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Safeguard24 Vorsorgeheft

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SafeGuard24-VorsorgeHeft<br />

Name<br />

Mit allen wichtigen VorsorgeFormularen:<br />

» Gesundheitsvollmacht<br />

» Betreuungsverfügung<br />

» Patientenverfügung mit zusätzlicher Schlichtungsklausel<br />

» Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht<br />

» Pflegeverfügung<br />

» Verfügung zum digitalen Erbe<br />

» Registrierung Ihrer Dokumente im<br />

Zentralen Vorsorgeregister (ZVR)<br />

der Bundesnotarkammer<br />

Checklisten für Ihre finanzielle und<br />

persönliche Vorsorge.<br />

Unsere Extraleistungen<br />

» VorsorgeTelefon<br />

zur Beantwortung all Ihrer<br />

rechtlichen Fragen zum Thema<br />

Vorsorgeverfügungen.<br />

» Schlichtungsstelle<br />

Hinweise zur Vermeidung<br />

gerichtlicher Verfahren.<br />

Die Autoren/Rechtsanwälte<br />

JUDr. Heinrich Meyer-Götz<br />

Karin Meyer-Götz<br />

Thorsten Detto


Impressum<br />

Herausgeber<br />

DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG<br />

Königstraße 5a<br />

01097 Dresden<br />

E-Mail: info@dvzag.de<br />

www.verfuegungsdatenbank.de<br />

Register: Amtsgericht Dresden, Reg.-Nr.: HRB 23028<br />

Finanzamt: Dresden-Nord, Ust-IDNr.: DE238205602<br />

Vorstand: RA JUDr. Heinrich Meyer-Götz<br />

Copyright by MEGO-Internet-Verlag GmbH, Dresden<br />

Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlags.<br />

Autoren<br />

RA JUDr. Heinrich Meyer-Götz, Dresden<br />

RAin Karin Meyer-Götz, Fachanwältin für Familien- und Steuerrecht, Dresden<br />

RA Thorsten Detto, Dresden<br />

www.meyer-goetz-oertel.de, www.kanzlei-detto.de, www.stiftung-vorsorgedatenbank.de<br />

Diese Publikation basiert auf der Gesetzeslage zum März 2017.<br />

Dieses Buch ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die<br />

des Nachdrucks, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung<br />

in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten.<br />

Die Vervielfältigung, insbesondere das Fotokopieren, ist nicht gestattet (§§ 53, 54 UrhG) und strafbar<br />

(§ 106 UrhG). Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt.<br />

Gestaltung und Satz<br />

www.corration.com<br />

Printed in Germany<br />

Stand 05/2017 | 2. Auflage<br />

ISBN 978-3-935875-94-3<br />

Telefon: 0351 8117444<br />

Telefax: 0351 8117445


SafeGuard24 VorsorgeHeft<br />

Vorwort - Wozu dient das vorliegende SafeGuard24 VorsorgeHeft?<br />

Liebe Leserin, lieber Leser,<br />

mit diesem Heft halten Sie mehr in Händen<br />

als eine Sammlung von Ratschlägen und<br />

Formularen zur rechtlichen Vorsorge. Es ist<br />

unser konkreter Vorschlag für eine optimale<br />

rechtliche Vorsorge, den wir aufgrund<br />

unserer jahrelangen anwaltlichen Erfahrung<br />

entwickelt haben und wie er bisher in dieser<br />

Form nicht erhältlich war.<br />

Wir haben in dieser Broschüre die aus unserer<br />

fachlichen Sicht derzeit beste Kombination<br />

aus schneller und sicherer Vorsorge<br />

zusammengestellt.<br />

Kernstück des Vorsorgepakets ist die von<br />

uns empfohlene Kombination aus Gesundheitsvollmacht<br />

und Betreuungsverfügung.<br />

Mit der Gesundheitsvollmacht können Sie<br />

sofort und einfach ihre rechtliche Vertretung<br />

in allen Gesundheitsfragen regeln und mit<br />

der Betreuungsverfügung sorgen Sie für<br />

den Fall vor, dass für Sie doch einmal ein<br />

Betreuer tätig werden muss. Damit stellen<br />

Sie sicher, dass ein Mensch als Ihr Vertreter<br />

benannt wird, dem Sie umfassend vertrauen.<br />

Sie verbinden die Vorteile einer privatrechtlichen<br />

Vollmacht mit den Vorteilen einer<br />

gerichtlich angeordneten und kontrollierten<br />

Betreuung.<br />

So haben Sie die Gewissheit, dass Sie<br />

auch bei Krankheit sofort rechtlich vertreten<br />

sind und zukünftig durch einen gerichtlich<br />

bestellten und kontrollierten Betreuer. Sie<br />

vermeiden so die erheblichen Missbrauchsund<br />

Haftungsrisiken, die eine privatrechtliche<br />

Vorsorgevollmacht immer in sich trägt, und<br />

den Nachteil, dass eine Betreuerbestellung<br />

immer etwas zeitaufwändiger und daher<br />

für eine schnelle Vertretungsregelung nicht<br />

geeignet ist.<br />

Ergänzt und abgerundet wird die Kombivollmacht mit einer Erklärung<br />

zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Mit ihr<br />

stellen Sie sicher, dass alle Ihre Vertrauten von Ärzten Auskünfte<br />

erhalten können, denen die Ärzte ohne Ihre Einwilligung keine<br />

geben dürften.<br />

Weiterhin finden Sie in der Broschüre eine aktuelle Patientenverfügung,<br />

die auch den aktuellen Anforderungen der modernen<br />

palliativen Krankenversorgung und den neuen Anforderungen<br />

des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 06. Juli 2016 Rechnung<br />

trägt. Viele ältere Patientenverfügungen enthalten ursprünglich<br />

gut gemeinte Regelungen, die inzwischen aber dazu führen, dass<br />

Ärzten und Pflegepersonal z.B. eine effektive Schmerzbehandlung<br />

nicht mehr möglich ist und die Regelungen entsprechend der<br />

Rechtsprechung des BGH rechtsunwirksam sind.<br />

Mit der Pflegeverfügung können Sie im Einzelnen festlegen,<br />

worauf die Menschen, die Sie vielleicht einmal pflegen werden,<br />

besonders achten sollen.<br />

Damit Ihre Vorsorgeverfügungen im Notfall auch gefunden und<br />

beachtet werden können, sollten diese beim Zentralen Vorsorgeregister<br />

der Bundesnotarkammer registriert werden. Nach<br />

Übersendung des Eintragungsauftrags erledigen wir das für Sie.<br />

Sollten Sie noch Fragen rund um das Thema rechtliche Vorsorge<br />

haben, stehen Ihnen am VorsorgeTelefon dafür spezialisierte<br />

Rechtsanwälte zur Verfügung. Näheres dazu finden Sie in<br />

diesem Heft.<br />

Mit diesem Vorsorgepaket haben sie die wichtigsten Schritte<br />

erledigt, um sicher zu stellen, dass auch zukünftig Ihr persönlicher<br />

Wille bei allen Entscheidungen beachtet werden muss,<br />

auch wenn Sie diese dann nicht mehr selbst treffen können.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihre Rechtsanwälte<br />

JUDr. Heinrich Meyer-Götz,<br />

Karin Meyer-Götz,<br />

Thorsten Detto


SafeGuard24 VorsorgeHeft<br />

Alles geregelt mit dem SafeGuard24 VorsorgeHeft<br />

In vier Schritten selbstständig rechtlich vorgesorgt.<br />

1. Füllen Sie die anwaltlich geprüften Vorsorgeformulare aus diesem SafeGuard24 VorsorgeHeft aus und<br />

unterschreiben Sie diese Verfügungen persönlich.<br />

2. Überlegen Sie, wem Sie diese Verfügungsdokumente zur Aufbewahrung anvertrauen, z. B. Kindern,<br />

Eltern, Rechtsanwalt, Steuerberater, etc. Bedenken Sie dabei, dass Sie vielleicht nicht mehr handlungsfähig<br />

sind, wenn diese Verfügungen wirksam werden sollen und Sie diese möglicherweise nicht mehr eigenhändig<br />

übergeben können.<br />

3. Registrieren Sie die Vorsorgeverfügungen. Füllen Sie das Auftragsformular für die Registrierung aus<br />

und übersenden Sie es an die DVZ Deutsche Verfügungszentrale AG, damit wir für Sie die Registrierung<br />

im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer organisieren können.<br />

4. VorsorgeTelefon: Spezialisierte Rechtsanwälte beantworten Ihre individuellen Fragen.<br />

Mit Erwerb des SafeGuard 24 Servicepakets stehen Ihnen qualifizierte Rechtsanwälte zur persönlichen<br />

telefonischen Beratung zur Verfügung. Näheres zu diesem Angebot finden Sie auf Seite 6.<br />

http://www.stiftung-vorsorgedatenbank.de


Inhaltsverzeichnis Seite 1<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

I Informationen zur immateriellen Lebensvorsorge<br />

Einführung 3<br />

Informationen zur Stiftung VorsorgeDatenbank 5<br />

Informationen zum VorsorgeTelefon 6<br />

Informationen zur fakultativen Güte-/Schlichtungsstelle für Patientenverfügungen 7<br />

Häufig gestellte Fragen zu Verfügungen und Vollmachten 9<br />

II Registrierung der Vorsorgeverfügungen<br />

Registrierung von Vorsorgeverfügungen über die DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG 11<br />

Auftrag zur Registrierung einer Vorsorgeverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer 13<br />

III Ratgeber und Formulare<br />

Ratgeber zur Gesundheitsvollmacht 17<br />

Gesundheitsvollmacht 21<br />

Ratgeber zur Betreuungsverfügung 25<br />

Betreuungsverfügung 29<br />

Ratgeber zur Patientenverfügung 31<br />

Ratgeber zur Benennung eines Bevollmächtigten und zu den Schlichtungsstellen 32<br />

Patientenverfügung 33<br />

Ratgeber zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht 37<br />

Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht 39<br />

Ratgeber zur Pflegeverfügung 41<br />

Pflegeverfügung 43<br />

Ratgeber zur Verfügung zum digitalen Erbe 47<br />

Verfügung zum digitalen Erbe 49<br />

IV Persönliches<br />

Informationen zu persönlichen Auskünften 51<br />

Persönliche Daten, persönliche Daten des (Ehe-) Partners, persönliche Daten der Eltern und Geschwister 53<br />

Persönliche Daten der Kinder 59


Einführung<br />

Seite 3<br />

I Einführung<br />

Mit dem SafeGuard24 VorsorgeHeft haben Sie einen Leitfaden an der Hand, der Sie bei der Regelung Ihrer persönlichen<br />

Verhältnisse zuverlässig begleiten wird. Das beginnt mit den vielen Aspekten der äußeren Absicherung,<br />

die Sie mit den vorliegenden Datenblättern zusammenfassen und auf Vollständigkeit überprüfen können. Mit dieser<br />

Übersicht helfen Sie zugleich in entscheidender Weise auch Ihren Angehörigen bzw. denjenigen, die im Falle Ihrer<br />

Erkrankung oder Ihres Ablebens Ihre wichtigen Angelegenheiten regeln sollen.<br />

Denn auch wenn Sie alle Ihre persönlichen Akten stets akkurat geführt haben – das VorsorgeBuch vermittelt dem<br />

Außenstehenden, der sich plötzlich zurechtfinden muss, eine „Vogelperspektive“, die ihn in kürzester Zeit alle relevanten<br />

Vorgänge (persönliche Angelegenheiten und Vermögensangelegenheiten) übersehen lässt.<br />

Diese Transparenz kann für Sie selbst, aber auch für die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, von größter Bedeutung<br />

sein. In Zeiten körperlicher und geistiger Gesundheit sollte daher alles, was im Voraus bedacht werden kann,<br />

mit größtmöglicher Sorgfalt geregelt werden. Stellen Sie also mit Hilfe des konsequent durchgearbeiteten<br />

SafeGuard24 VorsorgeHeftes sicher, dass auch in einer Krisensituation Ihr wohlüberlegter Wille zum Tragen kommt.<br />

Das gilt insbesondere auch für ethisch schwierige Problemlagen aus dem medizinischen Bereich: Oft kann bei alten<br />

ebenso wie bei schwerstkranken jungen Patienten die Willenslage hinsichtlich einer medizinischen Behandlung nicht<br />

mehr ermittelt werden. Unzählige Menschen werden auf diese Weise zum Objekt umfangreicher und als qualvoll<br />

empfundener ärztlicher Bemühungen, obwohl sie vielleicht lieber in Frieden gestorben wären.<br />

Ob in „handfesten“ oder sensiblen Angelegenheiten – es ist notwendig, dass Sie im Vorhinein Helfer bestimmen,<br />

die, wenn es soweit ist, das von Ihnen Gewollte auch umsetzen. Viele wissen sich hier im Vertrauen auf den Partner,<br />

die Kinder oder die Eltern geborgen. Aber Vorsicht: Das Gesetz kennt kaum Sonderrechte für nahe Angehörige bei<br />

der gegenseitigen Fürsorge. So wird etwa der eine Ehegatte nicht „automatisch“ der Betreuer des anderen – es sei<br />

denn, Sie haben es vorher so festgelegt.<br />

Zur Erklärung: Der Gesetzgeber hatte das oft schwierige Geflecht von wirtschaftlichen und sonstigen persönlichen<br />

Interessen des Hilfsbedürftigen im Blick, als er auch für nahe Verwandte die Möglichkeit eng begrenzt hat, im Notfall<br />

für den Betroffenen rechtswirksam zu handeln. Zum einen sind die Angehörigen mit den anstehenden Problemen<br />

häufig schlicht überfordert. Leider ist aber zum anderen auch vielerorts die menschliche Vertrauensbasis weggebrochen,<br />

es kann schnell zu innerfamiliären Unstimmigkeiten kommen und nicht selten fehlen auch die Familienangehörigen,<br />

die wichtige Entscheidungen und Maßnahmen treffen könnten.<br />

Wer dennoch möchte, dass vertraute Menschen im Ernstfall das Ruder in die Hand nehmen sollen und nicht völlig<br />

fremde vom Gericht bestellte Personen, muss dies schriftlich niederlegen. Solche Dokumente – Vollmachten und<br />

Verfügungen – haben definierten gesetzlichen Kriterien zu genügen. Geht es etwa um weittragende Festlegungen<br />

bei medizinischen Problemen wie z. B. um die Frage der Organspende, dann muss die betreffende Verfügung diesen<br />

Entscheidungsumfang ausdrücklich enthalten.


