Parthierreisen Sommer 2018
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Reisebedingungen<br />
1. Abschluss des Reisevertrages<br />
a) Der Reisevertrag soll schriftlich (Reiseanmeldung/Reisebestätigung)<br />
abgeschlossen<br />
werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und<br />
Sonderwünsche werden schriftlich erfasst. Vor<br />
Vertragsschluss werden dem Reisenden unsere<br />
vollständigen Allgemeinen Reisebedingungen<br />
ausgehändigt.<br />
b) Telefonisch werden lediglich ver bindliche<br />
Reservierungen vorgenommen, auf die hin der<br />
Reisevertrag durch die schriftliche Reiseanmeldung,<br />
die der Reisende unverzüglich unterschrieben<br />
an uns zurück zuleiten hat, geschlossen<br />
wird. Reicht der Reisende die unterschriebene<br />
Reise anmeldung nicht innerhalb einer Frist von<br />
7 Tagen nach Zugang zurück, so wird von der<br />
Reservierung Abstand genommen. Schadenersatzansprüche<br />
wegen Nichteinhaltung der<br />
Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt.<br />
Für Buchungen mittels Bildschirmtext, Internet,<br />
etc. gilt gleiches.<br />
c) Zur Gewährung des Frühbucherpreises ist<br />
der Abschluss einer verbindlichen Buchung der<br />
betreffenden Reise bis zum angegebenen Frühbucherdatum<br />
Voraussetzung.<br />
2. Bezahlung<br />
Mit Vertragsabschluss wird eine 10%ige Anzahlung<br />
geleistet. Die Unterlagen werden dem<br />
Kunden nach Eingang seiner Zahlung beim Veranstalter/Reisebüro<br />
ausgehändigt.<br />
Entsprechend §651 k Abs. 3 BGB wird ebenfalls<br />
der Reisesicherungsschein an den Kunden weitergereicht.<br />
Die Verpflichtung zur Aushändigung<br />
eines Sicherungsscheins besteht nicht, wenn<br />
die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert<br />
und keine Übernachtung einschließt. Die Restzahlung<br />
des Reisepreises erfolgt 4 Wochen vor<br />
Reise antritt. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren<br />
sind jeweils sofort zu zahlen.<br />
3. Leistungen<br />
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt<br />
sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters<br />
sowie aus den hierauf bezugnehmenden<br />
Angaben in der Reisebestätigung.<br />
Mündliche Vereinbarungen zählen nicht. Die<br />
Vergabe der Sitzplätze erfolgt in der Reihenfolge<br />
des Eingangs der Buchungen, ist aber nicht<br />
Vertragsbestandteil. Verän derungen sind aus<br />
beförderungs technischen Gründen möglich.<br />
4. Leistungs- und Preisänderungen<br />
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner<br />
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt<br />
des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss<br />
notwendig werden und die vom Reiseveranstalter<br />
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,<br />
sind nur gestattet, soweit die Änderungen<br />
oder Abweichungen nicht erheblich sind und<br />
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht<br />
beeinträchtigen.<br />
4.2. Änderungen der Flugzeiten bzw. Flughäfen<br />
vorbehalten. Für alle Flüge gelten die Reisebedingungen<br />
der jeweiligen Fluglinie bzw. Veranstalter<br />
ebenso bei Schiffsreisen.<br />
5. Rücktritt durch Kunden,<br />
Umbuchung, Ersatzpersonen<br />
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reise beginn<br />
von der Reise zurücktreten. Der Reiseveranstalter<br />
kann einen Ersatz anspruch unter Berücksichtigung<br />
der nachstehenden Gliederung nach<br />
der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum<br />
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem<br />
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:<br />
Bei Busreisen % des Reisepreises<br />
bis 4 Wochen vor Reiseantritt: 10 %<br />
ab 28. Tag vor Reiseantritt: 20 %<br />
ab 21. Tag vor Reiseantritt: 35 %<br />
ab 14. Tag vor Reiseantritt: 50 %<br />
ab 3. Tag vor Reiseantritt: 80 %<br />
bei Nichtantritt der Reise: 100 %<br />
Bei Flugreisen und Schiffsreisen gelten die<br />
Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters,<br />
mindestens jedoch 25% des Reisepreises.<br />
5.2. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter<br />
vom Kunden die tatsächlich entstan-<br />
denen Mehrkosten verlangen.<br />
5.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisen de<br />
verlangen, das statt seiner ein Dritter in die Rechte<br />
und Pflichten aus dem Reise vertrag eintritt. Tritt<br />
ein Dritter in den Reisevertrag ein, so haftet er und<br />
