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Katalog 27.2.2017

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Gültig ab: 15.09.2016<br />

Empfohlene Verkaufspreise zzgl. Gesetzlicher MwSt<br />

Video-by-Web<br />

Full-HD.Video (1080p) zum Preis einer normalen Videoanlage - aber 6 x bessere Auflösung<br />

Nie wieder teures CAT-Kabel verlegen - bis 300m Entfernung zur Kamera<br />

Vorhandene Koaxkabel können verwendet werden<br />

Moderner als IP-Videotechnik<br />

Billiger als IP-Videotechnik<br />

Motorisierte Zoom-Objektive mit Autofocus<br />

Längere Kabelstrecken als IP-Videotechnik<br />

Steigen Sie jetzt um auf Video-by-Web<br />

Upgraden Sie jetzt "Alte Videoüberwachungen" zum Sensationspreis<br />

Einfache Montage, ohne neue Kabel zu verlegen – verwenden Sie die alten Video/Koaxkabel.<br />

Alle Bilder immer in Echtzeit und das mit 2 Megapixel. Die Verkabelung ist viel einfacher als bei<br />

Netzwerk-Kameras, weil keine Switches benötigt werden und das Netzwerk nicht belastet wird. Die<br />

Kabelstrecken können sogar bis zu 300m oder in HD-Auflösung bis 500m lang sein. Der absolute<br />

Knüller jedoch ist, es kann ein ganz normales RG59 Koaxkabel verwendet werden.<br />

4-Kanal V-AHD.Video-Set mit 1 Farbkamera<br />

Videorekorder 100 Bilder/Sek zur Ladenüberwachung, 1 Full-HD-Kamera,<br />

74° Blickwinkel, 10m Videokabel,12V Netzteil , E-Mail-Alarm<br />

Jede weitere Kamera 80,--€<br />

Preise abzüglich Rabatt für Wiederverkäufer Paketpreis 482,--€<br />

Videoüberwachung, der Datenschutz<br />

und die Haftung der Planer und Errichter<br />

Als Planer oder Installateur haben Sie Hinweispflichten<br />

Eine Missachtung der Datenschutzvorschriften kann dazu führen, dass der Betrieb von Videoanlagen<br />

ganz oder teilweise von der jeweiligen Landesdatenschutzbehörde untersagt wird. Zusätzlich ist der<br />

Betreiber nicht unerheblichen Bußgeldern seitens der Behörden, Abmahnungen durch Mitbewerber<br />

oder Schadensersatzforderungen von betroffenen Mitarbeitern oder Kunden ausgesetzt. Entspricht<br />

die Installation der Videoanlage nicht in allen Punkten dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dann<br />

ist sie gesetzwidrig. Ist diese gesetzwidrige Installation auf einen Beratungsfehler des beauftragten<br />

Planers oder Errichters zurückzuführen ist, so können diese in Regress genommen werden, wenn<br />

durch deren Planung oder Installation gegen das BDSG verstoßen wird. Wenn sie nicht das Risiko<br />

eingehen wollen, dass Ihnen ein Beratungsmangel unterstellt wird, dann müssen Sie den Betreiber<br />

zumindest auf mögliche rechtliche Risiken hinweisen, bzw. die Videoüberwachung so planen oder<br />

ausführen, dass nicht gegen das BDSG verstoßen wird.<br />

Bei der Planung, Einführung und dem Betrieb von Videoüberwachungsanlagen sind datenschutzrechtliche<br />

Bestimmungen zu beachten. Welche Maßnahmen vor der Installation einer<br />

Videoüberwachung gem. Bundesdatenschutzgesetz und Beschäftigtendatenschutz erforderlich sind<br />

erfahren Sie in unserem White-Paper „Videoüberwachung am Arbeitsplatz“.<br />

Es gelten unsere AGB –Irrtum und technische Änderungen vorbehalten 51

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