Katalog 2018
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Reisebedingungen<br />
1. Abschluss des Reisevertrages<br />
a) Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines<br />
Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann<br />
mündlich, fernmündlich oder schriftlich vorgenommen werden.<br />
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der<br />
Reiseanmeldung mit aufgeführten Personen. Für deren<br />
Vertragsverpflichtung hat der Anmelder wie für seine eigenen<br />
Verpflichtungen einzustehen.<br />
b) Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns<br />
zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach<br />
Vertragsabschluss erhalten Sie eine schriftliche Reisebestätigung.<br />
2. Zahlung<br />
a) Nach Vertragsabschluss und Erhalt der schriftlichen<br />
Reisebestätigung ist der Reisepreis bis 10 Tage vor Reisebeginn<br />
fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.<br />
b) Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine<br />
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75 € pro Person<br />
nicht, wird der Reisepreis bei Fahrtantritt verlangt.<br />
Bankverbindungen<br />
Volksbank Mosbach<br />
DE 40 6746 0041 0010 5264 00<br />
GENODE61MOS<br />
Sparkasse Neckartal-Odenwald<br />
DE 38 6745 0048 000 420291<br />
SOLADES1MOS<br />
3. Leistungen und Preise<br />
a) Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt<br />
sich aus den Beschreibungen in unserem <strong>Katalog</strong> sowie aus den<br />
hierauf Bezug nehmenden Angaben in unserer schriftlichen<br />
Reisebestätigung. Die in unserem <strong>Katalog</strong> enthaltenen Angaben<br />
sind für uns bindend.<br />
Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich<br />
berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen<br />
vor Vertragsabschluss eine Änderung der <strong>Katalog</strong>angaben zu<br />
erklären, über die wir Sie, soweit möglich, selbstverständlich<br />
informieren.<br />
b) Die Preise verstehen sich pro Person und schließen, soweit<br />
entsprechend gebucht, die Fahrt ab Zustiegsort zum Zielort und<br />
zurück ein.<br />
c) Die Unterbringung erfolgt in Doppelzimmern. Wünschen nach<br />
Einzelzimmern wird im Rahmen der Verfügbarkeit gegen Zahlung<br />
eines Mehrpreises entsprochen.<br />
d) Die Platzzuteilung in den Omnibussen entspricht der<br />
Reihenfolge Ihrer Reiseanmeldung. Wünsche werden nach<br />
Möglichkeit berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf einen<br />
bestimmten, reservierten Platz besteht jedoch nicht.<br />
e) Der Reisepreis schließt die Beförderung des Gepäcks (pro<br />
Person ein Gepäckstück bis 20 kg und ein Handgepäckstück) mit<br />
ein.<br />
4. Preisänderungen<br />
a) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach<br />
Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des<br />
Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach<br />
Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der<br />
Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie<br />
Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die<br />
betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen<br />
wird. Auf den genannten Umständen beruhende<br />
Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die<br />
Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und<br />
Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis<br />
auswirkt.<br />
b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem<br />
vereinbarten Reisebeginn verlangt werden. Eine nach Ziffer 4.a)<br />
zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem<br />
Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund<br />
zu erklären.<br />
c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5%<br />
des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos<br />
zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen<br />
mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der<br />
Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne<br />
Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Leistungsspektrum<br />
anzubieten.<br />
d) Die Rechte nach Ziffer 4.c) hat der Reisende unverzüglich nach<br />
der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend<br />
zu machen.<br />
5. Leistungsänderungen<br />
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vom<br />
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach<br />
Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter<br />
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur<br />
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht<br />
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise<br />
nicht beeinträchtigen.<br />
b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Leistung hat der<br />
Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis<br />
vom Änderungsgrund zu erklären.<br />
c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung<br />
kann der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten oder stattdessen<br />
die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise<br />
verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche<br />
Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem<br />
Leistungsspektrum anzubieten.<br />
d) Die Rechte nach Ziffer 5.c) hat der Reisende unverzüglich nach<br />
Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu<br />
machen.<br />
e) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen<br />
Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.<br />
6. Rücktritt des Kunden / Stornokosten / Umbuchungen /<br />
Ersatzreisende / Reiseabbruch<br />
a) Ein Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag ist jederzeit und ohne<br />
Angabe von Gründen möglich. Der Rücktritt sollte im Interesse des<br />
Kunden schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag<br />
zurück oder die Reise nicht an, so beträgt der pauschalierte<br />
Anspruch des Reiseveranstalters als angemessener Ersatz für die<br />
getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen<br />
vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn = 25 % des Reisepreises<br />
ab dem 7. Tag und bei Nichtanreise = 50 % des Reisepreises.<br />
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der<br />
Rücktrittserklärung des Kunden beim Reiseveranstalter.<br />
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen dem<br />
Reiseveranstalter nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich<br />
niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.<br />
Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung<br />
sowie einer Versicherung zur Deckung der<br />
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.<br />
Vom Kunden sind Visagebühren sowie reservierte Eintrittskarten<br />
für gebuchte Veranstaltungen voll zu bezahlen, sofern wir diese<br />
nicht weiterverkaufen können. Es wird ausdrücklich darauf<br />
hingewiesen, dass bei Reisen mit Flug- und Schiffspassagen erhöhte<br />
Stornokosten entstehen können, die von den jeweiligen<br />
Konditionen der Flug- bzw. Fährgesellschaften abhängen.<br />
b) Verlangt der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen oder<br />
Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme<br />
entsprechender Änderungen oder Umbuchungen ein<br />
Bearbeitungsentgelt von 15 € erheben, soweit er nach<br />
entsprechender Information des Kunden nicht eine größere<br />
Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis<br />
unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten<br />
Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter<br />
durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann.<br />
c) Der Kunde kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten<br />
ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen<br />
genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder<br />
