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KLEINE<br />
DROHNEN<br />
SCHULE<br />
Lehrstoff für die<br />
erfolgreiche Prüfung zum<br />
Kenntnisnachweis<br />
Jens Rosenow<br />
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Liebe Leserin,<br />
lieber Leser!<br />
Der 1. Oktober 2017 war so etwas wie ein Meilenstein<br />
für die unbemannte Luftfahrt. Denn<br />
dieser Tag markierte den Start in eine neue Zukunft.<br />
Der Gesetzgeber war angesichts immer weiter<br />
steigender Zahlen unbemannter Fluggeräte in<br />
unserem Luftraum gezwungen, etwas zu tun.<br />
Heraus kam die sogenannte „Drohnenverordnung“,<br />
was eigentlich falsch ist, denn es wurde<br />
lediglich die aktuelle Luftverkehrsordnung<br />
(LuftVO) um die für Drohnen spezifischen Paraggraphen<br />
erweitert. Dadurch, dass nun auch<br />
gleich im ersten Paragraphen des Luftverkehrsgesetzes hinterlegt<br />
ist, dass kommerzielle Drohnen als Luftfahrzeuge gelten, wird erst<br />
recht deutlich, welche grundsätzliche Bedeutung das neue Regelwerk<br />
für die unbemannte Luftfahrt hat.<br />
Dabei wurde vom Gesetzgeber eigentlich ein sehr innovativer Ansatz<br />
gewählt: nicht nur die Drohne allein wird betrachtet, sondern<br />
das Gesamtpaket aus Drohne, Pilot und die Anwendung selbst. Da<br />
sich die Technik der Drohnen permanent weiterentwickelt und<br />
die Möglichkeiten schier unbegrenzt sind, war es an der Zeit, dem<br />
Steuerer eines UAS das notwendige Wissen zu solchen Aufstiegen<br />
abzuverlangen. Nun wird jedoch unterschieden, ob eine Drohne<br />
als UAS oder als Modellflugzeug abhebt. Die Grenze verläuft exakt<br />
dort, wo nicht mehr das Fliegen selbst der alleinige Zweck ist. Wann<br />
immer die Drohne eine Aufgabe erfüllt – also auch Bilder anfertigt,<br />
die später öffentlich gezeigt werden (Facebook, Youtube und Co),<br />
ist ab einer Startmasse von 2,0 Kilogramm spezifisches Fachwissen<br />
notwendig. Deshalb unterscheidet sich der Inhalt dieses Buches<br />
auch maßgeblich von den Anforderungen für den Kenntnisnachweis<br />
eines Modellflugpiloten.<br />
VORWORt<br />
Wenn Sie dieses Buch durchgearbeitet haben, steht Ihnen genug<br />
Wissen zur Verfügung, um eine Prüfung für den Kenntnisnachweis<br />
abzulegen. Die Inhalte sind auf die Prüfung nach dem Standard<br />
des europäischen Fachverbandes für unbemannte Luftfahrt UAV<br />
DACH e.V. ausgerichtet. Der Verein betreibt mit seinen Mitgliedern<br />
in jedem Bundesland und dort in fast jeder größeren Stadt<br />
eine Zweigstelle, bei der Sie die entsprechende Prüfung ablegen<br />
können. Sie benötigen nur noch das polizeiliche Führungszeugnis,<br />
welches vom Luftfahrt Bundesamt vorgeschrieben ist. Ihr Kenntnisnachweis<br />
wird anschließend von allen Behörden anerkannt.<br />
Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre,<br />
Ihr Jens Rosenow<br />
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tEil 1 – luFtREcht<br />
Die zivile Luftfahrtorganisation iCAO 7<br />
Das Luftverkehrsgesetz 8<br />
Die Luftverkehrsverordnung 9<br />
Die Luftverkehrszulassungsordnung 13<br />
Betriebserlaubnisse 14<br />
Offizielle Veröffentlichungen 16<br />
Luftraumstrukturen 17<br />
Flugbeschränkungsgebiete 22<br />
tEil 2 – MEtEOROlOgiE<br />
Die Atmosphäre und das Wettergeschehen 25<br />
Wolken- und Nebelbildung 26<br />
Wind und thermik 29<br />
Frontensysteme, Hoch- und tiefdruckgebiete 31<br />
Flugwetterdienst (Metar, tAF & GAFOR) 33<br />
Örtliche und aktuelle Gegebenheiten 35<br />
inhAlt<br />
tEil 3 – FlugBEtRiEB<br />
Flugvorbereitung und Risikobewertung 39<br />
Notfallplanung 41<br />
Checklisten und Aerodynamik 43<br />
Navigation 46<br />
sichtnavigation 47<br />
• Die Kleine Drohnenschule •<br />
Die Inhalte sind auf die Prüfung des Fachverbandes UAV DACH e.V. (DE.AST.001) abgestimmt.<br />
1. Auflage, Copyright by Aeromedia Verlag GmbH & Co KG<br />
Leipziger Platz 15, D-10117 Berlin<br />
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Die zivile Luftfahrt ist international<br />
