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Vereinsstatuten TEAM FiT MÜHLAU_pdf Heft

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<strong>Vereinsstatuten</strong><br />

18.01.2018


<strong>Vereinsstatuten</strong> <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong><br />

_________________________________________________________<br />

Leitsätze<br />

Nach aussen:<br />

• Wir pflegen die körperliche Fitness, das Spiel und die Kameradschaft<br />

• Wir engagieren uns gezielt für das Gemeinwohl<br />

• Wir sind kollegial, kommunizieren offen und ehrlich<br />

Nach innen:<br />

• Wir treiben Sport im Rahmen der individuellen Möglichkeiten<br />

• Wir unterstützen die Ziele des Vereins<br />

• Wir fördern die Kameradschaft sowie die körperliche und geistige Flexibilität<br />

18. Januar 2018 Seite 1 /9


<strong>Vereinsstatuten</strong> <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong><br />

_________________________________________________________<br />

Inhalt<br />

1. Name, Sitz und Zweck 4<br />

2. Mitgliedschaft 4<br />

3. Rechte und Pflichten 5<br />

4. Organisation 6<br />

5. Finanzen 8<br />

6. Tätigkeiten des Vereins 9<br />

7. Archiv 9<br />

8. Revisionsbestimmungen 9<br />

9. Schlussbestimmungen 10<br />

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<strong>Vereinsstatuten</strong> <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong><br />

_________________________________________________________<br />

1. Name, Sitz und Zweck<br />

Art 1: Name und Sitz<br />

<strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> besteht auf unbestimmte Zeit und hat seinen Sitz<br />

in 5642 Mühlau.<br />

Art 2: Zweck<br />

<strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> als Männerturnverein sieht seine Aufgabe darin,<br />

durch attraktive Sportlektionen allen Mitgliedern Sport und Plausch im<br />

Rahmen der individuellen Möglichkeiten zu bieten, eine sinnvolle Freizeitgestaltung<br />

zu vermitteln und die Kameradschaft zu fördern.<br />

Daneben will das <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> die Jugend im Dorf unterstützen<br />

und sich für das Allgemeinwohl der Gemeinde einsetzen. Unser Verein<br />

pflegt die partnerschaftliche, gleichberechtigte Beziehung zu allen anderen<br />

Vereinen in Mühlau. Auch die Beziehung zu gleichgesinnten Vereinen<br />

in den Nachbargemeinden kann gefördert werden.<br />

Art 3: Zugehörigkeit<br />

<strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> ist ein selbständiger Verein und ist konfessionell<br />

und politisch neutral organisiert.<br />

2. Mitgliedschaft<br />

Art 4: Mitglieder<br />

<strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> besteht aus:<br />

• Aktivmitgliedern<br />

• Ehrenmitgliedern<br />

• Passivmitgliedern<br />

Art 5: Aktivmitglieder<br />

Aktivmitglieder entrichten den Jahresbetrag, der von der Generalversammlung<br />

festgelegt wird. Die Aktiven besuchen die Turnstunden möglichst<br />

regelmässig.<br />

Art 6: Ehrenmitglieder<br />

Zum Ehrenmitglied kann auf Vorschlag des Vorstandes von der Generalversammlung<br />

ernannt werden, wer sich um den Verein herausragende<br />

Verdienste erworben hat. Die Zahlung des Mitgliederbeitrages<br />

erfolgt auf freiwilliger Basis.<br />

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<strong>Vereinsstatuten</strong> <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong><br />

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Art 7: Passivmitglieder<br />

Passivmitglied können alle werden, die den Verein mit einem von der<br />

Generalversammlung festgelegten Passivbeitrag unterstützen wollen.<br />

Ist kein Passivbeitrag definiert, ist der Aktivbeitrag gleichzeitig der Passivbeitrag.<br />

Art 8: Aufnahmen<br />

Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch die Generalversammlung.<br />

Art 9: Austritt<br />

Austritte aus dem Verein sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.<br />

Austretende haben den Beitrag für das laufende Jahr noch zu bezahlen.<br />

Art 10: Ausschluss<br />

Diejenigen Mitglieder, die ihren Verpflichtungen dem Verein gegenüber<br />

in irgendeiner Weise nicht nachkommen oder die Vereinsinteressen<br />

schädigen, können auf Antrag des Vorstandes an der Generalversammlung<br />

ausgeschlossen werden.<br />

3. Rechte und Pflichten<br />

Art 11: Beachtung der Statuten<br />

Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Statuten und Entscheiden des Vereins<br />

zu folgen und das Wohl des Vereins zu fördern.<br />

Art 12: Stimmrecht<br />

Sämtliche Mitglieder sind in den Vereinsversammlungen stimmberechtigt<br />

und haben das Recht, Anträge zu stellen. Anträge müssen 10 Tage<br />

vor der Generalversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt werden.<br />

