19.10.2017 Aufrufe

demo

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

KLEINE<br />

DROHNEN<br />

SCHULE<br />

Lehrstoff für die<br />

erfolgreiche Prüfung zum<br />

Kenntnisnachweis<br />

Jens Rosenow<br />

1


2


Liebe Leserin,<br />

lieber Leser!<br />

Der 1. Oktober 2017 war so etwas wie ein Meilenstein<br />

für die unbemannte Luftfahrt. Denn<br />

dieser Tag markierte den Start in eine neue Zukunft.<br />

Der Gesetzgeber war angesichts immer weiter<br />

steigender Zahlen unbemannter Fluggeräte in<br />

unserem Luftraum gezwungen, etwas zu tun.<br />

Heraus kam die sogenannte „Drohnenverordnung“,<br />

was eigentlich falsch ist, denn es wurde<br />

lediglich die aktuelle Luftverkehrsordnung<br />

(LuftVO) um die für Drohnen spezifischen Paraggraphen<br />

erweitert. Dadurch, dass nun auch<br />

gleich im ersten Paragraphen des Luftverkehrsgesetzes hinterlegt<br />

ist, dass kommerzielle Drohnen als Luftfahrzeuge gelten, wird erst<br />

recht deutlich, welche grundsätzliche Bedeutung das neue Regelwerk<br />

für die unbemannte Luftfahrt hat.<br />

Dabei wurde vom Gesetzgeber eigentlich ein sehr innovativer Ansatz<br />

gewählt: nicht nur die Drohne allein wird betrachtet, sondern<br />

das Gesamtpaket aus Drohne, Pilot und die Anwendung selbst. Da<br />

sich die Technik der Drohnen permanent weiterentwickelt und<br />

die Möglichkeiten schier unbegrenzt sind, war es an der Zeit, dem<br />

Steuerer eines UAS das notwendige Wissen zu solchen Aufstiegen<br />

abzuverlangen. Nun wird jedoch unterschieden, ob eine Drohne<br />

als UAS oder als Modellflugzeug abhebt. Die Grenze verläuft exakt<br />

dort, wo nicht mehr das Fliegen selbst der alleinige Zweck ist. Wann<br />

immer die Drohne eine Aufgabe erfüllt – also auch Bilder anfertigt,<br />

die später öffentlich gezeigt werden (Facebook, Youtube und Co),<br />

ist ab einer Startmasse von 2,0 Kilogramm spezifisches Fachwissen<br />

notwendig. Deshalb unterscheidet sich der Inhalt dieses Buches<br />

auch maßgeblich von den Anforderungen für den Kenntnisnachweis<br />

eines Modellflugpiloten.<br />

VORWORt<br />

Wenn Sie dieses Buch durchgearbeitet haben, steht Ihnen genug<br />

Wissen zur Verfügung, um eine Prüfung für den Kenntnisnachweis<br />

abzulegen. Die Inhalte sind auf die Prüfung nach dem Standard<br />

des europäischen Fachverbandes für unbemannte Luftfahrt UAV<br />

DACH e.V. ausgerichtet. Der Verein betreibt mit seinen Mitgliedern<br />

in jedem Bundesland und dort in fast jeder größeren Stadt<br />

eine Zweigstelle, bei der Sie die entsprechende Prüfung ablegen<br />

können. Sie benötigen nur noch das polizeiliche Führungszeugnis,<br />

welches vom Luftfahrt Bundesamt vorgeschrieben ist. Ihr Kenntnisnachweis<br />

wird anschließend von allen Behörden anerkannt.<br />

Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre,<br />

Ihr Jens Rosenow<br />

3


4


tEil 1 – luFtREcht<br />

Die zivile Luftfahrtorganisation iCAO 7<br />

Das Luftverkehrsgesetz 8<br />

Die Luftverkehrsverordnung 9<br />

Die Luftverkehrszulassungsordnung 13<br />

Betriebserlaubnisse 14<br />

Offizielle Veröffentlichungen 16<br />

Luftraumstrukturen 17<br />

Flugbeschränkungsgebiete 22<br />

tEil 2 – MEtEOROlOgiE<br />

Die Atmosphäre und das Wettergeschehen 25<br />

Wolken- und Nebelbildung 26<br />

Wind und thermik 29<br />

Frontensysteme, Hoch- und tiefdruckgebiete 31<br />

Flugwetterdienst (Metar, tAF & GAFOR) 33<br />

Örtliche und aktuelle Gegebenheiten 35<br />

inhAlt<br />

tEil 3 – FlugBEtRiEB<br />

Flugvorbereitung und Risikobewertung 39<br />

Notfallplanung 41<br />

Checklisten und Aerodynamik 43<br />

Navigation 46<br />

sichtnavigation 47<br />

• Die Kleine Drohnenschule •<br />

Die Inhalte sind auf die Prüfung des Fachverbandes UAV DACH e.V. (DE.AST.001) abgestimmt.<br />

