erreichen, ist es<br />

unumgänglich, dass jede Schülerin und je<strong>der</strong> Schüler die zugewiesenen Aufgaben<br />

pünktlich und gewissenhaft löst. Wer infolge Absenzen im Unterrichtsstoff zurückgeblieben<br />

ist, muss – auch im eigenen Interesse – das Versäumte nacharbeiten.<br />

Notengebung Die Leistungen <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler werden mit Noten von<br />

6 bis 1 bewertet. 6 ist die beste, 1 die schlechteste Note. 4 und höhere Noten bezeichnen<br />

genügende Leistungen; Noten unter 4 bezeichnen ungenügende Leistungen.<br />

Im Weiteren sind auch halbe Zwischennoten in den Semesterzeugnissen zulässig.<br />

Zeugnisse Damit die Schülerinnen und Schüler, die Inhaber <strong>der</strong> gesetzlichen Sorge,<br />

Lehrmeisterinnen und Lehrmeister sich über die Leistungen in den einzelnen Fächern<br />

sowie über die Aussichten beim Qualifikationsverfahren orientieren können, wird<br />

jeweils Ende Semester ein Zeugnis ausgestellt. Einsprachen gegen die Noten müssen<br />

innerhalb 30 Tagen nach Erhalt des Zeugnisses beim Rektor eingereicht und schriftlich<br />

begründet werden. Verlorene Schlusszeugnisse werden gegen eine Gebühr ersetzt.<br />

Schul- und Materialgeld Für persönliche Lehrmittel (Schulmaterial und Kopien),<br />

soweit sie von <strong>der</strong> Schule abgegeben werden, haben die Schülerinnen und Schüler<br />

kostendeckende Beiträge zu entrichten.<br />

Dispensationen und Bewilligungen Wünscht eine Schülerin bzw. ein Schüler vom<br />

Besuch einzelner Fächer dispensiert zu werden, hat sie/er nach Rücksprache mit dem<br />

Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Ausstellungsstrasse 80, 8090 <strong>Zürich</strong>) ein Dispensationsgesuch<br />

einzureichen. Für verspätetes Erscheinen o<strong>der</strong> vorzeitiges Verlassen<br />

des Unterrichts haben auswärtige Schülerinnen und Schüler eine Bewilligung<br />

<strong>der</strong> Schul- bzw. Abteilungsleitung einzuholen.<br />

Grundausbildung EBA (mit eidg. Berufsattest) Diese zweijährige Ausbildung ist<br />

für Jugendliche vorgesehen, die fähig sind, mindestens ein Teilgebiet eines Berufes<br />

zu erlernen. Der/die Lernende besucht die Berufsfachschule an einem Tag pro Woche;<br />

<strong>der</strong> Unterricht erfolgt etwa hälftig in beruflichen und allgemein bildenden Fächern.


Vorlehre Die Vorlehre möchte speziell fremdsprachige Jugendliche im Alter von<br />

15 bis 20 Jahren zu einer Berufslehre motivieren. Sie will den Übergang zwischen<br />

Schule und Beruf optimieren. Jugendliche, die vor allem die sprachlichen Voraussetzungen<br />

für eine Berufslehre noch nicht erfüllen, werden durch gezielte Ausbildung<br />

an die ordentliche Berufslehre herangeführt. Spätimmigrierte Jugendliche mit abgeschlossener<br />

obligatorischer Schulpflicht und ausreichenden Deutschkenntnissen<br />

sollen sprachlich soweit geför<strong>der</strong>t werden, dass sie dem regulären Berufsschulunterricht<br />

und den Anleitungen im Betrieb folgen können.<br />

Bibliothek/Mediothek Je<strong>der</strong> Schülerin und jedem Schüler stehen die jeweiligen<br />

Schülermediotheken unentgeltlich zur Benützung offen. Dort finden sich Bücher und<br />

Medien fachlichen und unterhaltenden Inhalts.<br />

Mensen Die Schülerinnen und Schüler haben in fast allen Schulhäusern Gelegenheit,<br />

sich in gut eingerichteten Mensen zu verpflegen. Zusammen mit dem Zürcher<br />

Frauenverein und SV sind die Berufsschulen bestrebt, preisgünstige und gesunde<br />

