VorsorgeVollMacht - Monuta.de
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Vollmachtnehmer<br />
Für <strong>de</strong>n Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bil<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r äußern kann, bevollmächtige ich (Vollmachtgeber)<br />
hiermit als Person meines beson<strong>de</strong>ren Vertrauens (Vollmachtnehmer):<br />
Name, Vorname, ggfs. Geburtsname <strong>de</strong>r bevollmächtigten Person<br />
Geburtsdatum, -ort<br />
Straße, Hausnummer<br />
Wohnort<br />
Telefon (mobil)<br />
Gesundheitsangelegenheiten<br />
Die bevollmächtigte Person soll an meiner Stelle alle erfor<strong>de</strong>rlichen von mir getroffenen Entscheidungen über<br />
meine ärztliche Behandlung bei <strong>de</strong>m behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Arzt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r behan<strong>de</strong>lten Ärztin durchsetzen.<br />
Sie soll daher vor allem meine Wünsche und Vorstellungen, die ich in <strong>de</strong>r Patientenverfügung nie<strong>de</strong>rgelegt habe,<br />
berücksichtigen.<br />
Sie darf die Krankenunterlagen einsehen und <strong>de</strong>ren Herausgabe an Dritte bewilligen. Zu diesem Zweck entbin<strong>de</strong> ich<br />
alle mich behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Ärzte o<strong>de</strong>r Ärztinnen und das nichtärztliche Personal gegenüber meiner bevollmächtigten<br />
Person von <strong>de</strong>r Schweigepflicht.<br />
Sie darf auch in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung <strong>de</strong>s Gesundheitszustan<strong>de</strong>s, in ärztliche Eingriffe<br />
und in Heilbehandlungen einwilligen, diese ablehnen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Abbruch bestimmen, auch wenn<br />
ich an einer solchen Behandlung sterben o<strong>de</strong>r einen schweren o<strong>de</strong>r länger dauern<strong>de</strong>n gesundheitlichen<br />
Scha<strong>de</strong>n erlei<strong>de</strong>n könnte (§ 1904 BGB).<br />
Die bevollmächtigte Person darf über meine Unterbringung mit freiheitsentziehen<strong>de</strong>r Wirkung und über freiheitsentziehen<strong>de</strong><br />
Maßnahmen (z. B. das Anbringen von Bauchgurten und Bettgittern o<strong>de</strong>r die Gabe von Medikamenten<br />
u. ä.) in einem Heim o<strong>de</strong>r in einer sonstigen Einrichtung entschei<strong>de</strong>n, solange dies zu meinem Wohle erfor<strong>de</strong>rlich ist<br />
(§ 1906 BGB).<br />
Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgen<strong>de</strong>n<br />
angekreuzt o<strong>de</strong>r angegeben habe. Durch diese Vollmachterteilung soll eine vom Gericht angeordnete<br />
Betreuung vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig<br />
gewor<strong>de</strong>n sein sollte. Sie behält über meinen Tod hinaus Gültigkeit. Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte<br />
Person die Vollmachtsurkun<strong>de</strong> besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäftes die Urkun<strong>de</strong> im Original<br />
vorlegen kann.