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Prisma Tarif 2013 - prisma Verlag

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Zusätzliche Geschäftsbedingungen<br />

1. Mit Erteilung eines Anzeigenauftrages anerkennt der Auftraggeber die Preisliste<br />

und die Geschäftsbedingungen von <strong>prisma</strong> und MSG (nachfolgend <strong>prisma</strong><br />

genannt). Dies gilt auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter, Einhefter oder<br />

andere Sonderformen.<br />

2. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten,<br />

Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die<br />

Preisliste von <strong>prisma</strong> zu halten. Die von <strong>prisma</strong> gewährte Mittlungsvergütung<br />

darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.<br />

3. Der Werbungtreibende hat rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen<br />

Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass,<br />

wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der auf Grund der<br />

Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.<br />

4. <strong>prisma</strong> wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die<br />

geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn sie von den Auftraggebern<br />

irregeführt oder getäuscht wird.<br />

5. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern<br />

werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende<br />

bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche gegenüber <strong>prisma</strong>.<br />

6. In Ergänzung von Nr. 6 und 10 der Allgemeinen Geschäfts bedingungen für<br />

Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften gilt als vereinbart, dass bei Anzeigenaufträgen<br />

eine etwaige Haftung von <strong>prisma</strong>, aus welchen Rechtsgründen sie<br />

auch immer gegeben sein mag, der Höhe nach auf den nach der jeweils gültigen<br />

Preisliste von <strong>prisma</strong> festliegenden Nettobetrag des Auftrages beschränkt<br />

ist.<br />

7. Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung<br />

auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz durch<br />

<strong>prisma</strong>. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte<br />

oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.<br />

8. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für<br />

die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber<br />

obliegt es, den <strong>Verlag</strong> von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung<br />

eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung<br />

einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen<br />

der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweiligen<br />

Anzeigentarifs.<br />

9. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt, z. B. Streik, Beschlagnahme<br />

und dergleichen, hat der <strong>Verlag</strong> Anspruch auf volle Bezahlung der<br />

veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der zugesicherten Druckauflage<br />

erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß<br />

der verbreiteten Jahresdurchschnittsauflage zu bezahlen. Im Sinne dieser<br />

Bestimmung sind die Aufträge auch dann erfüllt, wenn <strong>prisma</strong> unabhängig von<br />

den Trägerzeitungen den Lesern dieser Zeitungen zugegangen ist.<br />

10. Bei Änderungen der Anzeigenpreise von <strong>prisma</strong> treten die neuen Bedingungen<br />

auch für laufende Aufträge sofort in Kraft, sofern nicht eine andere<br />

Vereinbarung getroffen worden ist.<br />

11. Die aus der Preisliste ersichtlichen Preise, Aufschläge und Nachlässe werden<br />

für alle Auftraggeber einheitlich berechnet. Wenn für konzernangehörige<br />

Firmen die gemeinsame Rabat tie rung beansprucht wird, ist die schriftliche Bestätigung<br />

einer Kapitalbeteiligung von mehr als 50% erforderlich.<br />

12. Für den Auftraggeber besteht kein Anspruch auf Konkurrenzausschluss.<br />

Farb ausschluss für Farbanzeigen ist nicht möglich. Platzierungsvorschriften<br />

werden nur durch ausdrückliche Bestätigung des <strong>Verlag</strong>es anerkannt.<br />

13. Bei Überschreitung der im Terminplan festgelegten Daten für Übersendung<br />

der Druckunterlagen kann keine Gewähr für eine einwandfreie Druckwiedergabe<br />

übernommen werden.<br />

14. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. fernmündlich veranlassten<br />

Änderungen und Abbestellungen übernimmt der <strong>Verlag</strong> keine Haftung.<br />

15. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach<br />

Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung<br />

getroffen ist.<br />

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln (Zuständigkeit des Amtsgerichts<br />

Köln ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes gilt als vereinbart).<br />

17. Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden<br />

mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen<br />

Zwecken als zu den <strong>Verlag</strong>szwecken verwendet (gemäß §26 Absatz 1<br />

und §34 Absatz 1 Bun desdatenschutzgesetz).<br />

27<br />

Geschäftsbedingungen

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