Seite 4<br />

Einführung<br />

I Einführung<br />

Es geht um das eigene Leben.<br />

Im Gegensatz zu Testamenten oder Erbverträgen entscheiden wir mit Vorsorgeverfügungen nicht darüber, wie<br />

unser materielles Erbe nach dem Tode verteilt werden soll. Mit einer Patientenverfügung entscheiden wir als selbstbestimmte<br />

Menschen, wie unsere ärztliche Behandlung in einem gesundheitlichen Krisenfall erfolgen soll. Ob mit<br />

allen medizintechnischen Mitteln eine Lebensverlängerung erzwungen werden oder ob die medizinische Behandlung<br />

sich auf Schmerz- und Angstbehandlung konzentrieren soll, wenn die behandelnden Ärzte bei aussichtsloser<br />

Krankheit eine Heilung ausschließen. Seit dem 1. September 2009 ist das sog. Patientenverfügungsgesetz in Kraft,<br />

das verbindlich regelt, welche Rechte und Pflichten der Arzt, der Betreuer oder der Bevollmächtigte haben.<br />

Wir müssen uns immer bewusst sein, dass im Falle unserer Geschäftsunfähigkeit, die jederzeit durch Unfall, Krankheit<br />

oder Demenz eintreten kann, andere Menschen für uns tätig werden müssen.<br />

Damit diese Personen, die uns in diesem Zustand versorgen und behandeln, wissen, was wir uns für diese Situation<br />

vorgestellt und gewünscht haben, können wir durch Vorsorgeverfügungen (d.h. mit Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten)<br />

bestimmen, wer als Betreuer vom Betreuungsgericht eingesetzt werden soll oder wer als Vorsorgebevollmächtigter<br />

als rechtlicher Vertreter für uns tätig werden soll. Da diese Personen im Krankheitsfall von den Ärzten<br />

über die Behandlungsvorstellungen des Patienten befragt werden, müssen wir ihnen Handlungsanweisungen geben,<br />

damit sie in dieser schwierigen Lage, in der es um Leben und Tod gehen kann, nicht alleine gelassen werden.<br />

Insbesondere mit der Patientenverfügung schützen wir deshalb auch unsere Familie und Freunde, die in dieser<br />

schwierigen Zeit dem Willen des nicht entscheidungsfähigen und sprachlosen Patienten entsprechen möchten und<br />

deshalb seine Behandlungsvorstellungen kennen sollten.<br />

Wir alle sollten uns nicht scheuen, diese Wünsche schriftlich niederzulegen. Diesem zentralen Lebensthema können<br />

und dürfen wir nicht ausweichen. Die Stiftung VorsorgeDatenbank hat deshalb rechtsverbindliche Verfügungsvordrucke<br />

mit entsprechenden Hinweisen für Sie entwickelt. Nutzen Sie das Vorsorgetelefon, wenn Sie das SafeGuard24<br />

Servicepaket erworben haben. Qualifizierte Rechtsanwälte stehen Ihnen nach Terminvereinbarung zur persönlichen<br />

telefonischen Beratung zur Verfügung. Näheres zu diesem Angebot finden Sie auf Seite 6.


I Informationen zur Stiftung VorsorgeDatenbank<br />

Seite 5<br />

I Informationen zur Stiftung VorsorgeDatenbank<br />

Die Stiftung VorsorgeDatenbank wurde von den Eheleuten und Rechtsanwälten JUDr. Heinrich und Karin<br />

Meyer-Götz gegründet. Weitere Informationen erhalten Sie auf deren Website: http://www.meyer-goetz-oertel.de.<br />

Die Stiftung wurde von der zuständigen Stiftungsbehörde in Dresden am 10. Oktober 2006 als rechtsfähig anerkannt<br />

und unterliegt dieser Stiftungsaufsicht.<br />

Auszug aus der Stiftungssatzung<br />

Präambel<br />

Die Stiftung hat den Zweck, das Grundrecht der Menschen auf Selbstbestimmung zu stärken und Menschen, die<br />

durch Krankheit, Unfall oder Alter entscheidungsunfähig geworden sind, bei der Durchsetzung ihrer Vorsorgeverfügungen<br />

europaweit zu unterstützen. Es sollen die technischen Möglichkeiten genutzt werden, damit Vorsorgedokumente<br />

elektronisch gespeichert und weltweit abgerufen werden können. Die eingestellten Daten sollen durch das<br />

Einbringen in die selbstständige Stiftung dauerhaft gesichert werden.<br />

§ 1 Name, Rechtsform, Sitz<br />

Die Stiftung führt den Namen „Stiftung VorsorgeDatenbank“. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen<br />

Rechts und hat ihren Sitz in Dresden.<br />

§ 2 Stiftungszweck<br />

Die Stiftung fördert den öffentlichen Diskurs über die immaterielle Lebensvorsorge durch Vorsorgeverfügungen in<br />

jeglicher rechtlichen Ausgestaltung, durch Organisation und Unterstützung von Veranstaltungen, Foren, Kongressen<br />

und Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen. Die Stiftung fördert des Weiteren das Bekanntwerden der<br />

rechtlichen Voraussetzungen, die Akzeptanz und Harmonisierung von Vorsorgeverfügungen in allen europäischen<br />

Ländern, damit das Selbstbestimmungsrecht der Bundesbürger auch in den anderen europäischen Ländern umgesetzt<br />

werden kann.<br />

Damit dieses Ziel erreicht wird, werden nachfolgende organisatorische Maßnahmen getroffen, die dem Bürger gegen<br />

Entgelt angeboten werden:<br />

a) Die Errichtung eines zentralen Registers zur elektronischen Registrierung und Archivierung von Vorsorgeverfügungen<br />

und Vorsorgedokumenten aller Art.<br />

b) Die Einrichtung eines Archivs zur Hinterlegung der Originaldokumente von Vorsorgeverfügungen und Vorsorgedokumenten<br />

aller Art sowie der zusätzlichen datengesicherten elektronischen Aufbereitung und Einstellung<br />

in die Online-Datenbank.<br />

c) Die Schaffung des datengesicherten Online-Zugriffs auf die Datenbank und Abruf sowie Ausdruck der archivierten<br />

Vorsorgedokumente für Krankenhäuser, Gerichte, betroffene Institutionen und berechtigte Personen.<br />

d) Die Unterstützung von Personen und Institutionen durch die Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen<br />

über die ihnen anvertrauten entscheidungsunfähigen Hilfsbedürftigen.<br />

e) Die Zusammenarbeit mit Institutionen der europäischen Gemeinschaft und einzelner Länder zur Harmonisierung<br />

der Regelungen der immateriellen Lebensvorsorge.<br />

§ 3 Die Stiftung ist politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig.<br />

Stand: Oktober 2012<br />

WICHTIG: Die Stiftung darf nach dem deutschen Stiftungsrecht ihre Einkünfte ausschließlich zur Erreichung<br />

der Stiftungsziele verwenden.


Seite 6<br />

I Informationen zum VorsorgeTelefon<br />

I Informationen zum VorsorgeTelefon<br />

Wenn Sie das <strong>Safeguard24</strong> Servicepaket erworben haben, können Sie unkompliziert - ergänzend zu den Informationen<br />

dieses Heftes - telefonischen Rat durch spezialisierte Rechtsanwälte in Anspruch nehmen und Ihre<br />

persönlichen Fragen zur Rechtslage und zu rechtsverbindlichen Formulierungen stellen.<br />

Die Stiftung VorsorgeDatenbank und die DVZ-Deutsche Verfügungszentrale AG dürfen keine individuelle<br />

Rechtsberatung anbieten. Die Rechtsberatung wird verantwortet von der Anwaltskanzlei Meyer-Götz, Oertel &<br />

Kollegen, Königstr. 5a, 01097 Dresden. Mitglieder der Kanzlei sind auch Autoren des SafeGuard24 –<br />

VorsorgeHeftes, welches Sie in Händen halten. Auf Wunsch schließen Sie mit der Rechtsanwaltskanzlei einen<br />

separaten Vertrag über eine individuelle Rechtsberatung ab.<br />

Damit Sie sich auf das Gespräch vorbereiten können, vereinbaren Sie bitte zunächst unter der Rufnummer<br />

0351-8081850 einen telefonischen Gesprächstermin. Zur vereinbarten Zeit erfolgt dann der Rückruf durch<br />

einen Rechtsanwalt, mit dem Sie alle Ihre Fragen dann in Ruhe besprechen können.<br />

Die telefonische Terminvereinbarung ist kostenlos. Für das Beratungsgespräch fällt ein Honorar von € 58,00<br />

je angefangener Viertelstunde an. Das Honorar wird Ihnen nach Abschluss des Gesprächs durch die Rechtsanwaltskanzlei<br />

schriftlich in Rechnung gestellt. Es erfolgt keine Vorkasse, und es fallen für Sie auch keine<br />

Telefongebühren für das Beratungsgespräch an.


I Informationen zur fakultativen Güte-/Schlichtungsstelle<br />

Seite 7<br />

I Informationen zur fakultativen Güte-/Schlichtungsstelle für Patientenverfügungen<br />

Güte-/Schlichtungsstelle zur Vermeidung gerichtlicher Verfahren zu Patientenverfügungen<br />

Die Stiftung VorsorgeDatenbank baut des Weiteren ein bundesweites Netz selbstständiger Güte-/Schlichtungsstellen<br />

zur Vermeidung langwieriger und kostenträchtiger Gerichtsverfahren auf. Diese Güte-/Schlichtungsstellen<br />

werden von Rechtsanwälten und Notaren geführt, die dafür von den jeweiligen Justizministerien<br />

bzw. Oberlandesgerichten bestellt werden und deren Aufsicht unterliegen. Mit diesen Güte-/Schlichtungsstellen<br />

wird erreicht, dass bei Differenzen zwischen dem behandelnden Arzt und dem Betreuer/Bevollmächtigten<br />

über die Umsetzung der Patientenverfügung vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens vor dem zuständigen<br />

Betreuungsgericht eine gütliche Einigung im Interesse des auf Hilfe angewiesenen Patienten gesucht wird.<br />

Da Gerichtsverfahren durch die notwendige Bestellung eines Verfahrenspflegers, Einholung von Gutachten,<br />

mögliche Rechtsmittel und das Zweiwochengebot nach der rechtskräftigen Entscheidung mehrere Monate<br />

dauern können, dürfte die vorgeschaltete, jedoch fakultative Güte-/Schlichtungsstelle im Interesse des Patienten<br />

liegen. Sollte das Schlichtungsverfahren scheitern, steht der Rechtsweg immer noch offen. Vor der Güte-/<br />

Schlichtungsstelle müssen die Beteiligten nicht durch Rechtsanwälte vertreten werden. Wir raten deshalb an,<br />

diesen streitschlichtenden und kostengünstigen Weg zu prüfen und in dem Patientenverfügungsformular mit<br />

„ja“ festzulegen. Informationen über die Satzung einer Güte-/Schlichtungsstelle mit Erläuterungen des Schlichtungsverfahrens<br />

und der anfallenden Kosten erhalten Sie im Internet unter http://www.deutscher-schlichterbund.de.<br />

Aus einer protokollierten und von den Parteien und dem Schlichter unterschriebenen Vereinbarung kann die<br />

Zwangsvollstreckung gem. § 794 ZPO betrieben werden.


I Informationen zur immateriellen Lebensvorsorge<br />

Seite 9<br />

I Häufig gestellte Fragen zu Verfügungen und Vollmachten<br />

Welche Rechte haben die Angehörigen, insbesondere die Ehepartner oder die gemeinsamen Kinder?<br />

Entgegen der weit verbreiteten Meinung können selbst Ehepartner sich ohne eine entsprechende Verfügung<br />

nicht gegenseitig vertreten. Auch für die Betreuung bedarf es einer gesonderten Betreuungsverfügung.<br />

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben nur Eltern für ihre minderjährigen Kinder ein umfassendes<br />

Sorgerecht, also die Befugnis zur Entscheidung und Vertretung in allen Angelegenheiten. Ein Volljähriger kann<br />

rechtlich nur vertreten werden, wenn er selbst einen anderen bevollmächtigt oder das Betreuungsgericht für ihn<br />

einen Betreuer bestellt.<br />

Ab wann und wie lange gelten die Vorsorgevollmachten/Generalvollmacht?<br />

Die Vollmacht gilt im Außenverhältnis – also zwischen dem Bevollmächtigten und Dritten – ab dem Zeitpunkt der<br />

Ausstellung. Wenn Sie die Vollmacht widerrufen wollen, können Sie den Bevollmächtigten in dem Formular streichen<br />

und durch eine andere Person Ihres Vertrauens ersetzen. Sofern Sie die Vollmachtsurkunde einem Bevollmächtigten<br />

bereits übergeben haben, muss bei Widerruf die ausgehändigte Vollmacht zurückverlangt werden.<br />

Wo kann ich die wichtigen Verfügungen und Vollmachten aufbewahren?<br />

Weil dem jeweiligen Adressaten die Vollmachten im Original vorgelegt werden müssen, sind diese Dokumente unbedingt<br />

an einem dem Bevollmächtigten bekannten und zugänglichen Ort aufzubewahren. In Frage kommen z. B. Ihr<br />

Schreibtisch, Ihr Ordner mit persönlichen Unterlagen, aber auch das Bankschließfach (allerdings nur, wenn der Bevollmächtigte<br />

auch Zugang dazu hat!) oder eine Beratungsakte beim Anwalt Ihres Vertrauens oder Ihrem Hausarzt.<br />

Erhält der (vertrauenswürdige) Bevollmächtigte hingegen die Vollmacht gleich nach ihrer Erstellung, so nur unter der<br />

Maßgabe, dass er davon erst beim Eintritt der Geschäftsunfähigkeit Gebrauch macht. Sollte der Bevollmächtigte<br />

die Vollmacht absprachewidrig vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit verwenden, können Sie die Vollmacht jederzeit<br />

widerrufen und ggf. Schadensersatz fordern. Wer sicher gehen möchte, dass seine wichtigen Dokumente in einer<br />

Krisensituation auch gefunden und wirksam werden, kann im Internet unter http://www.stiftung-vorsorgedatenbank.de<br />

die Informationen bereitstellen, ob für seine Person Verfügungen und Vollmachten existieren, wo diese verwahrt<br />

werden und wer bevollmächtigt und beauftragt ist, sie im Fall der Fälle vorzulegen.<br />

Wer beantwortet meine Fragen?<br />

Mit Erwerb des SafeGuard24 Servicepaket haben Sie die Möglichkeit, über das VorsorgeTelefon individuelle<br />

Fragen zur rechtlichen Vorsorge mit qualifizierten Rechtsanwälten in einer persönlichen telefonischen<br />

Beratung zu klären. Näheres zu diesem Angebot finden Sie auf Seite 6.


