Vereinsstatuten TEAM FiT MÜHLAU_pdf Heft
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<strong>Vereinsstatuten</strong><br />
18.01.2018
<strong>Vereinsstatuten</strong> <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong><br />
_________________________________________________________<br />
Leitsätze<br />
Nach aussen:<br />
• Wir pflegen die körperliche Fitness, das Spiel und die Kameradschaft<br />
• Wir engagieren uns gezielt für das Gemeinwohl<br />
• Wir sind kollegial, kommunizieren offen und ehrlich<br />
Nach innen:<br />
• Wir treiben Sport im Rahmen der individuellen Möglichkeiten<br />
• Wir unterstützen die Ziele des Vereins<br />
• Wir fördern die Kameradschaft sowie die körperliche und geistige Flexibilität<br />
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<strong>Vereinsstatuten</strong> <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong><br />
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Inhalt<br />
1. Name, Sitz und Zweck 4<br />
2. Mitgliedschaft 4<br />
3. Rechte und Pflichten 5<br />
4. Organisation 6<br />
5. Finanzen 8<br />
6. Tätigkeiten des Vereins 9<br />
7. Archiv 9<br />
8. Revisionsbestimmungen 9<br />
9. Schlussbestimmungen 10<br />
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<strong>Vereinsstatuten</strong> <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong><br />
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1. Name, Sitz und Zweck<br />
Art 1: Name und Sitz<br />
<strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> besteht auf unbestimmte Zeit und hat seinen Sitz<br />
in 5642 Mühlau.<br />
Art 2: Zweck<br />
<strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> als Männerturnverein sieht seine Aufgabe darin,<br />
durch attraktive Sportlektionen allen Mitgliedern Sport und Plausch im<br />
Rahmen der individuellen Möglichkeiten zu bieten, eine sinnvolle Freizeitgestaltung<br />
zu vermitteln und die Kameradschaft zu fördern.<br />
Daneben will das <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> die Jugend im Dorf unterstützen<br />
und sich für das Allgemeinwohl der Gemeinde einsetzen. Unser Verein<br />
pflegt die partnerschaftliche, gleichberechtigte Beziehung zu allen anderen<br />
Vereinen in Mühlau. Auch die Beziehung zu gleichgesinnten Vereinen<br />
in den Nachbargemeinden kann gefördert werden.<br />
Art 3: Zugehörigkeit<br />
<strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> ist ein selbständiger Verein und ist konfessionell<br />
und politisch neutral organisiert.<br />
2. Mitgliedschaft<br />
Art 4: Mitglieder<br />
<strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> besteht aus:<br />
• Aktivmitgliedern<br />
• Ehrenmitgliedern<br />
• Passivmitgliedern<br />
Art 5: Aktivmitglieder<br />
Aktivmitglieder entrichten den Jahresbetrag, der von der Generalversammlung<br />
festgelegt wird. Die Aktiven besuchen die Turnstunden möglichst<br />
regelmässig.<br />
Art 6: Ehrenmitglieder<br />
Zum Ehrenmitglied kann auf Vorschlag des Vorstandes von der Generalversammlung<br />
ernannt werden, wer sich um den Verein herausragende<br />
Verdienste erworben hat. Die Zahlung des Mitgliederbeitrages<br />
erfolgt auf freiwilliger Basis.<br />
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Art 7: Passivmitglieder<br />
Passivmitglied können alle werden, die den Verein mit einem von der<br />
Generalversammlung festgelegten Passivbeitrag unterstützen wollen.<br />
Ist kein Passivbeitrag definiert, ist der Aktivbeitrag gleichzeitig der Passivbeitrag.<br />
Art 8: Aufnahmen<br />
Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch die Generalversammlung.<br />
Art 9: Austritt<br />
Austritte aus dem Verein sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.<br />
Austretende haben den Beitrag für das laufende Jahr noch zu bezahlen.<br />
Art 10: Ausschluss<br />
Diejenigen Mitglieder, die ihren Verpflichtungen dem Verein gegenüber<br />
in irgendeiner Weise nicht nachkommen oder die Vereinsinteressen<br />
schädigen, können auf Antrag des Vorstandes an der Generalversammlung<br />
ausgeschlossen werden.<br />
3. Rechte und Pflichten<br />
Art 11: Beachtung der Statuten<br />
Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Statuten und Entscheiden des Vereins<br />
zu folgen und das Wohl des Vereins zu fördern.<br />
Art 12: Stimmrecht<br />
Sämtliche Mitglieder sind in den Vereinsversammlungen stimmberechtigt<br />
und haben das Recht, Anträge zu stellen. Anträge müssen 10 Tage<br />
vor der Generalversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt werden.<br />
Art 13: Versicherung<br />
Die Mitglieder sind für ihren Versicherungsschutz selber verantwortlich.<br />
Art 14: Beitragspflicht<br />
Die Mitgliederbeiträge sind jährlich zu entrichten. Die Beitragspflicht<br />
beginnt mit der Aufnahme in den Verein.<br />
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Art 15: Anspruch auf das Vereinsvermögen<br />
Austretende und ausgeschlossene Mitglieder verlieren jeden Anspruch<br />
auf das Vereinsvermögen. Über die Verwendung des Vereinsvermögens<br />
entscheidet die Generalversammlung.<br />
4. Organisation<br />
Art 16: Versammlungen / Organe<br />
Die Versammlungen / Organe des <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> sind:<br />
• Generalversammlung<br />
• ausserordentliche Generalversammlung<br />
• Turnstand<br />
• Vorstand<br />
• Revisoren<br />
Art 17: Generalversammlung<br />
Die Generalversammlung als oberstes Organ findet anfangs Jahr statt.<br />
Der GV obliegen folgende Geschäfte:<br />
1. Begrüssung und Appell<br />
2. Wahl der Stimmenzähler<br />
3. Protokoll der letzten Generalversammlung<br />
4. Ein-, Aus-, Rücktritte<br />
5. Wahlen, alle 2 Jahre:<br />
o des Präsidenten<br />
o der übrigen Vorstandsmitglieder<br />
o der Revisoren<br />
6. Kurzer Rückblick auf das vergangene, und Ausblick auf das<br />
kommende Vereinsjahr<br />
7. Präsentation und Genehmigung der Jahresrechnung mit Bericht<br />
der Revisoren<br />
8. Präsentation und Genehmigung des Jahresbudgets inklusive<br />
Mitgliederbeitrag<br />
9. Ehrungen<br />
10. Anträge<br />
11. Verschiedenes<br />
Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt schriftlich oder elektronisch<br />
per E-Mail, 3 Wochen vor dem Termin unter Bekanntgabe der<br />
Traktanden.<br />
Die Teilnahme an der Generalversammlung ist Ehrensache.<br />
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Art 18: Ausserordentliche Generalversammlung<br />
Die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung kann<br />
vom Vorstand oder einem Fünftel aller Mitglieder unter Bezeichnung<br />
der zu behandelnden Traktanden verlangt werden. Sie ist durch den<br />
Vorstand mittels schriftlicher oder elektronischer Voranzeige innert 15<br />
Tagen einzuberufen.<br />
Die ausserordentliche Generalversammlung kann nur für Fragen hoher<br />
Dringlichkeit und Wichtigkeit einberufen werden.<br />
Art 19: Turnstand<br />
Dringend zu fassende Beschlüsse über turnerische Fragen, sowie Beteiligungen<br />
an Anlässen können dem Turnstand zur Entscheidung vorgelegt<br />
werden. Der Turnstand findet vor oder nach einer gemäss Jahresprogramm<br />
abgehaltenen Lektion statt. Es nehmen jene Mitglieder teil,<br />
welche die entsprechende Lektion besuchen.<br />
Art 20: Vorstand<br />
• Allgemeines:<br />
Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt und besteht<br />
aus fünf Mitgliedern:<br />
o Präsident<br />
o Leiter<br />
o Vizeleiter<br />
o Aktuar<br />
o Kassier<br />
• Aufgaben des Vorstandes:<br />
Die Aufgaben und Funktionen des Vorstandes können, falls als<br />
notwendig erachtet, in separaten Pflichtenheften geregelt werden.<br />
Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.<br />
• Beschlussfähigkeit:<br />
Der Vorstand ist bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder<br />
beschlussfähig.<br />
• Zeichnungsberechtigung:<br />
Der Präsident zeichnet zu zweien mit dem Aktuar oder Kassier<br />
rechtsverbindlich.<br />
Für Kasse, Postcheck und Bankkontokorrent kann dem Kassier Einzelunterschrift<br />
erteilt werden.<br />
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Art 21: Revisoren<br />
Die Revisoren prüfen die Rechnung und den Kassabestand. An der Generalversammlung<br />
erstatten sie schriftlich Bericht.<br />
Art 22: Rechnungsjahr<br />
Berichtsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
