24.01.2018 Aufrufe

Automotive_Katalog_Scholz_2020_D

Automotive Katalog 2020 mit Preisen

Automotive Katalog 2020 mit Preisen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

AGB<br />

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

1. Allgemeines<br />

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH getätigten Verkäufe. Sämtliche<br />

Vertragsvereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden, Garantien, Zusicherungen<br />

und nachträgliche Vertragsänderungen.<br />

Die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH liefert ausschließlich zu den hier genannten Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

von Käufern, Wiederkäufern und anderen Abnehmern ( Kunden ) finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann,<br />

wenn bei Auftragserteilung auf solche verwiesen wird und die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH nicht sofort ausdrücklich der<br />

Einbeziehung widerspricht.<br />

2. Angebot und Vertragsabschluss<br />

Die Angebote der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Übersendung eines schriftlichen<br />

Bestätigungsschreibens zustande. Die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH kann eine Bestellung, soweit sie als Angebot des Kunden<br />

im Sinne des § 145 BGB anzusehen ist, innerhalb von zwei Wochen schriftlich annehmen.<br />

Alle zu dem Angebot der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH gehörenden bzw. übermittelten Unterlagen wie Muster, Zeichnungen,<br />

etc. sind nur annähernd maßstabsgetreu, es sei denn, ihre Inhalte werden schriftlich als verbindlich vereinbart.<br />

Abweichungen von Mustern, Zeichnungen, etc. sowie von angegebenen Gewichten, Farben, etc. sind möglich.<br />

Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, behält sich die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH Änderungen im Design oder in<br />

der Ausstattung der Produkte durch technische, umweltschützende oder qualitätsfördernde Weiterentwicklung vor.<br />

An sämtlichen im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebots stehenden Unterlagen behält sich die Firma <strong>Scholz</strong><br />

GmbH ihre Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden,<br />

es sei denn die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH erteilt dem Kunden vorher ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit<br />

die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH das Angebot des Kunden nicht innerhalb der 2 Wochenfrist gem. Satz 1 dieser Regelung<br />

annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich an die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH zurückzusenden.<br />

Sofern der Kunde zu den üblichen Unterlagen statische Berechnungen verlangt, gilt insoweit ein zusätzlicher entgeltlicher<br />

Auftrag als erteilt. Der Kunde wird die daraus entstehenden Kosten tragen.<br />

3. Preise und Zahlung<br />

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise ab Werk.<br />

Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen<br />

im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB gelten die Preise darüber hinaus ausschließlich Verpackung, Fracht, Montage<br />

und sonstiger Nebenkosten. Werden Preise frei Haus oder frei Verwendungsstelle vereinbart, verstehen sie sich<br />

einschließlich Verpackung und<br />

Fracht, wobei der Kunde einwandfreien Zugang, sofortiges Abladen durch ihn und einen trockenen bzw. besenreinen<br />

Montageort gewährleistet.<br />

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, angemessene<br />

Preisänderungen wegen Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 4 Monate oder später nach<br />

Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten.<br />

Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart<br />

wird, ist der vereinbarte Preis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung bzw. Rechnungserteilung zu zahlen.<br />

Überschreitet der Kunde, der nicht Verbraucher ist, diese Frist bzw. im Falle der Ratenzahlung eine Frist für den<br />

Ausgleich des vereinbarten Teilbetrages, so kommt er ohne Mahnung in Verzug. Verzugszinsen werden in Höhe von<br />

8% -Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung<br />

eines höheren Zinsschadens bleibt vorbehalten.<br />

Gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz<br />

der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<br />

Für den Fall, dass die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH von der letztgenannten Möglichkeit Gebrauch macht, hat der Kunde<br />

die Möglichkeit des Nachweises, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest<br />

wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.<br />

Alle Forderungen der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH gegen einen Kunden, der nicht Verbraucher ist, werden unabhängig von<br />

der Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn ihr Umstände bekannt werden, die geeignet sind,<br />

die seine Kreditwürdigkeit zu mindern, insbesondere durch Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.<br />

In diesem Fall ist die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen<br />

Vorauskasse auszuführen und nach Setzen einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten und/ oder<br />

Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.<br />

Fa. <strong>Scholz</strong> GmbH hat das Recht, Ihre Forderungen gegen den Kunden an einen Dritten abzutreten.<br />

