Katalog Januar - Dezember 2018
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Allgemeine Reisebedingungen<br />
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bestimmungen<br />
aufmerksam durch. Das Reisebüro Gawlik<br />
GmbH wird im folgenden Text als “RV” = Reiseveran-<br />
stalter genannt.<br />
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES,<br />
VERPFLICHTUNG FÜR MITREISENDE,<br />
DATENSCHUTZ<br />
1.1 Die Buchung (Reiseanmeldung) kann<br />
mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder<br />
per Telefax erfolgen. Sie erfolgt auf der Grundlage<br />
der Reiseausschreibung und ergänzenden<br />
Informationen des RV. Mit der Buchung (Reiseanmeldung)<br />
bietet der Kunde dem RV den<br />
Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der<br />
Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung<br />
(Annahmeerklärung) durch den RV<br />
zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.<br />
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des RV<br />
vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues<br />
Angebot des RV vor, an das er für die Dauer von<br />
zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf<br />
der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,<br />
wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem<br />
RV die Annahme durch ausdrückliche Erklärung<br />
oder Anzahlung erklärt. Bei, oder unverzüglich<br />
nach Vertragsschluss wird der RV dem Kunden<br />
eine Reisebestätigung auf vereinbartem gemäß<br />
Vereinbarung schriftlich übermitteln.<br />
1.2 Unternehmungen, die in der Ausschreibung<br />
als “Gelegenheit”, “Möglichkeit“, „optional“ oder<br />
“Extratour” bezeichnet werden, sind selbst nicht<br />
Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen,<br />
evtl. damit verbundene Kosten sind nicht im<br />
Reisepreis enthalten.<br />
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen<br />
von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt,<br />
wie für seine eigenen einzustehen, soweit er<br />
diese Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung<br />
übernommen hat.<br />
1.4 Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten<br />
Daten des Kunden werden ausschließlich<br />
zur Reisedurchführung und zu Werbezwecken im<br />
Rahmen der Kundenbetreuung verwendet. Der<br />
Verwendung zu Werbezwecken kann jederzeit<br />
widersprochen werden (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz).<br />
Ebenso wie für die Ausübung<br />
der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 Bundesdatenschutzgesetz<br />
genügt dazu eine kurze Mitteilung.<br />
Die Kontaktdaten befinden sich am Ende<br />
dieser Geschäftsbedingungen.<br />
1.5 Vermittelt der RV ausdrücklich in fremdem<br />
Namen Programme anderer Reiseveranstalter,<br />
Reedereien oder einzelne Leistungen wie Mietwagen,<br />
Anschlussflüge, Anschlussaufenthalte,<br />
Ausflüge, Eintrittskarten, so richten sich Inhalt<br />
und Zustandekommen des Vertrages nach<br />
den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen<br />
und ggf. nach den Bedingungen des jeweiligen<br />
Vertragspartners. Insoweit schuldet der RV nur<br />
ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung<br />
selbst.<br />
1.6 Soweit der RV gemäß Ausschreibung die<br />
Beantragung von Visa oder ähnlichen Dokumenten<br />
übernimmt, erfolgt dies im Auftrag des<br />
Kunden (Geschäftsbesorgung). Die Erteilung von<br />
Visa selbst durch die zuständigen nationalen oder<br />
ausländischen Behörden ist nicht Bestandteil der<br />
Leistungsverpflichtung des RV.<br />
2. BEZAHLUNG<br />
2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen<br />
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung<br />
der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem<br />
Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde.<br />
Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung<br />
des Sicherungsscheines eine Anzahlung in<br />
Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig.<br />
Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn<br />
fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben<br />
ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7.<br />
genannten Grund abgesagt werden kann.<br />
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die<br />
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten<br />
Zahlungsfälligkeiten, so hat er keinen<br />
Anspruch auf Leistungen des RV. Ferner ist der<br />
RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung<br />
vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden<br />
mit Entschädigungskosten gemäß Ziffer 5. zu<br />
belasten.<br />
2.3 Die Kosten für vermittelte Reiseversicherungen<br />
werden in voller Höhe gemeinsam mit der<br />
Anzahlung fällig.<br />
2.4 Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und<br />
Umbuchungs-Gebühren sind sofort fällig.<br />
3. LEISTUNGSÄNDERUNGEN, AUSFÜHREN-<br />
DES LUFTFAHRTUNTERNEHMEN<br />
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt<br />
sich aus Buchung und Buchungsbestätigung<br />
sowie ergänzend aus der zugrundeliegenden<br />
Ausschreibung. Änderungen der Ausschreibung<br />
durch Mitteilung vor Vertragsschluss bleiben vorbehalten.<br />
3.2 Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen<br />
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,<br />
die nach Vertragsabschluss notwendig werden<br />
und vom RV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt<br />
wurden, sind nur gestattet, soweit die<br />
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt<br />
der Reise nicht beeinträchtigen.<br />
3.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben<br />
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit<br />
Mängeln behaftet sind.<br />
3.4 Der RV ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche<br />
Leistungsänderungen unverzüglich nach<br />
Kenntnis des Änderungsgrundes zu<br />
informieren.<br />
3.5 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen<br />
Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,<br />
unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten<br />
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen<br />
Reise zu verlangen, wenn der RV in der<br />
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für<br />
den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.<br />
Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach<br />
der Erklärung des RV über die Änderung der<br />
Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem<br />