Zwischenverpflegungen und Menüs anzubieten.<br />

Schuleinstellungen<br />

Donnerstag vor Karfreitag ab 16 Uhr<br />

Sechseläuten-Montag<br />

1. Mai<br />

Mittwoch vor Auffahrt ab 16 Uhr<br />

Freitag nach Auffahrt<br />

Knabenschiessen-Montag<br />

Ferien Im Lehrbetrieb Für Lehrlinge, die das 20. Altersjahr noch nicht vollendet<br />

haben, beträgt <strong>der</strong> gesetzliche Anspruch fünf Wochen Ferien. Ältere Lehrlinge haben<br />

mindestens vier Wochen Ferien. Diese Regelung gilt auch für Anlehrlinge sowie Praktikantinnen<br />

und Praktikanten. Ferien müssen in <strong>der</strong> Regel während <strong>der</strong> schulfreien<br />

Zeit bezogen werden.<br />

In <strong>der</strong> Berufsfachschule (in <strong>der</strong> Regel)<br />

Sommerferien 5 Wochen 29. bis 33. Woche<br />

Herbstferien 2 Wochen 41. und 42. Woche<br />

Weihnachtsferien 2 Wochen 51. und 52. Woche<br />

Wintersportferien 2 Wochen 6. und 7. Woche<br />

Frühlingsferien 2 Wochen 17. und 18. Woche<br />

32 Allgemeine Orientierung 33 Allgemeine Orientierung<br />

Schülervorstellungen und Jugendkonzerte Während je<strong>der</strong> Spielzeit werden im<br />

Opernhaus, im Schauspielhaus und in <strong>der</strong> Tonhalle Schülervorstellungen zu bedeutend<br />

ermässigten Eintrittspreisen durchgeführt.<br />

Ausweis für Lernende Jede Schülerin und je<strong>der</strong> Schüler erhält bei Ausbildungsbeginn<br />

einen Ausweis für Lernende. Verlorene Ausweise werden gegen Entrichtung<br />

einer Gebühr auf dem Schul- bzw. Abteilungssekretariat ersetzt. Gewisse Ermässigungen<br />

bedingen das Vorweisen des Ausweises für Lernende.<br />

Infotafeln Beachten Sie die Infotafeln in den Schulhäusern. Sie finden dort die Bekanntmachungen<br />

<strong>der</strong> Schule.<br />

Klassenvertreter/innenkonferenz, Schüler/innenorganisation In je<strong>der</strong> Klasse<br />

wird ein/e Klassenvertreter/in und Stellvertreter/in gewählt. Die Klassenvertreterin/<br />

Der Klassenvertreter vertritt die Klasse gegenüber demVorstand <strong>der</strong> Klassenvertreter/<br />

innenkonferenz und <strong>der</strong> Schulleitung. Mindestens einmal pro Jahr findet eine Klassenvertreter/innenkonferenz<br />

statt.<br />

Unfallversicherung Schülerinnen und Schüler sind für Berufs- und Nichtberufsunfälle<br />

obligatorisch durch den Lehrbetrieb versichert. In dieser Versicherung sind auch<br />

Unfälle im Zusammenhang mit dem Besuch <strong>der</strong> Berufsfachschule enthalten. Unfallmeldungen<br />

sind an den Lehrbetrieb zu richten.<br />

Adressän<strong>der</strong>ungen Wohnorts- und Lehrortswechsel sowie Adressän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Lehrmeisterin/des Lehrmeisters sind dem Schul- bzw. Abteilungssekretariat und den<br />

Lehrpersonen zu melden.


Än<strong>der</strong>ungen im Lehrverhältnis Än<strong>der</strong>ungen im Lehrverhältnis, Verkürzungen <strong>der</strong><br />

Lehrzeit, Nachholen o<strong>der</strong> Berufswechsel sind dem Schul- bzw. Abteilungssekretariat<br />

sofort zu melden, damit eine allfällige Umteilung o<strong>der</strong> Zuweisung in eine an<strong>der</strong>e<br />

Abteilung vorgenommen werden kann.<br />

Rekrutenschule Der Schüler wird im 19. Altersjahr zur militärischen Aushebung<br />

aufgeboten. Bei Tauglichkeit hat er in dem Jahr, in welchem das 20. Altersjahr vollendet<br />

wird, die Rekrutenschule zu absolvieren. Die meisten Truppengattungen führen<br />

im Jahr drei Rekrutenschulen durch, mit Beginn im Frühjahr, Sommer o<strong>der</strong> Herbst.<br />

