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Der Traxion+: hoher Ertrag in allen Bereichen - koeckeis .at

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2. Jeder Anspruch auf Gewährleistung ist ausgeschlossen für Vredeste<strong>in</strong>-<br />

Produkte, die <strong>in</strong> irgende<strong>in</strong>er Form von fremder Hand bearbeitet wurden.<br />

3. Bei fabrikneuen Vredeste<strong>in</strong>-Erzeugnissen ist die Mängelhaftung<br />

ausgeschlossen, wenn die Erzeugnisse entgegen unseren technischen<br />

Richtl<strong>in</strong>ien oder <strong>in</strong> sonstiger Weise unsachgemäß benutzt, behandelt oder<br />

montiert worden s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong>sbesondere wenn<br />

a) der von uns jeweils vorgeschriebene Luftdruck nicht e<strong>in</strong>gehalten wurde;<br />

b) der Reifen und/oder Schlauch e<strong>in</strong>er übermäßigen, vorschriftswidrigen<br />

Beanspruchung ausgesetzt war;<br />

c) der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft oder durch andere<br />

Störungen im Radlauf ( z.B. Unwucht ) <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Leistung bee<strong>in</strong>trächtigt<br />

wurde;<br />

d) das Schadhaftwerden des Reifens auf nicht lehrenhaltige, defekte oder<br />

rostige Felgen zurückzuführen ist, oder der Reifen auf e<strong>in</strong>e andere als auf<br />

die nach den jeweils maßgeblichen technischen D<strong>at</strong>en vorgeschriebene<br />

Felgen aufgelegt war, u.ä.;<br />

e) der Reifen durch äußere E<strong>in</strong>wirkung oder mechanische Verletzungen<br />

schadhaft geworden oder äußerer Erhitzung oder chemischen<br />

E<strong>in</strong>flüssen ausgesetzt gewesen ist.<br />

4. Jede Mängelhaftung ist ferner ausgeschlossen, sofern<br />

a) es sich um e<strong>in</strong>e unerhebliche M<strong>in</strong>derung des Wertes oder der Tauglichkeit<br />

des Vredeste<strong>in</strong>-Erzeugnisses handelt;<br />

b) die Identifik<strong>at</strong>ionsmerkmale des Reifens nicht mehr erkennbar s<strong>in</strong>d;<br />

c) die Beschädigung auf Fahrlässigkeit oder aufgrund von unsachgemäß<br />

vorgenommener Profiländerung, E<strong>in</strong>kerbungen usw. oder auf Unfall<br />

zurückzuführen ist;<br />

d) der Reifen an der defekt gewordenen Stelle bereits Veränderungen durch<br />

e<strong>in</strong>e Fremdrepar<strong>at</strong>ur oder dergleichen erfahren h<strong>at</strong>;<br />

e) bei Weißwandreifen Verfärbungen oder Licht- und Ermüdungsrisse der<br />

Weißwand e<strong>in</strong>treten.<br />

5. Ers<strong>at</strong>zleistung ist ferner ausgeschlossen, wenn der Gewährleistungsanspruch<br />

verjährt ist. <strong>Der</strong> Gewährleistungsanspruch gilt als verjährt, wenn<br />

seit dem Tage des Kaufs des Reifens seitens des Verbrauchers mehr als 12<br />

Mon<strong>at</strong>e vergangen s<strong>in</strong>d.<br />

6. Als zu Erhebung der Gewährleistungsansprüche berechtigt gelten unsere<br />

unmittelbaren Abnehmer und die mit uns <strong>in</strong> laufender Geschäftsverb<strong>in</strong>dung<br />

stehenden Händler.<br />

7. Vredeste<strong>in</strong>-Erzeugnisse, für die e<strong>in</strong> Gewährleistungsanspruch erhoben<br />

wird, müssen franko unter Beifügung e<strong>in</strong>es vollständig ausgefüllten<br />

und von Händler und Verbraucher rechtsgültig unterzeichneten<br />

vorgedruckten Reklam<strong>at</strong>ionsformulars an die für den Händler zuständige<br />

