Winter / Frühjahr 2017 / 2018
Leibfritz Reisen www.leibfritz-reisen.de
Leibfritz Reisen
www.leibfritz-reisen.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
38<br />
REISEBEDINGUNGEN<br />
Reisebedingungen f. Pauschalangebote - Fa. Wilhelm Leibfritz GmbH & Co.KG ( Geltung bis 30.06.<strong>2018</strong>)<br />
Sehr geehrte Kunden,<br />
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Wilhelm Leibfritz GmbH & Co.KG, nach- stehend<br />
„LR“ abgekürzt, im Buchungsfall vor dem 01.07.<strong>2018</strong> zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m<br />
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und<br />
Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.<br />
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!<br />
1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen des Kunden<br />
1.1. Für alle Buchungswege gilt:<br />
a) Grundlage des Angebots von LR und der Buchung des Kunden sind die<br />
Be- schreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen<br />
in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.<br />
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so<br />
liegt ein neues Angebot von LR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage<br />
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch<br />
ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme<br />
der Reiseleis- tungen erklärt.<br />
1.2. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden,<br />
für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine<br />
entsprechen- de Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung<br />
übernommen hat.<br />
1.3. Für mündliche, telefonische, schriftliche, per E-Mail oder per Telefax<br />
übermit- telte Buchungen gilt:<br />
a) Solche Buchungen (außer mündliche) sollen mit dem Buchungsformular<br />
von LR erfolgen. Mit der Buchung bietet der Kunde LR den Abschluss des<br />
Reisever- trages verbindlich an.<br />
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von LR<br />
beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder<br />
unverzüglich nach Vertragsschluss wird LR dem Kunden eine schriftliche<br />
Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist LR nicht verpflichtet, wenn die Buchung<br />
durch den Kun- den weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.<br />
1.4. LR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312<br />
Abs. (2) Ziff. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen<br />
nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge)), die im Fernabsatz<br />
(Briefe, Kataloge, Telefon- anrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst<br />
versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien)<br />
abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die<br />
gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht<br />
gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht<br />
besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach<br />
§ 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei<br />
denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht,<br />
sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden;<br />
im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der<br />
vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit LR Unterkunftsleistungen (z.B.<br />
Hotelzimmer) oder Flugleistungen ab- geschlossen werden bei denen LR<br />
nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Ver- tragspartner des Kunden/Reisenden<br />
ist.<br />
2. Bezahlung<br />
2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines<br />
gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des<br />
Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebeginn<br />
zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die<br />
Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden<br />
kann.<br />
2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine<br />
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht,<br />
so werden An- und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung<br />
eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.<br />
2.3. Leistet der Kunde die An- und/oder die Restzahlung nicht entsprechend<br />
den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl LR zur ordnungsgemäßen<br />
Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und<br />
kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden<br />
besteht, so ist LR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag<br />
zurückzutreten und den Kun- den mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer<br />
4 zu belasten.<br />
3. Preiserhöhung<br />
3.1. LR behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle<br />
der Erhö- hung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte<br />
Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der<br />
für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden<br />
Bestimmungen zu ändern:<br />
3.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen<br />
Vertragsab- schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate<br />
liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss<br />
noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für LR nicht vorhersehbar<br />
waren.<br />
3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförde-<br />
rungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann LR den Reisepreis<br />
nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:<br />
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann LR voKunden den<br />
Ehungsbetrag verlangen.<br />
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel<br />
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplät-<br />
ze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden<br />
Erhö- hungsbetrag für den Einzelplatz kann LR vom Kunden verlangen.<br />
3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie<br />
Ha- fen- oder Flughafengebühren gegenüber LR erhöht, so kann der Reisepreis<br />
um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.<br />
3.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisewvertrages<br />
kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die<br />
Reise da- durch für LR verteuert hat.<br />
3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat LR den<br />
Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.<br />
Preiser- höhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend<br />
beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde<br />
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme<br />
an einer mindes- tens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn LR<br />
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem<br />
Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich<br />
nach der Mitteilung von LR über die Preiserhöhung gegenüber LR geltend<br />
zu machen.<br />
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten<br />
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.<br />
Der Rücktritt ist gegenüber LR unter der nachfolgend angegebenen Anschrift<br />
zu er- klären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann<br />
der Rück- tritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen,<br />
den Rücktritt schriftlich zu erklären.<br />
4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so<br />
verliert LR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann LR, soweit der<br />
Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt,<br />
eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkeh-<br />
rungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen<br />
Reisepreis verlangen.<br />
4.3. LR hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter<br />
Berück- sichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich<br />
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis<br />
pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte<br />
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der<br />
Reiseleistungen berück- sichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt<br />
des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:<br />
Anwendbare Stornostaffel gem. Reiseausschreibung<br />
Zugang vor Reisebeginn A B C D E<br />
bis 45. Tag 0 5 10 15 25<br />
44. bis 31. Tag 5 15 20 25 40<br />
30. bis 15 Tage 15 30 35 40 50<br />
14. bis 7 Tage 30 40 50 55 60<br />
6. bis 2. Tage 40 50 60 70 80<br />
1. Tag und Nichtanreise 50 60 70 80 90<br />
4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, LR nachzuweisen,<br />
dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden<br />
ist, als die von ihr geforderte Pauschale.<br />
4.5. LR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,<br />
kon- krete Entschädigung zu fordern, soweit LR nachweist, dass LR wesentlich<br />
höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden<br />
sind. In diesem Fall ist LR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter<br />
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen<br />
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.<br />
4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilneh-<br />
mer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.<br />
4.7. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung<br />
sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall<br />
oder Krankheit dringend empfohlen.<br />
5.Rücktritt von LR wegen Nichterreichens der<br />
Mindestteilnehmerzahl<br />
5.1. LR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe<br />
fol- gender Regelungen zurücktreten:<br />
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch<br />
LR müssen in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen<br />
Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen<br />
Katalog- hinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung<br />
angegeben sein.<br />
b) LR hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung<br />
anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben<br />
zu verweisen.