Diese Teilung ermöglicht den Militärbehörden, auf persönliche Gegebenheiten Rücksicht<br />

zu nehmen.<br />

Beratung und Betreuung Die Schul- bzw. Abteilungsleitung und die Lehrpersonen<br />

stehen den Schülerinnen und Schülern bei Problemen (Unterricht, Stundenplan, Prüfungen<br />

usw.) beratend zur Verfügung. Sprechstunden <strong>der</strong> Abteilungsleitung werden<br />

nach Angaben auf dem Stundenplan o<strong>der</strong> nach Vereinbarung durchgeführt.<br />

Beratungen in Lebensfragen können nach Vereinbarung mit <strong>der</strong> Schul- bzw. Abteilungsleitung<br />

direkt von <strong>der</strong> Lehrerin/vom Lehrer eingeleitet werden.<br />

Suchtprävention Suchtprävention ist Teil <strong>der</strong> Schulentwicklung. Sensibilisierung<br />

für Sucht und Suchtursachen, Vermittlung von Informationen und Kenntnisse über<br />

Sucht und <strong>der</strong>en Ursachen, Prävention und die Unterstützung gesundheitsför<strong>der</strong>n<strong>der</strong><br />

Faktoren sind einige <strong>der</strong> Ziele. Ausgebildete Kontaktlehrpersonen stehen<br />

zur Verfügung und för<strong>der</strong>n durch gezielte Aktivitäten die Suchtprävention in <strong>der</strong><br />

Schule.<br />

Zwischenprüfung In Einzelfällen, wenn <strong>der</strong> Lehrbetrieb o<strong>der</strong> die/<strong>der</strong> Inhaber/in <strong>der</strong><br />

elterlichen Sorge <strong>der</strong> Schülerin bzw. des Schülers es verlangt, kann die kantonale<br />

Behörde eine Zwischenprüfung durchführen. Besteht ein allgemeines Bedürfnis, so<br />

kann <strong>der</strong> Kanton Lehrlingen eines Berufes Zwischenprüfungen vorschreiben.<br />

Teilprüfung In einigen Berufen muss nach einer bestimmten Zeit eine Teilprüfung<br />

abgelegt werden, die am Ende <strong>der</strong> Lehrzeit zu den Noten <strong>der</strong> Lehrabschlussprüfung<br />

gerechnet wird.<br />

34 Allgemeine Orientierung 35 Allgemeine Orientierung<br />

Qualifikationsverfahren Die Schülerin bzw. <strong>der</strong> Schüler hat das Qualifikationsverfahren<br />

gegen Ende <strong>der</strong> Lehrzeit abzulegen. Ist die Schülerin bzw. <strong>der</strong> Schüler verhin<strong>der</strong>t,<br />

so wird sie nach Wegfall des Hin<strong>der</strong>ungsgrundes abgelegt. Prüfungskandidatinnen<br />

und -kandidaten, die während <strong>der</strong> Prüfungszeit in <strong>der</strong> Rekrutenschule weilen,<br />

erhalten den nötigen Urlaub, sofern sie unverzüglich nach Erhalt des Prüfungsaufgebotes<br />

bei ihrem militärischen Vorgesetzten ein Urlaubsgesuch einreichen.<br />

Wer das Qualifikationsverfahren bestanden und die Lehre vertragsmässig beendet<br />

hat, erhält das eidg. Fähigkeitszeugnis, das sie/ihn berechtigt, sich als gelernte/r<br />

Berufsangehörige/r zu bezeichnen. Das eidg. Fähigkeitszeugnis wird von <strong>der</strong> kantonalen<br />

Behörde ausgestellt.<br />

Hat die Kandidatin bzw. <strong>der</strong> Kandidat das Qualifikationsverfahren nicht bestanden,<br />

so kann sie/er diese frühestens nach einem Jahr wie<strong>der</strong>holen. Besteht sie/er diese<br />

wie<strong>der</strong>um nicht, so wird sie/er frühestens nach einem weiteren Jahr zum dritten<br />

und letzten Qualifikationsverfahren zugelassen. Wird zur Vorbereitung ein weiterer<br />

Schulbesuch gewünscht, ist es empfehlenswert, frühzeitig mit <strong>der</strong> Abteilungsleitung<br />

Kontakt aufzunehmen.<br />

Bei <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>holung werden nur noch jene Fächer geprüft, in denen die Kandidatin/<strong>der</strong><br />

Kandidat eine ungenügende Note erreichte. Erfahrungsnoten bleiben in <strong>der</strong><br />

Regel bestehen.<br />

Berufsberatung Die Dienstleistungen <strong>der</strong> Berufsberatung sind kostenlos. Auswärts<br />

wohnende Schülerinnen und Schüler wenden sich für eine Beratung an die für ihren<br />

