14.12.2012 Aufrufe

DORV-Gesellschaftsvertrag

DORV-Gesellschaftsvertrag

DORV-Gesellschaftsvertrag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2<br />

§ 1 Name der Gesellschaft, Sitz<br />

1) Die Vertragsschließenden errichten eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Be-<br />

zeichnung<br />

2) Sitz der Gesellschaft ist Bühl-Eisental.<br />

<strong>DORV</strong> Gemeinschaft Eisental GbR mbH.<br />

3) Zweck der Gesellschaft ist die Finanzierung der noch zu gründenden <strong>DORV</strong> Laden Ei-<br />

sental GmbH, die einen Lebensmittelladen in Bühl-Eisental betreiben soll, der gleichzeitig<br />

Lebensmittelpunkt des Dorfes werden soll.<br />

4) Die Gesellschaft kann alle Rechtsgeschäfte vornehmen und Maßnahmen treffen, die den<br />

Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar fördern oder ihm zu dienen<br />

geeignet sind, insbesondere mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten, sich an<br />

gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen in jeder rechtlich zulässigen Form beteiligen,<br />

solche Unternehmen gründen, erwerben und veräußern, pachten und verpachten, sowie<br />

Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Insbesondere ist auch das Betreiben<br />

eines Cafes, die Vermittlung von Arzneimitteln etc. ausdrücklich erlaubt.<br />

§ 2 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr<br />

1) Das Gesellschaftsverhältnis beginnt mit der Unterschrift unter diesen Vertrag.<br />

2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr; das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäfts-<br />

jahr und dauert bis zum 31.12.2009.<br />

3) Die Gesellschaft wird bis zum 31.12.2030 fest abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt en-<br />

det sie, ohne dass es einer Kündigung bedarf.<br />

4) Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres und nur<br />

unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten erfolgen. Sie ist nur zulässig, wenn ein<br />

Gesellschafter eine ihm nach dem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> obliegende wesentliche Ver-<br />

pflichtung vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit verletzt oder wenn die Erfüllung ei-<br />

ner solchen Verpflichtung unmöglich wird und dem Kündigenden unter Würdigung aller<br />

Umstände des Einzelfalls und einer umfassenden Interessenabwägung die Fortsetzung<br />

der Gesellschaft nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!