Seite 10<br />

SafeGuard24 VorsorgeHeft | Persönliche Notizen<br />

Platz für persönliche Notizen


II Registrierung der Vorsorgeverfügungen<br />

Seite 11<br />

II Registrierung der Vorsorgeverfügungen über die DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG<br />

Wenn Sie die für Sie wichtigen Vorsorgeverfügungen erstellt haben, müssen Sie auch sicherstellen,<br />

dass diese im gesundheitlichen Ernstfall gefunden werden.<br />

Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer<br />

Mit dem nachfolgenden Auftragsformular beauftragen Sie bei der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG die<br />

Registrierung Ihrer Vorsorgeverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR).<br />

Diese Registrierung ist Teil des von Ihnen erworbenen SafeGuard24 Vorsorgepakets und verursacht Ihnen<br />

keine weiteren Kosten. Über das ZVR können im Notfall alle deutschen Betreuungsgerichte abfragen, ob Sie<br />

eine Vorsorgeverfügung erstellt haben und wo diese aufbewahrt wird. So wird sichergestellt, dass Ihre<br />

wichtigen Verfügungen im Notfall gefunden und von den Gerichten beachtet werden können.<br />

Haben Sie das SafeGuard 24 Servicepaket erworben, sind auch Änderungen oder Löschungen im ZVR über<br />

die DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG jederzeit für Sie kostenfrei möglich. Andernfalls entstehen für<br />

spätere Änderungen und Löschungen jeweils Kosten von € 15,00.


Seite 12<br />

SafeGuard24 VorsorgeHeft | Persönliche Notizen<br />

Platz für persönliche Notizen


Registrierungsauftrag<br />

per Post an<br />

interne Vermerke 03/2017<br />

Registrierungsauftrag | SafeGuard24 VorsorgeHeft<br />

oder<br />

Seite 13<br />

DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG<br />

Königstraße 5a<br />

01097 Dresden<br />

per Fax: 0351 811 74 45<br />

per E-Mail: info@dvzag.de<br />

(Bitte Auftrag einscannen und anhängen)<br />

AUFTRAG<br />

Seite 1 von 2<br />

zur Registrierung einer Vorsorgeverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer<br />

A. Daten der Vorsorgeurkunde/n<br />

1. Datum der Gesundheitsvollmacht:<br />

Weitere Angaben: (z.B. Details, Aufbewahrungsort der Urkunde)<br />

2. Datum der Betreuungsverfügung:<br />

Weitere Angaben: (z.B. Details, Name und Anschrift des gewünschten Betreuers, Aufbewahrungsort der Urkunde)<br />

3. Datum der Patientenverfügung:<br />

Weitere Angaben: (z.B. Details, Name und Anschrift des Bevollmächtigten, Aufbewahrungsort der Urkunde)<br />

[201703Auftrag-SafeGuard24]


AUFTRAG<br />

Seite 2 von 3<br />

zur Registrierung einer Vorsorgeverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer<br />

Registrierungsauftrag<br />

B. Daten des Auftraggebers<br />

Anrede Herr Frau<br />

Akademischer Grad<br />

Vorname<br />

Nachname<br />

geboren am<br />

Geburtsort<br />

Straße/Nr.<br />

PLZ<br />

Wohnort<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

C. Daten des Bevollmächtigten aus der Gesundheitsvollmacht<br />

Anrede Herr Frau<br />

Akademischer Grad<br />

Vorname<br />

Nachname<br />

geboren am<br />

Geburtsort<br />

Straße/Nr.<br />

PLZ<br />

Wohnort<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Hiermit bestätige ich, dass der oben von mir benannte Bevollmächtigte in die Speicherung seiner persönlichen Daten im<br />

Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer und bei der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG zugestimmt hat.<br />

Bitte beachten Sie: ohne diese Zustimmung ist die Eintragung nicht möglich!<br />

Ort/Datum<br />

Unterschrift des Auftraggebers<br />

[201703Auftrag-SafeGuard24]


Registrierungsauftrag<br />

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN REGISTRIERUNGSAUFTRAG<br />

Seite 3 von 3<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG für die Registrierung von<br />

sachlichen und persönlichen Daten im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer.<br />

1.<br />

Die DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG verpflichtet sich, die Daten und Hinweise entsprechend dem jeweiligen Registrierungsauftrag<br />

in das Zentrale Vorsorgeregister der (ZVR) der Bundesnotarkammer nach erfolgreichem Lastschrifteinzug<br />

eintragen zu lassen. Für die Abwicklung der Sepa-Lastschriften nutzt die Stiftung VorsorgeDatenbank das COR1-Verfahren.<br />

Die Vorlauffrist verkürzt sich damit auf einen Tag vor dem Fälligkeitstermin der Sepa-Lastschrift. Dies gilt auch für Folgelastschriften.<br />

Für Form und Inhalt der eingestellten Informationen übernimmt die Stiftung VorsorgeDatenbank keine Haftung.<br />

2.<br />

Nach dem Eingang des Registrierungsauftrags erfolgt unverzüglich die Registrierung der übermittelten Informationen, und der<br />

Auftraggeber erhält einen Eintragungsnachweis zur Kontrolle sowie für seine persönlichen Akten.<br />

3.<br />

Die DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG registriert im ZVR mit diesem Auftrag ausschließlich die im Auftrag mitgeteilten<br />

Informationen. Die DVZ AG ist nur innerhalb der ersten drei Jahre, beginnend mit dem Kauf des VorsorgeHeftes, verpflichtet,<br />

auf Antrag des Kunden die übermittelten Informationen ohne weitere Kosten beim Zentralen Vorsorgeregister zu registrieren.<br />

4.<br />

Sofern der Auftraggeber das SafeGuard24 Servicepaket erworben hat, werden vom Auftraggeber gewünschte Änderungen<br />

im sachlichen und personellen Bereich bzw. die Löschung der gespeicherten Daten nach schriftlicher Mitteilung unverzüglich<br />

ohne zusätzliche Kosten durchgeführt. Andernfalls sind vom Auftraggeber für Änderungen und Löschungen je Auftrag € 15,00<br />

zu zahlen.<br />

5.<br />

Der Auftraggeber ist für den Inhalt der registrierten Vorsorgeverfügungen verantwortlich. Die Stiftung VorsorgeDatenbank ist<br />

nicht berechtigt, die Verfügungen auf Ihre inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.<br />

6.<br />

Die DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG verpflichtet sich, die erhobenen persönlichen Daten ausschließlich zur Erfüllung<br />

der Aufgaben der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG zu nutzen und nicht an Dritte, die nicht unmittelbar mit dem<br />

Aufgabenbereich der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG zusammenhängen, weiterzugeben.<br />

Stand: März 2017<br />

Spätere Anpassungen bleiben vorbehalten.<br />

[201703Auftrag-SafeGuard24]


III Ratgeber und Formulare | Ratgeber zur Gesundheitsvollmacht<br />

Seite 17<br />

III Ratgeber und Formulare<br />

Ratgeber zur Gesundheitsvollmacht<br />

Die Gesundheitsvollmacht soll sicherstellen, dass Ihre Behandlung im Krankenhaus optimal und ohne unnötige zeitliche<br />

Verzögerungen nach Ihren Vorstellungen und Vorgaben erfolgen kann.<br />

Vor einer ärztlichen Behandlung oder einem operativen Eingriff im Krankenhaus bespricht der Arzt mit Ihnen den Nutzen<br />

und das Behandlungsziel, klärt Sie über mögliche Risiken und Behandlungsverläufe auf und holt dazu Ihre Einwilligung<br />

ein (Aufklärungsgespräch). Soweit Ihre Einwilligung reicht, können die behandelnden Ärzte die besprochenen<br />

Maßnahmen durchführen, auch wenn Sie zwischenzeitlich nicht mehr einwilligungsfähig sein sollten, z.B. während und<br />

nach einer Operation unter Vollnarkose.<br />

Auch bei bester Vorbereitung und Aufklärung kann es zu unerwarteten Ereignissen kommen, die Behandlungsmaßnahmen<br />

erfordern, in die Sie nicht zuvor eingewilligt haben. Dann kann eine Gesundheitsvollmacht wertvolle Dienste<br />

leisten, weil Ihr Bevollmächtigter an Ihrer Stelle die erforderlichen Entscheidungen treffen kann.<br />

Was ist eine Gesundheitsvollmacht und welche Funktion hat sie?<br />

Mit der Gesundheitsvollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, medizinische und pflegerische Entscheidungen<br />

für Sie zu treffen, falls Sie durch Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr selbst entscheiden können.<br />

Der Arzt darf auch aus seiner Sicht erforderliche und sinnvolle medizinische Maßnahmen nur mit Ihrer Einwilligung<br />

vornehmen. Werden im Verlauf einer medizinischen Behandlung Maßnahmen erforderlich, zu denen Sie vorab keine<br />

Einwilligung erteilt haben oder können Sie selbst nicht mehr einwilligen, muss der Arzt diese Einwilligung von einem<br />

befugten Vertreter einholen. Entgegen einer weitverbreiteten Annahme kann ein volljähriger Erwachsener nicht automatisch<br />

von seinen Angehörigen, auch nicht von engsten Familienangehörigen rechtlich vertreten werden.<br />

Ohne Gesundheitsvollmacht muss deshalb zunächst über das Betreuungsgericht ein „gesetzlicher Betreuer“ ernannt<br />

werden. Dieses Verfahren ist organisatorisch und zeitlich aufwändig und verursacht darüber hinaus Kosten.<br />

Es besteht zudem die Gefahr, dass Ihnen durch die Verzögerung in der Weiterbehandlung ein gesundheitlicher<br />

Schaden entsteht, zumindest jedoch die nach ärztlicher Sicht optimale Behandlung nur mit zeitlicher Verzögerung<br />

erfolgen kann. Denken Sie auch daran, dass der kurzfristig vom Gericht bestellte Betreuer nicht so gut mit Ihren<br />

Wünschen und Vorstellungen vertraut sein könnte und es deshalb schwierig für ihn sein kann, die bestmöglichen<br />

Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen.<br />

Diese Probleme lassen sich ganz einfach vermeiden, indem Sie vorab eine Gesundheitsvollmacht ausstellen und<br />

der Bevollmächtigte sofort an Ihrer Stelle entscheiden kann.<br />

Was darf der Gesundheitsbevollmächtigte?<br />

Der Bevollmächtigte entscheidet ausschließlich aufgrund Ihres vorab erklärten oder mutmaßlichen Willens und nur<br />

im Rahmen der ihm erteilten Gesundheitsvollmacht. Die Gesundheitsvollmacht beschränkt seine Rechte auf Handlungen<br />

und Entscheidungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung stehen.<br />

Er darf nur handeln, wenn Sie es nicht mehr können. In jedem Fall geht Ihre persönliche Entscheidung vor, solange<br />

Sie geschäftsfähig bzw. einwilligungsfähig sind. Der Arzt wird immer zunächst versuchen, von Ihnen selbst die<br />

Einwilligung in die geplante Maßnahme einzuholen. Ihr Wille hat immer Vorrang, auch wenn Sie eine Gesundheitsvollmacht<br />

erteilt haben. Er ist auch dann zu beachten, wenn er sich nicht mit den aus ärztlicher Sicht gebotenen<br />

Diagnose- und Therapiemaßnahmen deckt.


Seite 18<br />

III Ratgeber und Formulare | Ratgeber zur Gesundheitsvollmacht<br />

III Ratgeber und Formulare<br />

Wen kann ich als Gesundheitsbevollmächtigten einsetzen?<br />

Als Gesundheitsbevollmächtigten sollten Sie eine volljährige Person auswählen, die die notwendige Kraft und Bereitschaft<br />

hat, sich für Ihre Belange einzusetzen und diese notfalls auch gegen den Willen anderer durchzusetzen. Sie<br />

sollten dieser Person uneingeschränktes Vertrauen entgegenbringen. Damit sie Ihre Interessen auch in bestmöglicher<br />

Weise vertreten kann, sollten Sie mit ihr über Ihre Überzeugungen, Wertvorstellungen und Wünsche im Zusammenhang<br />

mit Krankheit und Pflegebedürftigkeit ausführlich sprechen. Nur dann ist ein Bevollmächtigter in der Lage, eine<br />

angemessene Entscheidung an Ihrer Stelle und in Ihrem Sinne zu treffen.<br />

Bitte bedenken Sie, dass es keine Verpflichtung gibt, eine Vollmachtstätigkeit zu übernehmen. Besprechen Sie Ihre<br />

Absicht deshalb immer zuvor mit der ausgewählten Person und auch mit Ihren Familienangehörigen, damit es nicht zu<br />

Missverständnissen und Streit kommen kann. Um sicherzugehen, dass die von Ihnen ausgewählte Person tatsächlich<br />

bereit ist, die Vollmachtstätigkeit wahrzunehmen, können Sie die ausgewählte Person bitten, dass sie auf der Vollmacht<br />

mit unterschreibt.<br />

Da auch die bevollmächtigte Person im Ernstfall unvorhergesehen daran gehindert sein kann, die Aufgaben aus der<br />

Vollmacht wahrnehmen zu können, sollten Sie immer einen Ersatzbevollmächtigten benennen.<br />

Wann sollte eine Gesundheitsvollmacht gelten?<br />

Dazu lassen sich keine pauschalen Ratschläge geben. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich sollte<br />

man bei der Erteilung von Vollmachten stets vorsichtig und überlegt handeln. Denn rein theoretisch lässt sich der<br />

Missbrauch einer Vollmacht nicht völlig ausschließen. Oberstes Gebot ist daher die sorgfältige Auswahl einer vertrauenswürdigen<br />

Person. Zusätzlich kann man die Vollmacht zeitlich in ihrer Wirksamkeit beschränken. Besprechen Sie mit<br />

den behandelnden Ärzten bei geplanten Behandlungsmaßnahmen oder operativen Eingriffen vorab die voraussichtliche<br />

Behandlungsdauer und Risiken und beschränken Sie die Geltungsdauer der Vollmacht dann entsprechend der voraussichtlichen<br />

Behandlungsdauer.<br />

Sie können die Vollmacht auch mit dem Tage des Behandlungsbeginns wirksam werden lassen und keinen konkreten<br />

Endtermin bestimmen. Nach Beendigung der Behandlung können sie die Vollmacht widerrufen und sich die Urkunde<br />

wieder vom Bevollmächtigten zurückgeben lassen.<br />

Sie können natürlich auch eine unbefristete und mit Unterzeichnung wirksame Vollmacht erteilen, wenn Sie sicher<br />

gehen wollen, auch für unvorhergesehene Fälle abgesichert zu sein.<br />

Kann man die Gesundheitsvollmacht widerrufen?<br />

Ja, jederzeit. Allerdings nur, solange Sie geschäftsfähig sind. Eine unwiderrufliche Vollmacht sollte nicht erteilt werden,<br />

weil es dafür keinen vernünftigen Grund gibt.<br />

Was ist der Unterschied zwischen Gesundheitsvollmacht und Patientenverfügung?<br />

Eine Gesundheitsvollmacht ersetzt nicht die Patientenverfügung. Die Gesundheitsvollmacht ist vor allem für den Fall<br />

gedacht, dass es während einer geplanten Behandlung im Krankenhaus zu unerwarteten Komplikationen kommt,<br />

die Behandlungsschritte erforderlich machen, denen Sie nach dem Aufklärungsgespräch nicht bereits vorab zugestimmt<br />

haben. Konkrete Handlungsanweisungen an den Bevollmächtigten enthält die Gesundheitsvollmacht in der<br />

Regel nicht.<br />

Demgegenüber ist die Patientenverfügung nicht auf eine konkrete Behandlungssituation ausgerichtet. Sie soll<br />

generell Ihren Willen für zukünftige Behandlungssituationen, die noch nicht konkret absehbar sind, festlegen.<br />

Mit der Patientenverfügung werden in der Regel auch der Wille des Patienten im Umgang mit lebensverlängernden<br />

medizinischen Maßnahmen und damit auch seine Wünsche für den eigenen Sterbeprozess dokumentiert.


