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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen<br />
1. Vertragsabschluss<br />
Ein Auftrag gilt nur dann als von uns angenommen, wenn und soweit er von uns schriftlich bestätigt wurde oder<br />
durch schlüssige Handlung (z.B. unmittelbare Lieferung der bestellten Ware oder deren Abholung) akzeptiert wird.<br />
Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so gilt das Einverständnis des Kunden als gegeben, falls<br />
dieser nicht unverzüglich widerspricht.<br />
2. Umfang und Lieferung<br />
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung bzw. Rechnung massgebend.<br />
3. Preise<br />
3.1 Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise netto ab Werk, ohne<br />
Verpackung, in Schweizerfranken, ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. die Kosten für<br />
Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen, gehen<br />
zulasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zöllen zu tragen.<br />
3.2 Änderungen der allgemeinen Preislage durch preisverteuernde Umstände, die wir nicht beeinflussen können,<br />
berechtigen uns, die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise anzuwenden.<br />
4. Zahlungsbedingungen<br />
4.1 Für Zahlungen sind die in unseren Offerten und Auftragsbestätigungen getroffenen Vereinbarungen massgebend.<br />
Wurden keine speziellen Vereinbarungen getroffen, ist die Zahlung netto innerhalb von dreissig Tagen zu leisten.<br />
4.2 Die Zahlungen sind vom Besteller ohne irgendeinen Abzug (z.B. Skonti, Spesen, Steuern, Gebühren, usw.) in<br />
Schweizerfranken oder in der vereinbarten Währung zu leisten.<br />
4.3 Die Zahlungstermine sind verbindlich, auch wenn Transport, Ablieferung oder Abnahme der Lieferung aus<br />
Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder verunmöglicht werden. Es ist unzulässig, Zahlungen<br />
wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von uns nicht anerkannten Gegenforderungen des Bestellers zu kürzen<br />
oder zurückzuhalten. Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn sich an der Lieferung Nacharbeiten als notwendig<br />
erweisen.<br />
4.4 Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzögerung ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen zu berechnen. Durch die<br />
Leistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zur vertragsgemässen Bezahlung nicht aufgehoben.<br />
4.5 Kommt der Besteller mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug oder werden uns sonstige Umstände bekannt, die<br />
die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen sofort fällig. Zugleich<br />
werden etwaige Kreditzusagen für alle noch laufenden Aufträge gegenstandslos und ungültig. In solchen Fällen<br />
sind wir auch berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen.<br />
4.6 Für Produkte, die nach den speziellen Angaben des Bestellers gesondert bearbeitet werden, sind Vorauszahlungen<br />
bzw. Anzahlungen gemäss besonderer Absprache zu leisten.<br />
5. Lieferfrist und Lieferung<br />
5.1 Im Rahmen unserer Produktion liefern wir innerhalb eines Monats, sonst nach Massgabe der jeweils bestehenden<br />
Liefermöglichkeit, die stets vorbehalten bleibt. Auch schriftlich genannte Lieferzeiten oder Termine bleiben<br />
unverbindlich.<br />
5.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit keine anderslautenden Vereinbarung getroffen<br />
wurde.<br />
5.3 Die angegebene Lieferfrist gilt für Lieferung ab Werk und beginnt sofort nach Annahme eines Auftrages bzw. von<br />
