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Katalog Januar - Dezember 2018

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Allgemeine Reisebedingungen<br />

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bestimmungen<br />

aufmerksam durch. Das Reisebüro Gawlik<br />

GmbH wird im folgenden Text als “RV” = Reiseveran-<br />

stalter genannt.<br />

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES,<br />

VERPFLICHTUNG FÜR MITREISENDE,<br />

DATENSCHUTZ<br />

1.1 Die Buchung (Reiseanmeldung) kann<br />

mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder<br />

per Telefax erfolgen. Sie erfolgt auf der Grundlage<br />

der Reiseausschreibung und ergänzenden<br />

Informationen des RV. Mit der Buchung (Reiseanmeldung)<br />

bietet der Kunde dem RV den<br />

Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der<br />

Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung<br />

(Annahmeerklärung) durch den RV<br />

zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.<br />

Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des RV<br />

vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues<br />

Angebot des RV vor, an das er für die Dauer von<br />

zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf<br />

der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,<br />

wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem<br />

RV die Annahme durch ausdrückliche Erklärung<br />

oder Anzahlung erklärt. Bei, oder unverzüglich<br />

nach Vertragsschluss wird der RV dem Kunden<br />

eine Reisebestätigung auf vereinbartem gemäß<br />

Vereinbarung schriftlich übermitteln.<br />

1.2 Unternehmungen, die in der Ausschreibung<br />

als “Gelegenheit”, “Möglichkeit“, „optional“ oder<br />

“Extratour” bezeichnet werden, sind selbst nicht<br />

Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen,<br />

evtl. damit verbundene Kosten sind nicht im<br />

Reisepreis enthalten.<br />

1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen<br />

von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt,<br />

wie für seine eigenen einzustehen, soweit er<br />

diese Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung<br />

übernommen hat.<br />

1.4 Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten<br />

Daten des Kunden werden ausschließlich<br />

zur Reisedurchführung und zu Werbezwecken im<br />

Rahmen der Kundenbetreuung verwendet. Der<br />

Verwendung zu Werbezwecken kann jederzeit<br />

widersprochen werden (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz).<br />

Ebenso wie für die Ausübung<br />

der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 Bundesdatenschutzgesetz<br />

