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Protokoll Verbandstag 2012 am 5.Mai 2012 in

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TOP 14: Term<strong>in</strong>ierung und Bestimmung des Tagungsortes des nächsten <strong>Verbandstag</strong>es 2013<br />

Beschluss: Der NBV-<strong>Verbandstag</strong> <strong>2012</strong> f<strong>in</strong>det im Bezirk Braunschweig gekoppelt mit dem<br />

NBV-Jugendtag statt.<br />

TOP 15: Verschiedenes<br />

Der DBB-Bundestag wird vom 01.-03.06.<strong>2012</strong> <strong>in</strong> Gotha stattf<strong>in</strong>den. Präsident Thiel,<br />

VP für das Sportwesen Rolf Zimmermann und Felix Wilker werden den NBV vertreten.<br />

Vizepräsident Henn<strong>in</strong>g Basse wird für den Posten des VP F<strong>in</strong>anzen/Verwaltung zum<br />

<strong>Verbandstag</strong> 2013 nicht mehr kandidieren.<br />

Bad Essen, 05.05.<strong>2012</strong><br />

Verteiler<br />

-NBV-Präsidium<br />

-Delegierte des <strong>Verbandstag</strong>es<br />

Anträge<br />

Antrag 1: NBV-Präsidium<br />

§ 2 Absatz 5 erhält folgenden neuen Wortlaut:<br />

TAGUNGSLEITER: PROTOKOLLFÜHRERIN:<br />

Im Orig<strong>in</strong>al gezeichnet gez. Dirlic<br />

Hans Thiel Tonia DIRLIC<br />

„Der NBV verfolgt ausschließlich und unmittelbar geme<strong>in</strong>nützige Zwecke im S<strong>in</strong>ne des Abschnitts "Steuerbegünstigte<br />

Zwecke" der Abgabenordnung, und zwar durch die Förderung der Allgeme<strong>in</strong>heit auf dem Gebiet des Basketballsports.<br />

Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie eigenwirtschaftliche Zwecke.“<br />

§ 2 Absatz 7 wird neu e<strong>in</strong>gefügt mit folgendem Wortlaut:<br />

„Bei Auflösung des NBV oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt se<strong>in</strong> Vermögen an den DBB oder e<strong>in</strong>en<br />

geme<strong>in</strong>nützigen Nachfolgeverband, der es unmittelbar und ausschließlich für geme<strong>in</strong>nützige Zwecke zu verwenden<br />

hat.“<br />

§ 22 <strong>in</strong> der jetzigen Fassung wird gestrichen.<br />

§ 23 wird <strong>in</strong> „§ 22 Gültigkeit“ umbenannt; der Text bleibt unverändert.<br />

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