der Bezahlung der ersten Rate an, sofern eine solche als bei Bestellung fällig vereinbart wurde und sofern<br />
sämtliche Formalitäten erledigt, die Einfuhr- und Zahlungsbewilligungen seitens des Bestellers eingeholt sowie<br />
allfällige technische Fragen geklärt worden sind.<br />
Die Lieferfrist wird verlängert, wenn:<br />
a) bei uns oder bei unseren Zulieferanten Ereignisse höherer Gewalt einschliesslich Brand- und Explosionsereignisse,<br />
Streik sowie andere unvorhersehbare Hindernisse auftreten. In einem solchen Falle sind wir berechtigt, unter<br />
Ausschluss jeglicher Ansprüche des Bestellers, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben<br />
oder vom Vertrag zurückzutreten.<br />
b) der Besteller mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug ist, insbesondere wenn er die<br />
Zahlungsbedingungen nicht einhält oder zeitlich verspätet erfüllt.<br />
c) wenn der Besteller nachträglich Änderungswünsche anbringt und diese von uns nur unter Fristverlängerung<br />
entgegengenommen werden können.<br />
5.4 Die Lieferfrist gilt auch dann als erfüllt, wenn die Ware bereit liegt, aber aus Gründen, die ausserhalb unseres<br />
Einflussbereiches liegen, nicht versandt werden kann.<br />
5.5 Der Besteller hat keinen Anspruch auf Konventionalstrafe, Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen<br />
verzögerter Lieferung.<br />
6. Transport<br />
Der Transport von Ware in die Ablaugerei und zurück übernimmt die Ablaugerei gegen Berechnung der Transport-<br />
und Verpackungsspesen, oder der Kunde. Alle Transporte erfolgen mit Transportmitteln nach Wahl der Ablaugerei.<br />
6.1 Beim Transport von Ware in die Ablaugerei gehen die Folgen mangelhafter Verpackung zulasten des Kunden. Wird<br />
der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so wird die Lieferung<br />
unter Benachrichtigung des Bestellers auf seine Rechnung und Gefahr gelagert.<br />
6.2 Beschwerden betreffend Beschädigung oder Verlust während des Transportes sind uns vom Besteller unverzüglich<br />
nach Empfang der Sendung durch ein übliches Havariezertifikat zu melden.<br />
6.3 Bei etwaigen Transportschäden sind die allgemeinen Anweisungen der Versicherungsgesellschaften zu beachten:<br />
Äusserliche, erkennbare Beschädigungen oder Unregelmässigkeiten sind sofort durch die Bahn, Post oder den<br />
Frachtführer festzustellen und bescheinigen zu lassen. Hierbei ist zu fordern, dass Umfang und (voraussichtliche)<br />
Ursache des Schadens mit angegeben werden. Die Annahme der Sendung ist zu verweigern, wenn vorstehende<br />
Angaben nicht gemacht werden.<br />
6.4 Bei Schäden, die nach Ablieferung festgestellt werden, ist das Gut im vorgefunden Zustand in der Verpackung zu<br />
belassen und das zuständige Beförderungsunternehmen sofort nach Entdeckung des Schadens mündlich und<br />
schriftlich (Einschreiben) zur Schadensfeststellung aufzufordern und gleichzeitig verantwortlich zu machen.Der<br />
Umfang der Haftung der Ablaugerei ist bei jeder Art Transport beschränkt auf die Ansprüche die sie gegen den<br />
Transporteur und / oder dessen Transportversicherungsgesellschaft hat.<br />
7. Gefahrtragung<br />
Die uns vom Kunden zur Bearbeitung übergebene Ware, wird auf dessen Gefahr bei uns gelagert.<br />
8. Mängelrüge und Abnahme der Lieferung<br />
8.1 Die Produkte gelten als abgenommen, wenn sie unter produktionsähnlichen Umständen genutzt werden.<br />
8.2 Beim Bearbeiten von Mustern darf die Ablaugerei auf jede in Betracht kommende Weise versuchen, das ihr zur Verfügung<br />