Wohnsitz zuständige Beratungsstelle.<br />

Unterlagen und Prospekte über Berufe, Schulen und Kurse, Information über Ausbildung,<br />

Umschulung und Weiterbildung erhalten sie in den Berufsinformationszentren,<br />

die sich in <strong>der</strong> Nähe ihres Wohnortes befinden.<br />

Stipendien Stipendien können an Schülerinnen und Schüler ausgerichtet werden,<br />

sofern die Finanzierung <strong>der</strong> Ausbildung und des Lebensunterhalts nicht durch eigene<br />

Mittel o<strong>der</strong> durch Elternbeiträge gesichert ist. Für Schüler/innen aus dem Kanton<br />

<strong>Zürich</strong> sind die Beitragsgesuche direkt an die Stipendienabteilung <strong>der</strong> Bildungsdirektion<br />

des Kantons <strong>Zürich</strong>, Abteilung Stipendien, Schaffhauserstrasse 78, 8090 <strong>Zürich</strong>,<br />

Telefon 043 259 96 80, zu richten.


Ende des Arbeitsverhältnisses Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Abschluss<br />

<strong>der</strong> Lehrzeit ist vom Lehrmeister bis drei Monate vor Ende <strong>der</strong> Lehrzeit mitzuteilen.<br />

Arbeitslosigkeit Erstmeldungen sind über die Wohngemeinde abzuklären. Diese<br />

verfügen über die notwendigen Informationen und die entsprechenden Formulare.<br />

Auswan<strong>der</strong>erberatung Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Abschlussklassen, die zur beruflichen<br />

o<strong>der</strong> sprachlichen Weiterbildung nach <strong>der</strong> Lehre Auslandpläne haben,<br />

wenden sich mit Vorteil an das Bundesamt für Auslän<strong>der</strong>fragen, Sektion Auswan<strong>der</strong>ung<br />

und Stagiaires, Quellenweg 15, 3003 Bern, Telefon 031 322 42 02.<br />

36 Allgemeine Orientierung


Reglement über das Absenzenwesen und die<br />

Disziplinarordnung an den Berufsfach- und Berufs-<br />

maturitätsschulen (Disziplinarreglement)<br />

vom 4. Oktober 2004<br />

Die Bildungsdirektion verfügt<br />

I. Allgemeines<br />

§ 1 Dieses Reglement regelt das Absenzenwesen und die Disziplinarordnung an<br />

den kantonalen Berufsfach- und Berufsmaturitätsschulen, den staatsbeitragsberechtigten<br />

<strong>Berufsfachschulen</strong> mit nichtstaatlicher Trägerschaft sowie den Lehrbetrieben.<br />

Dem Reglement unterstehen:<br />

a) Lernende, die den obligatorischen Unterricht, den Berufsmaturitätsunterricht,<br />

Freikurse o<strong>der</strong> Stützkurse besuchen,<br />

b) Berufsleute, die sich ausserhalb eines Lehrverhältnisses an einer Berufsfachschule<br />

auf die Lehrabschlussprüfung vorbereiten, sowie<br />

c) Personen, die nach Abschluss einer beruflichen Grundbildung die Berufsmaturitätsschule<br />

besuchen.<br />

Die Disziplinargewalt steht den in diesem Disziplinarreglement genannten<br />

Instanzen zu.<br />

§ 2 Lernende sind gemäss Art. 21 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember<br />

2002 verpflichtet, den Unterricht nach Massgabe des für ihren Beruf geltenden<br />

Lehrplanes vom Beginn <strong>der</strong> Probezeit an regelmässig zu besuchen und die Anordnungen<br />

<strong>der</strong> Schule zu befolgen.<br />

Der Lehrbetrieb hat die Lernenden zum Besuch des obligatorischen Unterrichts anzuhalten<br />

und ihnen die hiefür notwendige Zeit freizugeben. Lernende, die in Betrieb<br />

und Schule die Voraussetzungen erfüllen, können die Berufsmaturitätsschule<br />

o<strong>der</strong> Freikurse besuchen.<br />

§ 3 Lernende, über die eine Disziplinarmassnahme verhängt werden soll, sind<br />

