15.03.2018 Aufrufe

MIES SERVICE PARTER - Miet-Preisliste Ausgabe 8

Wie Sie an Hand unserer Mietpreisliste ersehen können, steht Ihnen eine große Auswahl verschiedenster Mietgeräte, allesamt auf dem neusten Stand der Technik bei uns zur Verfügung. Somit können Sie Ihr Projekt zügig zu einem Abschluss bringen und haben gleichzeitig Freude an der zu verrichtenden Arbeit. Sollte Ihnen trotzdem noch eine Maschine in unserem großen Mietangebot fehlen, fragen Sie uns, wir erweitern unser Sortiment ständig! Denke Sie daran, vor der Anschaffung einer teuren Maschine, eine Blick in unsere Mietpreisliste zu werfen. Denn oftmals ist das leihen einer Maschine sinnvoller und kostengünstiger als die Anschaffung eines eigenen Gerätes. Nehmen Sie Ihr Projekt in die Hand, mit den Mietgeräten von MIES SERVICE PARTNER!

Wie Sie an Hand unserer Mietpreisliste ersehen können, steht Ihnen eine große Auswahl verschiedenster Mietgeräte, allesamt auf dem neusten Stand der Technik bei uns zur Verfügung. Somit können Sie Ihr Projekt zügig zu einem Abschluss bringen und haben gleichzeitig Freude an der zu verrichtenden Arbeit. Sollte Ihnen trotzdem noch eine Maschine in unserem großen Mietangebot fehlen, fragen Sie uns, wir erweitern unser Sortiment ständig!

Denke Sie daran, vor der Anschaffung einer teuren Maschine, eine Blick in unsere Mietpreisliste zu werfen. Denn oftmals ist das leihen einer Maschine sinnvoller und kostengünstiger als die Anschaffung eines eigenen Gerätes.

Nehmen Sie Ihr Projekt in die Hand, mit den Mietgeräten von MIES SERVICE PARTNER!

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Allgemeine <strong>Miet</strong>bedingungen<br />

§ 1 Allgemeine Pflichten<br />

Der Vermieter verpflichtet sich, dem <strong>Miet</strong>er den im <strong>Miet</strong>vertrag aufgeführten <strong>Miet</strong>gegenstand für die Dauer der festgelegten<br />

<strong>Miet</strong>zeit zu überlassen.<br />

Der <strong>Miet</strong>er verpflichtet sich, die <strong>Miet</strong>e sowie die <strong>Miet</strong>nebenkosten vereinbarungsgemäß zu zahlen, den <strong>Miet</strong>gegenstand ordnungs-<br />

und vertragsgemäß zu behandeln und bei Beendigung des <strong>Miet</strong>verhältnisses gesäubert, betriebsbereit und vollgetankt<br />

zurückzugeben.<br />

§ 2 Beginn und Ende der <strong>Miet</strong>zeit, Verlängerung der <strong>Miet</strong>zeit<br />

Die <strong>Miet</strong>zeit ist der im <strong>Miet</strong>vertrag genannte Zeitraum. Die <strong>Miet</strong>zeit kann in beiderseitigem Einvernehmen verlängert<br />

werden. Die <strong>Miet</strong>zeit verlängert sich, wenn der Vermieter einem Verlängerungsantrag des <strong>Miet</strong>ers schriftlich zustimmt.<br />

Ein Verlängerungsantrag muss dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der <strong>Miet</strong>zeit zugegangen sein.<br />

Die <strong>Miet</strong>zeit endet an dem Tag, an dem der <strong>Miet</strong>gegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs-<br />

und vertragsgemäßem Zustand beim Vermieter oder einem anderen vereinbarten Bestimmungsort eintrifft, frühestens<br />

jedoch mit Ablauf der vereinbarten <strong>Miet</strong>zeit.<br />

§ 3 Übergabe des <strong>Miet</strong>gegenstandes<br />

Zu Beginn der <strong>Miet</strong>zeit hat der Vermieter den <strong>Miet</strong>gegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem Zustand, mit den erforderlichen<br />