III Ratgeber und Formulare | Ratgeber zur Gesundheitsvollmacht<br />

Seite 19<br />

III Ratgeber und Formulare<br />

Was ist der Unterschied zwischen Gesundheitsvollmacht und Vorsorgevollmacht?<br />

Die Gesundheitsvollmacht beschränkt sich allein auf die rechtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Gesundheitsfürsorge.<br />

Sie berechtigt den Bevollmächtigten, gegenüber dem Arzt Entscheidungen zu treffen und Sie auch<br />

gegenüber der Verwaltung von Krankenhäusern und Pflege- bzw. Reha-Einrichtungen, den Kranken- und Pflegekassen<br />

bzw. der privaten Krankenversicherung zu vertreten. Außerhalb dieses Aufgabengebiets verleiht die<br />

Vollmacht Ihrem Vertreter keine Rechte. Dadurch ist auch die Gefahr des Missbrauchs der Vollmacht im Vergleich<br />

zur Vorsorgevollmacht sehr viel geringer.<br />

Die Vorsorgevollmacht soll den Bevollmächtigten in die Lage versetzen, möglichst in allen Fragen des Alltags als<br />

rechtlicher Vertreter handeln zu können. Sie verleiht daher sehr viel weiter gehende Befugnisse.<br />

Wegen der damit verbundenen hohen Missbrauchsgefahr sollte sie nur nach sehr rei icher Überlegung und äußerst<br />

sorgfältiger Auswahl eines geeigneten Bevollmächtigten erteilt werden.<br />

Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht - Wer soll informiert werden?<br />

Grundsätzlich sind Ärzte aufgrund ihrer gesetzlichen Schweigep icht nicht berechtigt, Fremden Auskunft über einen<br />

Patienten zu geben. Auch der/die langjährige Lebenspartner/in erhält von den Ärzten keine Informationen über den<br />

Gesundheitszustand und die Therapie, wenn die Ärzte nicht von der Schweigep icht entbunden sind. Dies gilt auch für<br />

den Hausarzt.<br />

Dem können Sie vorbeugen, indem Sie die Ärzte und die nichtärztlichen Mitarbeiter gegenüber Ihrem Partner und<br />

anderen gewünschten Personen von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden.


Seite 20<br />

SafeGuard24 VorsorgeHeft | Persönliche Notizen<br />

Platz für persönliche Notizen


Gesundheitsvollmacht<br />

Königstraße 5a, 01097 Dresden<br />

www.stiftung-vorsorgedatenbank.de<br />

Hiermit erteile ich,<br />

interne Vermerke 03/2017<br />

Gesundheitsvollmacht | SafeGuard24 VorsorgeHeft<br />

GESUNDHEITSVOLLMACHT<br />

VOLLMACHT FÜR DEN AUFGABENKREIS DER GESUNDHEITSSORGE<br />

Seite 21<br />

Seite 1 von 3<br />

Vorname<br />

Nachname<br />

geboren am<br />

Geburtsort<br />

Straße/Nr.<br />

PLZ<br />

Ort<br />

Telefon, Mobiltelefon, Fax, E-Mail<br />

aus freiem Willen und in vollem Besitz meiner geistigen Kräfte nachfolgende Vollmacht an<br />

Vorname<br />

Nachname<br />

geboren am<br />

Geburtsort<br />

Straße/Nr.<br />

PLZ<br />

Ort<br />

Telefon, Mobiltelefon, Fax, E-Mail<br />

Ich vertraue der bevollmächtigten Person in besonderem Maße. Sie richtet sich bei der Erfüllung der ihr mit dieser<br />

Vollmacht übertragenen Pflichten und Rechte nach meinem erklärten oder mutmaßlichen Willen.<br />

Sie kennt meine ethischen Grundeinstellungen und Wertvorstellungen.<br />

I.<br />

Wenn ich aufgrund meines gesundheitlichen Zustands nicht in der Lage sein sollte, Folgen und<br />

Tragweite von Untersuchungen des Gesundheitszustands, einer Heilbehandlung oder eines ärztlichen<br />

Eingriffs zu erkennen und meinen Willen danach zu bestimmen, darf die bevollmächtigte Person in allen<br />

Angelegenheiten der Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit für mich entscheiden:<br />

• Sie darf in jede Untersuchung meines Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff<br />

einwilligen, diese ablehnen oder die Einwilligung widerrufen, auch wenn aufgrund der Durchführung, des Unterlassens<br />

oder des Abbruchs der Maßnahme die Gefahr besteht, dass ich sterbe oder einen schweren oder länger<br />

dauernden gesundheitlichen Schaden erleide. (§ 1904 Abs. 1 S.1 BGB)<br />

• Sie darf über meinen Aufenthalt bestimmen und über freiheitsentziehende Maßnahmen und eine geschlossene<br />

Unterbringung sowie ärztliche Zwangsmaßnahmen entscheiden, soweit und solange dies zu meinem Wohle<br />

erforderlich ist. (§ 1906 Abs. 1, 3 und 4 BGB)<br />

• Sie hat soweit erforderlich für ihre Entscheidungen die Genehmigung des Betreuungsgerichts einzuholen.<br />

[201703GV-SafeGuard24]<br />

• Sie ist berechtigt, mich zur Umsetzung des Voranstehenden bei der Beantragung von Beihilfen bei meiner Beihilfestelle<br />

und der Beantragung von Leistungen bei meiner Krankenkasse/Pflegekasse bzw. Krankenversicherung<br />

rechtlich zu vertreten sowie Behandlungs- bzw. Pflegeverträge abzuschließen, zu kündigen oder deren Abschluss<br />

zu verweigern.


Königstraße 5a, 01097 Dresden<br />

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GESUNDHEITSVOLLMACHT<br />

Seite 2 von 3<br />

Gesundheitsvollmacht<br />

II.<br />

Sollte die oben genannte Person nicht in der Lage oder gewillt sein, die mit dieser Vollmacht verbundenen Rechte und<br />

Pflichten wahrzunehmen, bestimme ich folgende Person als Ersatzbevollmächtigte:<br />

Vorname<br />

Nachname<br />

geboren am<br />

Geburtsort<br />

Straße/Nr.<br />

PLZ<br />

Ort<br />

Telefon, Mobiltelefon, Fax, E-Mail<br />

III.<br />

Die bevollmächtigte Person erhält für meine Vertretung im Rahmen dieser Vollmacht<br />

keine Vergütung<br />

eine Vergütung in Höhe von € jährlich monatlich einmalig<br />

IV.<br />

Die bevollmächtigte Person ist nicht berechtigt, im Rahmen dieser Vollmacht Untervollmachten zu erteilen sowie mich<br />

und dritte Personen gleichzeitig zu vertreten.<br />

V.<br />

Ärzte und Pflegepersonen sind im Rahmen dieser Vollmacht gegenüber der bevollmächtigten Person von<br />

ihrer Schweigepflicht entbunden. Im Falle eines Klinik- oder Heimaufenthaltes wünsche ich, dass die bevollmächtigte<br />

Person jederzeit Zugang zu mir hat.<br />

VI.<br />

Neben dieser Gesundheitsvollmacht habe ich auch eine Patientenverfügung erstellt, die zu beachten ist:<br />

Ja<br />

Nein<br />

VII.<br />

Diese Vollmacht soll eine rechtliche Betreuung gemäß §§ 1896 ff. BGB in den o.g. Aufgabenbereichen ausschließen.<br />

Sollte dennoch eine Betreuung notwendig werden, so soll die bevollmächtigte Person oder gegebenenfalls der Ersatzbevollmächtigte<br />

zum rechtlichen Betreuer bestellt werden.<br />

VIII.<br />

Diese Vollmacht ist wirksam:<br />

ab sofort.<br />

ab dem<br />

befristet von<br />

bis<br />

IX.<br />

Die Vollmacht und das zugrunde liegende Auftragsverhältnis bleiben in Kraft, auch wenn ich geschäftsunfähig<br />

geworden sein sollte. Sollten einzelne Teile der Vollmacht unwirksam sein, so soll dies nichts an der Wirksamkeit der<br />

übrigen Regelungen ändern.<br />

[201703GV-SafeGuard24]


Gesundheitsvollmacht<br />

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GESUNDHEITSVOLLMACHT<br />

Seite 3 von 3<br />

X.<br />

Diese Vollmacht kann ich jederzeit widerrufen. Die bevollmächtigte Person ist in diesem Fall verpflichtet, das Originaldokument<br />

an mich zurückzugeben.<br />

XI.<br />

Meine Wünsche, die bei der Ausführung dieser Gesundheitsvollmacht von der bevollmächtigten Person zu beachten sind:<br />

XII.<br />

Ich wünsche, dass im Falle eines Streites bei der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus dieser Vollmacht vor<br />

Einleitung eines Gerichtsverfahrens die Schlichtung durch eine staatlich anerkannte Schlichtungsstelle versucht wird:<br />

Ja<br />

Nein<br />

Ort/Datum<br />

Unterschrift des Vollmachtgebers<br />

Einwilligung des Bevollmächtigten zur elektronischen Speicherung der Daten zu seiner Person, nämlich Familienname,<br />

Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und Rufnummer, in<br />

den Datenbanken der Stiftung VorsorgeDatenbank und dem Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer.<br />

Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt ausschließlich an befugte Dritte im Rahmen der Auskunfterteilung über die<br />

Eintragung von Vorsorgeerklärungen. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte zu anderen Zwecken, etwa der Werbung,<br />

ist ausgeschlossen.<br />

Hiermit willige ich in die Speicherung der Daten zu meiner Person zu den oben genannten Zwecken ein.<br />

Ort/Datum<br />

Unterschrift des Bevollmächtigten<br />

Der Verfügende hat bis zum angegebenen Datum folgende Verfügungen verfasst: (entsprechende Verfügungen bitte ankreuzen)<br />

Patientenverfügung Betreungsverfügung Organverfügung Verfügung zum digitalen Erbe Gesundheitsvollmacht<br />

[201703GV-SafeGuard24]<br />

Damit Ihre Vorsorgeverfügungen gefunden werden!<br />

Die Stiftung VorsorgeDatenbank ist Kooperationspartner der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG.<br />

Zusammen mit unserem Kooperationspartner sorgen wir dafür, dass Ihre Patientenverfügung, Organverfügung, Trauerverfügung<br />

von dem berechtigten Krankenhaus/der med. Einrichtung/der berechtigten Institution und die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung<br />

von dem zuständigen Gericht datengesichert abgefragt werden können.<br />

Stiftung VorsorgeDatenbank<br />

Königstraße 5a 01097 Dresden Tel. 0351 - 811 74 32 Fax 0351 - 811 74 45 Mail info@stiftung-vorsorgedatenbank.de Web www.stiftung-vorsorgedatenbank.de


III Ratgeber und Formulare | Ratgeber zur Betreuungsverfügung<br />

Seite 25<br />

III Ratgeber und Formulare<br />

Ratgeber zur Betreuungsverfügung<br />

Wir empfehlen Ihnen hier abweichend von dem, was häufig zu lesen ist, für die Regelung der rechtlichen Vertretung<br />

die Betreuungsverfügung, nicht die Vorsorgevollmacht.<br />

Mit der Betreuungsverfügung legen Sie für das Betreuungsgericht verbindlich fest, wer für Sie als Betreuer bestellt wird,<br />

wenn Sie geschäftsunfähig werden sollten. Von dieser Anweisung darf das Gericht nur abweichen, wenn es dafür<br />

tatsächliche Gründe gibt, z.B. weil die vorgeschlagene Person selbst erkrankt ist. Mit einer Betreuungsverfügung ist es<br />

praktisch ausgeschlossen, dass eine fremde, Ihnen nicht genehme Person Ihr Betreuer wird.<br />

Sie müssen auch nicht befürchten, durch die Bestellung eines Betreuers Ihre Rechte zu verlieren, denn durch die<br />

Bestellung eines Betreuers wird der Betreute nicht „entmündigt“!<br />

Die rechtliche Betreuung ermöglicht dem Betreuer Rechtshandlungen im Namen des Betreuten, die dieser selbst<br />

nicht mehr vornehmen kann. Der Betreute selbst behält wie bei einer Vorsorgevollmacht alle seine Rechte.<br />

Die Geschäfts-, Ehe- und Testierfähigkeit des Betroffenen ist davon nicht beeinträchtigt. Zum Schutz der Betroffenen<br />

kann das Gericht allerdings in bestimmten Fällen einen Einwilligungsvorbehalt anordnen, sodass bestimmte<br />

Erklärungen des Betreuten im Rechtsverkehr der Zustimmung des Betreuers bedürfen.<br />

Die Vorteile der Betreuungsverfügung:<br />

- kann auch noch erstellt oder geändert werden, wenn man schon nicht mehr geschäftsfähig ist,<br />

- kein Missbrauch zur Unzeit möglich, da ein Betreuer erst bestellt wird, wenn es erforderlich ist und die<br />

Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen ärztlich festgestellt wurde<br />

- Betreuer wird nur bestellt, wenn der Betreute tatsächlich einen Vertreter braucht,<br />