vorgängig anzuhören.<br />

39 Reglement<br />

Geltungsbereich<br />

Pflicht zum Besuch<br />

des Unterrichts<br />

Rechtliches Gehör


II. Absenzenwesen<br />

§ 4 Das Fernbleiben von Unterrichtsstunden sowie das Zu-spät-Kommen und<br />

das vorzeitige Verlassen des Unterrichts gelten als Absenzen.<br />

Als unentschuldigt gilt jede Absenz, die nicht vorher bewilligt o<strong>der</strong> spätestens innert<br />

vier Wochen ausreichend begründet wird.<br />

§ 5 Als Entschuldigungsgründe gelten:<br />

a) Krankheit, Unfall, aussergewöhnliche Ereignisse in <strong>der</strong> Familie <strong>der</strong> Lernenden,<br />

b) geschäftliche Inanspruchnahme bei ausserordentlichen Ereignissen zur Abwendung<br />

von bedeutendem Schaden, soweit das übrige Personal für den gleichen<br />

Zweck in Anspruch genommen wird; auswärtige Berufsarbeit, sofern sie<br />

für die Ausbildung unumgänglich ist, <strong>der</strong> Schulbesuch nicht zugemutet werden<br />

kann und sich die Absenz vom Unterricht verantworten lässt,<br />

c) ausserhalb des Einflussbereichs <strong>der</strong> Lernenden liegende Ereignisse, wie z. B.<br />

Zugsverspätungen,<br />

d) Militär-, ziviler Ersatz-, Zivilschutz- und Feuerwehrdienst,<br />

e) für Lernende nichtchristlicher Konfession die hohen Feiertage ihrer Religion,<br />

f) Ferien, die aus zwingenden Gründen nicht während <strong>der</strong> Schulferien bezogen<br />

werden können,<br />

g) die Teilnahme an Bildungslagern <strong>der</strong> Lehrbetriebe sowie an berufsbezogenen<br />

Branchenkursen <strong>der</strong> Berufsverbände, die theoretisches o<strong>der</strong> fachtechnisches<br />

Wissen vermitteln, das im berufskundlichen Unterricht nicht behandelt wird,<br />

während höchstens einer Schulwoche pro Jahr, in <strong>der</strong> Regel unmittelbar vor<br />

den Herbstferien, sofern dieseVeranstaltungen aus zwingenden Gründen nicht<br />

während <strong>der</strong> Schulferien o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Prüfungswochen durchgeführt werden können,<br />

h) <strong>der</strong> Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit gemäss Art. 329 e des Obligationenrechts<br />

(OR) vom 30. März 1911 und die Teilnahme an <strong>der</strong> fliegerischen Vorschulung,<br />

i) an<strong>der</strong>e von <strong>der</strong> Schulleiterin o<strong>der</strong> vom Schulleiter im Einzelfall anerkannte beson<strong>der</strong>e<br />

Umstände. Die Schulleiterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulleiter kann den versäumten<br />

Unterricht vor- o<strong>der</strong> nachholen lassen.<br />

Absenzen<br />

Entschuldigungsgründe<br />

40 Reglement 41 Reglement<br />

§ 6 Die Entschuldigungsgesuche sind schriftlich mit Angabe des Grundes <strong>der</strong> Absenz<br />

<strong>der</strong> Schulleitung einzureichen. Sie sind von den Lernenden, vom Lehrbetrieb<br />

sowie von <strong>der</strong> Inhaberin o<strong>der</strong> vom Inhaber <strong>der</strong> elterlichen Sorge zu unterzeichnen.<br />

Bei voraussehbaren Absenzen ist ein Gesuch mindestens 14 Tage im Voraus einzureichen.<br />

§ 7 Die Schulleiterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulleiter kann Gesuche um Dispensation gemäss<br />

§ 5 lit. b und f–i ablehnen, wenn die Absenz in das Semester vor <strong>der</strong> Lehrabschlussprüfung<br />

fällt, wenn bereits mehrere Absenzen im laufenden Schuljahr vorliegen o<strong>der</strong><br />

bei schlechter Arbeitshaltung o<strong>der</strong> schwachen Leistungen <strong>der</strong> Lernenden.<br />

Ablehnungen erfolgen schriftlich mit Begründung und mit Rechtsmittelbelehrung.<br />

§ 8 Jede Lehrperson führt eine Kontrolle mit den entschuldigten und unentschuldigten<br />

