DFG-Preisliste-Zubehoer-2015-Auflage1-Internet
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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen<br />
§ 1 Geltung der Bedingungen<br />
1. <strong>DFG</strong> Deutscher Fitnessgroßhandel GmbH wird im Folgenden als Verkäufer, der Vertragspartner als Käufer bezeichnet.<br />
2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Kaufverträge, auch wenn sie nicht<br />
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird widersprochen. Die Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen<br />
des Käufers verpfl ichten den Verkäufer auch dann nicht, wenn ihnen nicht nochmals gesondert widersprochen wird.<br />
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, soweit dieser Unternehmer ist.<br />
§ 2 Angebot und Vertragsschluss<br />
1. Die Warenangebote in <strong>Preisliste</strong>n, Katalogen oder im <strong>Internet</strong> stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung<br />
(Kaufangebot des Käufers).<br />
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich zugesagt wird.<br />
3. Die Verkaufsangestellten und Handelsvertreter des Verkäufers sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
oder den <strong>Preisliste</strong>n des Verkäufers abweichen.<br />
§ 3 Preise<br />
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Die Preise in den <strong>Preisliste</strong>n verstehen sich, falls nicht<br />
anders vereinbart, ab Lager ausschließlich Fracht- bzw. Versand- und Verpackungskosten.<br />
§ 4 Liefer- und Leistungszeit<br />
1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung bzw. Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder<br />
diese ihm unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. - hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu<br />
vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von sieben Tagen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten<br />
Teils vom Vertrag zurückzutreten.<br />
2. Wenn die Behinderung länger als sechs Wochen dauert, ist der Käufer nach einer schriftlichen Nachfristsetzung von sieben Tagen berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag<br />
zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpfl ichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.<br />
3. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.<br />
4. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpfl ichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpfl ichtungen des Käufers voraus.<br />
5. Kommt der Käufer in Verzug mit der Abnahme der Kaufsache, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Verzugs geht die Gefahr der<br />
zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.<br />
§ 5 Gefahrübergang<br />
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird<br />
der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.<br />
§ 6 Eigentumsvorbehalt<br />
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.<br />
2. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware<br />
ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.<br />
3. Der Käufer kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Käufer bereits jetzt alle Ansprüche auf Kaufpreiszahlung, die ihm aus dem Weiterverkauf<br />
erwachsen, an den die Abtretung hiermit annehmenden Verkäufer ab. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit der Käufer seinen Zahlungsverpfl ichtungen gegenüber dem<br />
Verkäufer nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich der Verkäufer allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.<br />
4. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten<br />
Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.<br />
5. Der Verkäufer verpfl ichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernde<br />
Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.<br />
§ 7 Gewährleistung<br />
1. Der Verkäufer tritt mit Zustandekommen des Kaufvertrages die ihm gegen seine Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche dem Käufer in demselben Umfang ab, wie sie ihm selbst<br />
zustehen. Der Käufer nimmt die Abtretung an.<br />
2. Sofern und soweit der Käufer die ihm abgetretenen Ansprüche nicht durchsetzen kann, weil der Dritte (Lieferant des Verkäufers) trotz ordnungsgemäßer Aufforderung nicht in angemessener Frist<br />
leistet, haftet der Verkäufer hilfsweise auf Gewährleistung. Der Verkäufer haftet aber nur dann und insoweit, als die abgetretenen Gewährleistungsansprüche nicht ihrerseits bereits verjährt sind.<br />
3. Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Verkäufers und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen<br />
und des Herstellers.<br />
4. Bei Mängeln leistet der Verkäufer nach Wahl des Käufers Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Käufernach seiner Wahl<br />
Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Verkäufer nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort<br />
als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.<br />
§ 8 Zahlung<br />
1. Soweit nicht anders vereinbart oder auf der Rechnung angegeben, sind die Rechnungen des Verkäufers 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.<br />
2. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten<br />
Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung<br />
anzurechnen.<br />
3. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig<br />
festgestellt worden oder unstreitig sind.<br />
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit<br />
1. Für diese Geschäftsbedingungen und den Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<br />
2. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Weilheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem<br />
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach<br />
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der<br />
Klageerhebung nicht bekannt ist.<br />
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller<br />
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.<br />
<strong>DFG</strong> Dt. Fitnessgroßhandel GmbH<br />
Trifthofstr. 57, 82362 Weilheim<br />
Telefon: +49 (0) 881 / 60 00 59 - 0<br />
Telefax: +49 (0) 881 / 60 00 59 - 10<br />
Geschäftsführerin: Stefanie Jaser<br />
Fotos/Fotografi e:<br />
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