der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner<br />
für den Reisepreis und die durch den<br />
Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Bei<br />
Flugreisen und Schiffsreisen gelten gesonderte<br />
Bedingungen.<br />
5.4. Verlangt der Reisende nach Vertrags abschluss<br />
Änderungen oder Um buchungen, so wird durch<br />
den Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt<br />
verlangt, soweit er nicht höhere Entschädigungen<br />
nachweist. Diese Regelung gilt bis 30 Tage vor<br />
Reiseantritt. Ab dem 29. Tag werden die vertraglich<br />
vereinbarten Stornogebühren verrechnet.<br />
5.5. Der Reiseveranstalter kann den Reise vertrag<br />
fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung<br />
erheblich weiter stört, so dass seine<br />
weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/<br />
oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist.<br />
Dies gilt auch wenn der Reisende sich nicht an<br />
sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter<br />
steht in diesem Falle der Reisepreis weiter<br />
zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen<br />
und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung<br />
der Reiseleistungen ergeben. Schadensersatzansprüche<br />
im übrigen bleiben unberührt.<br />
6. Rücktritt und Kündigung<br />
durch den Reiseveranstalter/<br />
Mindestteilnehmerzahl<br />
Bei Nichterreichen der vom Veranstalter festgelegten<br />
Mindestteilnehmerzahl (20 Pax.), kann<br />
der Reiseveranstalter bei Mehrtagesfahrten bis<br />
21 Tage vor Antritt der Reise vom Reisevertrag<br />
zurücktreten. Der Kunde erhält die geleistete<br />
Zahlung unverzüglich zurück.<br />
7. Haftung des Reiseveranstalters<br />
7.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der<br />
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns<br />
für:<br />
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung<br />
2. die sorgfältige Auswahl und Über wachung der<br />
Leistungsträger<br />
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen<br />
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich<br />
vereinbarten Reiseleistungen<br />
7.2. Der Reiseveranstalter haftet für ein<br />
Verschulden der mit der Leistungserbringung<br />
betrauten Personen.<br />
8. Gewährleistung<br />
Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht,<br />
so kann der Reisende Abhilfe verlangen.<br />
Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise<br />
Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige<br />
Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter<br />
kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen<br />
Aufwand erfordert.<br />
9. Beschränkung der Haftung<br />
9.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters<br />
für Schäden, die nicht Körper schäden sind,<br />
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.<br />
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder<br />
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />
wird oder<br />
2. soweit der Reiseveranstalter für einem dem<br />
Reisenden entstehenden Schaden allein wegen<br />
eines Verschuldens eines Leistungsträgers<br />
verantwortlich ist.<br />
Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im<br />
eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall-<br />
und Reisegepäckver sicherung empfohlen.<br />
9.2. Ein Schadensanspruch gegen den Reiseveranstalter<br />
ist insoweit beschränkt oder<br />
ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften,<br />
die auf die von einem Leistungsträger<br />
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,<br />
ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den<br />
Leistungsträger nur unter bestimmten Vorraussetzungen<br />
oder Beschränkungen geltend gemacht<br />
werden kann oder unter bestimmten Vorraussetzungen<br />
ausgeschlossen ist.<br />
10. Mitwirkungspflicht<br />
Der Reisende ist verpflichtet, bei auf getretenen<br />
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen<br />
Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schä-<br />
den zu vermeiden oder gering zu halten. Der<br />
Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine<br />
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung<br />
zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt,<br />
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich<br />
ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen<br />
Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf<br />
Minderung nicht ein.<br />
