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Parthierreisen Sommer 2018

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Reisebedingungen<br />

1. Abschluss des Reisevertrages<br />

a) Der Reisevertrag soll schriftlich (Reiseanmeldung/Reisebestätigung)<br />

abgeschlossen<br />

werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und<br />

Sonderwünsche werden schriftlich erfasst. Vor<br />

Vertragsschluss werden dem Reisenden unsere<br />

vollständigen Allgemeinen Reisebedingungen<br />

ausgehändigt.<br />

b) Telefonisch werden lediglich ver bindliche<br />

Reservierungen vorgenommen, auf die hin der<br />

Reisevertrag durch die schriftliche Reiseanmeldung,<br />

die der Reisende unverzüglich unterschrieben<br />

an uns zurück zuleiten hat, geschlossen<br />

wird. Reicht der Reisende die unterschriebene<br />

Reise anmeldung nicht innerhalb einer Frist von<br />

7 Tagen nach Zugang zurück, so wird von der<br />

Reservierung Abstand genommen. Schadenersatzansprüche<br />

wegen Nichteinhaltung der<br />

Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt.<br />

Für Buchungen mittels Bildschirmtext, Internet,<br />

etc. gilt gleiches.<br />

c) Zur Gewährung des Frühbucherpreises ist<br />

der Abschluss einer verbindlichen Buchung der<br />

betreffenden Reise bis zum angegebenen Frühbucherdatum<br />

Voraussetzung.<br />

2. Bezahlung<br />

Mit Vertragsabschluss wird eine 10%ige Anzahlung<br />

geleistet. Die Unterlagen werden dem<br />

Kunden nach Eingang seiner Zahlung beim Veranstalter/Reisebüro<br />

ausgehändigt.<br />

Entsprechend §651 k Abs. 3 BGB wird ebenfalls<br />

der Reisesicherungsschein an den Kunden weitergereicht.<br />

Die Verpflichtung zur Aushändigung<br />

eines Sicherungsscheins besteht nicht, wenn<br />

die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert<br />

und keine Übernachtung einschließt. Die Restzahlung<br />

des Reisepreises erfolgt 4 Wochen vor<br />

Reise antritt. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren<br />

sind jeweils sofort zu zahlen.<br />

3. Leistungen<br />

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt<br />

sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters<br />

sowie aus den hierauf bezugnehmenden<br />

Angaben in der Reisebestätigung.<br />

Mündliche Vereinbarungen zählen nicht. Die<br />

Vergabe der Sitzplätze erfolgt in der Reihenfolge<br />

des Eingangs der Buchungen, ist aber nicht<br />

Vertragsbestandteil. Verän derungen sind aus<br />

beförderungs technischen Gründen möglich.<br />

4. Leistungs- und Preisänderungen<br />

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner<br />

Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt<br />

des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss<br />

notwendig werden und die vom Reiseveranstalter<br />

nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,<br />

sind nur gestattet, soweit die Änderungen<br />

oder Abweichungen nicht erheblich sind und<br />

den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht<br />

beeinträchtigen.<br />

4.2. Änderungen der Flugzeiten bzw. Flughäfen<br />

vorbehalten. Für alle Flüge gelten die Reisebedingungen<br />

der jeweiligen Fluglinie bzw. Veranstalter<br />

ebenso bei Schiffsreisen.<br />

5. Rücktritt durch Kunden,<br />

Umbuchung, Ersatzpersonen<br />

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reise beginn<br />

von der Reise zurücktreten. Der Reiseveranstalter<br />

kann einen Ersatz anspruch unter Berücksichtigung<br />

der nachstehenden Gliederung nach<br />

der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum<br />

vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem<br />

prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:<br />

Bei Busreisen % des Reisepreises<br />

bis 4 Wochen vor Reiseantritt: 10 %<br />

ab 28. Tag vor Reiseantritt: 20 %<br />

ab 21. Tag vor Reiseantritt: 35 %<br />

ab 14. Tag vor Reiseantritt: 50 %<br />

ab 3. Tag vor Reiseantritt: 80 %<br />

bei Nichtantritt der Reise: 100 %<br />

Bei Flugreisen und Schiffsreisen gelten die<br />

Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters,<br />

mindestens jedoch 25% des Reisepreises.<br />

5.2. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter<br />

vom Kunden die tatsächlich entstan-<br />

denen Mehrkosten verlangen.<br />

5.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisen de<br />

verlangen, das statt seiner ein Dritter in die Rechte<br />

und Pflichten aus dem Reise vertrag eintritt. Tritt<br />

ein Dritter in den Reisevertrag ein, so haftet er und<br />

der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner<br />

für den Reisepreis und die durch den<br />

Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Bei<br />

Flugreisen und Schiffsreisen gelten gesonderte<br />

Bedingungen.<br />

5.4. Verlangt der Reisende nach Vertrags abschluss<br />

Änderungen oder Um buchungen, so wird durch<br />

den Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt<br />

verlangt, soweit er nicht höhere Entschädigungen<br />

nachweist. Diese Regelung gilt bis 30 Tage vor<br />

Reiseantritt. Ab dem 29. Tag werden die vertraglich<br />

vereinbarten Stornogebühren verrechnet.<br />

5.5. Der Reiseveranstalter kann den Reise vertrag<br />

fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung<br />

erheblich weiter stört, so dass seine<br />

weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/<br />

oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist.<br />

Dies gilt auch wenn der Reisende sich nicht an<br />

sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter<br />

steht in diesem Falle der Reisepreis weiter<br />

zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen<br />

und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung<br />

der Reiseleistungen ergeben. Schadensersatzansprüche<br />

im übrigen bleiben unberührt.<br />

6. Rücktritt und Kündigung<br />

durch den Reiseveranstalter/<br />

Mindestteilnehmerzahl<br />

