16.03.2017 Aufrufe

Maßgeschneiderte Sicherheit

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Steuervorteile clever nutzen<br />

Basis-Rente – klassisch oder fondsgebunden<br />

Damit können Sie rechnen<br />

Lebenslange Rentenzahlung<br />

Flexibler Rentenbeginn durch die<br />

Verfügungsphase ab dem<br />

vollendeten 62. Lebensjahr<br />

Hartz-IV-geschützt<br />

Basis Renteinvest Spezial<br />

Professionelles Fondsmanagement<br />

durch DWS<br />

Vier gemanagte Depotmodelle mit<br />

unterschiedlich hohem Aktienfondsanteil<br />

und Chancenpotenzial<br />

Wechsel des Depotmodells möglich<br />

Option: 50 % Beitragsgarantie wählbar<br />

VarioInvest BasisRente<br />

Regelbasiertes Anlagemodell mit<br />

börsentäglicher Überprüfung<br />

80 % Bruttobeitragsgarantie<br />

Mit Basis Renteinvest Spezial oder VarioInvest BasisRente<br />

sichern Sie sich eine lebenslange zusätzliche Altersrente.<br />

Sie profitieren dabei von einer staatlichen Förderung.<br />

Die Beiträge zur Basis-Rente werden als Altersvorsorgeaufwendungen<br />

steuerlich begünstigt. Die Rentenleistung<br />

zählt hingegen zum steuerpflichtigen Einkommen und wird<br />

nachgelagert besteuert, allerdings mit dem niedrigeren<br />

„Rentner-Steuersatz“.<br />

Flexibilität<br />

Zuzahlungen sind jederzeit bis zu den gesetzlichen<br />

Höchstgrenzen möglich. In 2017 sind das 23.362 Euro<br />

für Ledige und 46.723 Euro für zusammen veranlagte<br />

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner.<br />

Sie wählen selbst, wann die Rentenzahlung beginnt; frühestens<br />

jedoch mit 63 Jahren.<br />

Für wen geeignet?<br />

Die Basis-Rente eignet sich hervorragend für Selbstständige<br />

sowie gut verdienende Arbeitnehmer.<br />

Basis Renteinvest Spezial mit dem gemanagten Depotmodell<br />

ist ideal für alle, die Komfort und Expertise in der<br />

Anlage wünschen. VarioInvest BasisRente eignet sich<br />

für Anleger, die sowohl auf Renditechancen als auch auf<br />

<strong>Sicherheit</strong> Wert legen.<br />

EXTRALEISTUNG<br />

Ehepartner und Kinder haben Anspruch auf eine<br />

Hinterbliebenenleistung. Die Leistung erfolgt aus dem<br />

vorhandenen Hinterbliebenenguthaben und kann<br />

sowohl für den Todesfall in der Ansparphase als auch<br />

in der Rentenzahlungszeit vereinbart werden.<br />

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