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Die Unfallversicherung AUB 2008 - Schöll

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UN 4413 – Besondere Bedingungen für erhöhte Leistungen bei gleichzeitigem<br />

Bestehen einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung<br />

Erleidet die versicherte Person als Lenker oder Insasse eines bei<br />

unserem Unternehmen haftpflichtversicherten PKW einen Unfall,<br />

so erhöhen sich eventuelle Leistungen aus der Unfall versiche -<br />

rung um den im Versicherungsschein genannten %-Satz. <strong>Die</strong>s gilt<br />

nur für die Leistungsarten<br />

– Invalidität<br />

– Unfallrente<br />

UN 4442 – Besondere Bedingungen für die Familienvorsorge in der Unfall versicherung<br />

Wir bieten Ihnen entsprechend der nachfolgenden Regelung,<br />

ohne dass ein zusätzlicher Beitrag berechnet wird, eine Familien -<br />

vorsorge:<br />

1 Voraussetzungen für die Leistung:<br />

Sie als Versicherungsnehmer haben das 50. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet und sind zugleich auch (eine der) ver -<br />

sicherte(n) Person(en) des Vertrages.<br />

<strong>Die</strong> vereinbarte Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens<br />

3 Jahre.<br />

2 Art der Leistung:<br />

Für die Dauer von 15 Monaten besteht während der Wirk -<br />

sam keit des Vertrages Versicherungsschutz für Ihre hinzukommenden<br />

Angehörigen, nämlich<br />

– Ihren Ehepartner ab dem Zeitpunkt der standesamtlichen<br />

Eheschließung, bzw. ihren eingetragenen Lebens -<br />

partner ab dem Zeitpunkt der Begründung der eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaft.<br />

– Ihre leiblichen Kinder ab Vollendung der Geburt.<br />

Versicherungsschutz besteht im Rahmen dieser Familien -<br />

vorsorge ausschließlich für die Invaliditätsleistung und –<br />

– 18 –<br />

– Krankenhaustagegeld<br />

– Genesungsgeld<br />

– Tagegeld<br />

– Übergangsleistung<br />

– Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen<br />

– Unfalltod<br />

soweit diese tatsächlich vereinbart sind.<br />

UN 4414 – Besondere Bedingungen für die Erweiterung des Versicherungsschutzes<br />

in der Freizeit<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Sofern über diesen Vertrag mehrere Personen versichert sind,<br />

gilt folgende Vereinbarung nur, wenn sie im Versicherungsschein<br />

oder seinen Nachträgen ausdrücklich bei der jeweiligen ver -<br />

sicher ten Person ausgewiesen ist.<br />

Auf der Grundlage der vereinbarten Allgemeinen Unfallver siche -<br />

rungs-Bedin gungen (<strong>AUB</strong>) bieten wir für außerberufliche Unfälle<br />

Ver sicherungsschutz aus den doppelten Versicherungs summen,<br />

soweit dies für die einzelnen Leistungsarten vereinbart ist.<br />

1 Voraussetzungen für die Leistung:<br />

1.1 <strong>Die</strong> versicherte Person steht in einem Arbeits- oder <strong>Die</strong>nst -<br />

verhältnis und ist<br />

– gesetzlich oder freiwillig durch eine gesetzliche Unfall -<br />

versicherung gegen Arbeitsunfälle oder<br />

– nach den Versorgungsvorschriften für Beamte und Sol -<br />

daten gegen <strong>Die</strong>nstunfälle versichert.<br />

1.2 Es handelt sich um einen außerberuflichen Unfall im Sinne<br />

der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> bzw. der beamtenrechtlichen<br />

Versorgungsvorschriften.<br />

1.3 Im Zweifel ist die Entscheidung des Trägers der gesetzlichen<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> bzw. der zuständigen <strong>Die</strong>nst -<br />

stelle maßgebend.<br />

2 Ausgeschlossene Unfälle:<br />

Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle beim Sport,<br />

den die versicherte Person gegen Entgelt betreibt.<br />

3 Änderung der Voraussetzung für die Leistung:<br />

3.1 Fallen die Voraussetzungen nach Ziffer 1.1 dieser Bedin -<br />

gun gen für länger als zwei Monate fort, so entfällt der hier<br />

zusätzlich vereinbarte Versicherungsschutz.<br />

<strong>Die</strong> Leistungen bemessen sich in diesem Fall nach den<br />

entsprechend dem gesamten Beitrag erhöhten Versiche -<br />

rungs summen ohne diese Klausel. Der Beitrag berechnet<br />

sich nach dem zur Zeit der Änderung gültigen Tarif. Ziffer<br />

6.2 <strong>AUB</strong> gilt nicht.<br />

3.2 Liegen die Voraussetzungen nach Ziffer 1.1 dieser Bedin -<br />

gun gen wieder vor, führen wir den Vertrag mit dem bis -<br />

herigen Beitrag und den ursprünglich geltenden doppelten<br />

Versicherungssummen für außerberufliche Unfälle, soweit<br />

sie für die einzelnen Leistungsarten vereinbart waren, weiter.<br />

3.3 Sind bereits bei Abschluß des Vertrages die Voraus setzun -<br />

gen nach Ziffer 1.1 nicht gegeben, so gilt ebenfalls die in<br />

Ziffer 3.1 genannte Regelung.<br />

sofern für Sie und/oder den anderen Elternteil diese Leis -<br />

tungs arten vereinbart sind – für die Todesfallleistung und<br />

das Kran ken haus-Tagegeld.<br />

3 Höhe der Leistung:<br />

<strong>Die</strong> Versicherungssummen betragen für den Invaliditätsund<br />

Todesfall sowie für das Krankenhaus-Tagegeld<br />

– für Ihren Ehepartner bzw. für Ihren eingetragenen Lebens -<br />

partner 50 % Ihrer Versicherungssumme, höchs tens<br />

jeweils 25.000 EUR für Invalidität (Grund summe) bzw.<br />

Tod und höchstens 20 EUR für Kranken haus-Tage geld,<br />

– für Ihre leiblichen Kinder 50 % Ihrer Versicherungs -<br />

summe und der Versicherungssumme des mitversicherten<br />

anderen Elternteils, sofern die Mitversicherung dieses<br />

Eltern teils nicht auf dieser Familienvorsorge beruht,<br />

höchstens 25.000 EUR für Invalidität (Grund summe)<br />

und 5.000 EUR für Tod und 20 EUR für Kranken haus-<br />

Tagegeld.

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