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Steiermark Verkehrsunfallstatistik 2005 - KfV

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DEFINITIONEN<br />

Aktiv Beteiligte<br />

sind alle Lenker von Fahrzeugen und beteiligte Fußgänger.<br />

Alkoholunfall<br />

Ein Alkoholunfall ist ein Unfall, bei dem mindestens ein<br />

Beteiligter alkoholisiert ist, oder bei dem der Alkoholtest<br />

positiv verlief oder die klinische Untersuchung eine<br />

Alkoholisierung ergab. „Bei einem Alkoholgehalt des<br />

Blutes von 0,8g/l (0,8 Promille) und darüber oder bei<br />

einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4mg/l und<br />

darüber gilt der Zustand einer Person jedenfalls als von<br />

Alkohol beeinträchtigt“ (vgl. StVO §5 Abs1). Ein Kfz darf<br />

seit 6.1.1998 nur „in Betrieb genommen oder gelenkt<br />

werden, wenn beim Lenker der Alkoholgehalt des Blutes<br />

weniger als 0,5g/l (0,5 Promille) oder der Alkoholgehalt<br />

der Atemluft weniger als 0,25mg/l beträgt“ (vgl. FSG §14<br />

Abs8).<br />

Beteiligte Personen<br />

sind folgende am Unfall beteiligten Personen:<br />

alle verletzten oder getöteten Fußgänger,<br />

Lenker oder Mitfahrer,<br />

alle unverletzten Lenker,<br />

alle unverletzten, alkoholisierten, mitfahrenden<br />

Personen, sofern sie den Lenker behindert haben,<br />

alle unverletzten Fußgänger, insbesondere alle<br />

alkoholisierten Fußgänger, wenn sie durch ihr Verhalten<br />

wesentlich am Zustandekommen des Unfalls<br />

beteiligt waren.<br />

Fußgänger<br />

sind auch Personen, die einen Kinderwagen oder ein<br />

Fahrzeug schieben oder die an einem Fahrzeug beschäftigt<br />

sind.<br />

Geisterfahrer<br />

sind Lenker von Kfz, die auf richtungsgetrennten Fahrbahnen<br />

entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung<br />

fahren.<br />

Getötete<br />

In der österreichischen Verkehrsstatistik gelten folgende<br />

Definitionen: Als tödlich verunglückt gelten in Österreich<br />

jene Personen, die sofort oder innerhalb von 30<br />

Tagen infolge eines Verkehrsunfalls sterben. In den Jahren<br />

1966-1991 wurden nur innerhalb von 72 Stunden<br />

Verstorbene statistisch als tödlich verunglückt erfasst.<br />

Um diese Daten vergleichbar zu machen, wurden sie mit<br />

einem Faktor 1,12 multipliziert.<br />

Kinder<br />

sind Personen im Alter von 0 bis 14 Jahren.<br />

150 Bereich Verkehr & Mobilität | <strong>Verkehrsunfallstatistik</strong> <strong>Steiermark</strong> <strong>2005</strong><br />

Kinderunfall<br />

Ein Kinderunfall ist ein Unfall, bei dem mindestens ein<br />

aktiv Beteiligter ein Kind im Alter von 0 bis 14 Jahren<br />

ist.<br />

Lenker<br />

ist jede Person, die ein Fahrzeug lenkt, Zug- Trag- oder<br />

Satteltiere führt, auf einem Tier reitet oder Herden treibt.<br />

Mitfahrer<br />

ist jede Person außer dem Lenker in oder auf einem<br />

Fahrzeug.<br />

Nicht erkennbaren Grades verletzt<br />

Zuordnung, wenn es dem ausfüllenden Organ oder dem<br />

Arzt nicht möglich ist, den Grad der Verletzung festzustellen.<br />

(Das Ausfüllen dieses Punktes soll jedoch nach<br />

Möglichkeit vermieden werden.)<br />

Passiv Beteiligte<br />

sind alle Mitfahrer.<br />

Schwer verletzt<br />

Ob eine Verletzung schwer oder leicht ist, wird nach<br />

§84 Strafgesetzbuch (StGB) beurteilt. (Entweder eine<br />

länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder<br />

eine Gesundheits-schädigung die „an sich schwer“ ist.<br />

„An sich schwer“ ist folgendermaßen definiert: Eine<br />

Verletzung oder Gesundheitsschädigung ist „an sich<br />

schwer“, wenn sie ein „wichtiges Organ“ betrifft, wenn<br />

sie schwere „gesundheitliche Nachteile“ bringt, wenn der<br />

„Heilungsverlauf ungewiß“ ist oder wenn sie „weitere<br />

Folgen“ befürchten läßt.)<br />

Senioren<br />

sind Personen, die 65 Jahre und älter sind.<br />

Unfall<br />

Ein Straßenverkehrsunfall mit Personenschaden (UPS)<br />

liegt dann vor, wenn durch ein plötzlich eintretendes,<br />

mit dem Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen<br />

zusammenhängendes Ereignis Personen getötet, verletzt<br />

oder sonst in ihrer Gesundheit geschädigt werden und<br />

daran zu_mindest ein in Bewegung befindliches Fahrzeug<br />

beteiligt ist.<br />

Verletzte<br />

Die Einstufung nach schwerem oder leichtem Verletzungsgrad<br />

erfolgt nach den Bestimmungen des StGB.<br />

Verunglückte<br />

sind Personen, die entweder verletzt (schwer, leicht,<br />

nicht erkennbaren Grades) oder getötet werden.

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