behördliche Anordnungen entgegenstehen und der<br />
Reiseveranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen<br />
widerspricht. Der Kunde und der Dritte haften dem<br />
Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.<br />
d) Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der<br />
Sphäre des Kunden liegt (z. B. Krankheit), so ist der<br />
Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die<br />
Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der<br />
Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu<br />
erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen<br />
betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder<br />
behördliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />
7. Rücktritt und Kündigung des Reiseveranstalters<br />
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Reise<br />
vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Beginn der Reise den<br />
Reisevertrag kündigen:<br />
a) Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen,<br />
wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so<br />
dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder<br />
die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der<br />
Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem<br />
Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu,<br />
soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer<br />
anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben.<br />
Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.<br />
b) Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen,<br />
wenn nicht anders angegeben, behält sich der Reiseveranstalter<br />
vor, die Reise abzusagen. Die Rücktrittserklärung soll dem<br />
Reisenden bei Mehrtagesfahrten bis 14 Tage vor Reisebeginn und<br />
bei Tagesfahrten bis 7 Tage vor Reisebeginn zugehen. Der Reisende<br />
erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.<br />
c) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art<br />
durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen,<br />
Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte,<br />
Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von<br />
Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile<br />
zur Kündigung des Reisevertrages.<br />
Im Fall der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte<br />
oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3<br />
BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Der<br />
Reiseveranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung<br />
verpflichtet, falls der Reisevertrag die Beförderung mit umfasst. In<br />
jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen<br />
Maßnahmen zu ergreifen. Die Mehrkosten der Rückbeförderung<br />
tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der<br />
Reisende zu tragen.<br />
8. Obliegenheiten des Kunden / Kündigung des Kunden<br />
a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich<br />
dem Reiseveranstalter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.<br />
Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem<br />
Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.<br />
b) Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so<br />
kann der Kunde den Reisevertrag nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem<br />
Kunden die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem,<br />
dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.<br />
9. Mitwirkungspflicht<br />
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu<br />
unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Kommen<br />
Sie durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach,<br />
stehen Ihnen keine Ansprüche zu.<br />
10. Beschränkung der Haftung<br />
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden die<br />
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis<br />
beschränkt,<br />
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob<br />
fahrlässig herbeigeführt wird oder<br />
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden<br />
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines<br />
Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung<br />
a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise<br />
hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich<br />
vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu<br />
machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber<br />
dem Reiseveranstalter erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der<br />
Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden<br />
an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.<br />
b) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren<br />
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die<br />
Reise dem Reisevertrag nach enden sollte. Schweben zwischen<br />
dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den<br />
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist<br />
die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter<br />
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt<br />
frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<br />
12. Pass-, Visum- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten<br />
a) Der Reiseveranstalter weist auf Pass-, Visumerfordernisse<br />
einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und<br />
gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm<br />
herausgegebenen und dem Kunden zur Verfügung gestellten<br />
<strong>Katalog</strong> oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich<br />
zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor<br />
Vertragsabschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige<br />
Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie<br />
Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.<br />
b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den<br />
Reiseveranstalter hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise<br />
zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich<br />
zur Beschaffung der Visa, Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.<br />
c) Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen<br />
für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des<br />
Kunden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des<br />
erforderlichen Visums), so kann der Kunde nicht kostenfrei<br />
zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch<br />
nehmen. Insofern gelten die Ziffern über Rücktritt des Kunden und<br />
Reiseabbruch entsprechend.<br />
13. Gerichtsstand<br />
Firmensitz des Reiseveranstalters<br />
a) Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz<br />
verklagen.<br />
b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der<br />
Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich<br />
gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des<br />
Reisevertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort<br />
ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher<br />
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<br />
In diesem Fall ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.<br />
14. Haftung für Eintrittskarten<br />
Bei Reisen mit Eintrittskarten (Konzert, Musical, Oper usw.) haftet<br />
der Reiseveranstalter nicht für die Qualität der Plätze oder der<br />
Leistungen des Konzerts, des Musicals, der Oper usw.<br />
Nebeneinander liegende Plätze können nicht garantiert werden.<br />
15. Allgemeine Bestimmungen<br />
Sämtliche Angaben in unserem <strong>Katalog</strong> entsprechen dem Stand bei<br />
Drucklegung. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern<br />
behalten wir uns vor. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten<br />
Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden<br />
Reisebedingungen.