Niederlassung e<strong>in</strong>gesandt werden. Nur unter diesen Voraussetzungen ist<br />

e<strong>in</strong>e ordnungsgemäße Prüfung des Gewährleistungsanspruches möglich.<br />

Die E<strong>in</strong>sendung unvollständiger Unterlagen führt zwangsläufig zu<br />

Verzögerungen. Werden angeforderte Reklam<strong>at</strong>ionsunterlagen trotzdem<br />

nicht beigebracht, behalten wir uns vor, das Reklam<strong>at</strong>ionsformular<br />

unbearbeitet dem Anspruchsteller unter Beischluß der beanstandeten<br />

Ware zu retournieren. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des<br />

Kunden.<br />

8. Für Ber<strong>at</strong>ungen oder Empfehlungen durch unsere Mitarbeiter kann e<strong>in</strong>e<br />

Haftung nicht übernommen werden. Ebenso übernehmen wir ke<strong>in</strong>e<br />

Garantie für Kilometer- oder Betriebsstundenleistungen.<br />

G. Produkthaftung<br />

1. In Rahmen der Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Haftung<br />

für e<strong>in</strong> fehlerhaftes Produkt (Produkthaftungsgesetz) besteht e<strong>in</strong>e ausreichende<br />

Deckungsvorsorge.<br />

Im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes haftet Vredeste<strong>in</strong> für Personenschäden<br />

sowie für Sachschäden, die e<strong>in</strong> Verbraucher, nicht jedoch e<strong>in</strong><br />

Unternehmer erleidet.<br />

2. Für eventuelle Anspruchserhebungen aus dem Titel der Haftung für<br />

e<strong>in</strong> fehlerhaftes Produkt ist die Ausfüllung und E<strong>in</strong>sendung des hierfür<br />

vorgesehenen Fragebogens geme<strong>in</strong>sam mit dem Vredeste<strong>in</strong>-Erzeugnis, das<br />

für den Folgeschaden verantwortlich gemacht wird, notwendig.<br />

3. <strong>Der</strong> Anspruchserheber h<strong>at</strong> an der Sicherung der zur Behandlung des<br />

Anspruches notwendigen D<strong>at</strong>en vollständig und unaufgefordert<br />

Preisliste Nr. 1/2009<br />

teilzunehmen und zu <strong>allen</strong> ihm im Zusammenhang mit der<br />

Anspruchserhebung bekannten oder vorliegenden Umständen<br />

Zugang zu gewähren. E<strong>in</strong> Verschweigen, Vorenthalten oder Entstellen von<br />

Inform<strong>at</strong>ionen oder Unterlagen, die für e<strong>in</strong>e ordnungsgemäße<br />

Behandlung des Anspruches zweckdienlich s<strong>in</strong>d, begründet, im Falle daraus<br />

Vredeste<strong>in</strong> e<strong>in</strong> Nachteil entsteht, Schadeners<strong>at</strong>zansprüche gegen den<br />

Verantwortlichen.<br />

4. Die Weitergabe der von Vredeste<strong>in</strong> zur Verfügung gestellten technischen<br />

Inform<strong>at</strong>ionen, Betriebsanleitungen und Verwendungsanweisungen an<br />

den Käufer der Ware ist verpflichtender Bestandteil der AGB. Forderungen<br />

aus e<strong>in</strong>em Zuwiderhandeln gegen diese Inform<strong>at</strong>ionspflicht gehen zu<br />

Lasten des Verantwortlichen.<br />

5. Ers<strong>at</strong>zforderungen aufgrund von nicht von der österreichischen<br />

Vredeste<strong>in</strong>-Vertretung gelieferter Ware (Parallel- oder Eigenimport) s<strong>in</strong>d<br />

ausgeschlossen.<br />

E<strong>in</strong>e Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist ferner dann<br />

ausgeschlossen, wenn der Kunde die Ware unsachgemäß behandelt, unter<br />

Mißachtung der von Vredeste<strong>in</strong> vorgegebenen Anleitungen zusammensetzt<br />

oder e<strong>in</strong>em Verwendungszweck zugeführt h<strong>at</strong>, der den Bestimmungen oder<br />

