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Kompendium für eine vernünftige Energiepolitik

Energiewende – wo wir wirklich stehen: Im März 2017 veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium eine Broschüre, die davon kündete, dass die 'Energiewende' „eine Erfolgsgeschichte“ sei. Nichts liegt ferner. Denn die 'Energiewende' hat das Ziel, uns langfristig von fossilen Energieerzeugern unabhängig zu machen. Sie wurde begonnen, um den Ausstieg aus der Nutzung von Kohle, Öl und Gas zu ermöglichen und dabei den Ausstoß von Kohlendioxid drastisch zu reduzieren. Doch wurden diese Ziele nicht einmal im Ansatz erreicht. Die 'Energiewende' wurde lediglich im Stromsektor vorangetrieben, auf den aber nur ein Fünftel des Energieverbrauchs entfällt.

Energiewende – wo wir wirklich stehen:
Im März 2017 veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium eine Broschüre, die davon kündete, dass die 'Energiewende' „eine Erfolgsgeschichte“ sei. Nichts liegt ferner. Denn die 'Energiewende' hat das Ziel, uns langfristig von fossilen Energieerzeugern unabhängig zu machen. Sie wurde begonnen, um den Ausstieg aus der Nutzung von Kohle, Öl und Gas zu ermöglichen und dabei den Ausstoß von Kohlendioxid drastisch zu reduzieren. Doch wurden diese Ziele nicht einmal im Ansatz erreicht. Die 'Energiewende' wurde lediglich im Stromsektor vorangetrieben, auf den aber nur ein Fünftel des Energieverbrauchs entfällt.

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5 SOZIALE UND GESUNDHEITLICHE ASPEKTE<br />

besonders starke gesundheitliche Beeinträchtigungen<br />

bewirkt. Die Anwendung dieser Vorschriften<br />

schützt also ähnlich gut vor den<br />

Risiken des Infraschalls wie das Auftragen von<br />

Sonnencreme vor Röntgenstrahlung.<br />

Abbildung 37: Kein wirksamer Schutz vor Röntgenstrahlung<br />

Das Einzige, was schützt, ist Abstand.<br />

Das Abklingen gesundheitlicher Schäden mit<br />

steigender Entfernung von WEA ist gut dokumentiert.<br />

19 Die in Bayern gültige 10H-Regelung<br />

stellt – da, wo sie tatsächlich eingehalten<br />

wird - im Sinne der Gesundheitsprävention<br />

<strong>eine</strong> erste Annäherung an das Notwendige dar.<br />

Von den meisten Landesregierungen und<br />

der Windkraftindustrie werden die Gesundheitsrisiken<br />

des Infraschalls verharmlost. So<br />

wird z.B die TA Lärm weiterhin angewandt,<br />

obwohl ihre Unzulänglichkeit bekannt ist und<br />

<strong>eine</strong> Vielzahl von Änderungsanträgen vorliegt.<br />

Ein Beispiel <strong>für</strong> behördliches Versagen ist die<br />

Publikation des Landesamtes <strong>für</strong> Umwelt,<br />

Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg<br />

(LUBW) vom Februar 2016. 20 Diese<br />

kommt - wie ähnliche “Faktenpapiere” – zu<br />

dem Schluss, dass in 300 m Abstand der Infraschall<br />

aus <strong>eine</strong>r WEA deutlich unter der<br />

Wahrnehmungsschwelle liegt und deshalb<br />

k<strong>eine</strong> gesundheitlichen Wirkungen zu erwarten<br />

sind. Abgesehen davon, dass die „Wahrnehmungschwelle“<br />

kein relevantes Kriterium<br />

ist, sondern vielmehr <strong>eine</strong> Wirkschwelle zu<br />

bestimmen wäre, sind diese Aussagen wissenschaftlich<br />

klar widerlegt:<br />

In <strong>eine</strong>r Entfernung, die der zehnfachen<br />

Anlagenhöhe entspricht, treten noch erhebliche<br />

Infraschalldrucke auf, und es lassen sich<br />

Gehirnbereiche identifizieren, die durch Infraschall<br />

unterhalb der Hörschwelle aktiviert<br />

werden (Abb. 36). Die LUBW-Studie benutzt<br />

sachlich unzureichende Messungen zur Beruhigung<br />

der Bürger. So wird z.B.<br />

• der gepulste Infraschall der WEA nicht klar<br />

vom Infraschall der Umgebung getrennt,<br />

• in den meisten Messungen der kritische<br />

Bereich unter 8 Hz ganz ausgefiltert,<br />

• k<strong>eine</strong> Messung in Gebäuden durchgeführt<br />

(dort ist Infraschall oft sogar stärker wirksam<br />

als im Freien) und<br />

• die Ausbreitung des Infraschalls über den<br />

Untergrund nicht sachgerecht gemessen.<br />

Trotz dieser eklatanten Fehlleistungen<br />

dient die LUBW-Studie Gerichten, Politikern<br />

und Windindustrie bundesweit als offizielle<br />

„Faktenbasis“. Mit Ausnahme von Bayern<br />

beharren bisher Behörden und Politiker auf<br />

völlig unzureichenden Mindestabständen<br />

(700-1000 m, mitunter noch weniger). Zur<br />

Rechtfertigung wird angeführt, dass mit dem<br />

medizinisch begründeten Mindestabstand der<br />

zehnfachen Anlagenhöhe die ehrgeizigen Ausbauziele<br />

nicht erreichbar seien (!).<br />

Angesichts der seit Jahren bekannten,<br />

jüngst bestätigten Gesundheitsgefahr ist das<br />

zynisch. Alle Fachleute befinden, dass es<br />

weiterer Forschung zur Wirkung von Infraschall<br />

bedarf. Das Umweltbundesamt stellte<br />

dies bereits 2014 und erneut im März 2017<br />

fest. 21 Auch die Bundesärztekammer wies 2015<br />

auf das Forschungsdefizit hin. 22 Die Physikalisch-Technische<br />

Bundesanstalt gelangte im<br />

gleichen Jahr zur Erkenntnis, dass das Wissen<br />

über das menschliche Hörspektrum und damit<br />

über die medizinischen Wirkungen von WEA<br />

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