geregelt und in den meisten Ländern<br />
einheitlich. In den meisten<br />
Ländern deshalb, weil die meisten<br />
Länder Mitglied in der ICAO sind,<br />
der International Civil Aviation Organisation.<br />
Die ICAO wurde am 7. Dezember 1944 als Bestandteil<br />
der UN gegründet und hat die Aufgabe,<br />
den internationalen zivilen Luftverkehr<br />
zu fördern. Zu den wichtigsten Aufgaben der<br />
ICAO zählen:<br />
• Erarbeiten und Festlegen von verbindlichen<br />
Standards für die Luftfahrt, die von<br />
den Mitgliedsländern umgesetzt werden<br />
müssen<br />
• Regelung der internationalen Verkehrsrechte,<br />
der Freiheiten der Luft<br />
• Entwicklung von Infrastrukturen<br />
• Erarbeitung von Empfehlungen und Richtlinien,<br />
wie zum Beispiel: ICAO-Brandschutzkategorie<br />
• Zuteilung der ICAO-Codes für Länder und<br />
Flugzeugtypen<br />
• Entwicklung eines Standards für maschinenlesbare<br />
Reisedokumente<br />
• Definition der Grenzwerte für Fluglärmemissionen<br />
(Klasse-I-/-II-/-III-Flugzeuge<br />
nach Annex 16)<br />
Der ICAO gehörten im Jahr 2015 insgesamt<br />
191 Staaten an, darunter sind auch Deutschland<br />
und Österreich. Deutschland wird vom Bundesministerium<br />
für Verkehr und Infrastruktur<br />
(BMVI) bei der ICAO vertreten, Österreichs<br />
Interessen werden von seinem Bundesministerium<br />
für Verkehr, Innovation und Technologie<br />
(BVIT) wahrgenommen.<br />
Durch diese Struktur ist es den einzelnen Mitgliedsstaaten<br />
der ICAO nur bedingt möglich,<br />
eigene Wege in der zivilen Luftfahrt zu gehen.<br />
Sinn und Zweck soll es ja auch sein, dass<br />
die zivile Luftfahrt weltweit so vereinheitlicht<br />
wird, dass der Betrieb von Luftfahrzeugen und<br />
die Regeln der Luftfahrt überhaupt auch über<br />
Grenzen hinweg einem einzigen Standard folgen.<br />
Nur so kann beispielsweise ein Luftfahrzeug<br />
auf der einen Erdhalbkugel starten und auf<br />
der anderen wieder landen – nach denselben<br />
Regeln der Navigation und Kommunikation,<br />
aber auch in Bezug auf seinen Betrieb und den<br />
damit verbundenen Abläufen am Boden und in<br />
der Luft.<br />
Die ICAO gibt nun also den Rahmen vor, wie<br />
eine einheitliche Luftfahrt international funktionieren<br />
soll. Die einzelnen Mitgliedsstaaten haben<br />
nun die Aufgabe, diesen Rahmen mit ausgestalteten<br />
Gesetzen und Regeln zu füllen. Hier<br />
soll nun als weiteres nur die nationale Struktur<br />
von Deutschland betrachtet werden, stellvertretend<br />
für viele andere Länder, die Mitglied in der<br />
ICAO sind und dieselben Aufgaben zu erfüllen<br />
haben.<br />
Der Luftraum über dem gesamten Land- und<br />
Seegebiet eines Staates gehört zum hoheitlichen<br />
Staatsgebiet. Der nationale Luftraum entspricht<br />
in seiner Ausdehnung daher in der Regel dem<br />
Grenzverlauf. Teile des Luftraums können auch<br />
an andere Staaten zur Nutzung abgetreten werden.<br />
Beispiel hierfür sind die Lufträume bei<br />
Karlsruhe, die von Frankreich aus verwaltet<br />
werden.<br />
icaO-mitgliedschaft und eurOpa<br />
Zwar ist ein Land wie Deuschland Mitglied bei<br />
der ICAO. Doch bei der Gestaltung der Luftverkehrsregeln<br />
hat Europa ein großes Wort mitzureden.<br />
So steht zwischen der ICAO und einem<br />
Europäischen Land nicht selten noch Brüssel<br />
als Zwischeninstanz. Die dortige EU-Kommission<br />
gestaltet den Rahmen der Europäischen<br />
Luftfahrt maßgeblich. Bekannteste Luftfahrt-EU-Behörde<br />
ist die Europäische Agentur<br />
für Flugsicherheit, kurz EASA. Zum jetzigen<br />
Zeitpunkt hat die EASA noch kein Mandat,<br />
UAS unterhalb eines Gewichtes von 150kg<br />
Startmasse zu behandeln. Das könnte sich jedoch<br />
zu einem bestimmten Zeitpunkt in der<br />
Zukunft ändern, wodurch sich dann auch die<br />
aktuellen Regeln für die unbemannte Luftfahrt<br />
in Deutschland wieder ändern könnte.<br />
luFtREcht<br />
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