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bundesgerichtshof im namen des volkes urteil

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verursachten Brand <strong>des</strong> angemieteten Wohnhauses ergaben. Der Inhalt <strong>des</strong><br />

Vertrages war auf die Erteilung ordnungsgemäßer Rechtsauskünfte in diesem<br />

vermögensrechtlichen Bereich gerichtet. Der Schutz der Gesundheit der Man-<br />

danten gehörte hingegen nicht zu den von den Beklagten übernommenen<br />

Pflichten.<br />

Kayser Vill Lohmann<br />

Vorinstanzen:<br />

RiBGH Dr. Pape kann urlaubs-<br />

bedingt nicht unterschreiben.<br />

Fischer Kayser<br />

LG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 07.08.2007 - 2/17 O 9/07 -<br />

OLG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 30.04.2008 - 4 U 176/07 -

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