Absenzen.<br />

Bei unentschuldigten Absenzen wird festgehalten, durch wen diese verursacht worden<br />

sind. Die unentschuldigten Absenzen werden mit Beginn jedes Schuljahres neu<br />

gezählt.<br />

§ 9 Bei unentschuldigten Absenzen, für die <strong>der</strong> Lernende verantwortlich ist, kann<br />

die Schulleitung folgende Massnahmen treffen:<br />

a) Bei <strong>der</strong> ersten unentschuldigten Absenz: mündliche o<strong>der</strong> schriftliche Ermahnung;<br />

b) ab <strong>der</strong> zweiten unentschuldigten Absenz im obligatorischen Unterricht: schriftlicher<br />

Verweis;<br />

c) bei <strong>der</strong> zweiten unentschuldigten Absenz im Berufsmaturitätsschul-, Freifacho<strong>der</strong><br />

Stützkursunterricht: schriftlicher Verweis mit Androhung des Ausschlusses;<br />

e) bei <strong>der</strong> dritten unentschuldigten Absenz im Berufsmaturitätsschul-, Freifacho<strong>der</strong><br />

Stützkursunterricht: Ausschluss vom Besuch des Berufsmaturitätsschul-,<br />

Freifach- o<strong>der</strong> Stützkursunterrichts.<br />

Entschuldigungsgesuche<br />

Ablehnung<br />

Absenzenkontrolle<br />

Massnahmen bei<br />

Verantwortlichkeit<br />

des Lernenden


§ 10 Der schriftliche Verweis ist dem Lehrbetrieb, dem Lernenden und <strong>der</strong> Inhaberin<br />

o<strong>der</strong> dem Inhaber <strong>der</strong> elterlichen Sorge schriftlich mitzuteilen. Der Lehrbetrieb<br />

sendet den unterzeichneten Verweis unverzüglich <strong>der</strong> Schulleitung zurück.<br />

Der schriftliche Verweis mit Androhung des Ausschlusses vom Besuch des Berufsmaturitätsschul-,<br />

Freifach- o<strong>der</strong> Stützkursunterrichts sowie <strong>der</strong> Ausschluss ist dem<br />

Lehrbetrieb, dem Lernenden und <strong>der</strong> Inhaberin o<strong>der</strong> dem Inhaber <strong>der</strong> elterlichen<br />

Sorge schriftlich mitzuteilen.<br />

§ 11 Bei unentschuldigten Absenzen, für welche <strong>der</strong> Lehrbetrieb verantwortlich ist,<br />

kann die Schulleitung folgende Massnahmen treffen:<br />

a) Bei <strong>der</strong> ersten unentschuldigten Absenz: schriftliche Ermahnung,<br />

b) ab <strong>der</strong> zweiten unentschuldigten Absenz: schriftlicher Verweis,<br />

c) bei weiteren unentschuldigten Absenzen: schriftlicher Verweis mit Androhung<br />

des Antrages auf Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Bildungsbewilligung (Art. 11 Berufsbildungsverordnung<br />

vom 19. November 2003).<br />

§ 12 Der schrifliche Verweis ist dem Lernenden, <strong>der</strong> Inhaberin o<strong>der</strong> dem Inhaber<br />

<strong>der</strong> elterlichen Sorge sowie dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt schriftlich<br />

mitzuteilen.<br />

§ 13 Erfolgt trotz mehrfachen schriftlichen Verweisen keine Besserung, führt das<br />

Mittelschul- und Berufsbildungsamt eine Untersuchung durch. Es kann den Lehrvertrag<br />

aufheben (Art. 24 Abs. 5 BBG) o<strong>der</strong> die Bildungsbewilligung wi<strong>der</strong>rufen (Art. 11<br />

Abs. 1 Berufsbildungsverordnung).<br />

Mitteilung<br />

Massnahmen bei<br />

Verantwortlichkeit<br />

des Lehrbetriebs<br />

Mitteilung<br />

Aufhebung<br />

des Lehrvertrages<br />

42 Reglement 43 Reglement<br />

III. Übriges Disziplinarwesen<br />

§ 14 Lehrpersonen und Schulleitung sind für die Disziplin im Unterricht und an <strong>der</strong><br />

Schule verantwortlich.<br />

Die Lehrpersonen protokollieren gravierende Vorkommnisse unverzüglich und melden<br />

diese <strong>der</strong> Abteilungsleiterin o<strong>der</strong> dem Abteilungsleiter bzw. <strong>der</strong> Schulleiterin<br />

o<strong>der</strong> dem Schulleiter.<br />

§ 15 Der Konsum von Alkohol und an<strong>der</strong>en psychoaktiven Substanzen ist vor und<br />

während des Unterrichts und anlässlich <strong>der</strong> weiteren Schulveranstaltungen verboten.<br />