Bei Nichterreichen der vom Veranstalter festgelegten<br />

Mindestteilnehmerzahl (20 Pax.), kann<br />

der Reiseveranstalter bei Mehrtagesfahrten bis<br />

21 Tage vor Antritt der Reise vom Reisevertrag<br />

zurücktreten. Der Kunde erhält die geleistete<br />

Zahlung unverzüglich zurück.<br />

7. Haftung des Reiseveranstalters<br />

7.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der<br />

Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns<br />

für:<br />

1. die gewissenhafte Reisevorbereitung<br />

2. die sorgfältige Auswahl und Über wachung der<br />

Leistungsträger<br />

3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen<br />

4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich<br />

vereinbarten Reiseleistungen<br />

7.2. Der Reiseveranstalter haftet für ein<br />

Verschulden der mit der Leistungserbringung<br />

betrauten Personen.<br />

8. Gewährleistung<br />

Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht,<br />

so kann der Reisende Abhilfe verlangen.<br />

Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise<br />

Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige<br />

Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter<br />

kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen<br />

Aufwand erfordert.<br />

9. Beschränkung der Haftung<br />

9.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters<br />

für Schäden, die nicht Körper schäden sind,<br />

ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.<br />

1. soweit ein Schaden des Reisenden weder<br />

vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />

wird oder<br />

2. soweit der Reiseveranstalter für einem dem<br />

Reisenden entstehenden Schaden allein wegen<br />

eines Verschuldens eines Leistungsträgers<br />

verantwortlich ist.<br />

Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im<br />

eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall-<br />

und Reisegepäckver sicherung empfohlen.<br />

9.2. Ein Schadensanspruch gegen den Reiseveranstalter<br />

ist insoweit beschränkt oder<br />

ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften,<br />

die auf die von einem Leistungsträger<br />

zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,<br />

ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den<br />

Leistungsträger nur unter bestimmten Vorraussetzungen<br />

oder Beschränkungen geltend gemacht<br />

werden kann oder unter bestimmten Vorraussetzungen<br />

ausgeschlossen ist.<br />

10. Mitwirkungspflicht<br />

Der Reisende ist verpflichtet, bei auf getretenen<br />

Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen<br />

Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schä-<br />

den zu vermeiden oder gering zu halten. Der<br />

Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine<br />

Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung<br />

zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt,<br />

für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich<br />

ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen<br />

Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf<br />

Minderung nicht ein.<br />

11. Ausschluss<br />

von Ansprüchen und Verjährung<br />

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung<br />

der Reiseleistungen hat der Reisende<br />

innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener<br />

Beendigung der Reise gegenüber dem<br />

Reiseveranstalter schriftlich geltend zu machen.<br />

Ansprüche des Reisenden verjähren nach 6<br />

Monaten. Hat der Reisende solche Ansprüche<br />

geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem<br />

Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die<br />

Ansprüche schriftlich zurückweist.<br />

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisenund<br />

Gesundheitsbestimmungen<br />

Die Reisenden sind für die Einhaltung aller<br />

diesbezüglich geltenden Bestimmungen und<br />

für die Vollständigkeit Ihrer Reise dokumente<br />

selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile,<br />

die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften<br />

erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn<br />

diese Vorschriften nach Buchungen geändert<br />

werden sollten. Die einzuhaltenden Vorschriften<br />

erfahren Sie jeweils bei Buchung in Ihrem Reisebüro.<br />

Der Reisende soll sich über Infektions- und<br />

Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen<br />

rechtzeitig informieren; gegebenenfalls<br />

soll ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine<br />

Informationen, insbesondere bei den<br />

Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen<br />

Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedi zinischen<br />

Informationsdiensten oder der Bundeszentrale<br />

für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.<br />

13. Aufhebung des Vertrages<br />

wegen außergewöhnlicher Umstände/Höhere<br />

Gewalt<br />

Wird die Reise infolge bei Vertrags abschluss nicht<br />

voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. durch Krieg,<br />

innere Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich<br />

erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können<br />

sowohl der Reiseveranstalter als auch der<br />

Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag<br />

gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die<br />

bereits erbrachten Reiseleistungen eine nach §<br />

417 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.<br />

Bei Eintreten von höherer Gewalt vor oder<br />

während der Reise ist der Reisende nicht berechtigt,<br />

daraus Schadensersatz ansprüche abzuleiten.<br />

Die Mehrkosten für die Reisebeförderung sind von<br />

den Parteien zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen<br />

die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.<br />

14. Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand für PARTHIER Reisen GmbH ist<br />

