Automotive_Katalog_Scholz_2020_D
Automotive Katalog 2020 mit Preisen
Automotive Katalog 2020 mit Preisen
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AGB<br />
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
1. Allgemeines<br />
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH getätigten Verkäufe. Sämtliche<br />
Vertragsvereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden, Garantien, Zusicherungen<br />
und nachträgliche Vertragsänderungen.<br />
Die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH liefert ausschließlich zu den hier genannten Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
von Käufern, Wiederkäufern und anderen Abnehmern ( Kunden ) finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann,<br />
wenn bei Auftragserteilung auf solche verwiesen wird und die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH nicht sofort ausdrücklich der<br />
Einbeziehung widerspricht.<br />
2. Angebot und Vertragsabschluss<br />
Die Angebote der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Übersendung eines schriftlichen<br />
Bestätigungsschreibens zustande. Die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH kann eine Bestellung, soweit sie als Angebot des Kunden<br />
im Sinne des § 145 BGB anzusehen ist, innerhalb von zwei Wochen schriftlich annehmen.<br />
Alle zu dem Angebot der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH gehörenden bzw. übermittelten Unterlagen wie Muster, Zeichnungen,<br />
etc. sind nur annähernd maßstabsgetreu, es sei denn, ihre Inhalte werden schriftlich als verbindlich vereinbart.<br />
Abweichungen von Mustern, Zeichnungen, etc. sowie von angegebenen Gewichten, Farben, etc. sind möglich.<br />
Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, behält sich die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH Änderungen im Design oder in<br />
der Ausstattung der Produkte durch technische, umweltschützende oder qualitätsfördernde Weiterentwicklung vor.<br />
An sämtlichen im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebots stehenden Unterlagen behält sich die Firma <strong>Scholz</strong><br />
GmbH ihre Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden,<br />
es sei denn die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH erteilt dem Kunden vorher ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit<br />
die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH das Angebot des Kunden nicht innerhalb der 2 Wochenfrist gem. Satz 1 dieser Regelung<br />
annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich an die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH zurückzusenden.<br />
Sofern der Kunde zu den üblichen Unterlagen statische Berechnungen verlangt, gilt insoweit ein zusätzlicher entgeltlicher<br />
Auftrag als erteilt. Der Kunde wird die daraus entstehenden Kosten tragen.<br />
3. Preise und Zahlung<br />
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise ab Werk.<br />
Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen<br />
im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB gelten die Preise darüber hinaus ausschließlich Verpackung, Fracht, Montage<br />
und sonstiger Nebenkosten. Werden Preise frei Haus oder frei Verwendungsstelle vereinbart, verstehen sie sich<br />
einschließlich Verpackung und<br />
Fracht, wobei der Kunde einwandfreien Zugang, sofortiges Abladen durch ihn und einen trockenen bzw. besenreinen<br />
Montageort gewährleistet.<br />
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, angemessene<br />
Preisänderungen wegen Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 4 Monate oder später nach<br />
Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten.<br />
Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart<br />
wird, ist der vereinbarte Preis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung bzw. Rechnungserteilung zu zahlen.<br />
Überschreitet der Kunde, der nicht Verbraucher ist, diese Frist bzw. im Falle der Ratenzahlung eine Frist für den<br />
Ausgleich des vereinbarten Teilbetrages, so kommt er ohne Mahnung in Verzug. Verzugszinsen werden in Höhe von<br />
8% -Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung<br />
eines höheren Zinsschadens bleibt vorbehalten.<br />
Gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz<br />
der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<br />
Für den Fall, dass die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH von der letztgenannten Möglichkeit Gebrauch macht, hat der Kunde<br />
die Möglichkeit des Nachweises, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest<br />
wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.<br />
Alle Forderungen der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH gegen einen Kunden, der nicht Verbraucher ist, werden unabhängig von<br />
der Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn ihr Umstände bekannt werden, die geeignet sind,<br />
die seine Kreditwürdigkeit zu mindern, insbesondere durch Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.<br />
In diesem Fall ist die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen<br />
Vorauskasse auszuführen und nach Setzen einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten und/ oder<br />
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.<br />
Fa. <strong>Scholz</strong> GmbH hat das Recht, Ihre Forderungen gegen den Kunden an einen Dritten abzutreten.<br />
Ist der Kunde in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Kunden fällig<br />
gestellt werden.<br />
4. Übertragbarkeit, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht<br />
Forderungen aus dem Vertragsverhältnis gegen die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH dürfen nur mit deren vorheriger schriftlicher<br />
Zustimmung abgetreten werden. Die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern; im Falle der<br />
nichterteilten Zustimmung wird die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH die Gründe der Verweigerung auf schriftliche Anforderung<br />
hin, die innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen hat, schriftlich darlegen.<br />
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder<br />
unbestritten sind.<br />