Bei beson<strong>der</strong>en Veranstaltungen kann die zuständige Lehrperson den Konsum von<br />

Alkohol gestatten.<br />

§ 16 Schulleitungsmitglie<strong>der</strong>, Lehrpersonen und Hausdienstangestellte können gemäss<br />

§§55 und 56 <strong>der</strong> Strafprozessordnung vom 4.Mai 1919 eine Person im Schulhaus<br />

o<strong>der</strong> auf dem Schulareal ergreifen, die<br />

1. in ihrer Gegenwart ein Verbrechen o<strong>der</strong> ein Vergehen verübt hat o<strong>der</strong><br />

2. nach ihrer eigenen unmittelbaren Wahrnehmung eines Verbrechens o<strong>der</strong> Vergehens<br />

dringend verdächtigt werden muss.<br />

Die ergriffene Person ist sobald als möglich <strong>der</strong> Polizei zur Festnahme zu übergeben.<br />

§ 17 Schulleitungsmitglie<strong>der</strong>, Lehrpersonen und Hausdienstangestellte können gemäss<br />

§ 96 <strong>der</strong> Strafprozessordnung im Schulhaus o<strong>der</strong> auf dem Schulareal voraussichtlich<br />

<strong>der</strong> Beschlagnahmung unterliegende Gegenstände, insbeson<strong>der</strong>e Waffen<br />

und Drogen, zuhanden <strong>der</strong> Untersuchungsbehörde einstweilen sicherstellen.<br />

Verantwortlichkeit<br />

Konsum von Alkohol<br />

und psychoaktiven<br />

Substanzen<br />

Ergreifung<br />

von Personen<br />

Sicherstellung<br />

von Gegenständen


§ 18 Gegen Lernende, die den Berufsfach- o<strong>der</strong> Berufsmaturitätsschulunterricht<br />

stören, die den Schulbetrieb beeinträchtigen, Lehrpersonen o<strong>der</strong> Schulleitung verunglimpfen<br />

o<strong>der</strong> sonstwie gegen die Disziplinarordnung verstossen, können folgende<br />

Massnahmen ergriffen werden:<br />

a) durch die Lehrperson:<br />

– Ermahnung,<br />

– Wegweisung aus <strong>der</strong> Unterrichtsstunde,<br />

– Anzeige an die Abteilungsleiterin o<strong>der</strong> den Abteilungsleiter bzw. die Schulleiterin<br />

o<strong>der</strong> den Schulleiter;<br />

b) durch die Abteilungsleiterin o<strong>der</strong> den Abteilungsleiter bzw. die Schulleiterin<br />

o<strong>der</strong> den Schulleiter:<br />

– mündlicher o<strong>der</strong> schriftlicher Verweis,<br />

– Wegweisung vom Unterricht für einen halben o<strong>der</strong> einen ganzen Tag in die<br />

Lehrfirma,<br />

– schriftlicher Verweis und Androhung des Antrags auf Ausschluss vom Besuch<br />

des Berufsmaturitätsschulunterrichts;<br />

c) durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter:<br />

– schriftlicher Verweis mit Antrag auf Aufhebung des Lehrvertrages im Sinne<br />

von Art. 24 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt,<br />

– Antrag auf Versetzung in eine an<strong>der</strong>e Berufsfachschule,<br />

– Antrag auf Ausschluss vom Besuch des Berufsmaturitätsschulunterrichts,<br />

– Wegweisung von <strong>der</strong> Schule längstens bis zum Abschluss eines Strafverfahrens<br />

o<strong>der</strong> bis zum Entscheid über die Auflösung des Lehrvertrages im Sinne<br />

von Art. 24 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes;<br />

d) durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt:<br />

– Verwarnung und Androhung <strong>der</strong> Aufhebung des Lehrvertrages,<br />

– Aufhebung des Lehrvertrages im Sinne von Art. 24 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes,<br />

– Versetzung in eine an<strong>der</strong>e Berufsfachschule,<br />

– Ausschluss vom Besuch des Berufsmaturitätsschulunterrichts.<br />

Disziplinarmassnahmen<br />

im Pflichto<strong>der</strong>Berufsmaturitätsschulunterricht<br />

44 Reglement 45 Reglement<br />

§ 19 Gegen Lernende, die den Freifach- o<strong>der</strong> Stützkursunterricht stören, können<br />

folgende Massnahmen ergriffen werden:<br />

a) durch die Lehrperson:<br />

– Ermahnung,<br />

– Wegweisung aus <strong>der</strong> Unterrichtsstunde,<br />

– Anzeige an die Schulleitung;<br />

b) durch die Schulleitung:<br />

– mündlicher o<strong>der</strong> schriftlicher Verweis,<br />

– Ausschluss vom Besuch des Freifach- o<strong>der</strong> Stützkursunterrichts.<br />

