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Petitionsausschuss und Petitionsrecht - Faltblatt

Faltblatt mit aktuellen Informationen zum Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags und dem in der Verfassung verankerten Petitionsrecht

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Petition: Was ist das?<br />

Petitionen sind Schreiben, in<br />

denen Bitten <strong>und</strong> Beschwerden<br />

in eigener Sache, für andere<br />

oder im allgemeinen Interesse<br />

geäußert werden.<br />

Bitten sind Forderungen <strong>und</strong><br />

Vorschläge für ein Handeln oder<br />

Unterlassen von staatlichen<br />

Organen, Be hörden <strong>und</strong> sonstigen<br />

Einrichtungen, die öffentliche<br />

Aufgaben wahr nehmen.<br />

Bitten sind insbesondere auch<br />

Forderungen, Gesetze zu erlassen<br />

oder bestehende Gesetze<br />

zu ändern. Beschwerden sind<br />

Bean stan dungen, die sich gegen<br />

ein kon kre tes Handeln oder<br />

Unterlassen der genannten<br />

Einrichtungen wenden.<br />

Auch Straf- <strong>und</strong> Untersuchungsgefangene<br />

sowie Personen, die<br />

sich in einem psychiatrischen<br />

Krankenhaus befinden, können<br />

sich mit Petitionen an den Sächsischen<br />

Landtag wenden. Diese<br />

Petitionen sind dem Landtag<br />

unverzüglich verschlossen zuzuleiten.<br />

Niemand darf wegen der Tatsache,<br />

eine Petition an den Landtag gerich<br />

tet zu haben, benachteiligt<br />

werden.<br />

Wie ist eine Petition<br />

einzureichen?<br />

Damit das <strong>Petitionsrecht</strong> möglichst<br />

mühelos <strong>und</strong> ohne bürokratische<br />

Wer darf eine Petition einreichen?<br />

Das Recht, sich mit Petitionen<br />

an den Sächsischen Landtag zu<br />

wenden, steht jeder Person zu,<br />

unabhängig von ihren persönlichen<br />

Verhältnissen, ihrem<br />

Wohnsitz, ihrer Staats angehörig<br />

keit oder ihrem Alter.

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