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem<br />
gleichen Vertragsverhältnis beruht.<br />
5. Lieferzeit, Gefahrübergang<br />
Der Beginn der von der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße<br />
Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.<br />
Die Inbetriebnahme gilt als Abnahme.<br />
Die Lieferfristen bzw. -termine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden schriftlich als Fixtermine vereinbart.<br />
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, sofern der Kunde alle notwendigen Informationen<br />
zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt hat, anderenfalls mit Übermittlung der entsprechenden Daten an die<br />
Firma <strong>Scholz</strong> GmbH.<br />
Wird ein unverbindlicher Liefertermin um 3 Wochen überschritten, so kann der Kunde eine angemessene Nachfrist<br />
setzen, nach deren Ablauf er seine gesetzlichen Rechte geltend machen kann.<br />
Der Kunde kann Teillieferungen nicht zurückweisen.<br />
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH<br />
berechtigt, den ihr entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende<br />
Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden in<br />
der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr des zufälligen<br />
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er<br />
sich in Annahme- oder Schuldnerverzug befindet.<br />
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, geht im Falle der vom Kunden gewünschten Versendung die Gefahr<br />
des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware spätestens mit Verlassen des Werks/<br />
Lagers auf den Kunden über. Dies gilt gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, unabhängig davon, ob die<br />
Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.<br />
Ist die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH unverschuldet nicht in der Lage, die geschuldete Leistung zu erbringen, ist sie zum<br />
Rücktritt berechtigt. Sie verpflichtet sich in diesem Fall, ihren Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu<br />
unterrichten und ggf. bereits erhaltene Gegenleistungen zu erstatten.<br />
Die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH haftet im Falle des nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für<br />
jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes,<br />
maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.<br />
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Lieferverzugs bleiben unberührt.<br />
6. Gewährleistung<br />
Mängelansprüche des Kunden an gebrauchter Ware aus Kaufvertrag verjähren 1 Jahr nach Übergabe der Sache. Bei<br />
Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen<br />
im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB gilt diese Verjährungsfrist auch bei der Lieferung neuer Ware.<br />
Im übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.<br />
Soweit der Mangel nicht an einem Gegenstand hervortritt, der den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufes unterliegt,<br />
steht der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH im Falle eines Anspruches auf Nacherfüllung ein Wahlrecht hinsichtlich deren Art<br />
(Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung) zu.<br />
Ist der Kunde Verbraucher, so sind offensichtliche Mängel schriftlich innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung bzw.<br />
Montage zu rügen. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche<br />
Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB gilt § 377 HGB mit der Maßgabe, dass der Kunde die<br />
Mängel unverzüglich schriftlich anzeigt.<br />
Bei Werkverträgen hat der Kunde das Gewerk innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung abzunehmen. Unterlässt<br />
er dies; kann die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH ihm schriftlich eine Frist zur Abnahme setzen. Lässt der Kunde diese<br />
Frist verstreichen, so gilt das Werk als abgenommen. Eine Ingebrauchnahme des Werkes durch den Kunden gilt<br />
auch als Abnahme.<br />
Der Kunde hat der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung zu setzen. Sie beträgt mindestens<br />
3 Wochen.<br />
Sollten 2 Nacherfüllungsversuche der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH fehlschlagen, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche<br />
zu.<br />
Die zum Zwecke de Mängelbeseitigung ersetzten Teile oder ausgetauschten Waren sind an die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH<br />
zu übereignen.<br />
Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen<br />
im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB sind Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung<br />
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen,<br />
soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gelieferte Warenachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung<br />
des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen<br />
vertraglichen Gebrauch.<br />
Rückgriffsansprüche des Kunden, der nicht Verbraucher ist, bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer<br />
keine über die gesetzlichen zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.<br />
Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH gilt ferner Regelung Nummer<br />
5 entsprechend.<br />
7. Eigentumsvorbehalt:<br />
Die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung<br />
vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH gegen den<br />
Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand z.B. aufgrund von Reparaturen, Verzugszinsen nachträglich<br />
erwirbt.<br />
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen<br />
im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf zukünftige und solche<br />
Forderungen, die die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH aus anderen laufenden Geschäftsbeziehungen gegen den Kunden hat.<br />
Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Kaufgegenstand pfleglich<br />
zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auch eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden<br />
ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden,<br />
