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gegenüber dem Emittenten. 20 E-Geld wird nur gegen Zahlung eines Geldbetrages<br />
ausgestellt und wird auch als gesetzliches Zahlungsmittel für Zahlungsvorgänge<br />
akzeptiert. 21 Ein bekanntes Beispiel stellt die Geldkarte dar.<br />
Des Weiteren gibt es virtuelle Währungen, die eine neue Form von Geld repräsentieren.<br />
Dazu gehören auch die Kryptowährungen. Ein Überblick über diese Thematik<br />
wird im nächsten Kapitel gegeben.<br />
3 Begriffsbestimmungen<br />
3.1 Definition und Klassifizierung von Kryptowährungen<br />
Die Begriffswelt rund um das Thema „Geld“ ist alles andere als klar umrissen und<br />
wissenschaftlich eindeutig definiert, sodass sich das Problem nochmals verschärft,<br />
wenn es um Kryptowährungen geht, die in der Literatur auch als digitale oder virtuelle<br />
Währungen bezeichnet werden. 22 So eröffnete das Internet den Menschen die<br />
Möglichkeit, im Netz virtuelle Gemeinschaften zu bilden, welche zum Teil auch<br />
eigene elektronische Zahlungsmittel entwickelten und damit eine neue Form des<br />
Geldes erschufen. 23<br />
Eine Kryptowährung bezeichnet eine virtuelle Währung, deren Schöpfung auf Grundlage<br />
von Kryptografie, also Verschlüsselung, beruht. 24 Eine virtuelle Währung<br />
wiederum bezeichnet die digitale Darstellung eines Wertes, welche im Internet<br />
handelbar ist und Funktionen von Geld übernimmt, d.h. sie kann als Zahlungsmittel für<br />
reale Güter und Dienstleistungen verwendet werden, aber sie wird nicht als gesetzliches<br />
Zahlungsmittel akzeptiert. 25 Emittent dieser virtuellen Währungen ist demnach<br />
ein privates Unternehmen, also kein Finanzdienstleister, weshalb sie eine nicht<br />
regulierte Form von Geld darstellen. 26 Dennoch sind für die rechtliche Beurteilung von<br />
virtuellen Währungen die Beschaffenheit der Währung, der Emittent sowie das<br />
elektronische Bezahlsystem der Währung von Bedeutung. 27 Steuerlich betrachtet<br />
20 Vgl. Syracom AG (Hrsg.) (2014), S. 24.<br />
21 Vgl. Ebenda, S. 24.<br />
22 Vgl. Hartmann, Monika E. (2000), S. 9.<br />
23 Vgl. Schweizerische Eidgenossenschaft (Hrsg.) (2014), S. 7.<br />
24 Vgl. Ebenda, S. 29.<br />
25 Vgl. Ebenda, S. 7-8.<br />
26 Vgl. Syracom AG (Hrsg.) (2014), S. 26 und 32.<br />
27 Vgl. Ebenda, S. 18.<br />
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