Art 23: Abstimmungen<br />
Jede ordnungsgemäss einberufene Versammlung ist beschlussfähig.<br />
Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet das absolute Mehr der anwesenden<br />
Mitglieder. Der Präsident hat Stichentscheid, falls dies notwendig<br />
ist. Wahlen und Abstimmungen werden in der Regel offen vorgenommen.<br />
Es kann aber auf Antrag eine geheime Abstimmung verlangt<br />
werden.<br />
5. Finanzen<br />
Art 24: Einnahmen<br />
Die Einnahmen des <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> bestehen aus:<br />
• dem Mitgliederbeitrag, der an der Generalversammlung<br />
festgelegt wird<br />
• freiwilligen Beiträgen und Geschenken<br />
• Reinerträgen aus Veranstaltungen<br />
• Zinsen der Kapitalien<br />
• Sponsoring<br />
• etc.<br />
Art 25: Ausgaben<br />
Aus der Vereinskasse werden bestritten:<br />
• Neuanschaffungen<br />
• Von der Generalversammlung im Rahmen des Budgets bewilligte<br />
Ausgaben, zum Beispiel:<br />
o Geschenke für Ehrungen<br />
o Spezielle Vereinsaktivitäten<br />
o Vorstandsessen<br />
o Präsente an andere Vereine (Jubiläen, Erfolge in Wettkämpfen,<br />
etc.)<br />
o Etc.<br />
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Art 26: Haftung<br />
<strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> haftet mit seinem gesamten Vermögen. Eine persönliche<br />
Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Ausgenommen<br />
sind jedoch strafbare Handlungen.<br />
6. Tätigkeiten des Vereins<br />
Art 27: Sportlektionen<br />
Die Sportlektionen finden wöchentlich gemäss Jahresprogramm statt.<br />
Art 28: Ausflüge und Anlässe<br />
<strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> führt seine Anlässe gemäss Jahresprogramm durch.<br />
7. Archiv<br />
Art 29: Archiv<br />
Sämtliche Vereinsakten wie Mitgliederliste, Vorstandsliste, Protokolle,<br />
Berichte, Korrespondenzen, Bankauszüge, etc. werden nach Weisung<br />
des Vorstandes zweckmässig aufbewahrt. (Details siehe Archivordner).<br />
8. Revisionsbestimmungen<br />
Art 30: Teilrevision<br />
Einzelne Artikel der Statuten oder eine Teilrevision können durch die<br />
Generalversammlung mit dem absoluten Mehr aller anwesenden<br />
Stimmberechtigten geändert werden.<br />
Art 31: Totalrevision<br />
Eine Totalrevision der Statuten kann in die Wege geleitet werden, wenn<br />
der Vorstand oder ein Drittel der Mitglieder das Begehren stellen. Sie<br />
wird von der Generalversammlung mit zwei Drittel Mehrheit der anwesenden<br />
stimmberechtigten Mitglieder beschlossen.<br />
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9. Schlussbestimmungen<br />
Art 32: Auflösung<br />
Die Auflösung des <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> kann nur an einer zu diesem Zwecke<br />
einberufenen, ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlung<br />
mit einer Mehrheit von vier Fünfteln der anwesenden<br />
stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<br />
Art 33: Vereinsvermögen<br />
Sollte sich das <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong> auflösen, so wird das bestehende<br />
Vereinsvermögen auf einer Bank deponiert und durch die Gemeinde<br />
Mühlau treuhänderisch verwaltet, bis sich wieder ein Verein mit vergleichbarer<br />
Ideologie bildet. Spätestens 10 Jahre nach der Auflösung<br />
des Vereins kann die Gemeinde über das deponierte Vermögen verfügen.<br />
Art 34: Inkrafttreten<br />
Die Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 20. Januar<br />
2000 angenommen.<br />
Die Teilrevision wurde an der Generalversammlung vom 18.01.2018<br />
genehmigt.<br />
Logbuch:<br />
1977 Gründung der Männerriege Mühlau<br />
01.01.2000 1. Auflage dieser Statuten, Grund:<br />
Gründung <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> aus Männerriege MeU<br />
01.06.2012 Neuauflage ohne Revision MeU<br />
18.01.2018 Revision der Statuten, Grund:<br />
Austritt aus ATV und STV, div. Anpassungen MeU<br />
5642 Mühlau, 18. Januar 2018<br />
Für das <strong>TEAM</strong> <strong>FiT</strong> <strong>MÜHLAU</strong><br />
Der Präsident<br />
Der Aktuar<br />
Walter Bucher<br />
Ueli Meyer<br />
18. Januar 2018 Seite 9 /9