Leipzig.<br />

15. Allgemeine Bestimmungen<br />

Sämtliche Angaben in unseren Prospekten entsprechen<br />

dem Stand bei Drucklegung. Die Berichtigung<br />

von Druck- und Rechen fehlern behält<br />

sich der Reiseveranstalter vor. Die Unwirksamkeit<br />

einzelner Be stimmungen begründet grundsätzlich<br />

nicht die Unwirksamkeit des Reservierungsvertrages<br />

im übrigen.<br />

16. Sonstige Bestimmungen<br />

(nur für Reisemittler)<br />

Erfolgen die Buchungen über einen Reisemittler<br />

(Reisebüro), der als Agentur für das Reisebüro<br />

PARTHIER GmbH tätig ist, gelten die vorstehenden<br />

allgemeinen Geschäftsbedingungen analog,<br />

sofern sich aus dem Agenturvertrag nicht andere<br />

Reglungen ergeben.<br />

17. Treibstoffzuschläge<br />

Der Veranstalter behält sich vor, den mit der<br />

Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen,<br />

die nicht von seinem Willen abhängig sind, wie<br />

Erhöhung der Treibstoffkosten, der Start- und<br />

Landegebühren auf Flughäfen, der Ein- und<br />

Ausschiffungsgebühren in Häfen, notfalls anzupassen.<br />

Was Sie wissen und beachten sollten<br />

Hotels:<br />

Die Unterkünfte suchen wir im Hinblick auf den<br />

Zweck der jeweiligen Reise aus. In jedem Land<br />

werden Hotels nach unterschiedlichen Kriterien in<br />

Kategorien eingestuft, die von unserer gewohnten<br />

Klassifizierung abweichen können. Durch einen<br />

Wechsel des Hotelmanagements oder der Besitzverhältnissee<br />

können sich kurzfristig erhebliche<br />

Änderungen ergeben, die wir natürlich weder bei<br />

der Auswahl der Hotels noch zum Zeitpunkt der<br />

Drucklegung unserer Kataloge berücksichtigen können.<br />

Die Ausstattung, Größe und Lage der Zimmer<br />

eines Hotels können unterschiedlich sein, ohne dass<br />

sich das in Preisunterschieden bemerkbar macht.<br />

Natürlich haben Sie Anspruch auf Unterbringung in<br />

der Ihnen bestätigten Kategorie. Die Einteilung der<br />

Zimmer obliegt allerdings allein dem Hotelier bzw.<br />

dem Fremdenverkehrsamt. Die Einzelzimmer sind<br />

meist, trotz des Zuschlags, die einfachsten Zimmer<br />

des jeweiligen Hauses. In vielen Hotelzimmern können<br />

Zustellbetten aufgestellt werden, insbesondere<br />

für mitreisende Kinder. Dabei kann es sich um eine<br />

Couch, ein Sofa oder ein zusammenklappbares<br />

Gästebett handeln. Durch das Aufstellen des Zustellbettes<br />

verringert sich zwangsläufig der zur<br />

Verfügung stehende Platz innerhalb des Zimmers!<br />

Essen und Trinken:<br />

Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich streiten.<br />

Wir wollen Sie darüber informieren, dass der<br />

Umfang sowie die Zubereitung der Mahlzeiten<br />

im Ausland von unseren gewohnten Maßstäben<br />

abweichen kann. Im Bus bieten wir Ihnen unsere<br />

Rund-um-Betreuung für den großen Durst und<br />

den kleinen Appetit.<br />

Frühzeitig buchen:<br />

Die Risiken, dass der von Ihnen gewünschte Sitzplatz<br />

oder die Zimmerkategorie schon vergeben<br />

sind, können Sie durch eine frühzeitige Buchung<br />

vermeiden.<br />

Sitzplatzreservierung:<br />

Normalerweise werden die Plätze von vorn nach<br />

