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Lagerzeitung 28.06.2017

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Zeltlagerordnung 2017<br />

1. Lagerleiter ist der Kreisjugendfeuerwehrwart. Es<br />

vertreten ihn seine Stellvertreter. Die eingesetzten<br />

Fachbereichsleiter sind im Rahmen ihres jeweiligen<br />

Aufgabenbereichs weisungsbefugt und ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.<br />

2. Die Lagerleitung ist gegenüber jedem Lagerteilnehmer und Besucher<br />

weisungsbefugt.<br />

3. Auf Ordnung und Sauberkeit im Lager ist zu achten.<br />

4. Das Waldgelände darf nicht betreten werden.<br />

5. Ab 23.00 Uhr ist Nachtruhe. Wecken ist um 07.00 Uhr.<br />

6. Rauchen in den Zelten, dem Großzelt, im Wald und<br />

auf Flächen ist strengstens verboten. In den Zeltdörfern sind Raucherplätze<br />

einzurichten. Hierfür ist jeder Bürgermeister verantwortlich.<br />

7. Nach dem Essen ist der Tisch sauber und ordentlich zu verlassen.<br />

8. Im Schwimmbad ist den Anweisungen des Schwimmmeisters Folge zu leisten.<br />

9. Für Teilnehmer unter 18 Jahren gilt Rauch- und<br />

Alkoholverbot.<br />

10. Im Verpflegungszelt gibt es bis 20.00 Uhr nur alkoholfreie Getränke.<br />

11. Die Armbänder sind immer zu tragen.<br />

12. Keine Speisen in die Zelte mitnehmen!<br />

13. Die Wachordnung und der Wachplan sind Bestandteil der Lagerordnung.<br />

14. Die Wasch- und Toilettenanlagen sind sauber zu verlassen.<br />

15. Besondere Vorkommnisse, z.B. Verletzungen und Beschwerden, sind unverzüglich der<br />

Lagerleitung zu melden.<br />

16. Das Schwimmbad gehört zum Zeltlagergelände.<br />

Wer das Zeltlagergelände verlassen möchte, muss bei der Lagerverwaltung bzw.<br />

zwischen 18 Uhr und 8 Uhr am Wachzelt abmelden.<br />

17. Verstöße gegen die Lagerordnung, sowie Missachtung von Anweisungen der<br />

weisungsberechtigten Personen werden geahndet und können in besonders schwerwiegenden<br />

Fällen den Ausschluss aus dem Zeltlager zur Folge haben. Hierüber wird nach Anhörung der<br />

Betroffenen durch die Lagerleitung entschieden.<br />

Die Lagerleitung

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