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Öffentliche Bekanntmachungen - Gemeinde Merzenich

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Die Grundstückseigentümer werden um Mithilfe gebeten<br />

Regeneinläufe und Gullys auf den Straßen bitte freischaufeln<br />

Die großen Schneemengen der vergangenen Tage stellen uns alle vor große Probleme. Zunächst weiß niemand, wohin mit dem<br />

ganzen Schnee und jetzt kommt die nächste Herausforderung auf Grundstückseigentümer und <strong>Gemeinde</strong>verwaltung zu, das<br />

Tauwetter.<br />

Im ganzen <strong>Gemeinde</strong>gebiet liegen die Regeneinläufe und Gullys an den Straßenrändern unter teilweise meterhohen Schneebergen,<br />

die beim Räumen aufgetürmt wurden. Das Tauwasser hat so keine Möglichkeit abzufließen. So drohen erstzunehmende<br />

Überschwemmungen und im ungünstigsten Fall voll gelaufene Keller und überflutete Erdgeschosse in den Häusern.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bittet daher alle Grundstückseigentümer bzw. alle Mitbürger, die Regeneinläufe und Gullys auf der<br />

Straße vor Ihrem Grundstück spätestens beim Einsetzen des Tauwetters freizuschaufeln und soweit freizulegen, dass das Tauwasser<br />

schnell abfließen kann.<br />

Sie haben bestimmt Verständnis dafür, dass die Mitarbeiter des Bauhofes nicht in der Lage sind, diese Arbeit flächendeckend im<br />

gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet zu leisten.<br />

Für Ihr bürgerschaftliches Engagement möchte ich mich bereits jetzt im Voraus bedanken.<br />

An dieser Stelle sei den Landwirten für ihr bürgerschaftliches Engagement gedankt. Sie haben die Mitarbeiter des Bauhofes in<br />

den vergangenen Wochen viele Stunden persönlich mit dem Einsatz ihrer Gerätschaften beim Räumdienst unterstützt.<br />

<strong>Merzenich</strong>, den 28.12.2010<br />

Der Bürgermeister<br />

In Vertretung – Klein –<br />

<strong>Öffentliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong><br />

2. Änderung des Bebauungsplanes<br />

<strong>Merzenich</strong> C 19b (östlich Valdersweg)<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Merzenich</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

16.12.2010 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />

<strong>Merzenich</strong> C 19b (östlich Valdersweg) gemäß § 13 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) als vereinfachtes Verfahren<br />

beschlossen. Die 2. Änderung umfasst lediglich eine Ergänzung<br />

der textlichen Festsetzungen bezüglich der Farbgebung<br />

der Einfriedungen. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß 13<br />

Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und<br />

Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.<br />

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren<br />

von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.<br />

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst<br />

den gesamten, in nachfolgender Skizze dargestellten Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes <strong>Merzenich</strong> C 19b.<br />

Die Öffentlichkeit kann sich über die Ziele der Planänderung<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Merzenich</strong>, Bauabteilung,<br />

2. Obergeschoss, Zimmer 19/20, Valdersweg 1, 52399 Mer -<br />

zenich, während folgender Zeiten informieren:<br />

Die Dienststunden der Verwaltung sind<br />

montags - freitags 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

montags von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr<br />

mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

Der Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungs -<br />

planes <strong>Merzenich</strong> C 19b wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

öffentlich bekannt gemacht.<br />

<strong>Merzenich</strong>, den 20.12.2010<br />

Der Bürgermeister<br />

(Harzheim)<br />

1. Änderung des Bebauungsplanes<br />

<strong>Merzenich</strong> G 1<br />

(Gewerbegebiet <strong>Merzenich</strong>, Auf der Heide)<br />

hier: Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Merzenich</strong> hatte in seiner Sitzung am<br />

16.12.2010 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />

<strong>Merzenich</strong> G 1 einschließlich Begründung genehmigt und<br />

die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB angeordnet.<br />

Um die städtebauliche Ordnung zu sichern und die weitere<br />

Entwicklung des Gewerbegebietes im Rahmen der bisherigen<br />

Konzeption des Bebauungsplanes langfristig zu gewährleisten,<br />

sollen mit der geplanten Änderung zusätzlich die nach § 8 Abs. 2<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO) allgemein zulässigen<br />

Bordellbetriebe und bordellähnliche Betriebe ausgeschlossen<br />

werden. Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan<br />

werden entsprechend ergänzt.<br />

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />

umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE MERZENICH NUMMER 1 · 7. Januar 2011 · 13. JAHRGANG<br />

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