11. Ausschluss<br />
von Ansprüchen und Verjährung<br />
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung<br />
der Reiseleistungen hat der Reisende<br />
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener<br />
Beendigung der Reise gegenüber dem<br />
Reiseveranstalter schriftlich geltend zu machen.<br />
Ansprüche des Reisenden verjähren nach 6<br />
Monaten. Hat der Reisende solche Ansprüche<br />
geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem<br />
Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die<br />
Ansprüche schriftlich zurückweist.<br />
12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisenund<br />
Gesundheitsbestimmungen<br />
Die Reisenden sind für die Einhaltung aller<br />
diesbezüglich geltenden Bestimmungen und<br />
für die Vollständigkeit Ihrer Reise dokumente<br />
selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile,<br />
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften<br />
erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn<br />
diese Vorschriften nach Buchungen geändert<br />
werden sollten. Die einzuhaltenden Vorschriften<br />
erfahren Sie jeweils bei Buchung in Ihrem Reisebüro.<br />
Der Reisende soll sich über Infektions- und<br />
Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen<br />
rechtzeitig informieren; gegebenenfalls<br />
soll ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine<br />
Informationen, insbesondere bei den<br />
Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen<br />
Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedi zinischen<br />
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale<br />
für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.<br />
13. Aufhebung des Vertrages<br />
wegen außergewöhnlicher Umstände/Höhere<br />
Gewalt<br />
Wird die Reise infolge bei Vertrags abschluss nicht<br />
voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. durch Krieg,<br />
innere Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich<br />
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können<br />
sowohl der Reiseveranstalter als auch der<br />
Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag<br />
gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die<br />
bereits erbrachten Reiseleistungen eine nach §<br />
417 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.<br />
Bei Eintreten von höherer Gewalt vor oder<br />
während der Reise ist der Reisende nicht berechtigt,<br />
daraus Schadensersatz ansprüche abzuleiten.<br />
Die Mehrkosten für die Reisebeförderung sind von<br />
den Parteien zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen<br />
die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.<br />
14. Gerichtsstand<br />
Gerichtsstand für PARTHIER Reisen GmbH ist<br />
Leipzig.<br />
15. Allgemeine Bestimmungen<br />
Sämtliche Angaben in unseren Prospekten entsprechen<br />
dem Stand bei Drucklegung. Die Berichtigung<br />
von Druck- und Rechen fehlern behält<br />
sich der Reiseveranstalter vor. Die Unwirksamkeit<br />
einzelner Be stimmungen begründet grundsätzlich<br />
nicht die Unwirksamkeit des Reservierungsvertrages<br />
im übrigen.<br />
16. Sonstige Bestimmungen<br />
(nur für Reisemittler)<br />
Erfolgen die Buchungen über einen Reisemittler<br />
(Reisebüro), der als Agentur für das Reisebüro<br />
PARTHIER GmbH tätig ist, gelten die vorstehenden<br />
allgemeinen Geschäftsbedingungen analog,<br />
sofern sich aus dem Agenturvertrag nicht andere<br />
Reglungen ergeben.<br />
17. Treibstoffzuschläge<br />
Der Veranstalter behält sich vor, den mit der<br />
Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen,<br />
die nicht von seinem Willen abhängig sind, wie<br />
Erhöhung der Treibstoffkosten, der Start- und<br />
Landegebühren auf Flughäfen, der Ein- und<br />
Ausschiffungsgebühren in Häfen, notfalls anzupassen.<br />
Was Sie wissen und beachten sollten<br />
Hotels:<br />
Die Unterkünfte suchen wir im Hinblick auf den<br />
Zweck der jeweiligen Reise aus. In jedem Land<br />
werden Hotels nach unterschiedlichen Kriterien in<br />
Kategorien eingestuft, die von unserer gewohnten<br />
Klassifizierung abweichen können. Durch einen<br />
Wechsel des Hotelmanagements oder der Besitzverhältnissee<br />
können sich kurzfristig erhebliche<br />
Änderungen ergeben, die wir natürlich weder bei<br />
der Auswahl der Hotels noch zum Zeitpunkt der<br />
Drucklegung unserer Kataloge berücksichtigen können.<br />
Die Ausstattung, Größe und Lage der Zimmer<br />