Ist der Kunde in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Kunden fällig<br />

gestellt werden.<br />

4. Übertragbarkeit, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht<br />

Forderungen aus dem Vertragsverhältnis gegen die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH dürfen nur mit deren vorheriger schriftlicher<br />

Zustimmung abgetreten werden. Die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern; im Falle der<br />

nichterteilten Zustimmung wird die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH die Gründe der Verweigerung auf schriftliche Anforderung<br />

hin, die innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen hat, schriftlich darlegen.<br />

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder<br />

unbestritten sind.<br />

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem<br />

gleichen Vertragsverhältnis beruht.<br />

5. Lieferzeit, Gefahrübergang<br />

Der Beginn der von der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße<br />

Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.<br />

Die Inbetriebnahme gilt als Abnahme.<br />

Die Lieferfristen bzw. -termine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden schriftlich als Fixtermine vereinbart.<br />

Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, sofern der Kunde alle notwendigen Informationen<br />

zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt hat, anderenfalls mit Übermittlung der entsprechenden Daten an die<br />

Firma <strong>Scholz</strong> GmbH.<br />

Wird ein unverbindlicher Liefertermin um 3 Wochen überschritten, so kann der Kunde eine angemessene Nachfrist<br />

setzen, nach deren Ablauf er seine gesetzlichen Rechte geltend machen kann.<br />

Der Kunde kann Teillieferungen nicht zurückweisen.<br />

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH<br />

berechtigt, den ihr entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende<br />

Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden in<br />

der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr des zufälligen<br />

Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er<br />

sich in Annahme- oder Schuldnerverzug befindet.<br />

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, geht im Falle der vom Kunden gewünschten Versendung die Gefahr<br />

des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware spätestens mit Verlassen des Werks/<br />

Lagers auf den Kunden über. Dies gilt gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, unabhängig davon, ob die<br />

Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.<br />

Ist die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH unverschuldet nicht in der Lage, die geschuldete Leistung zu erbringen, ist sie zum<br />

Rücktritt berechtigt. Sie verpflichtet sich in diesem Fall, ihren Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu<br />

unterrichten und ggf. bereits erhaltene Gegenleistungen zu erstatten.<br />

Die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH haftet im Falle des nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für<br />

jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes,<br />

maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.<br />

Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Lieferverzugs bleiben unberührt.<br />

6. Gewährleistung<br />

Mängelansprüche des Kunden an gebrauchter Ware aus Kaufvertrag verjähren 1 Jahr nach Übergabe der Sache. Bei<br />

Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen<br />

im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB gilt diese Verjährungsfrist auch bei der Lieferung neuer Ware.<br />

Im übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.<br />

Soweit der Mangel nicht an einem Gegenstand hervortritt, der den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufes unterliegt,<br />

steht der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH im Falle eines Anspruches auf Nacherfüllung ein Wahlrecht hinsichtlich deren Art<br />

(Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung) zu.<br />

Ist der Kunde Verbraucher, so sind offensichtliche Mängel schriftlich innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung bzw.<br />

Montage zu rügen. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche<br />

Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB gilt § 377 HGB mit der Maßgabe, dass der Kunde die<br />

Mängel unverzüglich schriftlich anzeigt.<br />

Bei Werkverträgen hat der Kunde das Gewerk innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung abzunehmen. Unterlässt<br />

er dies; kann die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH ihm schriftlich eine Frist zur Abnahme setzen. Lässt der Kunde diese<br />

Frist verstreichen, so gilt das Werk als abgenommen. Eine Ingebrauchnahme des Werkes durch den Kunden gilt<br />

auch als Abnahme.<br />

Der Kunde hat der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung zu setzen. Sie beträgt mindestens<br />

3 Wochen.<br />

Sollten 2 Nacherfüllungsversuche der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH fehlschlagen, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche<br />

zu.<br />

Die zum Zwecke de Mängelbeseitigung ersetzten Teile oder ausgetauschten Waren sind an die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH<br />

zu übereignen.<br />

Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen<br />

im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB sind Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung<br />

erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen,<br />

soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gelieferte Warenachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung<br />

des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen<br />

vertraglichen Gebrauch.<br />

Rückgriffsansprüche des Kunden, der nicht Verbraucher ist, bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer<br />

keine über die gesetzlichen zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.<br />

Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH gilt ferner Regelung Nummer<br />