1. Auflage, Copyright by Aeromedia Verlag GmbH & Co KG<br />

Leipziger Platz 15, D-10117 Berlin<br />

5


6


Die zivile Luftfahrt ist international<br />

geregelt und in den meisten Ländern<br />

einheitlich. In den meisten<br />

Ländern deshalb, weil die meisten<br />

Länder Mitglied in der ICAO sind,<br />

der International Civil Aviation Organisation.<br />

Die ICAO wurde am 7. Dezember 1944 als Bestandteil<br />

der UN gegründet und hat die Aufgabe,<br />

den internationalen zivilen Luftverkehr<br />

zu fördern. Zu den wichtigsten Aufgaben der<br />

ICAO zählen:<br />

• Erarbeiten und Festlegen von verbindlichen<br />

Standards für die Luftfahrt, die von<br />

den Mitgliedsländern umgesetzt werden<br />

müssen<br />

• Regelung der internationalen Verkehrsrechte,<br />

der Freiheiten der Luft<br />

• Entwicklung von Infrastrukturen<br />

• Erarbeitung von Empfehlungen und Richtlinien,<br />

wie zum Beispiel: ICAO-Brandschutzkategorie<br />

• Zuteilung der ICAO-Codes für Länder und<br />

Flugzeugtypen<br />

• Entwicklung eines Standards für maschinenlesbare<br />

Reisedokumente<br />

• Definition der Grenzwerte für Fluglärmemissionen<br />

(Klasse-I-/-II-/-III-Flugzeuge<br />

nach Annex 16)<br />

Der ICAO gehörten im Jahr 2015 insgesamt<br />

191 Staaten an, darunter sind auch Deutschland<br />

und Österreich. Deutschland wird vom Bundesministerium<br />

für Verkehr und Infrastruktur<br />

(BMVI) bei der ICAO vertreten, Österreichs<br />

Interessen werden von seinem Bundesministerium<br />

für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

(BVIT) wahrgenommen.<br />

Durch diese Struktur ist es den einzelnen Mitgliedsstaaten<br />

der ICAO nur bedingt möglich,<br />

eigene Wege in der zivilen Luftfahrt zu gehen.<br />

Sinn und Zweck soll es ja auch sein, dass<br />

die zivile Luftfahrt weltweit so vereinheitlicht<br />

wird, dass der Betrieb von Luftfahrzeugen und<br />

die Regeln der Luftfahrt überhaupt auch über<br />

Grenzen hinweg einem einzigen Standard folgen.<br />

Nur so kann beispielsweise ein Luftfahrzeug<br />

auf der einen Erdhalbkugel starten und auf<br />

der anderen wieder landen – nach denselben<br />

Regeln der Navigation und Kommunikation,<br />

aber auch in Bezug auf seinen Betrieb und den<br />

damit verbundenen Abläufen am Boden und in<br />

der Luft.<br />

Die ICAO gibt nun also den Rahmen vor, wie<br />

eine einheitliche Luftfahrt international funktionieren<br />

soll. Die einzelnen Mitgliedsstaaten haben<br />

nun die Aufgabe, diesen Rahmen mit ausgestalteten<br />

Gesetzen und Regeln zu füllen. Hier<br />

soll nun als weiteres nur die nationale Struktur<br />

von Deutschland betrachtet werden, stellvertretend<br />

für viele andere Länder, die Mitglied in der<br />

ICAO sind und dieselben Aufgaben zu erfüllen<br />

haben.<br />

Der Luftraum über dem gesamten Land- und<br />

Seegebiet eines Staates gehört zum hoheitlichen<br />

Staatsgebiet. Der nationale Luftraum entspricht<br />

in seiner Ausdehnung daher in der Regel dem<br />

Grenzverlauf. Teile des Luftraums können auch<br />

an andere Staaten zur Nutzung abgetreten werden.<br />

Beispiel hierfür sind die Lufträume bei<br />

Karlsruhe, die von Frankreich aus verwaltet<br />

werden.<br />

icaO-mitgliedschaft und eurOpa<br />

Zwar ist ein Land wie Deuschland Mitglied bei<br />

der ICAO. Doch bei der Gestaltung der Luftverkehrsregeln<br />

hat Europa ein großes Wort mitzureden.<br />

So steht zwischen der ICAO und einem<br />

Europäischen Land nicht selten noch Brüssel<br />

als Zwischeninstanz. Die dortige EU-Kommission<br />

gestaltet den Rahmen der Europäischen<br />

Luftfahrt maßgeblich. Bekannteste Luftfahrt-EU-Behörde<br />

ist die Europäische Agentur<br />

für Flugsicherheit, kurz EASA. Zum jetzigen<br />

Zeitpunkt hat die EASA noch kein Mandat,<br />

UAS unterhalb eines Gewichtes von 150kg<br />

Startmasse zu behandeln. Das könnte sich jedoch<br />

zu einem bestimmten Zeitpunkt in der<br />

Zukunft ändern, wodurch sich dann auch die<br />

aktuellen Regeln für die unbemannte Luftfahrt<br />

in Deutschland wieder ändern könnte.<br />

luFtREcht<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!