Art 13: Versicherung<br />

Die Mitglieder sind für ihren Versicherungsschutz selber verantwortlich.<br />

Art 14: Beitragspflicht<br />

Die Mitgliederbeiträge sind jährlich zu entrichten. Die Beitragspflicht<br />

beginnt mit der Aufnahme in den Verein.<br />

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<strong>Vereinsstatuten</strong> <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong><br />

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Art 15: Anspruch auf das Vereinsvermögen<br />

Austretende und ausgeschlossene Mitglieder verlieren jeden Anspruch<br />

auf das Vereinsvermögen. Über die Verwendung des Vereinsvermögens<br />

entscheidet die Generalversammlung.<br />

4. Organisation<br />

Art 16: Versammlungen / Organe<br />

Die Versammlungen / Organe des <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> sind:<br />

• Generalversammlung<br />

• ausserordentliche Generalversammlung<br />

• Turnstand<br />

• Vorstand<br />

• Revisoren<br />

Art 17: Generalversammlung<br />

Die Generalversammlung als oberstes Organ findet anfangs Jahr statt.<br />

Der GV obliegen folgende Geschäfte:<br />

1. Begrüssung und Appell<br />

2. Wahl der Stimmenzähler<br />

3. Protokoll der letzten Generalversammlung<br />

4. Ein-, Aus-, Rücktritte<br />

5. Wahlen, alle 2 Jahre:<br />

o des Präsidenten<br />

o der übrigen Vorstandsmitglieder<br />

o der Revisoren<br />

6. Kurzer Rückblick auf das vergangene, und Ausblick auf das<br />

kommende Vereinsjahr<br />

7. Präsentation und Genehmigung der Jahresrechnung mit Bericht<br />

der Revisoren<br />

8. Präsentation und Genehmigung des Jahresbudgets inklusive<br />

Mitgliederbeitrag<br />

9. Ehrungen<br />

10. Anträge<br />

11. Verschiedenes<br />

Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt schriftlich oder elektronisch<br />

per E-Mail, 3 Wochen vor dem Termin unter Bekanntgabe der<br />

Traktanden.<br />

Die Teilnahme an der Generalversammlung ist Ehrensache.<br />

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<strong>Vereinsstatuten</strong> <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong><br />

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Art 18: Ausserordentliche Generalversammlung<br />

Die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung kann<br />

vom Vorstand oder einem Fünftel aller Mitglieder unter Bezeichnung<br />

der zu behandelnden Traktanden verlangt werden. Sie ist durch den<br />

Vorstand mittels schriftlicher oder elektronischer Voranzeige innert 15<br />

Tagen einzuberufen.<br />

Die ausserordentliche Generalversammlung kann nur für Fragen hoher<br />

Dringlichkeit und Wichtigkeit einberufen werden.<br />

Art 19: Turnstand<br />

Dringend zu fassende Beschlüsse über turnerische Fragen, sowie Beteiligungen<br />

an Anlässen können dem Turnstand zur Entscheidung vorgelegt<br />

werden. Der Turnstand findet vor oder nach einer gemäss Jahresprogramm<br />

abgehaltenen Lektion statt. Es nehmen jene Mitglieder teil,<br />

welche die entsprechende Lektion besuchen.<br />

Art 20: Vorstand<br />

• Allgemeines:<br />

Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt und besteht<br />

aus fünf Mitgliedern:<br />

o Präsident<br />

o Leiter<br />

o Vizeleiter<br />

o Aktuar<br />

o Kassier<br />

• Aufgaben des Vorstandes:<br />

Die Aufgaben und Funktionen des Vorstandes können, falls als<br />

notwendig erachtet, in separaten Pflichtenheften geregelt werden.<br />

Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.<br />

• Beschlussfähigkeit:<br />

Der Vorstand ist bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder<br />

beschlussfähig.<br />

• Zeichnungsberechtigung:<br />

Der Präsident zeichnet zu zweien mit dem Aktuar oder Kassier<br />

rechtsverbindlich.<br />

Für Kasse, Postcheck und Bankkontokorrent kann dem Kassier Einzelunterschrift<br />

erteilt werden.<br />

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<strong>Vereinsstatuten</strong> <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong><br />

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Art 21: Revisoren<br />

Die Revisoren prüfen die Rechnung und den Kassabestand. An der Generalversammlung<br />

erstatten sie schriftlich Bericht.<br />

Art 22: Rechnungsjahr<br />

Berichtsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

Art 23: Abstimmungen<br />

Jede ordnungsgemäss einberufene Versammlung ist beschlussfähig.<br />

Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet das absolute Mehr der anwesenden<br />

