Maßgeschneiderte Sicherheit
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Steuervorteile clever nutzen<br />
Basis-Rente – klassisch oder fondsgebunden<br />
Damit können Sie rechnen<br />
Lebenslange Rentenzahlung<br />
Flexibler Rentenbeginn durch die<br />
Verfügungsphase ab dem<br />
vollendeten 62. Lebensjahr<br />
Hartz-IV-geschützt<br />
Basis Renteinvest Spezial<br />
Professionelles Fondsmanagement<br />
durch DWS<br />
Vier gemanagte Depotmodelle mit<br />
unterschiedlich hohem Aktienfondsanteil<br />
und Chancenpotenzial<br />
Wechsel des Depotmodells möglich<br />
Option: 50 % Beitragsgarantie wählbar<br />
VarioInvest BasisRente<br />
Regelbasiertes Anlagemodell mit<br />
börsentäglicher Überprüfung<br />
80 % Bruttobeitragsgarantie<br />
Mit Basis Renteinvest Spezial oder VarioInvest BasisRente<br />
sichern Sie sich eine lebenslange zusätzliche Altersrente.<br />
Sie profitieren dabei von einer staatlichen Förderung.<br />
Die Beiträge zur Basis-Rente werden als Altersvorsorgeaufwendungen<br />
steuerlich begünstigt. Die Rentenleistung<br />
zählt hingegen zum steuerpflichtigen Einkommen und wird<br />
nachgelagert besteuert, allerdings mit dem niedrigeren<br />
„Rentner-Steuersatz“.<br />
Flexibilität<br />
Zuzahlungen sind jederzeit bis zu den gesetzlichen<br />
Höchstgrenzen möglich. In 2017 sind das 23.362 Euro<br />
für Ledige und 46.723 Euro für zusammen veranlagte<br />
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner.<br />
Sie wählen selbst, wann die Rentenzahlung beginnt; frühestens<br />
jedoch mit 63 Jahren.<br />
Für wen geeignet?<br />
Die Basis-Rente eignet sich hervorragend für Selbstständige<br />
sowie gut verdienende Arbeitnehmer.<br />
Basis Renteinvest Spezial mit dem gemanagten Depotmodell<br />
ist ideal für alle, die Komfort und Expertise in der<br />
Anlage wünschen. VarioInvest BasisRente eignet sich<br />
für Anleger, die sowohl auf Renditechancen als auch auf<br />
<strong>Sicherheit</strong> Wert legen.<br />
EXTRALEISTUNG<br />
Ehepartner und Kinder haben Anspruch auf eine<br />
Hinterbliebenenleistung. Die Leistung erfolgt aus dem<br />
vorhandenen Hinterbliebenenguthaben und kann<br />
sowohl für den Todesfall in der Ansparphase als auch<br />
in der Rentenzahlungszeit vereinbart werden.<br />
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