- Betreuer wird vom Gericht kontrolliert,<br />

- Betreuer wird vom Gericht eingewiesen und unterstützt,<br />

- Betreuer hat geringeres Haftungsrisiko gegenüber den Erben,<br />

- der ehrenamtliche Betreuer ist staatlich haftpflicht- und unfallversichert,<br />

- besserer Schutz des Betreuten vor Vermögensschäden und -verlusten,<br />

- Betreuung ist gegenüber Dritten einfach nachweisbar durch Betreuerausweis,<br />

- Betreuer kann vom Gericht abberufen werden, wenn der Betreute dies aus wichtigen Gründen wünscht<br />

(auch wenn er selbst nicht mehr geschäftsfähig ist)<br />

Dem stehen folgende Nachteile einer Vorsorgevollmacht gegenüber:<br />

- kann nur erteilt werden, solange man geschäftsfähig ist,<br />

- kein Widerruf möglich, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig geworden ist,<br />

- keine gerichtliche Kontrolle der Tätigkeit des Bevollmächtigten,<br />

- hohes Haftungsrisiko des Bevollmächtigten gegenüber den Erben,<br />

- ohne notarielle / amtliche Beglaubigung und Beurkundung nur eingeschränkt einsetzbar,<br />

- bei Verlust der Vollmachtsurkunde kein Nachweis der Vertretungsberechtigung mehr möglich


Seite 26<br />

III Ratgeber und Formulare | Ratgeber zur Betreuungsverfügung<br />

III Ratgeber und Formulare<br />

Der „befreite“ Betreuer<br />

Nur der Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, Kindeskinder oder Eltern sind als sogenannte „befreite Betreuer“ von einer<br />

Reihe von Vorschriften und Genehmigungspflichten bei der Vermögensverwaltung befreit. Andere Personen als die<br />

eingangs benannten können nicht als „befreite Betreuer“ bestellt werden; weder durch eine Regelung in einer Betreuungsverfügung<br />

noch durch eine Entscheidung des Gerichts. Dazu zählen alle Verwandten in der „Seitenlinie“, also<br />

z.B. die Geschwister, Onkel und Tanten, Neffen und Nichten, Stiefkinder und -eltern, Verschwägerte, alle anderen<br />

nicht der Familie angehörenden Personen als ehrenamtliche Betreuer und auch alle selbstständigen Berufsbetreuer.<br />

Es empfiehlt sich deshalb, nach Möglichkeit eine Person aus dem engeren Familienkreis als Betreuer zu benennen.<br />

Für befreite Betreuer gelten folgende Sonderregeln:<br />

- Es besteht keine Pflicht zur jährlichen Rechnungslegung (§ 1854 BGB). Es muss nur alle 2 Jahre ein neues<br />

Vermögensverzeichnis beim Betreuungsgericht eingereicht werden, wobei diese Frist sogar auf 5 Jahre<br />

verlängert werden kann. Endet die Betreuung ist aber nach § 1890 BGB immer die Schlussrechnung zu erstellen<br />

und vorzulegen.<br />

- Über Geldanlagen kann ohne Genehmigung (§ 1810, § 1812 BGB) und ohne Beachtung der sonst geltenden<br />

Grenzen (§ 1813 BGB, 3.000 Euro) verfügt werden.<br />

- Der Aufwendungsersatz oder die Aufwandspauschale können auch aus anderen Konten als Girokonten<br />

entnommen werden, sofern der Betreute nicht mittellos ist.<br />

- Mündelsichere Geldanlagen (nach § 1807 BGB) können ohne Genehmigung des Betreuungsgerichtes erfolgen<br />

(§ 1852 BGB). Das gilt aber nicht für andersartige Geldanlagen nach § 1811 BGB, wie z. B. Aktien oder Fonds.<br />

- Es muss für bestimmte Vermögensanlagen kein Sperrvermerk (§ 1809 BGB, § 1816 BGB) eingetragen werden.<br />

Das Gericht prüft beim befreiten Betreuer die Vermögensübersicht nur in formeller Hinsicht. Nur wenn auffällige<br />

Bestandsveränderungen in der Übersicht beim Gericht ernsthafte Zweifel hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit<br />

der Angaben wecken, wird die Vermögensübersicht auch inhaltlich kontrolliert, z. B. durch Einholung von Bankauskünften,<br />

Einsicht in die Kontoauszüge und Verträge oder Sparbücher.<br />

Diese Befreiungen kann das Gericht aber jederzeit ganz oder teilweise oder auch zeitlich begrenzt wieder<br />

aufheben oder es kann weitere abweichende Anordnungen treffen. Im Mittelpunkt steht bei allen Entscheidungen<br />

immer das Wohl des Betreuten, das durch die Befreiungen nicht gefährdet werden soll. Gewinnt das Gericht<br />

z. B. den Eindruck, dass der eingesetzte Betreuer ohne ausreichende Sachkunde ein erhebliches Vermö<br />

gen des Betreuten verwaltet und dennoch nicht bereit ist, Ratschläge Dritter anzunehmen und zu beachten,<br />

kann es die erforderlichen Anordnungen zum Schutz des Betreuten treffen.<br />

Haftung des Betreuers<br />

Die Haftung für Schäden nach § 1833 BGB kann eine hohe finanzielle Belastung darstellen. Nach § 1837 Abs. 2 BGB<br />

kann das Betreuungsgericht den Betreuer verpflichten, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für ehrenamtliche<br />

Betreuer haben allerdings alle Bundesländer eine Sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen, in<br />

denen alle Betreuer, die nicht beruflich als Betreuer tätig sind, versichert sind. Hier sind Personen- und Sachschäden<br />

bis zu 1 Mio. Euro versichert. Bei Vermögensschäden liegt der Versicherungsschutz jedoch deutlich niedriger. Je nach<br />

Bundesland liegt der Versicherungsschutz für Vermögensschäden zwischen 50.000 und 100.000 Euro.<br />

Betreuer können sich ergänzend versichern, insbesondere für Vermögensschäden. Diese Versicherungsbeiträge<br />

können sich ehrenamtliche Betreuer als Aufwendungsersatz erstatten lassen (§ 1835 Abs. 2 BGB). Wählen diese Betreuer<br />

allerdings die Aufwandspauschale von 399,00 Euro (§ 1835a BGB), wird der Versicherungsbeitrag nicht separat<br />

erstattet. Ergänzend oder anstelle des Sammelversicherungsschutzes bieten viele Betreuungsvereine ehrenamtlichen<br />

Betreuern eine günstige Möglichkeit zur Haftpflichtversicherung an.


III Ratgeber und Formulare | Ratgeber zur Betreuungsverfügung<br />

Seite 27<br />

III Ratgeber und Formulare<br />

Unfallversicherung des Betreuers<br />

Sofern der Betreuer im Rahmen seiner Tätigkeit selbst einen Schaden erleidet, ist für die Behandlung im Krankheitsfall<br />

eine Eigenunfallversicherung des öffentlichen Dienstes zuständig. Unfälle im Rahmen der (auch ehrenamtlichen)<br />

Betreuertätigkeit gelten als Arbeits- bzw. Wegeunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr.<br />

10 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch). Ehrenamtliche Betreuer sind beitragsfrei über die Eigenunfallversicherung des<br />

jeweiligen Bundeslandes versichert. Meldeformulare bei Unfällen gibt es beim Amtsgericht.<br />

Zahl der Betreuer<br />

Wir bieten Ihnen zwei Gestaltungsmöglichkeiten der Betreuungsverfügung an. Bitte entscheiden Sie sich<br />

je nach Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen, ob Sie für alle Aufgaben im Rahmen der Betreuung nur<br />

eine Person wünschen oder ob Sie eine Aufteilung der Aufgaben in zwei Aufgabenkreise, die von zwei Betreuern<br />

wahrgenommen werden sollen, vorziehen. Einen Vertrauten für alle Aufgaben zu benennen, empfiehlt sich, wenn<br />

die von Ihnen gewünschte Person Sie in allen Rechtsangelegenheiten, die Sie betreffen, kompetent vertreten kann.<br />

Dann kreuzen Sie bitte auf dem Formular beim Aufgabenkreis 2 an, dass dieser auch von der für den Aufgabenkreis<br />

1 benannten Person übernommen werden soll.<br />

Sie können auch zwei Betreuer, die jeweils für bestimmte Aufgabenkreise zuständig sind, benennen. Ein Betreuer<br />

kümmert sich dann um alle Angelegenheiten des „Aufgabenkreises 1“, welche die Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung<br />

und Wohnungsangelegenheiten betreffen, der zweite Betreuer kümmert sich um alle Belange des<br />

„Aufgabenkreises 2“, nämlich der Vermögenssorge (also wirtschaftliche und finanzielle Fragen), der Vertretung<br />

gegenüber Behörden und Gerichten, der Entscheidung über den Fernmeldeverkehr und über die Entgegennahme<br />

und das Öffnen und Anhalten Ihrer Post.<br />

Mit dieser Aufteilung der Aufgaben entlasten Sie die Betreuer und können Vertrauenspersonen bestimmen, die<br />

auf den jeweiligen Gebieten besondere Kompetenzen haben. Auch wenn sich Überschneidungen in der täglichen<br />

Arbeit der Betreuer bei einer Aufteilung der Aufgaben nicht gänzlich ausschließen lassen, so wird dies bei unserem<br />

Vorschlag selten vorkommen. In diesen Fällen werden sich die Betreuer, gegebenenfalls nach Beratung mit dem<br />

Betreuungsgericht, abstimmen.<br />

Wenn Sie diese Variante wünschen, tragen Sie bitte bei den Angaben für den Aufgabenkreis 2 die Daten des von<br />

Ihnen für diesen Aufgabenkreises gewünschten Betreuers ein.<br />

Ersatzbetreuer<br />

Wir empfehlen Ihnen, eine weitere Person zu benennen, die als Betreuer bestellt werden soll, falls eine der anderen<br />

Personen nicht in der Lage sein sollte, die Aufgabe zu übernehmen. Damit stellen Sie sicher, dass eine weitere<br />

Person Ihres Vertrauens als Ersatz für die verhinderte Person zur Verfügung steht.<br />

Ausschluss von Personen<br />

Schließlich gibt Ihnen das Formular auch die Möglichkeit, ausdrücklich eine Person zu benennen, die auf keinen Fall<br />

für Sie als Betreuer bestellt werden soll. Falls Sie mehr als eine Person von diesem Amt ausschließen wollen, können<br />

Sie auf einem gesonderten Blatt die Daten dieser Personen angeben. Bitte unterschreiben Sie auch auf diesem<br />

Zusatzblatt mit Angabe des Datums und des Ortes und heften Sie dieses Blatt an die Betreuungsverfügung.


Betreuungsverfügung<br />

Königstraße 5a, 01097 Dresden<br />

www.stiftung-vorsorgedatenbank.de<br />

interne Vermerke 03/207<br />

BETREUUNGSVERFÜGUNG<br />

Betreuungsverfügung | SafeGuard24 VorsorgeHeft<br />

Seite 29<br />

Seite 1 von 2<br />

ZUR BESTELLUNG EINES BETREUERS/MEHRERER BETREUER FÜR VERSCHIEDENE AUFGABENKREISE<br />

(dient zur Vorlage beim Betreuungsgericht)<br />

Für den Fall, dass ich auf Grund eines Unfalls, einer Krankheit, Altersgebrechlichkeit oder aus anderen<br />

Gründen nicht mehr in der Lage bin, meine Geschäfte selbstständig zu führen, treffe ich die nachfolgende<br />

Betreuungsverfügung:<br />

(dient zur Vorlage beim Betreuungsgericht)<br />

Ich - Verfügender - (bitte in Druckschrift ausfüllen)<br />

Vorname<br />

Name<br />

Geburtsdatum Geburtsname Geburtsort<br />

Straße<br />

PLZ<br />

Ort<br />

Telefon, Mobiltelefon, Fax, E-Mail<br />

wünsche für den Fall, dass für mich ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden muss, gemäß § 1899 Abs. 1 BGB<br />

die Bestellung eines Betreuers/ mehrerer Betreuer für jeweils die nachgenannten Aufgabenkreise:<br />

1. Aufgabenkreis: Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten<br />

Hierfür schlage ich folgende Person als Betreuer vor:<br />

Vorname<br />

Name<br />

Geburtsdatum Geburtsname Geburtsort<br />

Straße<br />

PLZ<br />

Ort<br />

Telefon, Mobiltelefon, Fax, E-Mail<br />

Die in meiner Patientenverfügung vom (Datum einfügen)<br />

geäußerten Wünsche sind von<br />

meinem Betreuer zu befolgen. Insbesondere obliegt es meinem Betreuer auch, die in meiner Patientenverfügung<br />

von mir niedergelegten Wünsche gegenüber Ärzten und Pflegepersonal sowie insbesondere auch gegenüber<br />

dem Betreuungsgericht durchzusetzen.<br />

Ich habe keine Patientenverfügung verfasst.<br />

2. Aufgabenkreis: Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten, Entscheidung über den<br />

Fernmeldeverkehr und über die Entgegennahme und das Öffnen und Anhalten meiner Post.<br />

[201703BV-SafeGuard24]<br />

Diesen Aufgabenkreis soll auch die bereits für den Aufgabenkreis 1 benannte Person übernehmen. Ich wünsche<br />

nur einen Betreuer.