hat der Kunde dies auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist,<br />
hat der Kunde die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Sache gepfändet oder<br />
sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Der Kunde ist verpflichtet den Eigentumsvorbehalt als solches gegenüber<br />
Dritten kenntlich zu machen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH die gerichtlichen und<br />
außergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der<br />
Firma <strong>Scholz</strong> GmbH daraus entstandenen Schaden.<br />
Die Be- und Verarbeitung der Ware im Sinne des § 950 BGB oder deren Umbildung durch den Kunden erfolgt stets<br />
Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrechts des Kunden an dem Kaufgegenstand<br />
an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Ware mit anderen, uns der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH nicht gehörenden<br />
Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes<br />
der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der<br />
Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen<br />
ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene<br />
Alleineigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen<br />
den Kunden tritt dieser auch solche Forderungen an die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH ab, die ihm durch Verbindung der<br />
Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen, die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH nimmt die Abtretung<br />
schon jetzt an.<br />
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen<br />
im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr<br />
berechtigt. Dies gilt auch im Rahmen eines Werkvertrages. Die Forderungen des Abnehmers aus<br />
der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt an die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH in Höhe des<br />
vereinbarten Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob der<br />
Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Sie erstreckt sich auch auf alle Surrogate<br />
für die Vorbehaltsware wie z.B. Forderungen gegen Dritte (Versicherungen, Schädiger, etc.) wegen Verlustes, Untergang<br />
oder Beschädigung. Der Kunde bleibt zur Einbeziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die<br />
Befugnis der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Sie wird die Forderung<br />
nicht einziehen, solange der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht<br />
in Zahlungsverzug ist, die Zahlungen nicht einstellt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt<br />
ist. Die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben,<br />
soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.<br />
8. Schadenersatz:<br />
Die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und nachfolgender Haftungsbeschränkungen<br />
uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung<br />
ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz<br />
und solcher, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzungen sowie Arglist ihrer gesetzlichen<br />
Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.<br />
Soweit die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH bezüglich ihrer Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie<br />
abgegeben hat, haftet sie auch im entsprechenden Rahmen. Für Schäden, die auf dem Fehlen der<br />
garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit eintreten, haftet sie nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens<br />
ersichtlich von der gegebenen Garantie erfasst wird.<br />
Die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese<br />
Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks<br />
von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Sie haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer<br />
Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.<br />
Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die Firma <strong>Scholz</strong> GmbH<br />
nicht. Die in den Sätzen 1– 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen<br />
Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.<br />
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.<br />
Soweit die Haftung der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche<br />
Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />
9. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand<br />
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CSIG). Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort für alle Vertragsverpflichtungen<br />
ist Hofheim am Taunus.<br />
Erfolgen die Vertragsverhandlungen zwischen Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen<br />
Sondervermögen i.S.v. § 310 Abs. 1 BGB, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Frankfurt<br />
am Main. In den übrigen Fällen gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Der Kunde hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich<br />
erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.<br />
10. Salvatorische Klausel<br />
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma <strong>Scholz</strong> GmbH finden in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.<br />
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und/oder der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein<br />
oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich<br />
vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Parteiwillen am nächsten kommt.<br />
11. Schlussbestimmungen<br />
Mit Erscheinen einer Preisliste/<strong>Katalog</strong> verlieren alle früheren Preislisten/<strong>Katalog</strong>e ihre Gültigkeit.<br />
Druckfehler, Irrtümer, Änderungen bleiben vorbehalten. Preisänderungen, Modellwechsel und Druckfehler vorbehalten.<br />
RAL-Farbtone können aus drucktechnischen Gründen vom Original abweichen. Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer.<br />
Unsere Angebote gelten für Industrie, Handel,<br />
Handwerk, Gewerbe und sonstige Selbstständige.<br />
100<br />
Preisänderungen, Modellwechsel und Druckfehler vorbehalten.<br />
RAL-Farbtone können aus drucktechnischen Gründen vom Original abweichen.<br />
www.scholz-regalsysteme.de