hinten in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben,<br />

dass heißt wer gerne in den ersten Reihen sitzen<br />

möchte, sollte rechtzeitig buchen! Ein Rechtsspruch<br />

auf einen bestimmten Sitzplatz im Bus<br />

besteht nicht. Notwendige Änderungen der eingesetzten<br />

Fahrzeuge können zu Veränderungen<br />

innerhalb des Sitzplatzes führen!<br />

Reiseunterlagen, Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen:<br />

Bitte denken Sie daran,<br />

dass Sie für alle Reisen gültige Reiseunterlagen<br />

und Ausweispapiere benötigen. Bei Reisen innerhalb<br />

der EU und der Schweiz genügt deutschen<br />

Staatsbürgern der Personalausweis. Bei allen<br />

übrigen Ländern muss ein gültiger Reisepass<br />

mitgeführt werden, der mindestens noch sechs<br />

Monate nach Reiseantritt gültig sein muss. Kinder<br />

benötigen einen Kinderausweis oder einen Reisepass.<br />

Für Reiseteilnehmer, die nicht die deutsche<br />

Staatsangehörigkeit besitzen, gelten oft andere<br />

Einreisebestimmungen. Bitte erkundigen Sie sich<br />

im Zweifelsfall in ihrem Reisebüro oder bei Ihrer<br />

Botschaft/ Ihrem Konsulat. Denken Sie bitte auch<br />

an die Mitnahme Ihrer persönlich benötigten Medikamente,<br />

da die Beschaffung von Medikamenten<br />

im Ausland sehr schwierig sein kann.<br />

Programmgestaltung:<br />

Aus den Reisebeschreibungen können Sie entnehmen,<br />

welcher Programmablauf vorgesehen ist.<br />

Auch bei der uns sorgfältigen Organisation sind in<br />

Einzelfällen Programmänderungen unvermeidbar.<br />

Witterungseinflüsse, Schließungen und Veräußerungen<br />

von Hotels, Streiks, Straßensperrungen<br />

oder ähnliches, können dazu führen, dass wir in<br />

Ihrem Interesse das Programm umstellen müssen.<br />

Die Bezahlung von Zusatzausflügen bei Busreisen<br />

erfolgt beim Reiseleiter in EUR.<br />

Reiseversicherungen:<br />

Der Reisepreis schließt in der Regel keine Reiseversicherung<br />

ein. Bitte informieren Sie sich<br />

in unserem Reisebüro über das umfangreiche<br />

Versicherungsangebot. Bei Auslandsreisen ist der<br />

Abschluss einer Reise-Kranken-Versicherung sehr<br />

wichtig. Ihre Krankenkasse informiert Sie darüber,<br />

inwieweit Sie bei einem Krankheitsfall im Ausland<br />

versichert sind und welche Kosten sie übernimmt.<br />

Wir empfehlen Ihnen für einen unbeschwerten<br />

Urlaub zusätzlich den Abschluss von:<br />

• Reiserücktrittskostenversicherung<br />

• Reiseunfallversicherung<br />

• Reisegepäckversicherung<br />

In vielen Fällen kann Ihnen unser Reisebüro ein<br />

günstiges Versicherungspaket für alle Eventualitäten<br />

anbieten.<br />

Insolvenzabsicherung:<br />

Zu Ihren Reiseunterlagen erhalten sie den gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Sicherungsschein der Insolvenz-Versicherung<br />

des jeweiligen Veranstalters.<br />

Bildquellen: Adobe Stock, The Leeds Castle Foundation, National Trust, Clive Nichols, Stefan Gabelt, Ifa Hotel Binz, Tryp by Winham Bad Oldesloe, Stage Entertainment, Störtebeker Festspiele<br />

04435 Schkeuditz · Rathausplatz 18 · Tel.: 03 42 04 / 6 36 60 · info@parthierreisen.de · www.parthierreisen.de Reisen | 41

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