Steiermark Verkehrsunfallstatistik 2005 - KfV
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DEFINITIONEN<br />
Aktiv Beteiligte<br />
sind alle Lenker von Fahrzeugen und beteiligte Fußgänger.<br />
Alkoholunfall<br />
Ein Alkoholunfall ist ein Unfall, bei dem mindestens ein<br />
Beteiligter alkoholisiert ist, oder bei dem der Alkoholtest<br />
positiv verlief oder die klinische Untersuchung eine<br />
Alkoholisierung ergab. „Bei einem Alkoholgehalt des<br />
Blutes von 0,8g/l (0,8 Promille) und darüber oder bei<br />
einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4mg/l und<br />
darüber gilt der Zustand einer Person jedenfalls als von<br />
Alkohol beeinträchtigt“ (vgl. StVO §5 Abs1). Ein Kfz darf<br />
seit 6.1.1998 nur „in Betrieb genommen oder gelenkt<br />
werden, wenn beim Lenker der Alkoholgehalt des Blutes<br />
weniger als 0,5g/l (0,5 Promille) oder der Alkoholgehalt<br />
der Atemluft weniger als 0,25mg/l beträgt“ (vgl. FSG §14<br />
Abs8).<br />
Beteiligte Personen<br />
sind folgende am Unfall beteiligten Personen:<br />
alle verletzten oder getöteten Fußgänger,<br />
Lenker oder Mitfahrer,<br />
alle unverletzten Lenker,<br />
alle unverletzten, alkoholisierten, mitfahrenden<br />
Personen, sofern sie den Lenker behindert haben,<br />
alle unverletzten Fußgänger, insbesondere alle<br />
alkoholisierten Fußgänger, wenn sie durch ihr Verhalten<br />
wesentlich am Zustandekommen des Unfalls<br />
beteiligt waren.<br />
Fußgänger<br />
sind auch Personen, die einen Kinderwagen oder ein<br />
Fahrzeug schieben oder die an einem Fahrzeug beschäftigt<br />
sind.<br />
Geisterfahrer<br />
sind Lenker von Kfz, die auf richtungsgetrennten Fahrbahnen<br />
entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung<br />
fahren.<br />
Getötete<br />
In der österreichischen Verkehrsstatistik gelten folgende<br />
Definitionen: Als tödlich verunglückt gelten in Österreich<br />
jene Personen, die sofort oder innerhalb von 30<br />
Tagen infolge eines Verkehrsunfalls sterben. In den Jahren<br />
1966-1991 wurden nur innerhalb von 72 Stunden<br />
Verstorbene statistisch als tödlich verunglückt erfasst.<br />
Um diese Daten vergleichbar zu machen, wurden sie mit<br />
einem Faktor 1,12 multipliziert.<br />
Kinder<br />
sind Personen im Alter von 0 bis 14 Jahren.<br />
150 Bereich Verkehr & Mobilität | <strong>Verkehrsunfallstatistik</strong> <strong>Steiermark</strong> <strong>2005</strong><br />
Kinderunfall<br />
Ein Kinderunfall ist ein Unfall, bei dem mindestens ein<br />
aktiv Beteiligter ein Kind im Alter von 0 bis 14 Jahren<br />
ist.<br />
Lenker<br />
ist jede Person, die ein Fahrzeug lenkt, Zug- Trag- oder<br />
Satteltiere führt, auf einem Tier reitet oder Herden treibt.<br />
Mitfahrer<br />
ist jede Person außer dem Lenker in oder auf einem<br />
Fahrzeug.<br />
Nicht erkennbaren Grades verletzt<br />
Zuordnung, wenn es dem ausfüllenden Organ oder dem<br />
Arzt nicht möglich ist, den Grad der Verletzung festzustellen.<br />
(Das Ausfüllen dieses Punktes soll jedoch nach<br />
Möglichkeit vermieden werden.)<br />
Passiv Beteiligte<br />
sind alle Mitfahrer.<br />
Schwer verletzt<br />
Ob eine Verletzung schwer oder leicht ist, wird nach<br />
§84 Strafgesetzbuch (StGB) beurteilt. (Entweder eine<br />
länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder<br />
eine Gesundheits-schädigung die „an sich schwer“ ist.<br />
„An sich schwer“ ist folgendermaßen definiert: Eine<br />
Verletzung oder Gesundheitsschädigung ist „an sich<br />
schwer“, wenn sie ein „wichtiges Organ“ betrifft, wenn<br />
sie schwere „gesundheitliche Nachteile“ bringt, wenn der<br />
„Heilungsverlauf ungewiß“ ist oder wenn sie „weitere<br />
Folgen“ befürchten läßt.)<br />
Senioren<br />
sind Personen, die 65 Jahre und älter sind.<br />
Unfall<br />
Ein Straßenverkehrsunfall mit Personenschaden (UPS)<br />
liegt dann vor, wenn durch ein plötzlich eintretendes,<br />
mit dem Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen<br />
zusammenhängendes Ereignis Personen getötet, verletzt<br />
oder sonst in ihrer Gesundheit geschädigt werden und<br />
daran zu_mindest ein in Bewegung befindliches Fahrzeug<br />
beteiligt ist.<br />
Verletzte<br />
Die Einstufung nach schwerem oder leichtem Verletzungsgrad<br />
erfolgt nach den Bestimmungen des StGB.<br />
Verunglückte<br />
sind Personen, die entweder verletzt (schwer, leicht,<br />
nicht erkennbaren Grades) oder getötet werden.