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Plan-UVP - Dipl.-Ing. Thomas Bünz - LandschaftsArchitekt BDLA

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5. Zusammenfassung<br />

Stadt Brunsbüttel, <strong>Plan</strong>-<strong>UVP</strong> zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

Angrenzend an einen in Brunsbüttel vorhandenen Betrieb der chem ischen Industrie<br />

soll hauptsächlich für dessen Erweiterung zusätzliche Fläche baurechtlich als Industriegebiet<br />

festgesetzt werden.<br />

Die Erweiterungsfläche liegt nordöstlich des Stadtgebietes von Brunsbüttel, nordwestlich<br />

des vorhandenen C hemiebetriebes, der an der We stseite d es Nord-Ostsee-Kanals<br />

liegt. Das Verfahrensgebiet grenzt nordöstlich an vorhandene, zeilenartig dörfliche Bebauung<br />

der Westerbütteler Straße, die als Mischgebiet einzuschätzen ist. Der Abstand<br />

von der W ohnbebauung im südwestlich anschließenden Stadtgebiet (hinter der Eddelaker<br />

Straße) bis zur Abgrenzung des Industriegebiets beträgt ca. 400 m und an engster<br />

Stelle zur Virchowstraße ca. 270 m.<br />

Bekannte Belastungen des vorhandenen Industriebetriebs sind Lärm- und Luftschadstoffemissionen,<br />

die an diesem Standort gegenwärtig zulässig sind. Mit zusätzlicher<br />

Bebauung sollen vorhandene Lärm-Belastungen nicht weiter erhöht werden. In gesondertem<br />

Gutachten wurden entsprechende flächenbezogene Schallleistungspegel zur<br />

Übernahme in den Bebauungsplan ermittelt und als Satzung festgeschrieben. Dies<br />

betrifft auch eine Gliederung des Baugebiets, nach der gem. § 50 BImSchG die zulässigen<br />

Nutzungen in den Bauflächen so zugeordnet werden sollen, daß schädliche Umwelteinwirkungen<br />

und Auswirkungen von Unfällen auf schutzbedürftige Gebiete soweit<br />

wie möglich vermieden werden. Die hiervon betroffenen Produktionsanlagen werden<br />

somit den vorhandenen direkt angegliedert. Obwohl bekannt ist, daß auf der zusätzlichen<br />

Industriegebietsfläche ein Betrieb der chemischen Industrie erweitern will, sind<br />

die zu errichtenden spezifischen Anlagen noch nicht bekannt und daher deren Auswirkungen<br />

noch nicht zu benennen. Dies bleibt dann einer weiteren Umweltprüfung zur<br />

Anlagengenehmigung vorbehalten.<br />

Weil Brunsbüttel Schwerpunktraum für Industrieansiedlungen ist und entsprechende,<br />

das Landschaftsbild prägende Vorbelastungen vorhanden sind, müssen bedeutende<br />

nachteilige, zusätzliche Umweltauswirkungen mit der <strong>Plan</strong>aufstellung nicht befürchtet<br />

werden.<br />

Mit dem gleichzeitig erarbeiteten Grünordnungsplan wurden Eingriffe in den Naturhaushalt<br />

auf ein notwendiges Maß reduziert. Für die unvermeidbar verbleibenden<br />

Eingriffe wurden Vorschläge zum Ausgleich aufgezeigt. Sie sollen in den Randlagen zu<br />

bewohnten Bereichen großzügig ausgewiesen werden, um zusätzlichen Schutz für die<br />

Nachbarschaft zu erreichen. Die Ausweisung an Ausgleichsflächen ist so dimensioniert,<br />

daß nach geltenden Rechtsvorschriften und Em pfehlungen ein erheblicher Überschuß<br />

verbleibt, der in einen Ausgleichsflächen-Poo l eingestellt werden soll.<br />

Gesamtseiten 34 Seite 33<br />

<strong>Dipl</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Thomas</strong> <strong>Bünz</strong> Freier Landschaftsarchitekt <strong>BDLA</strong> bb-<strong>UVP</strong>.txt 8. März 2002

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