gestellte Muster zu behandeln.<br />
Dabei etwa eingetretene Beschädigungen des Musters hat der Kunde nur dann nicht entschädigungslos hinzunehmen,<br />
wenn er die Ablaugerei ausdrücklich schriftlich darauf hingewiesen hat, dass das Muster entgegen der Uebung nicht<br />
beschädigt werden darf.<br />
8.3 Die Ablaugerei arbeitet mit Hitze, Hochdruckwasser-, Kugelstrahl oder Chemikalien. Auch bei fachgerechter Bearbeitung<br />
kann die angelieferte Ware beschädigt werden, etwa durch Abbau der Verzinkung, Verformung durch Hochdruck- oder<br />
Kugelstrahl, durch Hitzeeinwirkung sowie durch Oxydation (Rost) der zu bearbeitenden Ware. Bei fachgerechter<br />
Bearbeitung eintretende Schäden hat der Kunde entschädigungslos hinzunehmen. Die Ablaugerei haftet auch nicht bei<br />
Schäden an Aluminiumteilen & Aluminiumgussteilen, wenn der Kunde diese Teile nicht schriftlich mit dem Vermerk<br />
Aluminium, Aluminiumspritzguss oder Aluminiumguss' oder dgl. gekennzeichnet hat. Werden Stahl- und Aluminiumware<br />
gemischt oder am Objekt verschiedene Werkstoffe z.B. (Alu & Stahl) verarbeitet muss dies auf der Palette schriftlich<br />
vermerkt sein. Ebenso muss uns mitgeteilt werden, wenn etwas demontiert werden muss (z.B. Kunststofffüsse bei<br />
Gartentischen).<br />
8.4 Der Besteller hat uns innert zehn Tagen nach Empfang der Lieferung allfällige Mängel schriftlich bekanntzugeben.<br />
Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als genehmigt. Erweist sich die Lieferung bei der Annahme als nicht<br />
vertragsgemäss, so hat der Besteller uns umgehend Gelegenheit zu geben, die Mängel so rasch als möglich zu beheben.<br />
Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung<br />
des Vertrages, ist ausgeschlossen.<br />
8.5 Beanstandungen wegen Falschlieferung oder Fehlmengen können nur berücksichtigt werden, wenn sie uns sofort nach<br />
Entdeckung schriftlich angezeigt werden.<br />
9. Garantie<br />
Es gelten die folgenden Garantiebestimmungen. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen müssen schriftlich vorliegen<br />
und sind Bestandteil der Offerte.<br />
9.1 Die Ablaugerei haftet nur für die grobfahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Pflichten. Die Haftungsgrenze für solche<br />
Verletzungen wird auf CHF 2.00 pro kg netto der beschädigten Ware nach der Entlackung festgesetzt. Die Haftungsgrenze<br />
der Ablaugerei beträgt max sFr. 4'000.00.<br />
9.2 Bei unvollständiger Entlackung beschränkt sich die Haftung der Ablaugerei nach ihrer Wahl auf die Nachbesserung oder<br />
Rückerstattung des Werklohnes.<br />
9.3 Für die Vornahme von Nachbesserungsarbeiten ist der Kunde verpflichtet, der Ablaugerei die erforderliche Zeit und<br />
Gelegenheit zu gewähren.<br />
9.4 Macht der Kunde mangelhafte Leistung der Ablaugerei geltend, so hat diese das Recht, die Gegenstände, an denen sie<br />
die Leistung erbrachte, zu überprüfen.<br />
9.5 Das Recht auf Gewährleistung entfällt, wenn der<br />
-Kunde versucht, einen Mangel ohne Rücksprache mit der Ablaugerei selbst oder durch Dritte zu beseitigen.<br />
-Kunde sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der Ablaugerei in Verzug befindet.<br />
9.6 Transportschäden sowie Verbrauchsmaterial fallen nicht unter die Garantie.<br />
9.7 Erfüllungsort für Garantiearbeiten ist das Werk des Lieferanten oder seiner Niederlassung.<br />
9.8 Es werden keine Garantien gegeben, weder ausdrücklich noch stillschweigend, ausser denjenigen, wie oben erwähnt.<br />