gegenüber geltend zu machen.<br />
3.6 Die EU-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05<br />
verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und<br />
Vermittler von Beförderungsverträgen, den Kunden<br />
vor der entsprechenden Flugbeförderung über<br />
die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft<br />
zu unterrichten sobald diese feststeht. Soweit<br />
dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss<br />
zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft<br />
angegeben werden. Bei Wechsel der<br />
ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung<br />
ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.<br />
3.7 Ändernde oder ergänzende Abreden zu den<br />
im Reisekatalog oder Reiseangebot beschriebenen<br />
Leistungen oder den Reisebedingungen<br />
bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung<br />
durch den RV. Sie sollten aus Beweisgründen in<br />
Textform getroffen werden.<br />
4. PREISERHÖHUNG<br />
4.1 Der RV ist berechtigt, den Reisepreis zu<br />
erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für den RV<br />
nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten<br />
Preisbestandteile aufgrund nicht vom RV zu<br />
vertretender Umstände erhöhen oder neu entstehen:<br />
Wechselkurse für die betreffende<br />
Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei<br />
Ölpreisverteuerung); Abgaben für bestimmte<br />
Leistungen; Hafen- oder Flughafen-Gebühren;<br />
Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der<br />
Beförderung; Einreise- und Aufenthaltsgebühren.<br />
Die Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig,<br />
wenn zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn<br />
ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.<br />
4.2 Der Reisepreis darf nur insoweit erhöht<br />
werden, wie dies der betragsmäßigen Erhöhung<br />
der in Ziffer 1. genannten Preis-Bestandteile<br />
bezogen auf die Kosten der konkreten Reise seit<br />
Vertragsschluss entspricht. Der Erhöhungsbetrag<br />
wird zum Reisepreis addiert. Der RV ist verpflichtet,<br />
auf Anforderung Gründe und Umfang der<br />
Preiserhöhung im Einzelnen zu belegen.<br />
4.3 Der RV ist verpflichtet, dem Kunden eine etwaige<br />
Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis<br />
des Änderungs-Grundes, jedoch spätestens 22<br />
Tage vor Reisebeginn mitzuteilen.<br />
4.4 Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%<br />
so ist der Kunde berechtigt ohne Zahlung einer<br />
Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.<br />
Stattdessen kann er sein Recht gemäß § 651 a<br />
Abs. 4 Satz 3 BGB (Ersatzreise) geltend machen.<br />
Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise<br />
müssen unverzüglich gegenüber dem RV erklärt<br />
werden.<br />
5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN,<br />
STORNOKOSTEN, UMBUCHUNGEN,<br />
ZUSATZKOSTEN<br />
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn<br />
von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber<br />
dem RV zu erklären. Dem Kunden wird<br />
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.<br />
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder<br />
tritt er die Reise nicht an, so verliert der RV den<br />
Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann<br />
der RV, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten<br />
ist oder ein Fall höherer Gewalt<br />
vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die<br />
bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen<br />
und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von<br />
dem jeweiligen Reisepreis verlangen.<br />
5.3 Der RV hat diesen Entschädigungsanspruch<br />
zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung<br />
der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum<br />
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem<br />
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert<br />
und bei der Berechnung der Entschädigung<br />
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und<br />
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen<br />
der Reiseleistungen berücksichtigt. Die<br />
Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt<br />
des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt<br />
berechnet:<br />
A. Bei Bus- und Bahnreisen<br />
bis 46 Tage vor Reiseantritt 15 % des Gesamtreisepreises<br />
45-31 Tage vor Reiseantritt 30 % des Gesamtreisepreises<br />
30-15 Tage vor Reiseantritt 50 % des Gesamtreisepreises<br />
14-08 Tage vor Reiseantritt 60 % des Gesamtreisepreises<br />
07-01 Tage vor Reiseantritt 70 % des Gesamtreisepreises<br />
Ab dem Tag des Reiseantritts und bei Nichtantritt der Reise<br />
90 % des Gesamtreisepreises<br />
B. Bei Flugreisen<br />
bis 91 Tage vor Reiseantritt 15 % des Gesamtreisepreises<br />
90-43 Tage vor Reiseantritt 25 % des Gesamtreisepreises<br />
42-31 Tage vor Reiseantritt 50 % des Gesamtreisepreises<br />
30-15 Tage vor Reiseantritt 60 % des Gesamtreisepreises<br />
14-08 Tage vor Reiseantritt 70 % des Gesamtreisepreises<br />
07 Tage bis zum Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise<br />
90 % des Gesamtreisepreises<br />
C. Bei Pauschalreisen und Kombinationsreisen<br />
in Verbindung mit Kreuzfahrten<br />
bis 91 Tage vor Reiseantritt 15 % des Gesamtreisepreises<br />
90-43 Tage vor Reiseantritt 40 % des Gesamtreisepreises<br />
42-31 Tage vor Reiseantritt 50 % des Gesamtreisepreises<br />
30-15 Tage vor Reiseantritt 70 % des Gesamtreisepreises<br />
14-08 Tage vor Reiseantritt 80 % des Gesamtreisepreises<br />
07 Tage bis zum Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise<br />
90 % des Gesamtreisepreises<br />
5.4 In Ausnahmefällen können bei besonderen<br />
Reisen die Rücktrittspauschalen auch höher<br />
liegen. Diese Angaben findet der Kunde dann in<br />
den einzelnen Ausschreibungen.<br />
5.5 Eintrittskarten für Konzerte und kulturelle Veranstaltungen<br />
werden grundsätzlich nicht erstattet.<br />
Über Versicherungs-Möglichkeiten informiert der<br />
RV gerne.<br />
5.6 Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die<br />
ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht<br />
in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen<br />
sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus<br />
sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen<br />
Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.<br />
Der RV wird sich um Erstattung der ersparten<br />
66 REISEBÜRO GAWLIK 2017