genügt dazu eine kurze Mitteilung.<br />

Die Kontaktdaten befinden sich am Ende<br />

dieser Geschäftsbedingungen.<br />

1.5 Vermittelt der RV ausdrücklich in fremdem<br />

Namen Programme anderer Reiseveranstalter,<br />

Reedereien oder einzelne Leistungen wie Mietwagen,<br />

Anschlussflüge, Anschlussaufenthalte,<br />

Ausflüge, Eintrittskarten, so richten sich Inhalt<br />

und Zustandekommen des Vertrages nach<br />

den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen<br />

und ggf. nach den Bedingungen des jeweiligen<br />

Vertragspartners. Insoweit schuldet der RV nur<br />

ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung<br />

selbst.<br />

1.6 Soweit der RV gemäß Ausschreibung die<br />

Beantragung von Visa oder ähnlichen Dokumenten<br />

übernimmt, erfolgt dies im Auftrag des<br />

Kunden (Geschäftsbesorgung). Die Erteilung von<br />

Visa selbst durch die zuständigen nationalen oder<br />

ausländischen Behörden ist nicht Bestandteil der<br />

Leistungsverpflichtung des RV.<br />

2. BEZAHLUNG<br />

2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen<br />

Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung<br />

der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem<br />

Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde.<br />

Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung<br />

des Sicherungsscheines eine Anzahlung in<br />

Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig.<br />

Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn<br />

fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben<br />

ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7.<br />

genannten Grund abgesagt werden kann.<br />

2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die<br />

Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten<br />

Zahlungsfälligkeiten, so hat er keinen<br />

Anspruch auf Leistungen des RV. Ferner ist der<br />

RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung<br />

vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden<br />

mit Entschädigungskosten gemäß Ziffer 5. zu<br />

belasten.<br />

2.3 Die Kosten für vermittelte Reiseversicherungen<br />

werden in voller Höhe gemeinsam mit der<br />

Anzahlung fällig.<br />

2.4 Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und<br />

Umbuchungs-Gebühren sind sofort fällig.<br />

3. LEISTUNGSÄNDERUNGEN, AUSFÜHREN-<br />

DES LUFTFAHRTUNTERNEHMEN<br />

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt<br />

sich aus Buchung und Buchungsbestätigung<br />

sowie ergänzend aus der zugrundeliegenden<br />

Ausschreibung. Änderungen der Ausschreibung<br />

durch Mitteilung vor Vertragsschluss bleiben vorbehalten.<br />

3.2 Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen<br />

von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,<br />

die nach Vertragsabschluss notwendig werden<br />

und vom RV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt<br />

wurden, sind nur gestattet, soweit die<br />

Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt<br />

der Reise nicht beeinträchtigen.<br />

3.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben<br />

unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit<br />

Mängeln behaftet sind.<br />

3.4 Der RV ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche<br />

Leistungsänderungen unverzüglich nach<br />

Kenntnis des Änderungsgrundes zu<br />

informieren.<br />

3.5 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen<br />

Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,<br />

unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten<br />

oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen<br />

Reise zu verlangen, wenn der RV in der<br />

Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für<br />

den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.<br />

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach<br />

der Erklärung des RV über die Änderung der<br />

Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem<br />

gegenüber geltend zu machen.<br />

3.6 Die EU-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05<br />

verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und<br />

Vermittler von Beförderungsverträgen, den Kunden<br />

vor der entsprechenden Flugbeförderung über<br />

die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft<br />

zu unterrichten sobald diese feststeht. Soweit<br />

dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss<br />

zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft<br />

angegeben werden. Bei Wechsel der<br />

ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung<br />

ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.<br />

3.7 Ändernde oder ergänzende Abreden zu den<br />

im Reisekatalog oder Reiseangebot beschriebenen<br />

Leistungen oder den Reisebedingungen<br />

bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung<br />

durch den RV. Sie sollten aus Beweisgründen in<br />

Textform getroffen werden.<br />

4. PREISERHÖHUNG<br />

4.1 Der RV ist berechtigt, den Reisepreis zu<br />

erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für den RV<br />

nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten<br />

Preisbestandteile aufgrund nicht vom RV zu<br />

vertretender Umstände erhöhen oder neu entstehen:<br />

Wechselkurse für die betreffende<br />

Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei<br />

Ölpreisverteuerung); Abgaben für bestimmte<br />

Leistungen; Hafen- oder Flughafen-Gebühren;<br />

Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der<br />

Beförderung; Einreise- und Aufenthaltsgebühren.<br />

Die Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig,<br />

wenn zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn<br />

ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.<br />

4.2 Der Reisepreis darf nur insoweit erhöht<br />

werden, wie dies der betragsmäßigen Erhöhung<br />

der in Ziffer 1. genannten Preis-Bestandteile<br />

bezogen auf die Kosten der konkreten Reise seit<br />

Vertragsschluss entspricht. Der Erhöhungsbetrag<br />

wird zum Reisepreis addiert. Der RV ist verpflichtet,<br />

auf Anforderung Gründe und Umfang der<br />

Preiserhöhung im Einzelnen zu belegen.<br />

4.3 Der RV ist verpflichtet, dem Kunden eine etwaige<br />

Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis<br />

des Änderungs-Grundes, jedoch spätestens 22<br />

Tage vor Reisebeginn mitzuteilen.<br />

4.4 Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%<br />

so ist der Kunde berechtigt ohne Zahlung einer<br />

Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.<br />

Stattdessen kann er sein Recht gemäß § 651 a<br />

Abs. 4 Satz 3 BGB (Ersatzreise) geltend machen.<br />

Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise<br />

müssen unverzüglich gegenüber dem RV erklärt<br />

werden.<br />

5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN,<br />

STORNOKOSTEN, UMBUCHUNGEN,<br />

ZUSATZKOSTEN<br />

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn<br />

von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber<br />

dem RV zu erklären. Dem Kunden wird<br />

empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.<br />

5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder<br />

tritt er die Reise nicht an, so verliert der RV den<br />

Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann<br />

der RV, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten<br />

ist oder ein Fall höherer Gewalt<br />

vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die<br />

bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen<br />

und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von<br />

dem jeweiligen Reisepreis verlangen.<br />

5.3 Der RV hat diesen Entschädigungsanspruch<br />

zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung<br />

der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum<br />

vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem<br />

prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert<br />

und bei der Berechnung der Entschädigung<br />

gewöhnlich ersparte Aufwendungen und<br />

gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen<br />

der Reiseleistungen berücksichtigt. Die<br />

Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt<br />

des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt<br />

berechnet:<br />

A. Bei Bus- und Bahnreisen<br />

bis 46 Tage vor Reiseantritt 15 % des Gesamtreisepreises<br />

45-31 Tage vor Reiseantritt 30 % des Gesamtreisepreises<br />

30-15 Tage vor Reiseantritt 50 % des Gesamtreisepreises<br />

14-08 Tage vor Reiseantritt 60 % des Gesamtreisepreises<br />

07-01 Tage vor Reiseantritt 70 % des Gesamtreisepreises<br />

Ab dem Tag des Reiseantritts und bei Nichtantritt der Reise<br />

90 % des Gesamtreisepreises<br />

B. Bei Flugreisen<br />

bis 91 Tage vor Reiseantritt 15 % des Gesamtreisepreises<br />

90-43 Tage vor Reiseantritt 25 % des Gesamtreisepreises<br />

42-31 Tage vor Reiseantritt 50 % des Gesamtreisepreises<br />

30-15 Tage vor Reiseantritt 60 % des Gesamtreisepreises<br />

14-08 Tage vor Reiseantritt 70 % des Gesamtreisepreises<br />

07 Tage bis zum Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise<br />

90 % des Gesamtreisepreises<br />

C. Bei Pauschalreisen und Kombinationsreisen<br />

in Verbindung mit Kreuzfahrten<br />

bis 91 Tage vor Reiseantritt 15 % des Gesamtreisepreises<br />

90-43 Tage vor Reiseantritt 40 % des Gesamtreisepreises<br />

42-31 Tage vor Reiseantritt 50 % des Gesamtreisepreises<br />

30-15 Tage vor Reiseantritt 70 % des Gesamtreisepreises<br />

14-08 Tage vor Reiseantritt 80 % des Gesamtreisepreises<br />

07 Tage bis zum Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise<br />

90 % des Gesamtreisepreises<br />

5.4 In Ausnahmefällen können bei besonderen<br />

Reisen die Rücktrittspauschalen auch höher<br />

liegen. Diese Angaben findet der Kunde dann in<br />

den einzelnen Ausschreibungen.<br />

5.5 Eintrittskarten für Konzerte und kulturelle Veranstaltungen<br />

werden grundsätzlich nicht erstattet.<br />

Über Versicherungs-Möglichkeiten informiert der<br />

RV gerne.<br />

5.6 Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die<br />

ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht<br />

in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen<br />

sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus<br />

sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen<br />

Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.<br />

Der RV wird sich um Erstattung der ersparten<br />

66 REISEBÜRO GAWLIK 2017

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