Lagerzeitung 28.06.2017
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Zeltlagerordnung 2017<br />
1. Lagerleiter ist der Kreisjugendfeuerwehrwart. Es<br />
vertreten ihn seine Stellvertreter. Die eingesetzten<br />
Fachbereichsleiter sind im Rahmen ihres jeweiligen<br />
Aufgabenbereichs weisungsbefugt und ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.<br />
2. Die Lagerleitung ist gegenüber jedem Lagerteilnehmer und Besucher<br />
weisungsbefugt.<br />
3. Auf Ordnung und Sauberkeit im Lager ist zu achten.<br />
4. Das Waldgelände darf nicht betreten werden.<br />
5. Ab 23.00 Uhr ist Nachtruhe. Wecken ist um 07.00 Uhr.<br />
6. Rauchen in den Zelten, dem Großzelt, im Wald und<br />
auf Flächen ist strengstens verboten. In den Zeltdörfern sind Raucherplätze<br />
einzurichten. Hierfür ist jeder Bürgermeister verantwortlich.<br />
7. Nach dem Essen ist der Tisch sauber und ordentlich zu verlassen.<br />
8. Im Schwimmbad ist den Anweisungen des Schwimmmeisters Folge zu leisten.<br />
9. Für Teilnehmer unter 18 Jahren gilt Rauch- und<br />
Alkoholverbot.<br />
10. Im Verpflegungszelt gibt es bis 20.00 Uhr nur alkoholfreie Getränke.<br />
11. Die Armbänder sind immer zu tragen.<br />
12. Keine Speisen in die Zelte mitnehmen!<br />
13. Die Wachordnung und der Wachplan sind Bestandteil der Lagerordnung.<br />
14. Die Wasch- und Toilettenanlagen sind sauber zu verlassen.<br />
15. Besondere Vorkommnisse, z.B. Verletzungen und Beschwerden, sind unverzüglich der<br />
Lagerleitung zu melden.<br />
16. Das Schwimmbad gehört zum Zeltlagergelände.<br />
Wer das Zeltlagergelände verlassen möchte, muss bei der Lagerverwaltung bzw.<br />
zwischen 18 Uhr und 8 Uhr am Wachzelt abmelden.<br />
17. Verstöße gegen die Lagerordnung, sowie Missachtung von Anweisungen der<br />
weisungsberechtigten Personen werden geahndet und können in besonders schwerwiegenden<br />
Fällen den Ausschluss aus dem Zeltlager zur Folge haben. Hierüber wird nach Anhörung der<br />
Betroffenen durch die Lagerleitung entschieden.<br />
Die Lagerleitung