Die Unfallversicherung AUB 2008 - Schöll
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UN 4413 – Besondere Bedingungen für erhöhte Leistungen bei gleichzeitigem<br />
Bestehen einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung<br />
Erleidet die versicherte Person als Lenker oder Insasse eines bei<br />
unserem Unternehmen haftpflichtversicherten PKW einen Unfall,<br />
so erhöhen sich eventuelle Leistungen aus der Unfall versiche -<br />
rung um den im Versicherungsschein genannten %-Satz. <strong>Die</strong>s gilt<br />
nur für die Leistungsarten<br />
– Invalidität<br />
– Unfallrente<br />
UN 4442 – Besondere Bedingungen für die Familienvorsorge in der Unfall versicherung<br />
Wir bieten Ihnen entsprechend der nachfolgenden Regelung,<br />
ohne dass ein zusätzlicher Beitrag berechnet wird, eine Familien -<br />
vorsorge:<br />
1 Voraussetzungen für die Leistung:<br />
Sie als Versicherungsnehmer haben das 50. Lebensjahr<br />
noch nicht vollendet und sind zugleich auch (eine der) ver -<br />
sicherte(n) Person(en) des Vertrages.<br />
<strong>Die</strong> vereinbarte Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens<br />
3 Jahre.<br />
2 Art der Leistung:<br />
Für die Dauer von 15 Monaten besteht während der Wirk -<br />
sam keit des Vertrages Versicherungsschutz für Ihre hinzukommenden<br />
Angehörigen, nämlich<br />
– Ihren Ehepartner ab dem Zeitpunkt der standesamtlichen<br />
Eheschließung, bzw. ihren eingetragenen Lebens -<br />
partner ab dem Zeitpunkt der Begründung der eingetragenen<br />
Lebenspartnerschaft.<br />
– Ihre leiblichen Kinder ab Vollendung der Geburt.<br />
Versicherungsschutz besteht im Rahmen dieser Familien -<br />
vorsorge ausschließlich für die Invaliditätsleistung und –<br />
– 18 –<br />
– Krankenhaustagegeld<br />
– Genesungsgeld<br />
– Tagegeld<br />
– Übergangsleistung<br />
– Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen<br />
– Unfalltod<br />
soweit diese tatsächlich vereinbart sind.<br />
UN 4414 – Besondere Bedingungen für die Erweiterung des Versicherungsschutzes<br />
in der Freizeit<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Sofern über diesen Vertrag mehrere Personen versichert sind,<br />
gilt folgende Vereinbarung nur, wenn sie im Versicherungsschein<br />
oder seinen Nachträgen ausdrücklich bei der jeweiligen ver -<br />
sicher ten Person ausgewiesen ist.<br />
Auf der Grundlage der vereinbarten Allgemeinen Unfallver siche -<br />
rungs-Bedin gungen (<strong>AUB</strong>) bieten wir für außerberufliche Unfälle<br />
Ver sicherungsschutz aus den doppelten Versicherungs summen,<br />
soweit dies für die einzelnen Leistungsarten vereinbart ist.<br />
1 Voraussetzungen für die Leistung:<br />
1.1 <strong>Die</strong> versicherte Person steht in einem Arbeits- oder <strong>Die</strong>nst -<br />
verhältnis und ist<br />
– gesetzlich oder freiwillig durch eine gesetzliche Unfall -<br />
versicherung gegen Arbeitsunfälle oder<br />
– nach den Versorgungsvorschriften für Beamte und Sol -<br />
daten gegen <strong>Die</strong>nstunfälle versichert.<br />
1.2 Es handelt sich um einen außerberuflichen Unfall im Sinne<br />
der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> bzw. der beamtenrechtlichen<br />
Versorgungsvorschriften.<br />
1.3 Im Zweifel ist die Entscheidung des Trägers der gesetzlichen<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> bzw. der zuständigen <strong>Die</strong>nst -<br />
stelle maßgebend.<br />
2 Ausgeschlossene Unfälle:<br />
Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle beim Sport,<br />
den die versicherte Person gegen Entgelt betreibt.<br />
3 Änderung der Voraussetzung für die Leistung:<br />
3.1 Fallen die Voraussetzungen nach Ziffer 1.1 dieser Bedin -<br />
gun gen für länger als zwei Monate fort, so entfällt der hier<br />
zusätzlich vereinbarte Versicherungsschutz.<br />
<strong>Die</strong> Leistungen bemessen sich in diesem Fall nach den<br />
entsprechend dem gesamten Beitrag erhöhten Versiche -<br />
rungs summen ohne diese Klausel. Der Beitrag berechnet<br />
sich nach dem zur Zeit der Änderung gültigen Tarif. Ziffer<br />
6.2 <strong>AUB</strong> gilt nicht.<br />
3.2 Liegen die Voraussetzungen nach Ziffer 1.1 dieser Bedin -<br />
gun gen wieder vor, führen wir den Vertrag mit dem bis -<br />
herigen Beitrag und den ursprünglich geltenden doppelten<br />
Versicherungssummen für außerberufliche Unfälle, soweit<br />
sie für die einzelnen Leistungsarten vereinbart waren, weiter.<br />
3.3 Sind bereits bei Abschluß des Vertrages die Voraus setzun -<br />
gen nach Ziffer 1.1 nicht gegeben, so gilt ebenfalls die in<br />
Ziffer 3.1 genannte Regelung.<br />
sofern für Sie und/oder den anderen Elternteil diese Leis -<br />
tungs arten vereinbart sind – für die Todesfallleistung und<br />
das Kran ken haus-Tagegeld.<br />
3 Höhe der Leistung:<br />
<strong>Die</strong> Versicherungssummen betragen für den Invaliditätsund<br />
Todesfall sowie für das Krankenhaus-Tagegeld<br />
– für Ihren Ehepartner bzw. für Ihren eingetragenen Lebens -<br />
partner 50 % Ihrer Versicherungssumme, höchs tens<br />
jeweils 25.000 EUR für Invalidität (Grund summe) bzw.<br />
Tod und höchstens 20 EUR für Kranken haus-Tage geld,<br />
– für Ihre leiblichen Kinder 50 % Ihrer Versicherungs -<br />
summe und der Versicherungssumme des mitversicherten<br />
anderen Elternteils, sofern die Mitversicherung dieses<br />
Eltern teils nicht auf dieser Familienvorsorge beruht,<br />
höchstens 25.000 EUR für Invalidität (Grund summe)<br />
und 5.000 EUR für Tod und 20 EUR für Kranken haus-<br />
Tagegeld.