Prisma Tarif 2013 - prisma Verlag
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Zusätzliche Geschäftsbedingungen<br />
1. Mit Erteilung eines Anzeigenauftrages anerkennt der Auftraggeber die Preisliste<br />
und die Geschäftsbedingungen von <strong>prisma</strong> und MSG (nachfolgend <strong>prisma</strong><br />
genannt). Dies gilt auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter, Einhefter oder<br />
andere Sonderformen.<br />
2. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten,<br />
Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die<br />
Preisliste von <strong>prisma</strong> zu halten. Die von <strong>prisma</strong> gewährte Mittlungsvergütung<br />
darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.<br />
3. Der Werbungtreibende hat rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen<br />
Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass,<br />
wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der auf Grund der<br />
Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.<br />
4. <strong>prisma</strong> wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die<br />
geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn sie von den Auftraggebern<br />
irregeführt oder getäuscht wird.<br />
5. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern<br />
werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende<br />
bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche gegenüber <strong>prisma</strong>.<br />
6. In Ergänzung von Nr. 6 und 10 der Allgemeinen Geschäfts bedingungen für<br />
Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften gilt als vereinbart, dass bei Anzeigenaufträgen<br />
eine etwaige Haftung von <strong>prisma</strong>, aus welchen Rechtsgründen sie<br />
auch immer gegeben sein mag, der Höhe nach auf den nach der jeweils gültigen<br />
Preisliste von <strong>prisma</strong> festliegenden Nettobetrag des Auftrages beschränkt<br />
ist.<br />
7. Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung<br />
auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz durch<br />
<strong>prisma</strong>. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte<br />
oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.<br />
8. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für<br />
die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber<br />
obliegt es, den <strong>Verlag</strong> von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung<br />
eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung<br />
einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen<br />
der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweiligen<br />
Anzeigentarifs.<br />
9. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt, z. B. Streik, Beschlagnahme<br />
und dergleichen, hat der <strong>Verlag</strong> Anspruch auf volle Bezahlung der<br />
veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der zugesicherten Druckauflage<br />
erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß<br />
der verbreiteten Jahresdurchschnittsauflage zu bezahlen. Im Sinne dieser<br />
Bestimmung sind die Aufträge auch dann erfüllt, wenn <strong>prisma</strong> unabhängig von<br />
den Trägerzeitungen den Lesern dieser Zeitungen zugegangen ist.<br />
10. Bei Änderungen der Anzeigenpreise von <strong>prisma</strong> treten die neuen Bedingungen<br />
auch für laufende Aufträge sofort in Kraft, sofern nicht eine andere<br />
Vereinbarung getroffen worden ist.<br />
11. Die aus der Preisliste ersichtlichen Preise, Aufschläge und Nachlässe werden<br />
für alle Auftraggeber einheitlich berechnet. Wenn für konzernangehörige<br />
Firmen die gemeinsame Rabat tie rung beansprucht wird, ist die schriftliche Bestätigung<br />
einer Kapitalbeteiligung von mehr als 50% erforderlich.<br />
12. Für den Auftraggeber besteht kein Anspruch auf Konkurrenzausschluss.<br />
Farb ausschluss für Farbanzeigen ist nicht möglich. Platzierungsvorschriften<br />
werden nur durch ausdrückliche Bestätigung des <strong>Verlag</strong>es anerkannt.<br />
13. Bei Überschreitung der im Terminplan festgelegten Daten für Übersendung<br />
der Druckunterlagen kann keine Gewähr für eine einwandfreie Druckwiedergabe<br />
übernommen werden.<br />
14. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. fernmündlich veranlassten<br />
Änderungen und Abbestellungen übernimmt der <strong>Verlag</strong> keine Haftung.<br />
15. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach<br />
Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung<br />
getroffen ist.<br />
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln (Zuständigkeit des Amtsgerichts<br />
Köln ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes gilt als vereinbart).<br />
17. Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden<br />
mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen<br />
Zwecken als zu den <strong>Verlag</strong>szwecken verwendet (gemäß §26 Absatz 1<br />
und §34 Absatz 1 Bun desdatenschutzgesetz).<br />
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Geschäftsbedingungen