bpd-3-2010-erschliessung-Feuerwhrzufahrten
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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt BAUPRÜFDIENST 3/<strong>2010</strong><br />
Amt für Bauordnung und Hochbau Seite 16<br />
I. Nicht befahrbare private Erschließungswege<br />
nur Fußgänger<br />
mit Radverkehr<br />
6.2.3. Fußläufiger Verkehr 6.2.3. Fußläufiger Verkehr<br />
II. Befahrbare private Erschließungswege für Wohnnutzungen<br />
a) Länge der Zuwegung ≤ 50 m<br />
maximal 5 Wohneinheiten<br />
b) Länge der Zuwegung > 50 m ≤ 75 m<br />
maximal 10 Wohneinheiten