eines Hotels können unterschiedlich sein, ohne dass<br />
sich das in Preisunterschieden bemerkbar macht.<br />
Natürlich haben Sie Anspruch auf Unterbringung in<br />
der Ihnen bestätigten Kategorie. Die Einteilung der<br />
Zimmer obliegt allerdings allein dem Hotelier bzw.<br />
dem Fremdenverkehrsamt. Die Einzelzimmer sind<br />
meist, trotz des Zuschlags, die einfachsten Zimmer<br />
des jeweiligen Hauses. In vielen Hotelzimmern können<br />
Zustellbetten aufgestellt werden, insbesondere<br />
für mitreisende Kinder. Dabei kann es sich um eine<br />
Couch, ein Sofa oder ein zusammenklappbares<br />
Gästebett handeln. Durch das Aufstellen des Zustellbettes<br />
verringert sich zwangsläufig der zur<br />
Verfügung stehende Platz innerhalb des Zimmers!<br />
Essen und Trinken:<br />
Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich streiten.<br />
Wir wollen Sie darüber informieren, dass der<br />
Umfang sowie die Zubereitung der Mahlzeiten<br />
im Ausland von unseren gewohnten Maßstäben<br />
abweichen kann. Im Bus bieten wir Ihnen unsere<br />
Rund-um-Betreuung für den großen Durst und<br />
den kleinen Appetit.<br />
Frühzeitig buchen:<br />
Die Risiken, dass der von Ihnen gewünschte Sitzplatz<br />
oder die Zimmerkategorie schon vergeben<br />
sind, können Sie durch eine frühzeitige Buchung<br />
vermeiden.<br />
Sitzplatzreservierung:<br />
Normalerweise werden die Plätze von vorn nach<br />
hinten in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben,<br />
dass heißt wer gerne in den ersten Reihen sitzen<br />
möchte, sollte rechtzeitig buchen! Ein Rechtsspruch<br />
auf einen bestimmten Sitzplatz im Bus<br />
besteht nicht. Notwendige Änderungen der eingesetzten<br />
Fahrzeuge können zu Veränderungen<br />
innerhalb des Sitzplatzes führen!<br />
Reiseunterlagen, Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen:<br />
Bitte denken Sie daran,<br />
dass Sie für alle Reisen gültige Reiseunterlagen<br />
und Ausweispapiere benötigen. Bei Reisen innerhalb<br />
der EU und der Schweiz genügt deutschen<br />
Staatsbürgern der Personalausweis. Bei allen<br />
übrigen Ländern muss ein gültiger Reisepass<br />
mitgeführt werden, der mindestens noch sechs<br />
Monate nach Reiseantritt gültig sein muss. Kinder<br />
benötigen einen Kinderausweis oder einen Reisepass.<br />
Für Reiseteilnehmer, die nicht die deutsche<br />
Staatsangehörigkeit besitzen, gelten oft andere<br />
Einreisebestimmungen. Bitte erkundigen Sie sich<br />
im Zweifelsfall in ihrem Reisebüro oder bei Ihrer<br />
Botschaft/ Ihrem Konsulat. Denken Sie bitte auch<br />
an die Mitnahme Ihrer persönlich benötigten Medikamente,<br />
da die Beschaffung von Medikamenten<br />
im Ausland sehr schwierig sein kann.<br />
Programmgestaltung:<br />
Aus den Reisebeschreibungen können Sie entnehmen,<br />
welcher Programmablauf vorgesehen ist.<br />
Auch bei der uns sorgfältigen Organisation sind in<br />
Einzelfällen Programmänderungen unvermeidbar.<br />
Witterungseinflüsse, Schließungen und Veräußerungen<br />
von Hotels, Streiks, Straßensperrungen<br />
oder ähnliches, können dazu führen, dass wir in<br />
Ihrem Interesse das Programm umstellen müssen.<br />
Die Bezahlung von Zusatzausflügen bei Busreisen<br />
erfolgt beim Reiseleiter in EUR.<br />
Reiseversicherungen:<br />
Der Reisepreis schließt in der Regel keine Reiseversicherung<br />
ein. Bitte informieren Sie sich<br />
in unserem Reisebüro über das umfangreiche<br />
Versicherungsangebot. Bei Auslandsreisen ist der<br />
Abschluss einer Reise-Kranken-Versicherung sehr<br />
wichtig. Ihre Krankenkasse informiert Sie darüber,<br />
inwieweit Sie bei einem Krankheitsfall im Ausland<br />
versichert sind und welche Kosten sie übernimmt.<br />
Wir empfehlen Ihnen für einen unbeschwerten<br />
Urlaub zusätzlich den Abschluss von:<br />
• Reiserücktrittskostenversicherung<br />
• Reiseunfallversicherung<br />
• Reisegepäckversicherung<br />
In vielen Fällen kann Ihnen unser Reisebüro ein<br />
günstiges Versicherungspaket für alle Eventualitäten<br />
anbieten.<br />
Insolvenzabsicherung:<br />
Zu Ihren Reiseunterlagen erhalten sie den gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Sicherungsschein der Insolvenz-Versicherung<br />
des jeweiligen Veranstalters.<br />
Bildquellen: Adobe Stock, The Leeds Castle Foundation, National Trust, Clive Nichols, Stefan Gabelt, Ifa Hotel Binz, Tryp by Winham Bad Oldesloe, Stage Entertainment, Störtebeker Festspiele<br />
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