dem gewöhnlichen Verwendungszweck der Ware widerspricht.<br />

6. Es ist untersagt, die Zeichen und Nummern auf den Vredeste<strong>in</strong>-Produkten<br />

ganz oder teilweise abzuändern oder unkenntlich zu machen sowie Artikel<br />

weiterzuverkaufen, die seit der Lieferung irgende<strong>in</strong>e Verschlechterung<br />

erlitten haben oder an denen Veränderungen vorgenommen wurden, die<br />

nicht unseren technischen Normen entsprechen. <strong>Der</strong> Käufer verpflichtet sich,<br />

die Ware so zu verkaufen, wie sie von uns klassifiziert wurde (z.B. renoviert,<br />

repariert, Sekunda). Er wird se<strong>in</strong>en Kunden die genaue Beschaffenheit und<br />

technischen Details dieser Ware erläutern.<br />

7. RFT-Reifen, Sicherheits- und Warnh<strong>in</strong>weise<br />

a) RFT-Reifen dürfen nur auf Fahrzeugen e<strong>in</strong>gesetzt werden, die mit e<strong>in</strong>em<br />

funktionierenden Luftdruck-kontrollsystem ausgest<strong>at</strong>tet s<strong>in</strong>d. Bei<br />

Fahrzeugen ohne, bzw. Nicht funktionierendem Luftdruckkontrollsystem<br />

besteht das Risiko, dass e<strong>in</strong> auftretender Luftdruckverlust nicht oder<br />

nicht rechtzeitig bemerkt wird. Bei Überschreitung der zulässigen<br />

Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit von 80 km/h oder der Maximalen Reichweite von<br />

80 km für RFT-Reifen ohne ausreichenden Luftdruck besteht das Risiko<br />

schwerwiegender Verkehrsunfälle mit Verletzungs- und Lebensgefahr.<br />

b) <strong>Der</strong> Händler h<strong>at</strong> beim Verkauf von RFT-Reifen auf die <strong>in</strong> Punkt G7a<br />

genannten Gefahren gesondert h<strong>in</strong>zuweisen. Die Weiterveräußerung<br />

von RFT-Reifen an Endverbraucher, deren Fahrzeuge nicht mit e<strong>in</strong>em<br />

entsprechenden Luftdruck-Kontrollsystem ausgest<strong>at</strong>tet s<strong>in</strong>d, ist nicht<br />

zulässig.<br />

H. Gerichtsstand und Rechtswahl<br />

<strong>Der</strong> Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wien, auch wenn Verkäufe<br />

oder Lieferungen von e<strong>in</strong>em anderen Lager oder e<strong>in</strong>er anderen<br />

Niederlassung vorgenommen werden. Es gilt österreichisches Recht unter<br />

Ausschluss des UN – Kaufrechtes als vere<strong>in</strong>bart.<br />

Diese Regelung gilt auch für die Wechsel- und Scheckprozesse, ohne<br />

Rücksicht auf den Zahlungsort.<br />

I. Sonstiges<br />

1. Die Unwirksamkeit e<strong>in</strong>zelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit<br />

der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Die Vertragsparteien<br />

verpflichten sich, anstelle der nichtigen Bestimmung e<strong>in</strong>e solche zu<br />

vere<strong>in</strong>baren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am<br />

nächsten kommt.<br />

2. Die vorliegenden Allgeme<strong>in</strong>en Geschäfts- und Lieferbed<strong>in</strong>gungen<br />

werden unabhängig von e<strong>in</strong>er separ<strong>at</strong>en Übersendung durch die<br />

Erteilung von Aufträgen jedenfalls zur Kenntnis genommen und s<strong>in</strong>d<br />

Vertrags<strong>in</strong>halt; dies <strong>in</strong>sbesondere, da sie auf den dem Kunden zur<br />

Verfügung gestellten Preislisten angeführt s<strong>in</strong>d.<br />

3. Mit dem Verkauf der Produkte von Vredeste<strong>in</strong> gehen damit <strong>allen</strong>falls<br />

verbundene Rechte wie <strong>in</strong>sbesondere P<strong>at</strong>ent-, Marken-, Musterschutz-,<br />

Urheber- und sonstige Rechte nicht auf den Kunden über.<br />

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