5 entsprechend.<br />

7. Eigentumsvorbehalt:<br />

Die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung<br />

vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH gegen den<br />

Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand z.B. aufgrund von Reparaturen, Verzugszinsen nachträglich<br />

erwirbt.<br />

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen<br />

im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf zukünftige und solche<br />

Forderungen, die die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH aus anderen laufenden Geschäftsbeziehungen gegen den Kunden hat.<br />

Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Kaufgegenstand pfleglich<br />

zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auch eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden<br />

ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden,<br />

hat der Kunde dies auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist,<br />

hat der Kunde die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Sache gepfändet oder<br />

sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Der Kunde ist verpflichtet den Eigentumsvorbehalt als solches gegenüber<br />

Dritten kenntlich zu machen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH die gerichtlichen und<br />

außergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der<br />

Firma <strong>Scholz</strong> GmbH daraus entstandenen Schaden.<br />

Die Be- und Verarbeitung der Ware im Sinne des § 950 BGB oder deren Umbildung durch den Kunden erfolgt stets<br />

Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrechts des Kunden an dem Kaufgegenstand<br />

an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Ware mit anderen, uns der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH nicht gehörenden<br />

Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes<br />

der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der<br />

Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen<br />

ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene<br />

Alleineigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen<br />

den Kunden tritt dieser auch solche Forderungen an die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH ab, die ihm durch Verbindung der<br />

Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen, die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH nimmt die Abtretung<br />

schon jetzt an.<br />

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen<br />

im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr<br />

berechtigt. Dies gilt auch im Rahmen eines Werkvertrages. Die Forderungen des Abnehmers aus<br />

der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt an die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH in Höhe des<br />

vereinbarten Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob der<br />

Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Sie erstreckt sich auch auf alle Surrogate<br />

für die Vorbehaltsware wie z.B. Forderungen gegen Dritte (Versicherungen, Schädiger, etc.) wegen Verlustes, Untergang<br />

oder Beschädigung. Der Kunde bleibt zur Einbeziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die<br />

Befugnis der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Sie wird die Forderung<br />

nicht einziehen, solange der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht<br />

in Zahlungsverzug ist, die Zahlungen nicht einstellt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt<br />

ist. Die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben,<br />

soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.<br />

8. Schadenersatz:<br />

Die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und nachfolgender Haftungsbeschränkungen<br />

uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung<br />

ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz<br />

und solcher, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzungen sowie Arglist ihrer gesetzlichen<br />

Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.<br />

Soweit die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH bezüglich ihrer Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie<br />

abgegeben hat, haftet sie auch im entsprechenden Rahmen. Für Schäden, die auf dem Fehlen der<br />

garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit eintreten, haftet sie nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens<br />

ersichtlich von der gegebenen Garantie erfasst wird.<br />

Die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese<br />

Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks<br />

von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Sie haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer<br />

Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.<br />

Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH<br />

nicht. Die in den Sätzen 1– 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen<br />

Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.<br />

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.<br />

Soweit die Haftung der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche<br />

Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />

9. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand<br />

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CSIG). Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort für alle Vertragsverpflichtungen<br />

ist Hofheim am Taunus.<br />

Erfolgen die Vertragsverhandlungen zwischen Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen<br />

Sondervermögen i.S.v. § 310 Abs. 1 BGB, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Frankfurt<br />

am Main. In den übrigen Fällen gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Der Kunde hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich<br />

erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.<br />

10. Salvatorische Klausel<br />

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH finden in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.<br />

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und/oder der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein<br />

oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich<br />

vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Parteiwillen am nächsten kommt.<br />

11. Schlussbestimmungen<br />

Mit Erscheinen einer Preisliste/<strong>Katalog</strong> verlieren alle früheren Preislisten/<strong>Katalog</strong>e ihre Gültigkeit.<br />

Druckfehler, Irrtümer, Änderungen bleiben vorbehalten. Preisänderungen, Modellwechsel und Druckfehler vorbehalten.<br />

RAL-Farbtone können aus drucktechnischen Gründen vom Original abweichen. Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer.<br />

Unsere Angebote gelten für Industrie, Handel,<br />

Handwerk, Gewerbe und sonstige Selbstständige.<br />

100<br />

Preisänderungen, Modellwechsel und Druckfehler vorbehalten.<br />

RAL-Farbtone können aus drucktechnischen Gründen vom Original abweichen.<br />

www.scholz-regalsysteme.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!