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IHK-Jahresbericht2017

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Wirtschaft und Standortpolitik<br />

Umfangreiche Information<br />

zur neuen Gewerbeabfallverordnung<br />

Am 1. August trat die neue Gewerbeabfallverordnung<br />

(GewAbfV) in<br />

Kraft. Die neue Regelung setzt die<br />

gesetzlich vorgegebene Abfallhierarchie<br />

um, indem die Vorbereitung zur<br />

Wiederverwendung und das stoffliche<br />

Recycling stärker in den Fokus rücken.<br />

Sowohl für Abfallerzeuger als auch für<br />

Entsorger ergeben sich mit der neuen<br />

Gewerbeabfallverordnung neue Anforderungen<br />

und Pflichten im Umgang<br />

mit gewerblichen Abfällen.<br />

Die wesentlichen Informationen zu<br />

den Anforderungen, Pflichten und<br />

Fristen, die sich für die Unternehmen<br />

in der <strong>IHK</strong>-Region Neubrandenburg<br />

aus der neuen GewAbfV ergeben,<br />

standen im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung,<br />

die die <strong>IHK</strong>s<br />

in Mecklenburg-Vorpommern am 5.<br />

Oktober gemeinsam mit dem Referat<br />

für Abfallwirtschaft im Ministerium<br />

für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit<br />

Mecklenburg-Vorpommern durchführten.<br />

Neben der Veranstaltung informierte<br />

die <strong>IHK</strong> auch mittels Internet<br />

und <strong>IHK</strong>-Zeitung sowie in Beratungsgesprächen<br />

über die neuen Unternehmenspflichten,<br />

die sich aus dem Gesetz<br />

ergeben.<br />

Bundestag berücksichtigt<br />

Kernforderung der <strong>IHK</strong><br />

1. August<br />

2017<br />

Mit der neuen Gewerbeabfallverordnung<br />

ergeben sich<br />

für die Wirtschaft<br />

neue Aufgaben.<br />

Die Kammer hat die<br />

Firmen dazu ausführlich<br />

informiert.<br />

in erheblichem Maße zum Ausbau der<br />

Erneuerbaren Energien beitragen. Für<br />

viele Unternehmen am Wirtschaftsstandort<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

entwickelten sich die hohen Netzentgelte<br />

zu einem gravierenden Standortnachteil,<br />

da die Netzentgelte zu den<br />

bundesweit höchsten zählen.<br />

Die Verabschiedung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes<br />

war daher<br />

aus Sicht der Kammer wichtig und<br />

sachgerecht, um die bestehenden<br />

beträchtlichen Kostenunterschiede<br />

zwischen den Netzgebieten in der<br />

Bundesrepublik zu mildern. Die <strong>IHK</strong><br />

Neubrandenburg hatte sich zuvor<br />

intensiv in das Gesetzgebungsverfahren<br />

eingebracht, zum Beispiel mit einer<br />

Stellungnahme zum Gesetzentwurf<br />

sowie einem gesonderten Schreiben<br />

an den Bundeswirtschaftsminister aufgrund<br />

zwischenzeitlich vorgesehener<br />

Änderungen am Entwurf, die den Norden<br />

und Osten Deutschlands weiterhin<br />

erheblich benachteiligt hätten.<br />

6<br />

Der Bundestag verabschiedete im Sommer<br />

2017 das Gesetz zur Modernisierung<br />

der Netzentgeltstruktur (Nemog).<br />

Eine der wichtigsten energiepolitischen<br />

Kernforderungen der Industrieund<br />

Handelskammer Neubrandenburg<br />

ist damit umgesetzt worden.<br />

Mit dem sogenannten Netzentgeltmodernisierungsgesetz<br />

soll unter anderem<br />

ab 2019 die schrittweise, bundesweit<br />

gleichmäßige Verteilung der Kosten<br />

für den Ausbau der Übertragungsnetze<br />

an die Verbraucher geregelt werden.<br />

Die bisherige Regelung benachteiligte<br />

insbesondere die Regionen im<br />

Osten und Norden Deutschlands, die<br />

Netzentgeltstruktur<br />

Die <strong>IHK</strong> hat mit dafür gesorgt,<br />

dass die Netzentgelte sinken.

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