Weitergehende Ansprüche für direkte oder indirekte Schäden können seitens des Kunden gegenüber uns nicht geltend<br />
gemacht werden. Ebenso sind alle übrigen Schadenersatzforderungen eines Käufers, basierend auf unzulänglicher<br />
Lieferung, Reparatur oder Ersatz und insbesondere für Schadenersatz und/oder Annullierung des Vertrags hiermit<br />
ausdrücklich ausgeschlossen.<br />
10. Rücksendungen<br />
10.1 Rücksendungen von Waren müssen unter Vorbehalt unserer Entscheidung über die Annahme vorher angezeigt werden.<br />
Die Rücknahme allein bedeutet nicht die Anerkennung einer Rücknahmeverpflichtung. Nicht mit uns vereinbarte<br />
Rücksendungen gehen an den Absender zurück. Hierdurch entstehende Kosten sind vom Absender zu tragen.<br />
10.2 Eine nicht aufgrund von Verpflichtungen oder der Ausübung von Rechten erfolgte Rücknahme ist stets ausgeschlossen<br />
bei Waren, die auf Bestellung abweichend von der normalen Ausführung angefertigt oder abgeändert wurden.<br />
11. Rücktrittsrechte<br />
Bei Zahlungseinstellung, bei Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens, bei Geschäftsaufgabe oder<br />
Geschäftsübertragung auf Seiten des Bestellers sind wir unbeschadet etwaiger weitergehender Rechte berechtigt, weitere<br />
Lieferungen ohne Rücksicht auf noch laufende Aufträge einzustellen.<br />
12. Erfüllungsort<br />
Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Geschäftssitz. In der Schweiz (9434 Au)<br />
13. Haftung<br />
Wir haften für vertragsgemässe Lieferung im Rahmen unserer Garantiepflicht. Jede Haftung für direkten oder indirekten<br />
Schaden (insbesondere entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter), der sich aus der Nichterfüllung unserer<br />
vertraglichen Verpflichtungen oder aus dem Betrieb bzw. dem Betriebsstillstand der von uns gelieferten Produkte und Teile<br />
ergibt, wird ausdrücklich ausgeschlossen.<br />
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht:<br />
Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, welche sich aus oder im Zusammenhang mit einer Lieferung ergeben,<br />
ist unser Geschäftssitz in der Schweiz (9434 Au). Es steht uns jedoch auch das Recht zu, das im Lande des Bestellers<br />
zuständige Gericht anzurufen. Es gilt stets schweizerisches Recht.<br />
15. Gültigkeit<br />
15.1 Vorstehende "Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen" gelten auch ausschliesslich dann, wenn der Besteller keinen<br />
Bezug auf diese nimmt oder auf seine eigenen Einkaufsbedingungen hinweist. Von unseren "Allgemeinen Verkaufs- und<br />
Lieferbedingungen" abweichende oder sie ergänzende Erklärungen, Zusagen und Vereinbarungen aller Art sind für uns<br />
nur verbindlich, wenn und soweit sie von uns schriftlich bestätigt sind.<br />
15.2 Falls vorliegende Bestimmungen sich ganz oder teilweise als ungültig bzw. nicht durchsetzbar erweisen oder durch<br />
Gesetze, Gesetzesänderungen, Erlasse und Massnahmen von Regierungen oder anderen Behörden ganz oder teilweise<br />
ungültig oder ihre Befolgung bzw. Durchsetzung beeinträchtigt wird, werden die Parteien sich gegenseitig davon sofort<br />
Mitteilung machen und sich darüber beraten, wie die Bestimmungen gehandhabt werden können.<br />
15.3 Die Parteien werden ungültig gewordene Bestimmungen durch solche ersetzen, welche der geltenden Rechtsordnung<br />
entsprechen und wirtschaftlich möglichst den ersetzten Bestimmungen nahekommen.<br />
15.4 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen trifft in keinem Falle die Bestimmungen in ihrer Gesamtheit.<br />
Au, 2. Februar 2002<br />
Meri.ch AG