Plan-UVP - Dipl.-Ing. Thomas Bünz - LandschaftsArchitekt BDLA
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5. Zusammenfassung<br />
Stadt Brunsbüttel, <strong>Plan</strong>-<strong>UVP</strong> zum Bebauungsplan Nr. 25<br />
Angrenzend an einen in Brunsbüttel vorhandenen Betrieb der chem ischen Industrie<br />
soll hauptsächlich für dessen Erweiterung zusätzliche Fläche baurechtlich als Industriegebiet<br />
festgesetzt werden.<br />
Die Erweiterungsfläche liegt nordöstlich des Stadtgebietes von Brunsbüttel, nordwestlich<br />
des vorhandenen C hemiebetriebes, der an der We stseite d es Nord-Ostsee-Kanals<br />
liegt. Das Verfahrensgebiet grenzt nordöstlich an vorhandene, zeilenartig dörfliche Bebauung<br />
der Westerbütteler Straße, die als Mischgebiet einzuschätzen ist. Der Abstand<br />
von der W ohnbebauung im südwestlich anschließenden Stadtgebiet (hinter der Eddelaker<br />
Straße) bis zur Abgrenzung des Industriegebiets beträgt ca. 400 m und an engster<br />
Stelle zur Virchowstraße ca. 270 m.<br />
Bekannte Belastungen des vorhandenen Industriebetriebs sind Lärm- und Luftschadstoffemissionen,<br />
die an diesem Standort gegenwärtig zulässig sind. Mit zusätzlicher<br />
Bebauung sollen vorhandene Lärm-Belastungen nicht weiter erhöht werden. In gesondertem<br />
Gutachten wurden entsprechende flächenbezogene Schallleistungspegel zur<br />
Übernahme in den Bebauungsplan ermittelt und als Satzung festgeschrieben. Dies<br />
betrifft auch eine Gliederung des Baugebiets, nach der gem. § 50 BImSchG die zulässigen<br />
Nutzungen in den Bauflächen so zugeordnet werden sollen, daß schädliche Umwelteinwirkungen<br />
und Auswirkungen von Unfällen auf schutzbedürftige Gebiete soweit<br />
wie möglich vermieden werden. Die hiervon betroffenen Produktionsanlagen werden<br />
somit den vorhandenen direkt angegliedert. Obwohl bekannt ist, daß auf der zusätzlichen<br />
Industriegebietsfläche ein Betrieb der chemischen Industrie erweitern will, sind<br />
die zu errichtenden spezifischen Anlagen noch nicht bekannt und daher deren Auswirkungen<br />
noch nicht zu benennen. Dies bleibt dann einer weiteren Umweltprüfung zur<br />
Anlagengenehmigung vorbehalten.<br />
Weil Brunsbüttel Schwerpunktraum für Industrieansiedlungen ist und entsprechende,<br />
das Landschaftsbild prägende Vorbelastungen vorhanden sind, müssen bedeutende<br />
nachteilige, zusätzliche Umweltauswirkungen mit der <strong>Plan</strong>aufstellung nicht befürchtet<br />
werden.<br />
Mit dem gleichzeitig erarbeiteten Grünordnungsplan wurden Eingriffe in den Naturhaushalt<br />
auf ein notwendiges Maß reduziert. Für die unvermeidbar verbleibenden<br />
Eingriffe wurden Vorschläge zum Ausgleich aufgezeigt. Sie sollen in den Randlagen zu<br />
bewohnten Bereichen großzügig ausgewiesen werden, um zusätzlichen Schutz für die<br />
Nachbarschaft zu erreichen. Die Ausweisung an Ausgleichsflächen ist so dimensioniert,<br />
daß nach geltenden Rechtsvorschriften und Em pfehlungen ein erheblicher Überschuß<br />
verbleibt, der in einen Ausgleichsflächen-Poo l eingestellt werden soll.<br />
Gesamtseiten 34 Seite 33<br />
<strong>Dipl</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Thomas</strong> <strong>Bünz</strong> Freier Landschaftsarchitekt <strong>BDLA</strong> bb-<strong>UVP</strong>.txt 8. März 2002