§ 20 Bei Verstössen gegen das Verbot des Konsums von Alkohol und an<strong>der</strong>en psychoaktiven<br />

Substanzen gemäss § 15 treffen Lehrpersonen bzw. Schulleitung die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

pädagogischen Massnahmen gemäss den Richtlinien des Mittelschulund<br />

Berufsbildungsamtes.<br />

Lernende, die unter Einwirkung von Alkohol o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en nicht ärztlich verordneten<br />

psychoaktiven Substanzen stehen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden.<br />

Es können weitere Disziplinarmassnahmen gemäss § 18 ergriffen werden.<br />

§ 21 Ist eine ordnungsgemässe Durchführung des Unterrichts nicht mehr gewährleistet,<br />

kann das Mittelschul- und Berufsbildungsamt auf Antrag <strong>der</strong> Schulleiterin<br />

o<strong>der</strong> des Schulleiters den Unterricht an <strong>der</strong> Schule vorübergehend einstellen.<br />

§ 22 Beim erstmaligen schriftlichen Verweis wird eine Staatsgebühr von maximal<br />

Fr. 200.– erhoben. Die Staatsgebühr für weitere Verweise sowie die Schreibgebühren<br />

werden nach Massgabe <strong>der</strong> Gebührenordnung für die Verwaltungsbehörden<br />

vom 30. Juni 1966 festgesetzt.<br />

Bei den nichtstaatlichen <strong>Berufsfachschulen</strong> ist eine analoge Gebühr für die entstandenen<br />

Umtriebe zu erheben.<br />

Disziplinarmassnahmen<br />

im<br />

Freifach- o<strong>der</strong><br />

Stützkursunterricht<br />

Verstösse gegen §15<br />

(Konsum von<br />

Alkohol und an<strong>der</strong>en<br />

psychoaktiven Substanzen)<br />

Einstellung<br />

des Unterrichts<br />

Gebühren


§ 23 Massnahmen gemäss § 18 Abs. 1 lit. b–d o<strong>der</strong> § 19 lit. b werden dem Lernenden,<br />

<strong>der</strong> Inhaberin o<strong>der</strong> dem Inhaber <strong>der</strong> elterlichen Sorge und dem Lehrbetrieb mitgeteilt.<br />

Anordnungen gemäss § 18 Abs. 1 lit. b werden, sofern sie von <strong>der</strong> Abteilungsleiterin<br />

o<strong>der</strong> vom Abteilungsleiter getroffen werden, <strong>der</strong> Schulleitung, solche gemäss § 18<br />

Abs. 1 lit. c unverzüglich dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt gemeldet.<br />

IV. Verwaltungsrechtspflege<br />

§ 24 Mit <strong>der</strong> Verfügung betreffend Wegweisung vom Unterricht kann dem Lauf<br />

<strong>der</strong> Rekursfrist und <strong>der</strong> Einreichung des Rekurses die aufschiebende Wirkung entzogen<br />

werden (§ 25 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 24. Mai 1959).<br />

§ 25 Das Rechtsmittelverfahren richtet sich nach § 34 des EG zum Berufsbildungsgesetz.<br />

V. Schlussbestimmungen<br />

§ 26 Der Vollzug dieses Reglements obliegt den Schulleitungen. Das Mittelschulund<br />

Berufsbildungsamt erlässt Weisungen und Formulare, die einen einheitlichen<br />

Vollzug sicherstellen.<br />

Der Inhalt dieses Reglements ist den Lernenden sowie den Lehrbetrieben in geeigneter<br />

Form bekannt zu geben.<br />

§ 27 Dieses Reglement tritt am 4. Oktober 2004 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt<br />

wird das Disziplinarreglement vom 29. September 1995 aufgehoben.<br />

46 Reglement<br />

Mitteilung<br />

Entzug <strong>der</strong><br />

aufschiebenden<br />

Wirkung<br />

Verfahren gegen<br />

Entscheide<br />

<strong>der</strong> Schulen und<br />

des MittelschulundBerufsbildungsamtes<br />

Vollzug<br />

Inkrafttreten


Gestaltung und Satz | Tanja Müller

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