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bpd-3-2010-erschliessung-Feuerwhrzufahrten

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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt BAUPRÜFDIENST 3/<strong>2010</strong><br />

Amt für Bauordnung und Hochbau Seite 16<br />

I. Nicht befahrbare private Erschließungswege<br />

nur Fußgänger<br />

mit Radverkehr<br />

6.2.3. Fußläufiger Verkehr 6.2.3. Fußläufiger Verkehr<br />

II. Befahrbare private Erschließungswege für Wohnnutzungen<br />

a) Länge der Zuwegung ≤ 50 m<br />

maximal 5 Wohneinheiten<br />

b) Länge der Zuwegung > 50 m ≤ 75 m<br />

maximal 10 Wohneinheiten

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