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BETREUUNGSVERFÜGUNG Seite 2 von 2<br />

Betreuungsverfügung<br />

Für den Aufgabenkreis 2 schlage ich weitere folgende Person als Betreuer vor:<br />

Vorname<br />

Name<br />

Geburtsdatum Geburtsname Geburtsort<br />

Straße<br />

PLZ<br />

Ort<br />

Telefon, Mobiltelefon, Fax, E-Mail<br />

Falls eine der vorbezeichneten Personen die Betreuung nicht übernehmen will oder kann, schlage ich als<br />

Ersatzbetreuer folgende Person vor:<br />

Vorname<br />

Name<br />

Geburtsdatum Geburtsname Geburtsort<br />

Straße<br />

PLZ<br />

Ort<br />

Telefon, Mobiltelefon, Fax, E-Mail<br />

Falls vorbezeichnete Personen nicht zur Verfügung stehen, wünsche ich, dass der notwendige Betreuer aus nachfolgender<br />

Organisation ausgewählt wird, damit er mich entsprechend meiner religiösen oder weltanschaulichen Grundeinstellung<br />

vertreten kann, z. B. Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz, Gewerkschaft, AWO, mosaische oder muslimische<br />

Organisation, etc<br />

Auf keinen Fall wünsche ich, dass folgende Person zum Betreuer bestellt wird:<br />

Vorname<br />

Name<br />

Straße<br />

PLZ<br />

Ort<br />

Diese Verfügung habe ich freiwillig und im einsichtsfähigen Zustand verfasst.<br />

Ort/Datum<br />

Unterschrift des Verfügenden<br />

Der Verfügende hat bis zum angegebenen Datum folgende Verfügungen verfasst: (entsprechende Verfügungen bitte ankreuzen)<br />

Patientenverfügung Pflegeverfügung Organverfügung Verfügung zum digitalen Erbe Gesundheitsvollmacht<br />

Damit Ihre Vorsorgeverfügungen gefunden werden!<br />

Die Stiftung VorsorgeDatenbank ist Kooperationspartner der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG.<br />

Zusammen mit unserem Kooperationspartner sorgen wir dafür, dass Ihre Patientenverfügung, Organverfügung, Trauerverfügung<br />

von dem berechtigten Krankenhaus/der med. Einrichtung/der berechtigten Institution und die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung<br />

von dem zuständigen Gericht datengesichert abgefragt werden können.<br />

Stiftung VorsorgeDatenbank<br />

Königstraße 5a 01097 Dresden Tel. 0351 - 811 74 32 Fax 0351 - 811 74 45 Mail info@stiftung-vorsorgedatenbank.de Web www.stiftung-vorsorgedatenbank.de<br />

[201703BV-SafeGuard24]


III Ratgeber und Formulare | Ratgeber zur Patientenverfügung<br />

Seite 31<br />

III Ratgeber und Formulare<br />

Ratgeber zur Patientenverfügung<br />

Auf den folgenden Seiten finden Sie die Möglichkeit, Ihre Patientenverfügung niederzulegen. Die Patientenverfügung<br />

ist das Instrument, mit dem Sie entscheiden, ob Sie sich in der Situation einer schweren und aussichtslosen Erkrankung,<br />

insbesondere in der letzten Lebensphase, für oder gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde medizinische<br />

Maßnahme entscheiden. Die Patientenverfügung soll dann ihre Wirkung entfalten, wenn Sie nicht mehr in der<br />

Lage sind, sich selbst zu äußern. Mit ihr können Sie sicherstellen, dass Ihr Selbstbestimmungsrecht auch in dieser<br />

Situation gewahrt bleibt. Diese Patientenverfügung kann von Ihnen zu jeder Zeit widerrufen werden.<br />

Die Patientenverfügung berücksichtigt den Beschluss des Bundesgerichtshofs, XII ZB 61/16, vom 6. Juli<br />

2016 zur Notwendigkeit der Konkretisierung von Behandlungsentscheidungen.<br />

Was bewirkt eine Patientenverfügung?<br />

Mit der Patientenverfügung können Sie nach dem Patientenverfügungsgesetz, das am 1. September 2009 in Kraft<br />

getreten ist, Entscheidungen über die ärztliche Behandlung treffen – sei es in der Klinik, einem Alters- oder Pflegeheim<br />

oder zu Hause – in der letzten Lebensphase oder für die Pflege bei schwerster und aussichtsloser Erkrankung.<br />

Wir haben dabei zwei Alternativen vorbereitet. Nach der ersten Alternative soll alles medizintechnisch Mögliche<br />

unternommen werden, um Ihr Leben zu verlängern. Nach der zweiten Alternative sollen Heilmaßnahmen unterbleiben,<br />

wenn zwei Ärzte feststellen, dass eine Heilung nicht mehr möglich ist. Die Behandlung soll sich in diesen Fällen<br />

auf Schmerzen und Angst (Palliativmaßnahmen) konzentrieren, damit Sie in Würde sterben können. Eine rechtswirksame<br />

Patientenverfügung muss von den behandelnden Ärzten beachtet werden. Deshalb ist es wichtig, dass<br />

diese Vollmacht im volljährigen Alter schriftlich niedergelegt wird, Sie beim Abfassen dieser Verfügung einsichtsfähig<br />

sind und Ihnen die Bedeutung dieser Patientenverfügung bewusst ist. Eine besondere Form ist dabei nicht vorgeschrieben.<br />

Die Verfügung muss lediglich schriftlich erfolgen. Dabei reicht es aus, wenn Sie die von uns vorbereitete<br />

Verfügung ausfüllen und mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift versehen.<br />

Es gibt keine Pflicht zur notariellen Beurkundung oder notariellen Beglaubigung oder der regelmäßigen Aktualisierung.<br />

Ihnen steht ein jederzeitiges Widerrufsrecht zu. Das sog. Koppelungsverbot garantiert Ihnen, dass niemand<br />

von Ihnen vor der Aufnahme in ein Pflegeheim oder Krankenhaus eine Patientenverfügung verlangen kann.<br />

Wichtig:<br />

Bei den Patientenverfügungen müssen Sie beachten, dass bei einer positiven Organverfügung der Verfügende<br />

auch bereit sein muss, trotz des Hirntodes den Einsatz technischer Geräte zur Aufrechterhaltung des Kreislaufes zu<br />

ermöglichen, damit die Blutversorgung der Organe, die entnommen werden sollen, gesichert ist. Ein entsprechender<br />

Hinweis in der jeweiligen Patientenverfügung ist deshalb notwendig. Wir haben deshalb im fakultativen Bereich des<br />

Patientenverfügungsformulars eine Erklärung eingefügt, die Sie in diesem Falle bejahen sollten.<br />

Was passiert, wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist?<br />

Ohne Einwilligung des Patienten bzw. ohne Erforschung seines mutmaßlichen Willens dürfen Ärzte keine Behandlungen<br />

durchführen. Anderenfalls geht der Arzt das Risiko ein, wegen Körperverletzung strafrechtlich belangt zu<br />

werden. Eine Ausnahme dazu besteht nur in einer Notfallsituation, also bei Abwendung einer drohenden Gefahr für<br />

den Patienten. Ist nun der Patient nicht in der Lage, seinen Willen mitzuteilen, muss der mutmaßliche Wille aus allen<br />

dem Arzt zur Verfügung stehenden Anhaltspunkten ermittelt werden. In der Regel wird dann bei schwerwiegenden<br />

Eingriffen vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Immer wieder werden Patienten entgegen ihrem Willen<br />

Behandlungen unterzogen, denn im Zweifel ist der Arzt verpflichtet, sich für lebenserhaltende und lebensverlängernde<br />

Maßnahmen zu entscheiden. Deshalb: Sofern ein Patient in bestimmten Fällen keine Heilbehandlungsmaßnahmen,<br />

sondern nur noch eine palliative Behandlung wünscht, sollte er dies in einer Patientenverfügung ausdrücklich<br />

und verbindlich festlegen, mindestens jedoch einen Gesundheitsbevollmächtigten benennen.


Seite 32<br />

IV Ratgeber und Formulare | Ratgeber zur Benennung eines Bevollmächtigten und zu den Schlichtungsstellen<br />

III Ratgeber und Formulare<br />

Warum sollte ein Bevollmächtigter zur Durchsetzung der Patientenverfügung bestimmt werden?<br />

(Seite 3 der Patientenverfügung)<br />

Der Gesundheitsbevollmächtigte ist gesetzlich verpflichtet, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen<br />

des Patienten umzusetzen. Mit der Benennung eines Bevollmächtigten und Ersatzbevollmächtigten auf dem Patientenverfügungsformular<br />

wissen die behandelnden Ärzte genau, wer der Ansprechpartner bei der Umsetzung der<br />

Patientenverfügung ist. Sie verhindern mit dieser Benennung auch, dass vom Betreuungsgericht zur Umsetzung<br />

Ihrer Patientenverfügung ein Betreuer bestellt werden muss. Sie sparen damit für diesen Krisenfall wertvolle Zeit und<br />

Geld, denn der Betreuer bekommt für seine Tätigkeit ein Entgelt.<br />

Warum sollten Sie für den Fall eines Streites bei der Umsetzung Ihrer Patientenverfügung eine Güte-/<br />

Schlichtungsstelle vorschalten? (Seite 2 der Patientenverfügung)<br />

Der Gesetzgeber ermöglicht, dass Güte-/Schlichtungsstellen gem. § 794 ZPO (siehe Seite 7) dem Gerichtsverfahren<br />

vorgeschaltet werden können. Erst wenn die Schlichtung fehlschlägt, geht der Rechtsstreit an das zuständige Betreuungsgericht.<br />

Dort müssen nach dem sog. Patientenverfügungsgesetz Verfahrenspfleger und Gutachter bestellt<br />

werden. Das Verfahren kann über mehrere Instanzen geführt werden und kostet Zeit und Geld. Im gesundheitlichen<br />

Krisenfall sollten im Interesse des Patienten jedoch alle Möglichkeiten einer raschen, einvernehmlichen Lösung gesucht<br />

werden. Deshalb richten wir bundesweit Güte-/Schlichtungsstellen zur raschen Krisenbewältigung ein.


Patientenverfügung<br />

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Für den Fall, dass<br />

interne Vermerke<br />

03/2017<br />

PATIENTENVERFÜGUNG<br />

Patientenverfügung | SafeGuard24 VorsorgeHeft<br />

Patientenverfügung mit fakultativer Bestimmung einer Güte-/Schlichtungsstelle und eines Bevollmächtigten.<br />

Seite 33<br />

Seite 1 von 3<br />

ich - bitte in Druckschrift ausfüllen -<br />

Vorname<br />

Nachname<br />

geboren am<br />

Geburtsort<br />

Straße/Nr.<br />

PLZ<br />

Ort<br />

aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung durch Krankheit, Unfall oder sonstige Umstände dauerhaft<br />

nicht mehr in der Lage sein sollte, meinen Willen zu äußern, verfüge ich, nachdem ich mich über die medizinischen<br />

und rechtlichen Konsequenzen eingehend informiert habe:<br />

Willenserklärung I<br />

Bitte um Durchführung aller medizintechnisch möglichen, lebensverlängernden Maßnahmen:<br />

Ich bitte darum, alle medizinischen Behandlungsmöglichkeiten auszuschöpfen, damit mein Leben solange wie möglich<br />

erhalten bleibt, auch unter Einsatz aller intensivmedizinischen Möglichkeiten.<br />

Ja Nein Hinweis: Wenn Sie „ja“ ankreuzen, entfällt Willenserklärung II.<br />

Kreuzen Sie hier „nein“ an, legen Sie bitte in Willenserklärung II die Details fest.<br />

Willenserklärung II<br />

Ich bitte um eingeschränkte medizinische Maßnahmen, damit ich bei aussichtsloser Krankheitssituation in Würde sterben kann.<br />

Wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander festgestellt haben, dass ich<br />

(Ausfüllhinweis: Hier ankreuzen, für welche Situationen die Anwendung lebensverlängernder Maßnahmen unterbleiben soll.)<br />

mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde, bei dem jede<br />

lebenserhaltende Therapie das Sterben oder das Leiden ohne Aussicht auf Besserung verlängern würde,<br />

ohne Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins im Koma liege, auch wenn ein Aufwachen aus<br />

diesem Zustand nach ärztlichen Ermessen zwar nicht ganz auszuschließen, aber sehr unwahrscheinlich ist,<br />

mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt<br />

noch nicht absehbar ist,<br />

infolge einer direkten (z. B. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung) oder indirekten (z. B. nach Wiederbelebung, Schock oder<br />

Lungenversagen) Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit<br />

anderen Menschen in Kontakt zu treten, dauerhaft verloren habe, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht<br />

absehbar ist,<br />

infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z. B. bei Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung<br />

nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen,<br />

Eigene Beschreibung von Behandlungssituationen. (Ausfüllhinweis: Bitte beschränken Sie sich auf solche, die mit einer Einwil-<br />

ligungsunfähigkeit verbunden sein können. Wir empfehlen, Eintragungen an dieser Stelle nur nach ärztlicher Beratung vorzunehmen!)<br />

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PATIENTENVERFÜGUNG<br />

Seite 34<br />

Seite 2 von 3<br />

Patientenverfügung<br />

sollen alle lebenserhaltenden bzw. -verlängernden Maßnahmen unterlassen bzw. eingestellt werden.<br />

Dies betrifft insbesondere: (Ausfüllhinweis: Hier ankreuzen, welche Maßnahmen insbesondere unterbleiben sollen.)<br />

Operationen,<br />

künstliche Beatmung, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte,<br />

künstliche Flüssigkeitszufuhr, soweit sie nicht bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinderung erfolgt,<br />

künstliche Ernährung einschließlich Magensonde, soweit sie nicht bei palliativmedizinischer Indikation zur<br />

Beschwerdelinderung erfolgt,<br />

Wiederbelebung. Ein Notarzt soll nicht verständigt werden bzw. im Fall einer Hinzuziehung unverzüglich über<br />

meine Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen informiert werden,<br />

(Ausfüllhinweis: Weitere Maßnahmen, die unterbleiben sollen, folgen zur Auswahl auf der nächsten Seite)<br />

Dialyse,<br />

Gabe von Blut/Blutbestandteilen, soweit sie nicht bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinderung erfolgt,<br />

Gabe von Antibiotika, soweit sie nicht bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinderung erfolgt.<br />

Behandlung und Pflege sollen auch auf die Linderung von Unruhe, Angst, Atemnot, Übelkeit und andere belastende<br />

Symptome gerichtet sein.<br />

Ich wünsche mir eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung<br />

auch mit Mitteln, die eine bewusstseinsdämpfende Wirkung zur Beschwerdelinderung haben, wenn alle sonstigen<br />

medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und Symptomkontrolle versagen,<br />

oder<br />

ohne bewusstseinsdämpfende Wirkung, auch wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerzund<br />

Symptomkontrolle versagen.<br />

Die Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch schmerz- und symptomlindernde Maßnahmen<br />

nehme ich in Kauf.<br />

Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme.<br />

Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten.<br />

Ich möchte in Würde und Frieden sterben können, nach Möglichkeit<br />

in meiner vertrauten Umgebung.<br />

in einem Hospiz.<br />

im Krankenhaus.<br />

Erklärung zur Organspende:<br />

Ich bin Organspender. Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender<br />

in Betracht, gestatte ich ausnahmsweise die kurzfristige (Stunden bis höchstens wenige Tage umfassende) Durchführung<br />

der erforderlichen medizinischen Maßnahmen zur Bestimmung des Hirntods nach den Richtlinien der Bundesärztekammer<br />

und zur anschließenden Entnahme der Organe.<br />

ja nein<br />

Besondere Wünsche / Anliegen (ggf. beigefügte Anlage):<br />

(Hier können Sie persönliche Bemerkungen einfügen, z. B. hinsichtlich Ihrer religiösen Ansichten und Wertvorstellungen.)<br />

