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VorsorgeVollMacht - Monuta.de

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Vollmachtnehmer<br />

Für <strong>de</strong>n Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bil<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r äußern kann, bevollmächtige ich (Vollmachtgeber)<br />

hiermit als Person meines beson<strong>de</strong>ren Vertrauens (Vollmachtnehmer):<br />

Name, Vorname, ggfs. Geburtsname <strong>de</strong>r bevollmächtigten Person<br />

Geburtsdatum, -ort<br />

Straße, Hausnummer<br />

Wohnort<br />

Telefon (mobil)<br />

Gesundheitsangelegenheiten<br />

Die bevollmächtigte Person soll an meiner Stelle alle erfor<strong>de</strong>rlichen von mir getroffenen Entscheidungen über<br />

meine ärztliche Behandlung bei <strong>de</strong>m behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Arzt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r behan<strong>de</strong>lten Ärztin durchsetzen.<br />

Sie soll daher vor allem meine Wünsche und Vorstellungen, die ich in <strong>de</strong>r Patientenverfügung nie<strong>de</strong>rgelegt habe,<br />

berücksichtigen.<br />

Sie darf die Krankenunterlagen einsehen und <strong>de</strong>ren Herausgabe an Dritte bewilligen. Zu diesem Zweck entbin<strong>de</strong> ich<br />

alle mich behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Ärzte o<strong>de</strong>r Ärztinnen und das nichtärztliche Personal gegenüber meiner bevollmächtigten<br />

Person von <strong>de</strong>r Schweigepflicht.<br />

Sie darf auch in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung <strong>de</strong>s Gesundheitszustan<strong>de</strong>s, in ärztliche Eingriffe<br />

und in Heilbehandlungen einwilligen, diese ablehnen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Abbruch bestimmen, auch wenn<br />

ich an einer solchen Behandlung sterben o<strong>de</strong>r einen schweren o<strong>de</strong>r länger dauern<strong>de</strong>n gesundheitlichen<br />

Scha<strong>de</strong>n erlei<strong>de</strong>n könnte (§ 1904 BGB).<br />

Die bevollmächtigte Person darf über meine Unterbringung mit freiheitsentziehen<strong>de</strong>r Wirkung und über freiheitsentziehen<strong>de</strong><br />

Maßnahmen (z. B. das Anbringen von Bauchgurten und Bettgittern o<strong>de</strong>r die Gabe von Medikamenten<br />

u. ä.) in einem Heim o<strong>de</strong>r in einer sonstigen Einrichtung entschei<strong>de</strong>n, solange dies zu meinem Wohle erfor<strong>de</strong>rlich ist<br />

(§ 1906 BGB).<br />

Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgen<strong>de</strong>n<br />

angekreuzt o<strong>de</strong>r angegeben habe. Durch diese Vollmachterteilung soll eine vom Gericht angeordnete<br />

Betreuung vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig<br />

gewor<strong>de</strong>n sein sollte. Sie behält über meinen Tod hinaus Gültigkeit. Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte<br />

Person die Vollmachtsurkun<strong>de</strong> besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäftes die Urkun<strong>de</strong> im Original<br />

vorlegen kann.

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