Unterlagen, innerhalb des vereinbarten Auslieferungszeitraums, dem <strong>Miet</strong>er oder einer von ihm beauf tragten Person<br />

zu übergeben.<br />

Bei Übernahme des <strong>Miet</strong>gegenstandes hat der <strong>Miet</strong>er oder eine von ihm mit der Entgegennahme beauftragten Person, den<br />

<strong>Miet</strong>gegenstand auf erkennbare Mängel oder Beschädigungen zu untersuchen. Eventuell festgestellte Mängel oder Beschädigungen<br />

sind in einem Übergabe-/Übernahmeprotokoll oder einem Lieferschein schriftlich festzuhalten. Eine <strong>Miet</strong>preisreduktion<br />

aufgrund eines Mangels ist ausgeschlossen, es sei denn, sie wurde vor <strong>Miet</strong>beginn vereinbart.<br />

§ 4 Mängel des <strong>Miet</strong>gegenstandes<br />

Nimmt der <strong>Miet</strong>er den <strong>Miet</strong>gegenstand in Kenntnis eines Mangels oder Beschädigung an, so kann er diesen Mangel nur dann<br />

rügen, wenn der Mangel oder die Beschädigung im Übergabe-/Übernahmeprotokoll oder Lieferschein schriftlich festgehalten<br />

ist.Der <strong>Miet</strong>er kann die Behebung solcher Mängel verlangen, die die Sicherheit und/oder Funktionsfähigkeit des <strong>Miet</strong>gegenstandes<br />

nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Die Kosten hierfür trägt der Vermieter. (Der Vermieter kann auf seine Kosten<br />

die Mängelbeseitigung auch durch den <strong>Miet</strong>er vornehmen lassen.) Der Vermieter ist auch berechtigt, dem <strong>Miet</strong>er einen gleichwertigen<br />

Ersatz zur Verfügung zu stellen. Wird kein Ersatz zur Verfügung gestellt, so verschiebt sich die Zahlungspflicht des<br />

<strong>Miet</strong>ers um die notwendige Reparaturzeit.<br />

Lässt der Vermieter eine ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Beseitigung eines von ihm zu vertretenden oder anfänglichen<br />

Mangels durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen oder stellt er nicht innerhalb der Frist ein Ersatzgerät zur Verfügung,<br />

so hat der <strong>Miet</strong>er ein Rücktrittsrecht. Das Rücktrittsrecht des <strong>Miet</strong>ers besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens<br />

oder der Beseitigung eines anfänglichen oder zu vertretenden Mangels durch den Vermieter.<br />

Eine Haftung für Folgeschäden, die sich aus einem schadhaften oder nicht funktionstüchtigen Gerät ergeben wird ausgeschlossen,<br />

es sei denn, der Vermiter handelt grob fahrlässig.<br />

§ 5 Arbeitszeit<br />

Bei der Berechnung der <strong>Miet</strong>e wird, sofern das <strong>Miet</strong>gerät mit einem Stundenzähler ausgerüstet ist, eine tägliche Arbeitszeit von<br />

bis zu 8 Stunden, bei Wochenendmieten von bis zu 16 Stunden und bei wochenweiser <strong>Miet</strong>e von bis zu 40 Stunden zugrunde<br />

gelegt. Geräte ohne Stundenzähler können während der gesamten <strong>Miet</strong>dauer ohne Stundenbegrenzung genutzt werden.<br />

Die <strong>Miet</strong>e ist auch dann voll zu zahlen, wenn die vorgenannten Zeiten nicht gänzlich ausgenutzt werden. Die Nutzung eines<br />

Gerätes mit Stundenzähler über den in Abs. 1 genannten Umfang hinaus wird dem <strong>Miet</strong>er gemäß § 6 zusätzlich berechnet.<br />

§ 6 Überstunden und Zahlung der <strong>Miet</strong>e<br />

Überstunden werden pro angefangene Stunde mit 1 ⁄8 des Tagesmietzinses abgerechnet.<br />

Die <strong>Miet</strong>e ist bei Ende der <strong>Miet</strong>zeit, spätestens bei Rückgabe des <strong>Miet</strong>gegenstandes in bar, mittels EC-cash oder laut<br />

individueller Vereinbarung zu entrichten.<br />

86<br />

Alle Preise inklusive gesetzl. Mehrwertsteuer, zzgl. 10 % Maschinenbruchversicherung

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