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Patientenverfügung<br />

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PATIENTENVERFÜGUNG<br />

Seite 3 von 3<br />

Schlichtung<br />

Ich wünsche, dass im Streit um die Umsetzung dieser Patientenverfügung vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens die Schlichtung<br />

durch eine gesetzlich anerkannte Gütestelle versucht wird. Ja Nein<br />

Bevollmächtigung<br />

Ich verfüge, dass nachfolgende Personen meine Wünsche in allen medizinischen Angelegenheiten entsprechend dieser<br />

Patientenverfügung durchsetzen.<br />

Bevollmächtigter zur Durchsetzung meiner Verfügung gegenüber Ärzten, med. Personal und Betreuungseinrichtungen<br />

Vorname<br />

Nachname, ggf. Geburtsname<br />

geboren am<br />

Geburtsort<br />

Straße/Nr.<br />

PLZ<br />

Ort<br />

Telefon, Mobiltelefon, Fax, E-Mail<br />

Ersatzbevollmächtigter<br />

Vorname<br />

Nachname, ggf. Geburtsname<br />

geboren am<br />

Geburtsort<br />

Straße/Nr.<br />

PLZ<br />

Ort<br />

[201703PV-SafeGuard24]<br />

Telefon, Mobiltelefon, Fax, E-Mail<br />

Sollte vom Betreuungsgericht auf Grund der Verhinderung des von mir gewünschten Gesundheitsbevollmächtigten ein<br />

Betreuer bestellt werden, so hat auch er mich entsprechend dieser Patientenverfügung zu vertreten.<br />

Mein Bevollmächtigter/Betreuer darf in sämtliche Maßnahmen zu Diagnose, Heilbehandlung oder ärztlichem<br />

Eingriff einwilligen, die Einwilligung hierzu verweigern oder zurücknehmen, Krankenunterlagen einsehen und in<br />

deren Herausgabe an Dritte einwilligen. Zu diesem Zweck entbinde ich die mich behandelnden Ärzte und deren<br />

nichtärztliche Mitarbeiter gegenüber meinem Bevollmächtigten/Betreuer von der Schweigepflicht. Es ist mir bewusst,<br />

dass diese Entscheidungen meines Bevollmächtigten/Betreuers für mich mit der begründeten Gefahr des<br />

Todes oder eines schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schadens verbunden sein können.<br />

Die Entscheidungen meines Bevollmächtigten/Betreuers sind für die behandelnden Ärzte verbindlich.<br />

Diese Patientenverfügung ist jederzeit ohne besondere Form widerruflich.<br />

Ich wünsche seelsorgerischen Beistand Nein Ja durch:<br />

Die in dieser Verfügung getroffenen Entscheidungen erfolgten nach eingehender und reiflicher Überlegung und stellen meine<br />

ethische Grundeinstellung zu Fragen eines Behandlungsabbruchs oder weiterführenden Behandlungswunsches dar. In einer<br />

konkreten Situation, in der über einen Abbruch der an mir vorgenommen Heilmaßnahmen zu entscheiden ist, bitte ich meine<br />

behandelnden Ärzte, diese Patientenverfügung als verbindlich anzunehmen und entsprechend meinem Willen zu verfahren.<br />

Eine andere Entscheidung als meine hier zum Ausdruck gebrachte kommt für mich nicht in Frage.<br />

Wichtig: Sollte aufgrund wechselnder Gesetze diese Entscheidung von einem Gericht getroffen werden müssen, so beauftrage<br />

ich den Bevollmächtigten/Betreuer, die Zustimmung des Gerichtes auch mit Hilfe eines Rechtsanwaltes zu erlangen.<br />

Ort/Datum<br />

Unterschrift des Vollmachtgebers/Verfügenden


III Ratgeber und Formulare | Ratgeber zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht<br />

Seite 37<br />

III Ratgeber und Formulare<br />

Ratgeber zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht<br />

Diese Entbindungsverfügung gilt für den Fall, dass der Patient nicht ansprechbar ist und deshalb bei ihm auch nicht<br />

nachgefragt werden kann, ob Gesundheitsinformationen an bestimmte Personen herausgegeben werden dürfen.<br />

Eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht wird gem. § 203 StGB mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer<br />

Geldstrafe geahndet. Ärzte gehen deshalb ein erhebliches Risiko ein, wenn sie unbefugten Personen Auskunft über<br />

den Gesundheitszustand und die Therapie ihrer Patienten geben. Selbst die Information, dass ein Patient in einer<br />

bestimmten Klinik oder von einem bestimmten Arzt behandelt wird, unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.<br />

Ärzte und auch die medizinischen Hilfskräfte dürfen deshalb grundsätzlich keine Informationen über Diagnose und<br />

Therapie ihrer Patienten an fremde Personen übermitteln, es sei denn, diese Informationen würden dem mutmaßlichen<br />

Interesse des Patienten entsprechen oder es liegt eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht für die<br />

anfragende Person vor.<br />

Dies gilt auch für den Klinikarzt im Verhältnis zu dem Hausarzt oder anderen behandelnden Ärzten.<br />

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass es im mutmaßlichen Interesse des Patienten liegt, dass die nächsten Angehörigen,<br />

die Ehepartner/Lebenspartner, Eltern und Kinder informiert werden. Dieser Verwandtschaftsnachweis muss<br />

gegebenenfalls durch Dokumente wie das Familienbuch etc. geführt werden. Da heute auch Ehepaare und deren<br />

Kinder oftmals verschiedene Nachnamen haben, ist aus dem Personalausweis die enge verwandtschaftliche Zusammengehörigkeit<br />

nicht zu erkennen und das Familienbuch ist nicht immer zur Hand. Die Entbindungsverfügung hilft in<br />

diesen Fällen unkompliziert.<br />

Das gleiche gilt auch für langjährige nichteheliche Lebenspartnerschaften. Gerade in diesen Fällen ist eine Klarstellung<br />

unbedingt notwendig, da der Arzt, insbesondere ein Klinikarzt, die Lebensverhältnisse seiner Patienten meistens<br />

nicht kennt.<br />

Es kann auch vorkommen, dass der Patient auf keinen Fall möchte, dass bestimmte Personen aus der näheren Verwandtschaft<br />

Informationen über seinen Gesundheitszustand und die Therapie erhalten. In diesen Fällen kann dies in<br />

der Entbindungserklärung ausdrücklich ausgeschlossen werden.<br />

Auch jugendliche Personen ab dem 16. Lebensjahr können diese Entscheidungen treffen. Diese Verfügungen können<br />

zu jeder Zeit widerrufen oder abgeändert werden.


Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht<br />

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Hiermit entbinde ich<br />

IV Krankheitsfall | Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht<br />

interne Vermerke 03/2017<br />

Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht<br />

Seite 39<br />

Seite 1 von 1<br />

Name, Anschrift<br />

die mich behandelnden Ärzte von ihrer ärztlichen Schweigepflicht und bitte sie, nachfolgenden Personen Informationen<br />

über meinen Gesundheitszustand bzw. Krankheitsstand zu geben und auf Wunsch Einblick in die Krankenakten zu<br />

gewähren. Dies gilt auch für nichtärztliche Mitarbeiter und mit meiner Behandlung sonst noch befassten Personen.<br />

Name, Anschrift<br />

Name, Anschrift<br />

Name, Anschrift<br />

Name, Anschrift<br />

Ort und Datum<br />

Unterschrift<br />

Diese Verfügung kann jederzeit widerrufen werden.<br />

[201703EB-SafeGuard24]<br />

Hinweis<br />

Auch Jugendliche können bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber<br />

benannten Personen entbinden, da sie ab diesem Zeitpunkt testierfähig ist.


III Ratgeber und Formulare | Ratgeber zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht<br />

Seite 41<br />

III Ratgeber und Formulare<br />

Ratgeber zur Pflegeverfügung<br />

Aus unserer anwaltlichen und persönlichen Erfahrung wissen wir, dass der Gedanke, einmal gepflegt werden zu<br />

müssen, für fast alle Menschen unangenehm ist.<br />

Da man jedoch nicht ausschließen kann, auf Grund eines Unfalls, einer Krankheit oder einer Demenz pflegebedürftig<br />

zu werden, sollte man sich in guten Tagen mit diesem Thema befassen und in einer Pflegeverfügung die persönlichen<br />

Wünsche für den Fall, dass man nicht mehr in der Lage ist sich mitzuteilen, schriftlich niederlegen.<br />

Mit dieser schriftlichen Verfügung können die persönlichen Wünsche, die man in der Pflegesituation vielleicht nicht<br />

mehr äußern kann, bekannt gemacht und damit auch berücksichtigt werden.<br />

Wenn Sie bestimmte Vorstellungen über das mögliche fremdbestimmte Leben, den Tagesablauf, Hygiene, Kosmetik,<br />

Unterhaltung etc. haben, dann müssen diese Wünsche für andere erfahrbar sein.<br />

Sollten Sie ein geliebtes Heim-/Haustier haben, dann sollten Sie festlegen, wie es in diesem Fall versorgt und gepflegt<br />

werden soll. Das gibt Ihnen die Ruhe und Sicherheit, das Mögliche getan zu haben.


Pflegeverfügung | SafeGuard24 VorsorgeHeft<br />

Seite 43<br />

Pflegeverfügung<br />

Für den Fall, dass ich pflegebedürftig werde, sollen diese Wünsche von meinem Betreuer oder Bevollmächtigten und<br />

den Menschen, die mich versorgen/pflegen, bitte beachtet werden:<br />

Dies sind meine Essgewohnheiten:<br />

Ich esse gerne:<br />

Ich esse nicht:<br />

Am liebsten trinke ich:<br />

Ich trinke nicht:<br />

Dies sind meine Kleidungsgewohnheiten:<br />

Ich möchte wie folgt gekleidet sein:<br />

Diese Kleidung bitte nicht:


Seite 44<br />

Pflegeverfügung | SafeGuard24 VorsorgeHeft<br />

Pflegeverfügung<br />

Dies sind meine Körperpflegegewohnheiten:<br />

Ich möchte kosmetisch wie folgt versorgt werden:<br />

(Haare/Friseur -wie oft-, Haut; Fingernägel; Fußpflege)<br />

Meine Pflegevorstellungen (waschen, baden, duschen) sind:<br />

Dies wünsche ich nicht:<br />

Meinen Schmuck trage ich immer zu besonderen Anlässen, wie z. B.<br />

Dies sind meine sonstigen Gewohnheiten:<br />

Dies sind meine Ruhe- und Schlafgewohnheiten, die bitte zu beachten sind:<br />

Meine religiösen Vorstellungen sollten bei meiner Pflege beachtet werden:


Pflegeverfügung | SafeGuard24 VorsorgeHeft<br />

Seite 45<br />

Pflegeverfügung<br />

Bücher, Informationen und Fernsehsendungen, die mir wichtig sind:<br />

Meine Hobbys, die ich nach Möglichkeit weiter ausüben möchte, sind (z. B. Gesellschaftsspiele, Kartenspiele, Musik):<br />

Folgende Bewegungs- und Sportübungen sollen bitte mit mir gemacht werden:<br />

Diesen Sport habe ich getrieben:<br />

Diese Menschen sind mir besonders wichtig. Zu ihnen möchte ich den Kontakt auf jeden Fall aufrechterhalten:


Seite 46<br />

Pflegeverfügung | SafeGuard24 VorsorgeHeft<br />

Pflegeverfügung<br />

Vorrangig möchte ich, sofern dies möglich ist, von folgenden Verwandten und Freunden gepflegt werden:<br />

Ich möchte von diesen Personen auf gar keinen Fall gepflegt werden:<br />

Dieser Pflegedienst soll mich vorrangig pflegen:<br />

Mein Haustier<br />

möchte ich gut versorgt wissen.<br />

Deshalb bitte ich (Name/Adresse)<br />

sich zu kümmern und mich ggf. regelmäßig mit ihr/ihm zu besuchen.<br />

Ort/Datum<br />

Unterschrift Vollmachtgeber


IV Persönliches | Informationen zu persönlichen Angaben<br />

Seite 47<br />

III Ratgeber und Formulare<br />

Ratgeber zum digitalen Erbe<br />

Das Internet und „soziale Medien“ gewinnen im Alltag der Menschen nicht nur als Kommunikationsweg, zunehmend<br />

an Bedeutung. Die neuen Medien dienen nicht nur der Kommunikation und Information, sondern auch immer häufiger<br />

zur Archivierung von Dokumenten, Musik, Fotos und Videos. Was früher in Mappen und Fotoalben oder auch<br />

digital auf CDs, DVDs oder Festplatten zuhause aufbewahrt wurde, wird heute in der „Cloud“ gespeichert, die elektronische<br />

Post liegt auf fremden E-Mail-Servern. Soziale Medien und Kundenkonten von Internethändlern, Banken,<br />

Versicherungen etc. enthalten eine Vielzahl von Informationen über den Nutzer, seine Bankverbindungen, Kreditkarteninformationen<br />

und anderem mehr. So stürmisch die Entwicklung der digitalen Welt verlief, so unklar ist leider<br />

bis heute, welche rechtlichen Folgen daraus resultieren. Ob und welche Rechte die Erben gegenüber den Anbietern<br />

dieser Dienste haben, ist weder gesetzlich noch durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt. Weder ist klar, was<br />

überhaupt zum „digitalen Nachlass“ gehört, noch ob und inwieweit dieser überhaupt dem Erbrecht unterliegt. Viele<br />

Anbieter, vor allem die großen und bekannten wie Facebook, Google und Instagram, haben ihren Sitz nicht in der<br />

Bundesrepublik Deutschland und unterliegen daher nicht zwangsläufig deutschem Recht.<br />

Stirbt der Nutzer und nimmt er sin Wissen um die Benutzernamen und Passwörter mit ins Grab, drohen wichtige<br />

Informationen aber auch wertvolle Erinnerungen für immer verloren zu gehen bzw. für die Angehörigen unzugänglich<br />

zu werden. Viele Diensteanbieter löschen Konten und die zugehörigen Informationen, wenn das Konto für einen<br />

längeren Zeitraum inaktiv war.<br />

Ohne jede Regelung besteht die Gefahr, dass es allein von den internen Richtlinien der Anbieter abhängt, ob, in welcher<br />

Form und wie lange dieser „digitale Nachlass“ gespeichert und berechtigten aber vielleicht auch unberechtigten<br />

Nutzern zugänglich sein wird. Wir empfehlen daher, über eine Vollmacht zum digitalen Erbe eine Vertrauensperson,<br />

die auch im Umgang mit den modernen Medien geübt ist, zu beauftragen, den „digitalen Nachlass“ zu bereinigen,<br />

Konten zu löschen, Dateien, Fotos und Videos auf eigenen Speichern zu sichern und kostenpflichtige Dienste zu<br />

kündigen. Dazu benötigt der Bevollmächtigte eine aktuelle Übersicht über die Zugangsdaten zu den Online-Accounts<br />

und eine Anweisung, was er jeweils zu veranlassen hat. Gleich, ob diese Anweisung in Papierform oder in einem<br />

digitalen „Datentresor“ verwahrt wird, sie muss regelmäßig aktualisiert werden und der Bevollmächtigte muss Zugriff<br />

auf diese Information haben.<br />

Derzeit ist die Rechtslage zu vielen Fragen im Umgang mit dem „digitalen Nachlass“ noch ungeklärt, so dass auch<br />

unsere „Vollmacht zum digitalen Erbe“ nur ein erster Schritt zur Lösung des Problems sein kann, aber ohne sie<br />

und ohne Zugang zu den Online-Konten ist eine Sichtung, Sicherung oder Löschung dieser Daten überhaupt nicht<br />

möglich.


