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Stadt- Umland Kooperationen in Oberösterreich (Informationsblatt)

EFRE - IWB

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3. Wer kann als Antragsteller auftreten<br />

Die def<strong>in</strong>ierten <strong>Stadt</strong>regionen (die sich auch aus dem Entwurf des Landesraumordnungsprogrammes<br />

ableiten lassen) umfassen m<strong>in</strong>destens drei bis fünf Geme<strong>in</strong>den (anhängig von der Größe der<br />

Kernstadt). Im Vorfeld der Antragstellung zur Ausarbeitung e<strong>in</strong>er stadtregionalen Strategie bedarf es<br />

der Gründung e<strong>in</strong>es stadtregionalen Forums, welches operativ für die Umsetzung der stadtregionalen<br />

Strategie zuständig ist. Da das stadtregionale Forum ke<strong>in</strong>e Rechtspersönlichkeit hat und nicht als<br />

Antragsteller auftreten kann, bedarf es e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>igung welche Organisation als Projektträger auftritt.<br />

In der Regel wird diese Funktion die jeweilige Kernstadt übernehmen. Durch e<strong>in</strong>e separate<br />

Vere<strong>in</strong>barung ist der Eigenmittelanteil der beteiligten Geme<strong>in</strong>den zu def<strong>in</strong>ieren.<br />

Im Bereich der Umsetzungsprojekte bestehen ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkungen welche Organisationen als<br />

Projektträger auftreten können.<br />

4. Wie hoch ist die Förderung<br />

Im Bereich der Ausarbeitung der stadtregionalen Strategien s<strong>in</strong>d die förderfähigen Gesamtkosten<br />

(abhängig von der Größe der <strong>Stadt</strong>region) mit max. 130.000 € beschränkt (unter Berücksichtigung der<br />

Ausarbeitung e<strong>in</strong>es Zusatzmoduls s<strong>in</strong>d es max. 170.000 €). Bei E<strong>in</strong>haltung der nationalen<br />

Förderfähigkeitsregeln für das IWB-Programm können die Kosten zu max. 50% aus EFRE-Mittel<br />

kof<strong>in</strong>anziert werden. Darüber h<strong>in</strong>aus erfolgt e<strong>in</strong>e Kof<strong>in</strong>anzierung aus Landesmittel mit 35% (bei<br />

Abgangsgeme<strong>in</strong>den besteht die Möglichkeit, dass sämtliche Kosten abgedeckt werden). Die generelle<br />

M<strong>in</strong>destprojektgröße bei der Ausarbeitung von stadtregionalen Strategien liegt bei 50.000 €.<br />

Je <strong>Stadt</strong>region können Umsetzungsprojekte mit e<strong>in</strong>em Volumen von max. 1,2 Mio € an förderfähigen<br />

Gesamtkosten umgesetzt werden. Auch für Umsetzungsprojekte ist die Förder<strong>in</strong>tensität aus EFRE-<br />

Mittel mit max. 50% gedeckelt. Die Restf<strong>in</strong>anzierung ist abhängig vom Fachbereich aus Landesmittel,<br />

Bedarfszuweisungen bzw. Eigenmittel der Projektträger zu decken. Es ist zu beachten, dass die<br />

M<strong>in</strong>destprojektgröße bei öffentlichen baulichen Infrastrukturprojekten bei 300.000 € liegt (bei<br />

Kooperationsprojekten mehrerer Geme<strong>in</strong>den gilt die M<strong>in</strong>destprojektgröße unter Berücksichtigung der<br />

aller Maßnahmen der Geme<strong>in</strong>den, die am Kooperationsprojekt teilnehmen).<br />

5. Welche Kosten s<strong>in</strong>d förderbar?<br />

Bei stadtregionalen Strategien s<strong>in</strong>d die Kosten für die Ausarbeitung der stadtregionalen Strategie<br />

förderbar (idR Kosten e<strong>in</strong>es externen Dienstleisters).<br />

Bei Umsetzungsprojekte handelt es sich primär um die Förderung von Investitionskosten (u.a.<br />

Planungs- und Bauleistungen).<br />

ACHTUNG: Entsprechend Art 4 lit b) der nationalen Förderfähigkeitsregeln (download unter:<br />

https://www.iwb2020.at/de/nachhaltige-stadtentwicklung/foerderung-maßnahmen-stadtumlandkooperationen.html<br />

können Kosten auf Basis von E<strong>in</strong>zelbelegen mit e<strong>in</strong>em Betrag von weniger<br />

als 200 € (netto) nicht gefördert werden, ebenso wenig alle weiteren <strong>in</strong> Art 4 lit b der NFFR 2014 –<br />

2020 angeführten Kosten.<br />

RO28_EFRE <strong>Informationsblatt</strong>_Vers.1_010117

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