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Katalog 2018

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Reisebedingungen<br />

1. Abschluss des Reisevertrages<br />

a) Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines<br />

Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann<br />

mündlich, fernmündlich oder schriftlich vorgenommen werden.<br />

Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der<br />

Reiseanmeldung mit aufgeführten Personen. Für deren<br />

Vertragsverpflichtung hat der Anmelder wie für seine eigenen<br />

Verpflichtungen einzustehen.<br />

b) Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns<br />

zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach<br />

Vertragsabschluss erhalten Sie eine schriftliche Reisebestätigung.<br />

2. Zahlung<br />

a) Nach Vertragsabschluss und Erhalt der schriftlichen<br />

Reisebestätigung ist der Reisepreis bis 10 Tage vor Reisebeginn<br />

fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.<br />

b) Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine<br />

Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75 € pro Person<br />

nicht, wird der Reisepreis bei Fahrtantritt verlangt.<br />

Bankverbindungen<br />

Volksbank Mosbach<br />

DE 40 6746 0041 0010 5264 00<br />

GENODE61MOS<br />

Sparkasse Neckartal-Odenwald<br />

DE 38 6745 0048 000 420291<br />

SOLADES1MOS<br />

3. Leistungen und Preise<br />

a) Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt<br />

sich aus den Beschreibungen in unserem <strong>Katalog</strong> sowie aus den<br />

hierauf Bezug nehmenden Angaben in unserer schriftlichen<br />

Reisebestätigung. Die in unserem <strong>Katalog</strong> enthaltenen Angaben<br />

sind für uns bindend.<br />

Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich<br />

berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen<br />

vor Vertragsabschluss eine Änderung der <strong>Katalog</strong>angaben zu<br />

erklären, über die wir Sie, soweit möglich, selbstverständlich<br />

informieren.<br />

b) Die Preise verstehen sich pro Person und schließen, soweit<br />

entsprechend gebucht, die Fahrt ab Zustiegsort zum Zielort und<br />

zurück ein.<br />

c) Die Unterbringung erfolgt in Doppelzimmern. Wünschen nach<br />

Einzelzimmern wird im Rahmen der Verfügbarkeit gegen Zahlung<br />

eines Mehrpreises entsprochen.<br />

d) Die Platzzuteilung in den Omnibussen entspricht der<br />

Reihenfolge Ihrer Reiseanmeldung. Wünsche werden nach<br />

Möglichkeit berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf einen<br />

bestimmten, reservierten Platz besteht jedoch nicht.<br />

e) Der Reisepreis schließt die Beförderung des Gepäcks (pro<br />

Person ein Gepäckstück bis 20 kg und ein Handgepäckstück) mit<br />

ein.<br />

4. Preisänderungen<br />

a) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach<br />

Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des<br />

Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach<br />

Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der<br />

Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie<br />

Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die<br />

betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen<br />

wird. Auf den genannten Umständen beruhende<br />

Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die<br />

Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und<br />

Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis<br />

auswirkt.<br />

b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem<br />

vereinbarten Reisebeginn verlangt werden. Eine nach Ziffer 4.a)<br />

zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem<br />

Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund<br />

zu erklären.<br />

c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5%<br />

des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos<br />

zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen<br />

mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der<br />

Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne<br />

Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Leistungsspektrum<br />

anzubieten.<br />

d) Die Rechte nach Ziffer 4.c) hat der Reisende unverzüglich nach<br />

der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend<br />

zu machen.<br />

5. Leistungsänderungen<br />

a) Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vom<br />

vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach<br />

Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter<br />

nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur<br />

gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht<br />

erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise<br />

nicht beeinträchtigen.<br />

b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Leistung hat der<br />

Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis<br />

vom Änderungsgrund zu erklären.<br />

c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung<br />

kann der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten oder stattdessen<br />

die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise<br />

verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche<br />

Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem<br />

Leistungsspektrum anzubieten.<br />

d) Die Rechte nach Ziffer 5.c) hat der Reisende unverzüglich nach<br />

Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu<br />

machen.<br />

e) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen<br />

Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.<br />

6. Rücktritt des Kunden / Stornokosten / Umbuchungen /<br />

Ersatzreisende / Reiseabbruch<br />

a) Ein Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag ist jederzeit und ohne<br />

Angabe von Gründen möglich. Der Rücktritt sollte im Interesse des<br />

Kunden schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag<br />

zurück oder die Reise nicht an, so beträgt der pauschalierte<br />

Anspruch des Reiseveranstalters als angemessener Ersatz für die<br />

getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen<br />

vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn = 25 % des Reisepreises<br />

ab dem 7. Tag und bei Nichtanreise = 50 % des Reisepreises.<br />

Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der<br />

Rücktrittserklärung des Kunden beim Reiseveranstalter.<br />

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen dem<br />

Reiseveranstalter nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich<br />

niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.<br />

Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung<br />

sowie einer Versicherung zur Deckung der<br />

Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.<br />

Vom Kunden sind Visagebühren sowie reservierte Eintrittskarten<br />

für gebuchte Veranstaltungen voll zu bezahlen, sofern wir diese<br />

nicht weiterverkaufen können. Es wird ausdrücklich darauf<br />

hingewiesen, dass bei Reisen mit Flug- und Schiffspassagen erhöhte<br />

Stornokosten entstehen können, die von den jeweiligen<br />

Konditionen der Flug- bzw. Fährgesellschaften abhängen.<br />

b) Verlangt der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen oder<br />

Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme<br />

entsprechender Änderungen oder Umbuchungen ein<br />

Bearbeitungsentgelt von 15 € erheben, soweit er nach<br />

entsprechender Information des Kunden nicht eine größere<br />

Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis<br />

unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten<br />

Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter<br />

durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann.<br />

c) Der Kunde kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten<br />

ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen<br />

genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder<br />

behördliche Anordnungen entgegenstehen und der<br />

Reiseveranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen<br />

widerspricht. Der Kunde und der Dritte haften dem<br />

Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.<br />

d) Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der<br />

Sphäre des Kunden liegt (z. B. Krankheit), so ist der<br />

Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die<br />

Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der<br />

Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu<br />

erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen<br />

betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder<br />

behördliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />

7. Rücktritt und Kündigung des Reiseveranstalters<br />

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Reise<br />

vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Beginn der Reise den<br />

Reisevertrag kündigen:<br />

a) Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen,<br />

wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so<br />

dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder<br />

die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der<br />

Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem<br />

Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu,<br />

soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer<br />

anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben.<br />

Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.<br />

b) Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen,<br />

wenn nicht anders angegeben, behält sich der Reiseveranstalter<br />

vor, die Reise abzusagen. Die Rücktrittserklärung soll dem<br />

Reisenden bei Mehrtagesfahrten bis 14 Tage vor Reisebeginn und<br />

bei Tagesfahrten bis 7 Tage vor Reisebeginn zugehen. Der Reisende<br />

erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.<br />

c) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art<br />

durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen,<br />

Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte,<br />

Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von<br />

Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile<br />

zur Kündigung des Reisevertrages.<br />

Im Fall der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte<br />

oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3<br />

BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Der<br />

Reiseveranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung<br />

verpflichtet, falls der Reisevertrag die Beförderung mit umfasst. In<br />

jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen<br />

Maßnahmen zu ergreifen. Die Mehrkosten der Rückbeförderung<br />

tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der<br />

Reisende zu tragen.<br />

8. Obliegenheiten des Kunden / Kündigung des Kunden<br />

a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich<br />

dem Reiseveranstalter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.<br />

Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem<br />

Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.<br />

b) Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so<br />

kann der Kunde den Reisevertrag nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem<br />

Kunden die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem,<br />

dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.<br />

9. Mitwirkungspflicht<br />

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu<br />

unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Kommen<br />

Sie durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach,<br />

stehen Ihnen keine Ansprüche zu.<br />

10. Beschränkung der Haftung<br />

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden die<br />

nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis<br />

beschränkt,<br />

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob<br />

fahrlässig herbeigeführt wird oder<br />

b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden<br />

entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines<br />

Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung<br />

a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise<br />

hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich<br />

vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu<br />

machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber<br />

dem Reiseveranstalter erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der<br />

Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden<br />

an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.<br />

b) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren<br />

in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die<br />

Reise dem Reisevertrag nach enden sollte. Schweben zwischen<br />

dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den<br />

Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist<br />

die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter<br />

die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt<br />

frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<br />

12. Pass-, Visum- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten<br />

a) Der Reiseveranstalter weist auf Pass-, Visumerfordernisse<br />

einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und<br />

gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm<br />

herausgegebenen und dem Kunden zur Verfügung gestellten<br />

<strong>Katalog</strong> oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich<br />

zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor<br />

Vertragsabschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige<br />

Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie<br />

Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.<br />

b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den<br />

Reiseveranstalter hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise<br />

zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich<br />

zur Beschaffung der Visa, Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.<br />

c) Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen<br />

für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des<br />

Kunden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des<br />

erforderlichen Visums), so kann der Kunde nicht kostenfrei<br />

zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch<br />

nehmen. Insofern gelten die Ziffern über Rücktritt des Kunden und<br />

Reiseabbruch entsprechend.<br />

13. Gerichtsstand<br />

Firmensitz des Reiseveranstalters<br />

a) Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz<br />

verklagen.<br />

b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der<br />

Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich<br />

gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des<br />

Reisevertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort<br />

ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher<br />

Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<br />

In diesem Fall ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.<br />

14. Haftung für Eintrittskarten<br />

Bei Reisen mit Eintrittskarten (Konzert, Musical, Oper usw.) haftet<br />

der Reiseveranstalter nicht für die Qualität der Plätze oder der<br />

Leistungen des Konzerts, des Musicals, der Oper usw.<br />

Nebeneinander liegende Plätze können nicht garantiert werden.<br />

15. Allgemeine Bestimmungen<br />

Sämtliche Angaben in unserem <strong>Katalog</strong> entsprechen dem Stand bei<br />

Drucklegung. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern<br />

behalten wir uns vor. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten<br />

Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden<br />

Reisebedingungen.

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