Digitales Erbe<br />

interne Vermerke 05/207<br />

Verfügung zum digitalen Erbe | SafeGuard24 VorsorgeHeft<br />

Seite 49<br />

Königstraße 5a, 01097 Dresden<br />

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VERFÜGUNG ZUM DIGITALEN ERBE Seite 1 von 2<br />

Hiermit erteile ich,- (bitte in Druckschrift ausfüllen)<br />

Vorname<br />

Name<br />

Geburtsdatum Geburtsname Geburtsort<br />

Straße<br />

PLZ<br />

Ort<br />

Telefon, Mobiltelefon, Fax, E-Mail<br />

aus freiem Willen und in vollem Besitz meiner geistigen Kräfte nachfolgende Vollmacht und Auftrag an:<br />

Vorname<br />

Name<br />

Geburtsdatum Geburtsname Geburtsort<br />

Straße<br />

PLZ<br />

Ort<br />

Telefon, Mobiltelefon, Fax, E-Mail<br />

Sollte die oben genannte Person nicht in der Lage oder gewillt sein, die mit dieser Vollmacht verbundenen Rechte und<br />

Pflichten wahrzunehmen, bestimme ich folgende Person als Ersatzbevollmächtigte:<br />

Vorname<br />

Name<br />

Geburtsdatum Geburtsname Geburtsort<br />

Straße<br />

PLZ<br />

Ort<br />

Telefon, Mobiltelefon, Fax, E-Mail<br />

I.<br />

Der Bevollmächtigte wird beauftragt, nach meinem Tode alle meine in der beigefügten Anlage verzeichneten<br />

Internetkonten z.B. Web.de, Cloud und vergleichbare Verträge<br />

Mitgliedschaften in sozialen Medien z.B. Facebook©, LinkedIn© und vergleichbare Verträge<br />

Verträge über die Nutzung von Onlinespeichern z.B. DropBox©, Strato HiDrive© und vergleichbare Verträge<br />

Online-Service-Abonnements z.B. Microsoft Office 365© und vergleichbare Verträge<br />

[201705DE-SafeGuard24]


Digitales Erbe<br />

Königstraße 5a, 01097 Dresden<br />

www.stiftung-vorsorgedatenbank.de<br />

VERFÜGUNG ZUM DIGITALEN ERBE<br />

Seite 2 von 2<br />

soweit erforderlich zu kündigen, Internetkonten zu löschen und dazu in meinem Namen, auch über meinen Tod hinaus,<br />

alle Handlungen vorzunehmen und Willenserklärungen abzugeben und entgegen zu nehmen.<br />

II.<br />

Soweit für die Erfüllung des Auftrags Kosten durch die Beauftragung professioneller Dienstleister entstehen, sind<br />

diese dem Bevollmächtigten von dem/den Erben aus dem Nachlass zu erstatten.<br />

III.<br />

Die bevollmächtigte Person erhält für meine Vertretung im Rahmen dieser Vollmacht<br />

keine Vergütung<br />

eine Vergütung aus dem Nachlass in Höhe von €<br />

IV.<br />

Sollten einzelne Teile der Vollmacht unwirksam sein, so soll dies nichts an der Wirksamkeit der übrigen Regelungen<br />

ändern.<br />

V.<br />

Diese Vollmacht kann ich jederzeit widerrufen. Die bevollmächtigte Person ist in diesem Fall verpflichtet, das Originaldokument<br />

an mich zurückzugeben.<br />

VI.<br />

Ich wünsche, dass im Falle eines Streites bei der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus dieser Vollmacht vor<br />

Einleitung eines Gerichtsverfahrens die Schlichtung durch eine staatlich anerkannte Schlichtungsstelle versucht wird:<br />

Ja<br />

Nein<br />

Diese Verfügung habe ich freiwillig und im einsichtsfähigen Zustand verfasst.<br />

Ort/Datum<br />

Unterschrift des Verfügenden/Vollmachtgebers<br />

Der Verfügende hat bis zum angegebenen Datum folgende Verfügungen verfasst: (entsprechende Verfügungen bitte ankreuzen)<br />

Patientenverfügung Betreeungsverfügung Organverfügung Pflegeverfügung Gesundheitsvollmacht<br />

Damit Ihre Vorsorgeverfügungen gefunden werden!<br />

Die Stiftung VorsorgeDatenbank ist Kooperationspartner der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG.<br />

Zusammen mit unserem Kooperationspartner sorgen wir dafür, dass Ihre Patientenverfügung, Organverfügung, Trauerverfügung<br />

von dem berechtigten Krankenhaus/der med. Einrichtung/der berechtigten Institution und die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung<br />

von dem zuständigen Gericht datengesichert abgefragt werden können.<br />

Stiftung VorsorgeDatenbank<br />

Königstraße 5a 01097 Dresden Tel. 0351 - 811 74 32 Fax 0351 - 811 74 45 Mail info@stiftung-vorsorgedatenbank.de Web www.stiftung-vorsorgedatenbank.de<br />

[201705DE-SafeGuard24]


IV Persönliches | Informationen zu persönlichen Angaben<br />

Seite 51<br />

IV Persönliches<br />

Informationen zu persönlichen Angaben<br />

Mit diesen niedergelegten Informationen helfen Sie sich selbst. Wichtige persönliche Daten, Geburtstage, Namen,<br />

Ereignisse können nicht mehr so leicht entfallen und können immer wieder nachgelesen werden.<br />

Diese Informationen helfen auch anderen, die vielleicht in schwierigen Situationen für Sie tätig werden müssen, oder<br />

für den möglichen Fall einer späteren Betreuung.<br />

Schreiben Sie die Informationen auf, von denen Sie ausgehen, dass andere, Ihre Kinder, Freunde und spätere<br />

Erben davon wissen müssen oder sollten. Es gibt ein gutes Gefühl, verschiedene Angelegenheiten rechtzeitig<br />

geregelt zu haben.


IV Persönliches | Persönliche Daten<br />

Seite 53<br />

IV Persönliches<br />

Religionsbekenntnis:<br />

Getauft am:<br />

[in der Kirche]<br />

Heutiges Pfarramt:<br />

[Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail]<br />

Name des Pfarrers:<br />

Pate:<br />

[Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail]<br />

Pate:<br />

[Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail]<br />

Konfirmation am:<br />

[in der Kirche]<br />

Erstkommunion am:<br />

[in der Kirche]<br />

Firmung am:<br />

[in der Kirche]<br />

Jugendweihe am:<br />

[Ort]<br />

Familienstand:<br />

Ort und Tag der Eheschließung:<br />

[standesamtlich/kirchlich]<br />

Zuständige Gemeinde:<br />

[mit Anschrift]<br />

Standesamt:<br />

[mit Anschrift]<br />

Heutiges Pfarramt:<br />

[Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail]<br />

Name des Pfarrers:<br />

Aufbewahrungsort des Stammbuches:<br />

Güterstand:<br />

[Zugewinngemeinschaft/Gütertrennung/Gütergemeinschaft]<br />

[Zutreffendes bitte eintragen]


Seite 54<br />

IV Persönliches | Persönliche Daten<br />

IV Persönliches<br />

Persönliche Daten<br />

Titel:<br />

Familienname:<br />

Geburtsname:<br />

Vorname(n):<br />

[Rufnamen bitte unterstreichen]<br />

Persönliche Identifikationsnummer:<br />

Adressen:<br />

Erster Wohnsitz:<br />

[mit PLZ]<br />

Zweiter Wohnsitz:<br />

[mit PLZ]<br />

E-Mail-Adresse, Telefon, Fax:<br />

Passwörter, Zugangscodes, Geheimnummern:<br />

[sind hinterlegt bei]<br />

> Persönliche Geheimdaten von EC-/Kreditkarten, Autoradio, Handy, PC, Laptop sollten entweder im Bankschließfach<br />

oder beim Anwalt/Notar in einer Beratungsakte hinterlegt werden. <<br />

Geburtsdatum:<br />

Geburtsort /PLZ:<br />

Geburtsurkunden-Nr.:<br />

Ausstellende Behörde:<br />

Staatsangehörigkeit:<br />

Personalausweis-Nr.:<br />

Ausstellende Behörde:<br />

Reisepass-Nr.:<br />

Ausstellende Behörde:<br />

Beruf:


IV Persönliches | Persönliche Daten<br />

Seite 55<br />

IV Persönliches<br />

Ein Ehevertrag befindet sich:<br />

[Aufbewahrungsort]<br />

Geschieden seit/Aktenzeichen:<br />

Amts-/Familiengericht:<br />

[Adresse]<br />

Zuständiges Finanzamt:<br />

[Anschrift]<br />

Steuer-Nr.:<br />

Steuerberater:<br />

[Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail]<br />

Rechtsanwalt:<br />

[Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail]<br />

Berufliche Situation<br />

Arbeitgeber:<br />

[Anschrift]<br />

Personalbüro:<br />

[Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail]<br />

Personal-Nr.:<br />

[Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail]<br />

Selbstständige Tätigkeit:<br />

Ust-IdNr:<br />

Zuständiges Finanzamt:<br />

Steuer-Nr.:


Seite 56<br />

IV Persönliches | Persönliche Daten des (Ehe-) Partners<br />

IV Persönliches<br />

Persönliche Daten des (Ehe-) Partners<br />

Titel:<br />

Familienname:<br />

Geburtsname:<br />

Vorname(n):<br />

[Rufname bitte unterstreichen]<br />

Persönliche Identifikationsnummer:<br />

Adresse:<br />

[falls abweichend]<br />

Telefon, Fax, E-Mail:<br />

Geburtsdatum:<br />

Geburtsort:<br />

[PLZ]<br />

Geburtsurkunden-Nr.:<br />

Ausstellende Behörde:<br />

Staatsangehörigkeit:<br />

Personalausweis-Nr.:<br />

Ausstellende Behörde:<br />

Reisepass-Nr.:<br />

Ausstellende Behörde:<br />

Beruf:


IV Persönliches | Persönliche Daten des (Ehe-) Partners<br />

Seite 57<br />

IV Persönliches<br />

Religionsbekenntnis:<br />

Getauft am:<br />

[in der Kirche]<br />

Zuständiges Pfarramt:<br />

[mit Anschrift]<br />

Name des Pfarrers:<br />

Pate:<br />

[mit Adresse]<br />

Pate:<br />

[mit Adresse]<br />

Konfirmation am:<br />

[in der Kirche]<br />

Erstkommunion am:<br />

[in der Kirche]<br />

Firmung am:<br />

[in der Kirche]<br />

Jugendweihe am:<br />

[Ort]<br />

Berufliche Situation<br />

Arbeitgeber:<br />

[Anschrift]<br />

Personalbüro:<br />

[Anschrift]<br />

Personal-Nr.:<br />

Selbstständige Tätigkeit:<br />

Ust-IdNr.:<br />

Zuständiges Finanzamt:<br />

Steuer-Nr.:


Seite 58<br />

IV Persönliches | Persönliche Daten der Eltern und Geschwister<br />

IV Persönliches<br />

Ihre Eltern<br />

[Namen, Geburtstage und Anschriften mit Telefon, Fax , E-Mail bitte eintragen]<br />

Vater:<br />

Mutter:<br />

Eltern des Partners<br />

[Namen, Geburtstage und Anschriften mit Telefon, Fax , E-Mail bitte eintragen]<br />

Vater:<br />

Mutter:<br />

Geschwister/falls verstorben, deren Kinder<br />

[Namen, Geburtstage und Anschriften mit Telefon, Fax , E-Mail bitte eintragen]


IV Persönliches | Persönliche Daten der Kinder<br />

Seite 59<br />

IV Persönliches<br />

Persönliche Daten der Kinder<br />

Kinder<br />

[Namen, Geburtstage und Anschriften mit Telefon, Fax , E-Mail bitte eintragen]<br />

Vormund/Pfleger der Kinder ist<br />

[Namen und Anschriften mit Telefon, Fax , E-Mail bitte eintragen]<br />

Adoptionseltern<br />

[Namen und Anschriften mit Telefon, Fax , E-Mail bitte eintragen]<br />

Enkel<br />

[Namen, Geburtstage und Anschriften mit Telefon, Fax , E-Mail bitte eintragen]


SafeGuard24 VorsorgeHeft | Persönliche Notizen<br />

Seite 61<br />

Platz für persönliche Notizen


Seite 62<br />

SafeGuard24 VorsorgeHeft | Persönliche Notizen<br />

Platz für persönliche Notizen


SafeGuard24 VorsorgeHeft | Persönliche Notizen<br />

Seite 63<br />

Platz für persönliche Notizen


Die Autoren JUDr. Heinrich Meyer-Götz, Karin Meyer-Götz, Thorsten Detto<br />

sind Rechtsanwälte und haben sich seit mehr als 30 Jahren auf das Thema der<br />

finanziellen und persönlichen Vorsorge im Familienrecht, Erbrecht und Bankrecht<br />

spezialisiert. In diesem Buch haben sie all ihr Wissen für Sie zusammengefasst.<br />

» Wenn Sie das SafeGuard VorsorgeHeft mit den Checklisten für Ihre wichtigsten<br />

persönlichen Daten, Verträge und Vorsorgeverfügungen ausgefüllt und Ihre Verfügungen<br />

im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert<br />

haben, können Sie sicher sein, Sie haben die beste Vorsorge getroffen und es ist alles<br />

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» Wenn Sie Fragen zu den Vorsorgeverfügungen und unseren Extraleistungen haben,<br />

können Sie sich über das VorsorgeTelefon von spezialisierten Rechtsanwälten<br />

beraten lassen.<br />

9 783935 875943<br />

ISBN 978-3-935875-94-3<br />

www.safeguard24.net

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