Mitglieder. Der Präsident hat Stichentscheid, falls dies notwendig<br />

ist. Wahlen und Abstimmungen werden in der Regel offen vorgenommen.<br />

Es kann aber auf Antrag eine geheime Abstimmung verlangt<br />

werden.<br />

5. Finanzen<br />

Art 24: Einnahmen<br />

Die Einnahmen des <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> bestehen aus:<br />

• dem Mitgliederbeitrag, der an der Generalversammlung<br />

festgelegt wird<br />

• freiwilligen Beiträgen und Geschenken<br />

• Reinerträgen aus Veranstaltungen<br />

• Zinsen der Kapitalien<br />

• Sponsoring<br />

• etc.<br />

Art 25: Ausgaben<br />

Aus der Vereinskasse werden bestritten:<br />

• Neuanschaffungen<br />

• Von der Generalversammlung im Rahmen des Budgets bewilligte<br />

Ausgaben, zum Beispiel:<br />

o Geschenke für Ehrungen<br />

o Spezielle Vereinsaktivitäten<br />

o Vorstandsessen<br />

o Präsente an andere Vereine (Jubiläen, Erfolge in Wettkämpfen,<br />

etc.)<br />

o Etc.<br />

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<strong>Vereinsstatuten</strong> <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong><br />

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Art 26: Haftung<br />

<strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> haftet mit seinem gesamten Vermögen. Eine persönliche<br />

Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Ausgenommen<br />

sind jedoch strafbare Handlungen.<br />

6. Tätigkeiten des Vereins<br />

Art 27: Sportlektionen<br />

Die Sportlektionen finden wöchentlich gemäss Jahresprogramm statt.<br />

Art 28: Ausflüge und Anlässe<br />

<strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> führt seine Anlässe gemäss Jahresprogramm durch.<br />

7. Archiv<br />

Art 29: Archiv<br />

Sämtliche Vereinsakten wie Mitgliederliste, Vorstandsliste, Protokolle,<br />

Berichte, Korrespondenzen, Bankauszüge, etc. werden nach Weisung<br />

des Vorstandes zweckmässig aufbewahrt. (Details siehe Archivordner).<br />

8. Revisionsbestimmungen<br />

Art 30: Teilrevision<br />

Einzelne Artikel der Statuten oder eine Teilrevision können durch die<br />

Generalversammlung mit dem absoluten Mehr aller anwesenden<br />

Stimmberechtigten geändert werden.<br />

Art 31: Totalrevision<br />

Eine Totalrevision der Statuten kann in die Wege geleitet werden, wenn<br />

der Vorstand oder ein Drittel der Mitglieder das Begehren stellen. Sie<br />

wird von der Generalversammlung mit zwei Drittel Mehrheit der anwesenden<br />

stimmberechtigten Mitglieder beschlossen.<br />

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<strong>Vereinsstatuten</strong> <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong><br />

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9. Schlussbestimmungen<br />

Art 32: Auflösung<br />

Die Auflösung des <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> kann nur an einer zu diesem Zwecke<br />

einberufenen, ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlung<br />

mit einer Mehrheit von vier Fünfteln der anwesenden<br />

stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<br />

Art 33: Vereinsvermögen<br />

Sollte sich das <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> auflösen, so wird das bestehende<br />

Vereinsvermögen auf einer Bank deponiert und durch die Gemeinde<br />

Mühlau treuhänderisch verwaltet, bis sich wieder ein Verein mit vergleichbarer<br />

Ideologie bildet. Spätestens 10 Jahre nach der Auflösung<br />

des Vereins kann die Gemeinde über das deponierte Vermögen verfügen.<br />

Art 34: Inkrafttreten<br />

Die Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 20. Januar<br />

2000 angenommen.<br />

Die Teilrevision wurde an der Generalversammlung vom 18.01.2018<br />

genehmigt.<br />

Logbuch:<br />

1977 Gründung der Männerriege Mühlau<br />

01.01.2000 1. Auflage dieser Statuten, Grund:<br />

Gründung <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> aus Männerriege MeU<br />

01.06.2012 Neuauflage ohne Revision MeU<br />

18.01.2018 Revision der Statuten, Grund:<br />

Austritt aus ATV und STV, div. Anpassungen MeU<br />

5642 Mühlau, 18. Januar 2018<br />

Für das <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong><br />

Der Präsident<br />

Der Aktuar<br />

Walter Bucher<br />

Ueli Meyer<br />

18. Januar 2018 Seite 9 /9

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