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Winter / Frühjahr 2017 / 2018

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REISEBEDINGUNGEN<br />

Reisebedingungen f. Pauschalangebote - Fa. Wilhelm Leibfritz GmbH & Co.KG ( Geltung bis 30.06.<strong>2018</strong>)<br />

Sehr geehrte Kunden,<br />

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Wilhelm Leibfritz GmbH & Co.KG, nach- stehend<br />

„LR“ abgekürzt, im Buchungsfall vor dem 01.07.<strong>2018</strong> zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m<br />

BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und<br />

Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.<br />

Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!<br />

1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen des Kunden<br />

1.1. Für alle Buchungswege gilt:<br />

a) Grundlage des Angebots von LR und der Buchung des Kunden sind die<br />

Be- schreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen<br />

in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.<br />

b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so<br />

liegt ein neues Angebot von LR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage<br />

dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch<br />

ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme<br />

der Reiseleis- tungen erklärt.<br />

1.2. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden,<br />

für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine<br />

entsprechen- de Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung<br />

übernommen hat.<br />

1.3. Für mündliche, telefonische, schriftliche, per E-Mail oder per Telefax<br />

übermit- telte Buchungen gilt:<br />

a) Solche Buchungen (außer mündliche) sollen mit dem Buchungsformular<br />

von LR erfolgen. Mit der Buchung bietet der Kunde LR den Abschluss des<br />

Reisever- trages verbindlich an.<br />

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von LR<br />

beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder<br />

unverzüglich nach Vertragsschluss wird LR dem Kunden eine schriftliche<br />

Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist LR nicht verpflichtet, wenn die Buchung<br />

durch den Kun- den weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.<br />

1.4. LR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312<br />

Abs. (2) Ziff. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen<br />

nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge)), die im Fernabsatz<br />

(Briefe, Kataloge, Telefon- anrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst<br />

versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien)<br />

abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die<br />

gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht<br />

gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht<br />

besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach<br />

§ 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei<br />

denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht,<br />

sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden;<br />

im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der<br />

vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit LR Unterkunftsleistungen (z.B.<br />

Hotelzimmer) oder Flugleistungen ab- geschlossen werden bei denen LR<br />

nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Ver- tragspartner des Kunden/Reisenden<br />

ist.<br />

2. Bezahlung<br />

2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines<br />

gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des<br />

Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebeginn<br />

zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die<br />

Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden<br />

kann.<br />

2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine<br />

Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht,<br />

so werden An- und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung<br />

eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.<br />

2.3. Leistet der Kunde die An- und/oder die Restzahlung nicht entsprechend<br />

den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl LR zur ordnungsgemäßen<br />

Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und<br />

kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden<br />

besteht, so ist LR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag<br />

zurückzutreten und den Kun- den mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer<br />

4 zu belasten.<br />

3. Preiserhöhung<br />

3.1. LR behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle<br />

der Erhö- hung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte<br />

Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der<br />

für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden<br />

Bestimmungen zu ändern:<br />

3.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen<br />

Vertragsab- schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate<br />

liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss<br />

noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für LR nicht vorhersehbar<br />

waren.<br />

3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförde-<br />

rungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann LR den Reisepreis<br />

nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:<br />

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann LR voKunden den<br />

Ehungsbetrag verlangen.<br />

b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel<br />

geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplät-<br />

ze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden<br />

Erhö- hungsbetrag für den Einzelplatz kann LR vom Kunden verlangen.<br />

3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie<br />

Ha- fen- oder Flughafengebühren gegenüber LR erhöht, so kann der Reisepreis<br />

um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.<br />

3.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisewvertrages<br />

kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die<br />

Reise da- durch für LR verteuert hat.<br />

3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat LR den<br />

Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.<br />

Preiser- höhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend<br />

beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde<br />

berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme<br />

an einer mindes- tens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn LR<br />

in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem<br />

Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich<br />

nach der Mitteilung von LR über die Preiserhöhung gegenüber LR geltend<br />

zu machen.<br />

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten<br />

4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.<br />

Der Rücktritt ist gegenüber LR unter der nachfolgend angegebenen Anschrift<br />

zu er- klären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann<br />

der Rück- tritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen,<br />

den Rücktritt schriftlich zu erklären.<br />

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so<br />

verliert LR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann LR, soweit der<br />

Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt,<br />

eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkeh-<br />

rungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen<br />

Reisepreis verlangen.<br />

4.3. LR hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter<br />

Berück- sichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich<br />

vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis<br />

pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte<br />

Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der<br />

Reiseleistungen berück- sichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt<br />

des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:<br />

Anwendbare Stornostaffel gem. Reiseausschreibung<br />

Zugang vor Reisebeginn A B C D E<br />

bis 45. Tag 0 5 10 15 25<br />

44. bis 31. Tag 5 15 20 25 40<br />

30. bis 15 Tage 15 30 35 40 50<br />

14. bis 7 Tage 30 40 50 55 60<br />

6. bis 2. Tage 40 50 60 70 80<br />

1. Tag und Nichtanreise 50 60 70 80 90<br />

4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, LR nachzuweisen,<br />

dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden<br />

ist, als die von ihr geforderte Pauschale.<br />

4.5. LR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,<br />

kon- krete Entschädigung zu fordern, soweit LR nachweist, dass LR wesentlich<br />

höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden<br />

sind. In diesem Fall ist LR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter<br />

Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen<br />

Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.<br />

4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilneh-<br />

mer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.<br />

4.7. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung<br />

sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall<br />

oder Krankheit dringend empfohlen.<br />

5.Rücktritt von LR wegen Nichterreichens der<br />

Mindestteilnehmerzahl<br />

5.1. LR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe<br />

fol- gender Regelungen zurücktreten:<br />

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch<br />

LR müssen in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen<br />

Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen<br />

Katalog- hinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung<br />

angegeben sein.<br />

b) LR hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung<br />

anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben<br />

zu verweisen.

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